Medikamente von A bis Z

Hier finden Sie 358 Wirkstoffe von A bis Z. Suchen Sie Ihr Medikament unter dem Wirkstoff oder dem Präparatenamen, der Name führt zur Seite des Wirkstoffs. Jede Seite nennt die Nebenwirkungen mit ihrer Häufigkeit laut Packungsbeilage oder Fachinformation, die Warnzeichen, bei denen Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen, und was bei Alkohol, Autofahren, Schwangerschaft und Absetzen gilt.

Wenige weiße Kapseln und runde Tabletten ohne Prägung in einer ordentlichen Reihe auf hellem Leinen neben einem Glas Wasser, von oben fotografiert
Bild: KI-generiert

Hier stehen 358 Wirkstoffe, jeder mit einer eigenen Seite. Die Seiten erklären allen, die ein Medikament nehmen, was in seiner Packungsbeilage steht und was es bedeutet. Geordnet ist der Bereich nach Wirkstoffen, weil viele Präparate verschiedener Hersteller denselben Wirkstoff enthalten.

Den Wirkstoff Ihres Präparats finden Sie auf der Packung: Für zugelassene Fertigarzneimittel schreibt das Arzneimittelgesetz vor, dass Behältnis und, soweit verwendet, äußere Umhüllung unter anderem die Wirkstoffe nach Art und Menge angeben [1]. Wo Wirkstoff, Stärke und Pharmazentralnummer stehen, zeigt der Ratgeber Arzneimittelpackung lesen.

Alle Medikamente von A bis Z

Im Verzeichnis stehen auch die Namen bekannter Präparate und andere Schreibweisen mit einem Pfeil auf den Wirkstoff. Die Präparate sind eine Auswahl. Fehlt Ihres, suchen Sie unter dem Wirkstoff von der Packung oder über die Suche, die Präparatenamen ebenfalls kennt.

#

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

U

V

W

X

Z

Was auf jeder Medikamentenseite steht

  • Steckbrief: Wirkstoffgruppe, Anwendungsgebiete, ob das Mittel rezeptfrei oder verschreibungspflichtig ist, Darreichungsformen und eine Auswahl bekannter Präparate.
  • Nebenwirkungen nach Häufigkeit: von "sehr häufig" bis "sehr selten", nach Organsystem geordnet, mit einer Erklärung der Angaben.
  • Warnzeichen: Beschwerden, bei denen Sie laut Packungsbeilage sofort ärztliche Hilfe brauchen.
  • Wechselwirkungen und Gegenanzeigen: mit welchen Mitteln es Probleme geben kann und wer das Medikament nicht oder nur mit Vorsicht nehmen sollte.
  • Alltag: Alkohol, Autofahren, Schwangerschaft und Stillzeit, Einnahme und Absetzen.
  • Dosierung: was die Packungsbeilage zur Dosis sagt, meist als gekennzeichnetes Zitat. Ihre Dosis legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.
  • Quellen: Packungsbeilage oder Fachinformation, meist beide, mit ihrem Stand, dazu das Datum der letzten Prüfung.

Häufig gesuchte Fragen haben eigene, ausführlichere Seiten, etwa Ramipril absetzen, Ibuprofen und Alkohol, Mirtazapin und Gewichtszunahme oder Paracetamol in der Schwangerschaft. Die Seite des Wirkstoffs verlinkt sie.

Worauf die Seiten beruhen

Grundlage jeder Wirkstoffseite ist die Packungsbeilage oder die Fachinformation eines in Deutschland zugelassenen Präparats, meist beide, bei europaweit zugelassenen Mitteln die Produktinformation der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Häufigkeiten werden nicht aus verschiedenen Präparaten gemischt; weicht ein anderes Präparat deutlich ab, etwa in Stärke, Anwendungsgebiet oder Rezeptpflicht, steht das auf der Seite. Für Schwangerschaft und Stillzeit kommt die Einschätzung von Embryotox an der Charité hinzu, für Sicherheitsmeldungen wie Rote-Hand-Briefe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut. Leitlinien und die Gesundheitsinformationen des IQWiG dienen nur zur Einordnung und nie als Quelle für Häufigkeiten.

Jede Angabe trägt eine Quellennummer, und ein zweiter Bearbeiter hat jede Seite an allen Quellen geprüft, bevor sie erschienen ist. Genannt ist auch das Datum der letzten Prüfung; spätestens zwölf Monate danach wird die Seite erneut geprüft. Einzelheiten beschreibt die Seite Redaktion und Prüfverfahren.

Wenn Sie eine Nebenwirkung vermuten

Sehen Sie auf der Seite Ihres Wirkstoffs nach, ob und wie häufig die Packungsbeilage die Beschwerde nennt, und sprechen Sie mit Ihrer Arztpraxis oder Apotheke. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Wann die Beschwerde auftritt und wie stark sie ist, halten Sie im Nebenwirkungs-Tagebuch fest. Wie Sie einen Verdacht selbst melden können, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden.

Weitere Seiten

Mittel mit gleichem Wirkprinzip stehen unter Wirkstoffgruppen, etwa Betablocker oder NSAR. Von der Beschwerde aus suchen Sie unter Nebenwirkungen, zum Beispiel Schwindel oder Müdigkeit. Welche Medikamente bei einer Erkrankung infrage kommen, erklären die Seiten unter Krankheiten. Was "häufig" oder "selten" bedeutet, zeigt der Häufigkeits-Übersetzer. Wie eine Packungsbeilage aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Beipackzettel verstehen, was Generika vom Original unterscheidet, der Ratgeber Generika und Originalpräparate.

Quellen

  1. Behörde § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung (Absatz 1 Satz 1 Nr. 8). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026

Häufige Fragen

Warum finde ich mein Medikament nicht unter seinem Markennamen?

Die Seiten sind nach Wirkstoffen geordnet, weil viele Präparate denselben Wirkstoff enthalten. Bekannte Präparatenamen stehen im Verzeichnis und in der Suche und führen zur Seite des Wirkstoffs. Fehlt Ihr Präparat, suchen Sie unter dem Wirkstoff, der auf der Packung steht.

Gilt die Seite auch für mein Präparat?

Die Seite stützt sich auf die Packungsbeilage oder Fachinformation eines Präparats mit diesem Wirkstoff, meist auf beide. Weichen andere Präparate deutlich ab, etwa in Stärke, Anwendungsgebiet oder Rezeptpflicht, steht das auf der Seite. Maßgeblich ist immer die Packungsbeilage Ihres Präparats.

Woher stammen die Angaben zu den Nebenwirkungen?

Aus der Packungsbeilage und der Fachinformation, bei europaweit zugelassenen Mitteln aus der Produktinformation der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Die Häufigkeitsklasse steht so auf der Seite, wie die Quelle sie angibt. Jede Seite nennt ihre Quellen mit Stand und das Datum der letzten Prüfung.

Warum steht auf den Seiten nicht, wie viel ich nehmen soll?

Wie viel Sie von einem verordneten Medikament nehmen, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest. Was die Packungsbeilage zur Dosierung sagt, steht auf der Wirkstoffseite meist als gekennzeichnetes Zitat im Abschnitt Dosierung. Fragen zur Anwendung beantwortet auch Ihre Apotheke.

Was tue ich, wenn ich eine Nebenwirkung vermute?

Sprechen Sie mit Ihrer Arztpraxis oder Apotheke. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Bei Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder am Hals, Kreislaufbeschwerden oder Bewusstseinsstörungen rufen Sie sofort den Notruf 112.

Passt dazu

  • Nebenwirkungen von A bis Z

    Müdigkeit, Schwindel, Husten oder Ausschlag: Welche Medikamente diese Beschwerden laut Packungsbeilage auslösen können, wie …

  • Krankheiten

    Häufige Krankheiten von A bis Z und welche Medikamente die Leitlinien dafür nennen.

  • Wirkstoffgruppen

    42 Wirkstoffgruppen von ACE-Hemmern bis Statinen, jeweils mit ihren Wirkstoffen.

  • Impfungen COVID-19-Impfung: Nebenwirkungen und Reaktionen

    Welche Nebenwirkungen die COVID-19-Impfstoffe laut Fachinformation haben, je Impfstoff.