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Nebenwirkungs-Tagebuch
Notieren Sie Beschwerden mit Datum, Uhrzeit und Stärke und dazu, welche Medikamente Sie wann genommen haben; ausgedruckt oder als Tabelle gespeichert nehmen Sie die Einträge mit zum Arzttermin. Laut gesund.bund.de kann es nützlich sein, Beschwerden vorher aufzuschreiben: wo und seit wann sie bestehen, wie sie sich anfühlen und wann sie besonders schlimm sind. Eine vermutete Nebenwirkung können Sie außerdem selbst über nebenwirkungen.bund.de an BfArM und Paul-Ehrlich-Institut melden.
Werkzeug
Nebenwirkungs-Tagebuch
Notieren Sie Beschwerden mit Datum und Stärke und wann Sie Ihre Medikamente genommen haben. Ausgedruckt oder als Tabelle nehmen Sie die Einträge mit zum Arzttermin.
| Datum | Beschwerde | Stärke | Medikament | Notiz | Entfernen |
|---|---|---|---|---|---|
| Noch keine Einträge. | |||||
Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser. Sie werden nicht übertragen. Mit "Auf diesem Gerät merken" legt der Browser sie lokal ab, "Alles löschen" entfernt sie wieder.

So funktioniert das Tagebuch
Je Eintrag tragen Sie Datum und Uhrzeit, die Beschwerde, ihre Stärke (leicht, mittel oder stark), das Medikament mit der Einnahme und eine Notiz ein und klicken auf "Eintragen". Datum und Uhrzeit sind mit dem Zeitpunkt vorbelegt, zu dem Sie die Seite geöffnet haben; Datum und Beschwerde sind Pflichtfelder. Die Einträge erscheinen in der Tabelle darunter, der neueste oben, und mit × entfernen Sie einen Eintrag. "Drucken" gibt die Tabelle auf Papier aus, "Als Tabelle speichern (CSV)" legt eine Datei an, die Sie mit einer Tabellenkalkulation öffnen können.
Das Tagebuch sammelt nur, was Sie notieren, und wertet nichts aus. Bei welchen Wirkstoffen eine Beschwerde als Nebenwirkung genannt ist, zeigt der Nebenwirkungs-Finder. Wie Sie eine vermutete Nebenwirkung melden, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden; alle Helfer stehen unter Werkzeuge.
Wozu ein Tagebuch?
Die Ärztin oder der Arzt kann Sie laut gesund.bund.de nur gut behandeln, wenn sie oder er möglichst viel über Ihre Beschwerden und Ihren Gesundheitszustand weiß [1]. Es kann nützlich sein, die Beschwerden vorher aufzuschreiben, je genauer, desto besser [1]. Die Fachinformation kann nach der Leitlinie der Europäischen Kommission bei ausgewählten Nebenwirkungen zum Beispiel beschreiben, wann sie beginnen, wie lange sie dauern, ob sie sich zurückbilden und ob sie von der Dosis oder der Dauer der Anwendung abhängen [4]. Im Tagebuch halten Sie fest, wann eine Beschwerde begann, wie lange sie dauerte, wie stark sie war und wann Sie Ihre Medikamente genommen haben. Fragen für das Gespräch sammeln Sie mit den Fragen fürs Arztgespräch.
Was Sie notieren können
- wo und seit wann Sie die Beschwerde haben, wie sie sich anfühlt und wann sie besonders schlimm ist [1]
- wie stark sie ist; im Tagebuch wählen Sie leicht, mittel oder stark
- alle Medikamente, die Sie anwenden, mit der genauen Dosis, auch Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die Sie ohne Rezept gekauft haben [1]
- die Bezeichnung des Arzneimittels mit Handelsname und Wirkstoff und die Chargenbezeichnung, die auf der Verpackung steht [2]
- andere Arzneimittel oder Impfstoffe, die Sie etwa zur gleichen Zeit angewendet haben, auch rezeptfreie und pflanzliche Arzneimittel und Verhütungsmittel, und andere gesundheitliche Probleme [2]
Die letzten beiden Punkte nennt das Meldeportal von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut unter den Angaben, die eine Meldung wenn möglich enthalten sollte, zusammen mit Alter und Geschlecht der betroffenen Person, einer Beschreibung der Nebenwirkung und der Dosis [2].
Nebenwirkung melden
Eine vermutete Nebenwirkung können Sie selbst melden: über das Meldeportal nebenwirkungen.bund.de des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts [2]. Für Impfstoffe gibt es dort ein eigenes Meldeformular, für alle anderen Arzneimittel das allgemeine; die Meldung geht direkt an die zuständige Bundesoberbehörde [2]. Auch die Packungsbeilage nennt diesen Weg am Ende von Abschnitt 4: Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem nationalen Meldesystem anzeigen. Dort steht außerdem, dass Sie sich bei Nebenwirkungen an Ihren Arzt oder Apotheker wenden, auch bei solchen, die nicht in der Packungsbeilage stehen [6]. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker können laut Meldeportal beim Ausfüllen helfen und die Meldung auf Ihre Bitte in Ihrem Namen verschicken [7]. Nach der Meldung erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer; eine individuelle Beratung bietet die Behörde nicht an [2].
So lesen und nutzen Sie die Einträge
Die Tabelle zeigt Ihre Einträge zeitlich geordnet, den neuesten oben. So sehen Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, wann eine Beschwerde begann, wie oft sie wiederkam und wie sie zu den Einnahmen lag. Ein ausgedachtes Beispiel: drei Einträge "Schwindel beim Aufstehen", jeweils morgens eine halbe bis eine Stunde nach der Einnahme eines neu verordneten Mittels. Ob das zusammenhängt, kann das Tagebuch nicht sagen; es liefert die Angaben für das Gespräch. Bringen Sie den Ausdruck zum Termin mit, zusammen mit Ihrem Medikationsplan.
Was das Werkzeug nicht kann
- Es stellt keine Diagnose. Zur Diagnose und Behandlung von Beschwerden sollten Sie laut BfArM und Paul-Ehrlich-Institut unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren [2].
- Es meldet nichts. Eine Meldung schicken Sie selbst, zum Beispiel über das Meldeportal, oder Sie bitten Ihre Arztpraxis oder Apotheke, sie in Ihrem Namen zu verschicken [2, 7].
- Gemerkte Einträge liegen nur in diesem Browser auf diesem Gerät; nach dem Löschen der Browserdaten sind sie nicht mehr vorhanden. Die Tabelle (CSV) lässt sich nicht wieder ins Tagebuch laden.
- Es erinnert nicht an Einträge oder Einnahmen und zählt nichts zusammen.
Ob eine Beschwerde mit Ihrem Medikament zusammenhängt, klären Ihre Arztpraxis oder Apotheke. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Was Sie bei einer vermuteten Nebenwirkung tun können, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden.
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät
Angaben zu Beschwerden und Medikamenten sind Gesundheitsdaten. Das Werkzeug arbeitet nur in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder an uns noch an Dritte übertragen. Erst wenn Sie auf "Auf diesem Gerät merken" klicken, legt Ihr Browser sie lokal ab; "Alles löschen" entfernt sie wieder. Die Tabelle (CSV) entsteht ebenfalls in Ihrem Browser und wird nur auf Ihrem Gerät gespeichert, wenn Sie sie herunterladen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Quellen
- Behörde Gut vorbereitet für den Arztbesuch (Abschnitte "Auf einen Blick" und "Wie kann ich mich auf den Arztbesuch vorbereiten?"; geprüft durch das ÄZQ). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 08.04.2024. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Nebenwirkungen melden: Startseite mit häufigen Fragen (Welche Angaben sollte ich machen? Wie funktioniert das Melden?). Paul-Ehrlich-Institut und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, nebenwirkungen.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde QRD product-information annotated template (English), Version 10.4, Packungsbeilage Abschnitt 4 "Possible side effects". Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Stand 02/2024. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde A Guideline on Summary of Product Characteristics (SmPC), Revision 2, Abschnitt 4.8 c (Beschreibung ausgewählter Nebenwirkungen). Europäische Kommission, Notice to Applicants Volume 2C. Stand 09/2009. abgerufen am 22.10.2026
- Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitte "116117 oder 112?" und "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde QRD-Vorlage für Produktinformationen, Version 10.4, deutsche Fassung mit markierten Änderungen (Packungsbeilage, Abschnitt 4, Meldung von Nebenwirkungen). Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Stand 02/2024. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Weitere Informationen zur Online-Meldung von Nebenwirkungen. Paul-Ehrlich-Institut und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, nebenwirkungen.bund.de. Stand 18.08.2022 (aktualisiert). abgerufen am 22.10.2026
Häufige Fragen
Was sollte ich in ein Nebenwirkungs-Tagebuch schreiben?
Laut gesund.bund.de für den Arztbesuch möglichst genau, wo und seit wann Sie die Beschwerden haben, wie sie sich anfühlen und wann sie besonders schlimm sind, dazu eine Liste aller Medikamente mit der genauen Dosis, auch der Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel ohne Rezept. Für eine Meldung nennt das Meldeportal von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut außerdem Handelsname und Wirkstoff, die Chargenbezeichnung von der Verpackung und andere Arzneimittel, die Sie etwa zur gleichen Zeit angewendet haben.
Wie melde ich eine vermutete Nebenwirkung?
Über das Meldeportal nebenwirkungen.bund.de: für Impfstoffe mit dem Impfstoff-Meldeformular, für alle anderen Arzneimittel mit dem allgemeinen Meldeformular. Die Meldung geht direkt an das Paul-Ehrlich-Institut oder das BfArM. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker können laut Meldeportal beim Ausfüllen helfen, und Sie können sie bitten, die Meldung in Ihrem Namen zu verschicken. Mehr dazu im Ratgeber Nebenwirkung melden.
Bekomme ich nach einer Meldung eine Beratung?
Nein. Nach der Meldung erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer; eine individuelle Beratung kann und darf die zuständige Bundesoberbehörde laut Meldeportal nicht anbieten. Zur Diagnose und Behandlung der Beschwerden sollten Sie unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren.
Kann ich das Tagebuch auf einem anderen Gerät weiterführen?
Gemerkte Einträge liegen nur in dem Browser, in dem Sie auf "Auf diesem Gerät merken" geklickt haben. Die Tabelle (CSV) können Sie auf jedem Gerät mit einer Tabellenkalkulation öffnen, ins Tagebuch laden lässt sie sich aber nicht.
Werden meine Einträge übertragen?
Nein. Das Tagebuch arbeitet nur in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden weder an uns noch an Dritte übertragen. Erst wenn Sie auf "Auf diesem Gerät merken" klicken, legt Ihr Browser sie lokal ab; "Alles löschen" entfernt sie wieder. Auch die Tabelle (CSV) entsteht in Ihrem Browser.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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