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Packungsbeilagen und Arztbriefe enthalten viele Fachwörter. Das Lexikon erklärt sie kurz und allgemein verständlich, von A bis Z. Auf den Inhaltsseiten dieser Website sind bis zu sechs solcher Begriffe je Seite beim ersten Vorkommen gepunktet unterstrichen; ein Klick oder Antippen zeigt die Erklärung.

Packungsbeilagen, Fachinformationen und Arztbriefe verwenden viele Fachwörter, etwa Agranulozytose, Halbwertszeit oder Bioverfügbarkeit. Das Lexikon erklärt die Begriffe, die auf dieser Website vorkommen, in wenigen Sätzen. Es ist für alle gedacht, die eine Packungsbeilage oder einen Befund verstehen wollen, ohne selbst vom Fach zu sein.
So sind Begriffe auf den Seiten markiert
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Begriffe im Zusammenhang lesen
Die Erklärungen sind allgemein gehalten und nennen keine Dosierungen. Was ein Begriff für Ihr Medikament bedeutet, steht in seiner Packungsbeilage und auf der Seite des Wirkstoffs unter Medikamente. Wie eine Packungsbeilage aufgebaut ist und was Angaben wie "häufig" oder "selten" bedeuten, erklärt der Ratgeber Beipackzettel verstehen. Fehlt Ihnen ein Begriff, schreiben Sie uns über die Seite Kontakt.
A
- Agranulozytose
- Schwere Störung der Blutbildung, die als seltene Nebenwirkung von Medikamenten auftreten kann: Es werden zu wenig weiße Blutkörperchen gebildet, vor allem Granulozyten, die Krankheitserreger abwehren. Deshalb besteht ein hohes Risiko für Infektionen bis hin zu einer lebensbedrohlichen Sepsis. Frühe Anzeichen können Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen und schmerzhafte Schleimhautveränderungen sein, etwa im Mund oder Rachen.[1][2]
- Anaphylaxie
- Starke allergische Reaktion, bei der plötzlich Beschwerden in mehreren Körperbereichen auftreten, etwa Hautschwellungen, Atemnot und ein Abfall des Blutdrucks bis zum Schock. Ein Notfall: Wählen Sie schon bei den ersten Anzeichen den Notruf 112.[3]
- Angioödem
- Plötzliche, starke Schwellung tieferer Hautschichten oder der Schleimhaut, weil sich dort Flüssigkeit im Gewebe ansammelt, zum Beispiel an Augenlidern, Lippen oder Zunge. Auslöser kann eine Allergie sein, etwa gegen ein Medikament; manche Medikamente lösen die Schwellung auch auf andere Weise aus. Schwellen Zunge oder Kehlkopf an, kann das Schlucken und Atmen schwerfallen.[4][5]
- ATC-Code
- Code der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC) Klassifikation, die Wirkstoffe nach dem Organ oder Organsystem, auf das sie wirken, und nach ihren chemischen, pharmakologischen und therapeutischen Eigenschaften in Gruppen einteilt. Grundlage ist die ATC-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO); in Deutschland gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jedes Jahr eine amtliche Fassung heraus.[7]
B
- Bioverfügbarkeit
- Anteil eines Wirkstoffs, der nach der Einnahme im Blutkreislauf ankommt und dort wirken kann. Viele Wirkstoffe werden vorher in der Leber verändert oder abgebaut, sodass von manchen Medikamenten nur ein kleiner Rest der Dosis ins Blut gelangt.[8]
- Bradykardie
- Zu langsamer Herzschlag, beim Erwachsenen in Ruhe weniger als 60 Schläge pro Minute.[9]
D
- Darreichungsform
- Form, in der ein Arzneimittel angewendet wird, etwa Tablette, Kapsel, Saft, Zäpfchen, Spray oder Salbe.[8]
F
- Fachinformation
- Information über ein Arzneimittel für Fachkreise, etwa Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker; das pharmazeutische Unternehmen muss sie ihnen auf Anforderung zur Verfügung stellen. Ihr Inhalt muss mit den bei der Zulassung genehmigten Angaben übereinstimmen und umfasst unter anderem Dosierung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen.[10]
G
- Gebrauchsinformation
- Packungsbeilage (Beipackzettel) eines Fertigarzneimittels; nach dem Arzneimittelgesetz muss sie die Überschrift "Gebrauchsinformation" tragen und allgemein verständlich sein. Sie richtet sich an Menschen ohne medizinische Vorkenntnisse.[11][12]
- Gegenanzeige
- Umstand, unter dem ein Arzneimittel nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache angewendet werden darf, etwa eine bestimmte Vorerkrankung, eine Allergie oder eine Schwangerschaft. Die Gegenanzeigen eines Arzneimittels stehen in seiner Packungsbeilage. Fachwort: Kontraindikation.[11][12][13]
- Generikum
- Arzneimittel mit demselben Wirkstoff wie ein bereits zugelassenes Originalpräparat, das nach Ablauf des Patentschutzes von anderen Herstellern angeboten wird.[14]
- Gerinnungshemmer
- Arzneimittel, das die Blutgerinnung hemmt ("Blutverdünner"), zum Beispiel zur Vorbeugung von Blutgerinnseln. Fachwort: Antikoagulans.[6]
- Gynäkomastie
- Vergrößerung der Brustdrüse beim Mann.[15]
H
- Halbwertszeit
- Zeit, bis die Hälfte eines Wirkstoffs im Körper abgebaut ist. Wirkstoffe mit langer Halbwertszeit können lange nachwirken, manche Schlaf- und Beruhigungsmittel zum Beispiel noch am nächsten Morgen.[51]
- Hilfsstoff
- Jeder Bestandteil eines Arzneimittels außer dem Wirkstoff und der Verpackung, zum Beispiel Füllstoffe wie Milchzucker oder Bindemittel wie Stärke, die dem Medikament Form und Konsistenz geben. Die Packungsbeilage nennt die Hilfsstoffe; das kann wichtig sein, wenn Sie gegen einen Bestandteil allergisch sind.[16][14][12]
- Hyperkaliämie
- Zu viel Kalium im Blut; der Wert wird mit einer Blutuntersuchung bestimmt. Eine Hyperkaliämie kann sich etwa durch Muskelschwäche oder einen verlangsamten Herzschlag zeigen. Stark erhöhte Werte können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen auslösen; dann ist schnelle ärztliche Hilfe wichtig.[17]
- Hyponatriämie
- Zu wenig Natrium im Blut. Je nach Ausprägung reichen die Beschwerden von Kopfschmerzen und Übelkeit bis zu einem Kreislaufversagen (Schock).[19]
I
K
- Kreatinin
- Abbauprodukt, das in den Muskeln entsteht und über die Nieren mit dem Urin ausgeschieden wird. Der Wert im Blut hilft abzuschätzen, wie gut die Nieren arbeiten.[24]
L
- Leberwerte
- Blutwerte, die Hinweise auf Erkrankungen oder Schäden der Leber und der Gallenwege geben können. Dazu gehören die Transaminasen ALAT (auch ALT oder GPT) und AST, Enzyme, die bei geschädigten Leberzellen vermehrt ins Blut gelangen. Auch manche Medikamente können die Werte ansteigen lassen.[25][26]
- Leukopenie
- Verminderte Zahl weißer Blutkörperchen (Leukozyten) im Blut. Infektionen können dann leichter entstehen.[27]
N
- Nocebo-Effekt
- Verschlechterung von Beschwerden oder unerwünschte Wirkungen, die entstehen können, weil ein Mensch von einer Behandlung etwas Negatives erwartet.[29]
O
- Ödem
- Schwellung eines Körperteils, weil sich Flüssigkeit im Gewebe ansammelt. Meistens sind Arme oder Beine betroffen.[30]
- Off-Label-Use
- Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels bei Krankheiten oder Personengruppen, für die es nicht zugelassen ist, etwa bei einem Kind, wenn das Mittel nur für Erwachsene zugelassen ist. Ärztinnen und Ärzte dürfen ein Arzneimittel grundsätzlich so verordnen, müssen aber über die Gründe und Risiken aufklären.[23][31]
P
- Pharmakovigilanz
- Laufende Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln nach der Zulassung, unter anderem durch die Auswertung gemeldeter Nebenwirkungen.[34]
- Photosensibilisierung
- Erhöhte Empfindlichkeit der Haut gegenüber Sonnenlicht oder künstlichem Licht, ausgelöst durch ein Arzneimittel zum Einnehmen oder zum Auftragen. Auf ungeschützter Haut können dann Rötungen, Schwellungen oder Blasen entstehen, sofort oder erst Stunden bis Tage später.[35]
- Placebo
- Scheinmedikament ohne Wirkstoff, das meist in Studien zum Vergleich mit einem echten Medikament eingesetzt wird.[36]
Q
- QT-Zeit
- Dauer eines bestimmten Abschnitts der EKG-Kurve. Sie zeigt, wie schnell sich die Herzströme in den Herzkammern ausbreiten und wie schnell sich der Herzmuskel wieder erholt. Zahlreiche Arzneimittel können die QT-Zeit verlängern; das kann zu Herzrhythmusstörungen der Herzkammern führen, im Einzelfall bis zum Kammerflimmern.[37][38]
R
- Retardform
- Darreichungsform, die den Wirkstoff verzögert und über einen längeren Zeitraum freisetzt, zum Beispiel eine Tablette mit besonderem Überzug. Wird eine Retardtablette zerbrochen, kann die verzögerte Wirkung verloren gehen und es kann zu einer Überdosierung kommen. Ob eine Tablette geteilt werden darf, steht in der Packungsbeilage.[39][40]
- Rezeptfrei (OTC)
- Arzneimittel, die ohne ärztliches Rezept erhältlich sind. Apothekenpflichtige Mittel gibt es nur in der Apotheke, freiverkäufliche auch außerhalb. OTC steht für "over the counter".[32][33]
- Rote-Hand-Brief
- Brief eines pharmazeutischen Unternehmens an Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker über neu erkannte, bedeutende Risiken eines Arzneimittels und über Maßnahmen, die diese Risiken gering halten sollen. Er wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt; in Deutschland veröffentlichen das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut die Briefe.[41][28]
S
- Stevens-Johnson-Syndrom
- Schwere Erkrankung, bei der das Abwehrsystem zu stark reagiert, etwa auf bestimmte Medikamente oder Krankheitserreger, und dabei eigene Zellen schädigt. Nach Beschwerden wie Fieber und Halsschmerzen entstehen schmerzhafte Wunden, zum Beispiel im Mund oder an den Geschlechtsorganen, sowie Hautveränderungen mit Blasen; Teile der Haut können absterben.[42][43]
T
- Tachykardie
- Zu schneller Herzschlag, beim Erwachsenen in Ruhe mehr als 100 Schläge pro Minute.[44]
- Tagesdosis
- Menge eines Wirkstoffs, die über den Tag (24 Stunden) verteilt insgesamt eingenommen wird. Rezeptfreie Schmerzmittel zum Beispiel sollten nur bis zu einer festgelegten Tageshöchstdosis eingenommen werden. Angaben zur Dosierung stehen in der Packungsbeilage.[50]
- Thrombozytopenie
- Zu wenige Blutplättchen (Thrombozyten) im Blut. Dann können Blutungen auftreten, etwa leichte Einblutungen in die Haut oder starkes Nasenbluten, und Verletzungen bluten länger.[45]
U
- Ulkus
- Geschwür, etwa in der Schleimhaut von Magen oder Zwölffingerdarm.[46]
- Unterzuckerung
- Zu niedriger Blutzucker. Häufige Zeichen sind Blässe, ein schneller Puls, kalter Schweiß, Zittern und Konzentrationsprobleme; manche Menschen bekommen Kopfschmerzen oder werden verwirrt. Fachwort: Hypoglykämie.[18]
V
W
- Wechselwirkung
- Gegenseitige Beeinflussung von Arzneimitteln (oder von Arzneimitteln und Nahrungsmitteln oder Alkohol), die die Wirkung verstärken oder abschwächen oder Nebenwirkungen auslösen kann.[40]
Quellen
- Agranulozytose (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Rote-Hand-Brief Rote-Hand-Brief zu metamizolhaltigen Arzneimitteln: Wichtige Maßnahmen zur Minimierung der schwerwiegenden Folgen des bekannten Risikos für Agranulozytose (Frühsymptome). Zulassungsinhaber metamizolhaltiger Arzneimittel; veröffentlicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 09.12.2024. abgerufen am 22.10.2026
- Anaphylaktische Reaktion (Anaphylaxie) (Abschnitte "Wie zeigt sich eine anaphylaktische Reaktion?" und "Wie geht man mit einer anaphylaktischen Reaktion um?"). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 12.07.2023. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Angioödem (Glossar). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde ICD-Code T78.3: Angioneurotisches Ödem (Erläuterung). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (ICD-Code-Suche, Erläuterung im Auftrag des BMG). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Was sind Gerinnungshemmer?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 06.09.2022. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen (DDD), Abschnitt "Amtliche Arzneimittelklassifikation". Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand ohne Datumsangabe (amtliche Fassung, jährlich zum 1. Januar aktualisiert). abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittel: Darreichungs- und Anwendungsformen (Abschnitte zu den Darreichungsformen und zum First-Pass-Effekt). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem BfArM). Stand 10.06.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Bradykardie (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittelgesetz (AMG), § 11a Fachinformation (Abs. 1). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittelgesetz (AMG), § 11 Packungsbeilage (Abs. 1 Satz 1). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Der Beipackzettel (Packungsbeilage). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem BfArM). Stand 17.02.2026. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Kontraindikation (Glossar). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Generika (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Gynäkomastie (Glossar). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittelgesetz (AMG), § 4 Sonstige Begriffsbestimmungen (Abs. 19 und 20). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026
- Kalium (Abschnitte "Was bedeuten erhöhte Werte?" und "Was kann ich bei erhöhten Werten tun?"). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 20.03.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Hypoglykämie (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Natrium (Abschnitt "Was bedeuten erniedrigte Werte?"). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 20.03.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Hypotonie (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Blutdruckabfall beim Aufstehen (Orthostatische Hypotonie). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem IQWiG). Stand 06.05.2022. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Indikation (Glossar). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Anwendung von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs (Expertengruppe Off-Label). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Kreatinin. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 20.03.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Alanin-Aminotransferase (ALAT). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 20.03.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Transaminasen (Glossar). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Leukozyten (weiße Blutkörperchen) (Abschnitt "Was bedeuten erniedrigte Werte?"). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 20.03.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Nebenwirkungen von Arzneimitteln. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem BfArM). Stand 23.06.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 4/2024: Unerwünschte Menstruationsereignisse vor (oder ohne) und nach COVID-19-Impfung im Vergleich (Abschnitt zum Nocebo-Effekt). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Stand Dezember 2024. abgerufen am 22.10.2026
- Ursachen und Anzeichen eines Ödems. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 09.03.2022. abgerufen am 22.10.2026
- Off-Label-Use (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittel: von rezeptpflichtig bis freiverkäuflich. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem BfArM). Stand 06.06.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittel (Abschnitt zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und zur OTC-Ausnahmeliste). Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 11.12.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Pharmakovigilanz: Arzneimittelsicherheit überwachen, Gefahren abwehren. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde ICD-Code L56.0: Phototoxische Reaktion auf Arzneimittel (Erläuterung). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (ICD-Code-Suche, Erläuterung im Auftrag des BMG). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Placebo (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Risikoinformation: QT-Verlängerungen nach Einnahme des Antihistaminikums Loratadin. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 01.08.2002. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde QT-Zeit (Glossar). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Retard (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Umgang mit Arzneimitteln: Richtig lagern, einnehmen und entsorgen (Abschnitte zu Wechselwirkungen und zum Teilen von Tabletten). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem BfArM). Stand 17.02.2026. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe (Übersichtsseite). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde ICD-Code L51.1: Bullöses Erythema exsudativum multiforme (Erläuterung). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (ICD-Code-Suche, Erläuterung im Auftrag des BMG). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde ICD-10-GM Version 2026, Block L50-L54 Urtikaria und Erythem (L51.1 mit Inklusivum Stevens-Johnson-Syndrom). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand ICD-10-GM Version 2026, Stand 12.09.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Tachykardie (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde ICD-Code D69.61: Thrombozytopenie, nicht näher bezeichnet, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet (Erläuterung). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (ICD-Code-Suche, Erläuterung im Auftrag des BMG). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Geschwür (Ulkus) (Glossar). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), § 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMVV zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 149). abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittelgesetz (AMG), § 43 Apothekenpflicht (Abs. 3). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Arzneimittelgesetz (AMG), § 10 Kennzeichnung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 8). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026
- Rezeptfreie Schmerzmittel sicher anwenden. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.09.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Basisinformationen Medikamente (Abschnitt Schlaf- und Beruhigungsmittel). Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS), gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit; Bezug über den Shop des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Stand 13. Auflage 2023. abgerufen am 22.10.2026
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