Redaktion und Prüfverfahren
Jede Inhaltsseite beruht auf Quellen, die wir selbst geöffnet haben, und jede medizinische und rechtliche Angabe trägt die Nummer ihrer Quelle. Bevor eine Seite erscheint, vergleicht ein zweiter, unabhängiger Prüfdurchgang jede Angabe mit der Quelle; danach prüft der Herausgeber die Seite und gibt sie frei. Das Prüfdatum steht auf der Seite, und spätestens nach zwölf Monaten wird sie erneut geprüft.

Wer verantwortlich ist
Herausgeber und verantwortlich für alle Inhalte ist Alexander Müller (SEO NW, Bertingen). Er ist weder Arzt noch Apotheker. Deshalb stützt sich jede medizinische Angabe auf eine überprüfbare Quelle, die auf der Seite genannt ist, und jede Angabe zu Recht und Geld auf den Gesetzestext oder die zuständige Stelle. Er prüft alle Seiten selbst und gibt sie frei. Mehr über ihn steht unter Über uns und auf seiner Autorenseite.
So entsteht jede Seite
Für alle Seitentypen gilt derselbe Ablauf in fünf Schritten.
- Quellen festlegenFür jede Seite legen wir fest, welche Quellen gelten, öffnen jede selbst und notieren ihren Stand. Welche Quellen für welchen Seitentyp in Frage kommen, steht unter Quellen.
- Schreiben mit QuellennummernJede medizinische und rechtliche Aussage bekommt die Nummer ihrer Quelle. Fachwörter werden erklärt. Aussagen ohne Quelle, Wertungen wie "gut verträglich" und eigene Empfehlungen kommen nicht vor.
- Unabhängige GegenprüfungEin zweiter Prüfdurchgang öffnet jede Quelle erneut und vergleicht jede Angabe mit ihr, Zahlen, Häufigkeiten und Fristen eingeschlossen. Was abweicht, wird korrigiert, bevor die Seite zur Freigabe geht.
- FreigabeDer Herausgeber sieht die Seiten durch und gibt sie frei. Jede Freigabe ist mit Datum festgehalten. Ändern wir eine freigegebene Seite, wird die Änderung wieder geprüft.
- Prüfdatum und WiedervorlageDas Datum der letzten Prüfung steht im Kopf der Seite. Spätestens zwölf Monate danach prüfen wir die Seite erneut gegen die dann aktuellen Quellen. Werte, die sich zu einem bestimmten Termin ändern, prüfen wir zu diesem Termin.
Was je Seitentyp gilt
Medikamente und Detailseiten
Grundlage jeder Medikamentenseite ist die Packungsbeilage eines in Deutschland erhältlichen Präparats in der aktuellen Fassung und, wenn sie frei zugänglich ist, dessen Fachinformation. Für Arzneimittel, die zentral in der EU zugelassen sind, nehmen wir die deutsche Produktinformation der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Häufigkeiten aus verschiedenen Präparaten mischen wir nicht. Für Schwangerschaft und Stillzeit kommt Embryotox hinzu, für Sicherheitsmeldungen und Rezeptpflicht das BfArM. Jede Nebenwirkung, jedes Warnzeichen, jede Gegenanzeige und jede Wechselwirkung steht mit ihrer Quellennummer in einem Datensatz, aus dem die Tabellen der Seite entstehen. In der Gegenprüfung wird jede Zeile dieses Datensatzes und jede Zahl im Text mit der Quelle verglichen. Detailseiten wie "absetzen" oder "in der Schwangerschaft" verwenden dieselben Dokumente wie die Wirkstoffseite und dürfen ihr nicht widersprechen. Ist die Packungsbeilage, auf der eine Seite beruht, älter als fünf Jahre, suchen wir halbjährlich nach einer neueren Fassung.
Nebenwirkungen
Welche Medikamente eine Beschwerde auslösen können, zeigt eine Tabelle, die automatisch aus den geprüften Datensätzen der Medikamentenseiten entsteht. Der Text dazu nennt einzelne Beispiele und schreibt sie der jeweiligen Packungsbeilage oder Fachinformation zu. Was die Beschwerde ist, welche anderen Ursachen es gibt und welche Warnzeichen gelten, stammt von Behörden und Instituten wie dem IQWiG und gesund.bund.de oder aus Leitlinien. Geprüft wird auch, welche Einträge in die Tabelle einfließen.
Wirkstoffgruppen
Gruppenseiten stützen sich auf die Produktinformationen der Wirkstoffe in der Gruppe, dieselben Dokumente wie die Medikamentenseiten. Eine Aussage über die ganze Gruppe steht nur dort, wo eine Quelle sie für die Gruppe macht, etwa eine Fachinformation, ein Rote-Hand-Brief oder eine Leitlinie. Die Vergleichstabelle der Häufigkeiten entsteht aus den Datensätzen, jede Aussage im Text wird an der genannten Quelle gegengeprüft.
Krankheiten
Was eine Krankheit ist, stammt aus Leitlinien, vor allem den Nationalen VersorgungsLeitlinien, und von Stellen wie dem IQWiG, gesund.bund.de, dem Robert Koch-Institut oder dem Krebsinformationsdienst; welche Wirkstoffgruppen bei ihr eingesetzt werden, nur aus Leitlinien oder vom IQWiG. Empfehlungsgrade wie "soll", "sollte" oder "kann" geben wir wörtlich und mit der Fassung der Leitlinie wieder. Häufigkeiten von Nebenwirkungen nehmen wir dagegen nur aus Packungsbeilage und Fachinformation. Die Tabelle der Medikamente wird in der Gegenprüfung Zelle für Zelle mit der Quelle verglichen.
Ratgeber
Ratgeber zu Alltagsfragen stützen sich auf die Produktinformationen der genannten Wirkstoffe, auf Embryotox, BfArM, Paul-Ehrlich-Institut und EMA, für allgemeine Fragen auf IQWiG, gesund.bund.de und andere Behörden. Ratgeber zu Recht und Geld, etwa zur Zuzahlung oder zur Steuer, nennen jeden Betrag und jede Frist mit Paragraf und Fassung des Gesetzes; künftige Änderungen stehen dort erst, wenn sie verkündet sind. Vergleiche zweier Wirkstoffe stellen nur gegenüber, was die Produktinformationen beider Mittel sagen, ohne Gesamturteil. Die Gegenprüfung vergleicht jede Aussage, jede Zahl und jede Frist mit der Quelle. Werte, die sich jährlich oder zu einem Stichtag ändern, prüfen wir zu diesem Termin.
Reisen in einzelne Länder
Die Länderseiten zu Medikamenten auf Reisen beruhen nur auf amtlichen Quellen: den Behörden und Botschaften des Reiselandes, dem Auswärtigen Amt, dem Internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) sowie BfArM und Zoll für Aus- und Rückreise. Für die Bestätigung im Einzelfall verweisen sie auf die Botschaft oder Behörde des Landes. Die Gegenprüfung öffnet jede Regel an der amtlichen Quelle und prüft auch Übersetzungen. Weil sich Einreiseregeln ändern können, prüfen wir diese Seiten jährlich.
Impfungen
Impfungsseiten nennen die Nebenwirkungen jedes Impfstoffs so, wie seine Fach- und Gebrauchsinformation sie aufführt. Wem eine Impfung empfohlen wird, steht im Wortlaut der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit der Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins. Sicherheitsinformationen und die Liste der zugelassenen Impfstoffe kommen vom Paul-Ehrlich-Institut, Angaben zu Schwangerschaft und Stillzeit zusätzlich von Embryotox. Die Gegenprüfung vergleicht jede Häufigkeit mit der Fachinformation genau des genannten Impfstoffs und jede Aussage der STIKO mit dem Bulletin. Seiten zu Impfstoffen, die für jede Saison angepasst werden, prüfen wir zur neuen Saison.
Behandlungen
Bei Behandlungen mit Arzneimitteln, etwa einer Eiseninfusion oder einem Kontrastmittel, stammen die Häufigkeiten aus der Fach- und Gebrauchsinformation genau des genannten Präparats. Für Verfahren wie Bestrahlung oder Narkose gibt es keine Fachinformation; dort gelten Leitlinien in ihrer gültigen Fassung, der Krebsinformationsdienst, das Bundesamt für Strahlenschutz, das IQWiG und gesund.bund.de. Nennen diese Quellen eine Häufigkeit, steht sie in ihrem Wortlaut und wird nicht umgerechnet. Die Gegenprüfung vergleicht jede Häufigkeit mit der Fachinformation und jede Aussage zum Verfahren mit Leitlinie oder Krebsinformationsdienst. Laufende Verfahren der Behörden und das Ende der Gültigkeit einer Leitlinie vermerken wir zur erneuten Prüfung.
Werkzeuge
Rechner wie der Zuzahlungsrechner verwenden nur Werte aus Gesetzen, Verordnungen und von den zuständigen Stellen. Jeder Wert steht mit Fundstelle, Fassung und Gültigkeit in einer Tabelle auf der Seite, und für einen Zeitraum ohne geprüfte Werte rechnet das Werkzeug nicht. Der Nebenwirkungs-Finder zeigt die Angaben derselben Wirkstoff-Datensätze wie die Medikamentenseiten. Die Gegenprüfung kontrolliert jeden Wert an der Quelle, rechnet Beispiele nach und prüft, dass keine Eingaben übertragen werden. Alle Werkzeuge arbeiten in Ihrem Browser. Werte, die zum Jahreswechsel neu gelten, prüfen wir zum Jahreswechsel erneut.
Aktualität
Damit die Seiten aktuell bleiben, prüfen wir jede Seite spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung erneut gegen die dann aktuellen Quellen. Unter medizinischen Seiten steht deshalb neben dem Prüfdatum, wann die nächste Prüfung spätestens fällig ist. Neue Rote-Hand-Briefe und Risikoinformationen des BfArM gleichen wir laufend mit den Seiten ab; betroffene Seiten werden neu geprüft. Das Prüfdatum ändern wir nur, wenn eine Seite tatsächlich geprüft wurde.
Grundsätze
- Belegt: Jede medizinische und rechtliche Angabe trägt die Nummer ihrer Quelle. Was nur eine Quelle sagt, schreiben wir ihr zu, etwa "laut Embryotox" oder "laut STIKO".
- Wörtlich, wo es darauf ankommt: Empfehlungsgrade wie "soll", "sollte" und "kann" übernehmen wir so, wie die Quelle sie formuliert.
- Vollständig: Medikamentenseiten nennen alle Nebenwirkungen, für die die Leitquelle eine Häufigkeit angibt, geordnet nach Häufigkeit.
- Warnzeichen zuerst: Beschwerden, bei denen Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen, stehen auf Medikamentenseiten in einem eigenen roten Kasten.
- Keine Ratschläge für den Einzelfall: Ob Sie ein Mittel nehmen, absetzen oder wechseln, entscheiden Sie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke. Dosierungen nennen wir nur als gekennzeichnetes Zitat der Packungsbeilage. Nennt Embryotox besser geeignete Mittel, steht das mit Zuschreibung auf der Seite und direkt dahinter der Satz "Wechseln Sie nicht selbst, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt."
- Keine Wertungen: Wörter wie "gut verträglich" oder "harmlos" kommen nicht vor, Ergebnisse von Wirksamkeitsstudien ebenfalls nicht.
- Unabhängig: Keine Zahlungen von Herstellern oder Apotheken, keine Produktempfehlungen, keine Shop-Links. Präparatenamen nennen wir nur zur Orientierung.
- Bilder: Die Fotos sind KI-generierte Symbolbilder und als solche gekennzeichnet. Sie zeigen keine echten Präparate.
Fehler gefunden?
Schreiben Sie uns an 301@seo-manager.info und nennen Sie die Seite und die Stelle, am besten mit der Fassung Ihrer Packungsbeilage ("Stand der Information"). Wir prüfen jeden Hinweis an der Quelle. Hinweise zu Sicherheitsangaben wie Warnzeichen, Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen bearbeiten wir vorrangig. Korrigierte Seiten bekommen ein neues Prüfdatum. Weitere Wege finden Sie auf der Seite Kontakt.
Häufige Fragen
Wer prüft die Seiten?
Jede Inhaltsseite geht vor der Veröffentlichung durch einen zweiten, unabhängigen Prüfdurchgang, der jede Angabe mit ihrer Quelle vergleicht. Danach prüft der Herausgeber Alexander Müller die Seite und gibt sie frei. Er ist weder Arzt noch Apotheker; deshalb muss jede medizinische Angabe in einer genannten Quelle nachzulesen sein.
Was bedeutet das Prüfdatum?
Das Datum im Kopf der Seite zeigt, wann die Seite zuletzt an ihren Quellen geprüft wurde. Wir ändern es nur, wenn die Seite tatsächlich geprüft wurde. Spätestens zwölf Monate danach wird sie erneut geprüft.
Warum geben Sie keine Dosierungsempfehlung?
Ihre Dosis legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest. Medikamentenseiten nennen die Dosierung deshalb nur als gekennzeichnetes Zitat aus der Packungsbeilage, damit Sie nachlesen können, was dort steht. Eine eigene Empfehlung geben wir nicht.
Wie melde ich einen Fehler?
Schreiben Sie an 301@seo-manager.info und nennen Sie die Seite und die Stelle, am besten mit dem Stand Ihrer Packungsbeilage. Wir prüfen jeden Hinweis an der Quelle. Hinweise zu Sicherheitsangaben bearbeiten wir vorrangig, und korrigierte Seiten bekommen ein neues Prüfdatum.
Passt dazu
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QuellenJede Inhaltsseite nennt ihre Quellen mit Stand und Abrufdatum.
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Medizinischer HinweisMed-Nebenwirkungen.de informiert allgemein und ersetzt keine Beratung.
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Medikamente von A bis Z358 Wirkstoffe von A bis Z, auch über den Präparatenamen zu finden.
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Medikamente MacrogolMacrogol gegen chronische Verstopfung: Nebenwirkungen laut Packungsbeilage, Warnzeichen, Einnahme, Anwendungsdauer …