Ratgeber
Beipackzettel verstehen
Die EU-Vorlage für Packungsbeilagen sieht sechs feste Abschnitte vor, von "Was ist … und wofür wird es angewendet?" bis "Inhalt der Packung und weitere Informationen". Die Häufigkeitsangaben sind feste Kategorien: "häufig" heißt bei bis zu 1 von 10 Behandelten, also bei weniger als 10 von 100, nicht "meistens". Aufgeführt werden alle Reaktionen, bei denen ein Zusammenhang mit dem Arzneimittel zumindest begründet möglich ist; bewiesen sein muss er nicht.

Die Packungsbeilage (umgangssprachlich Beipackzettel) trägt offiziell die Überschrift "Gebrauchsinformation" [2]. Sie listet oft viele mögliche Nebenwirkungen auf. Wer weiß, wie sie aufgebaut ist und wie die Angaben gemeint sind, findet die wichtigen Stellen schneller und kann die Liste der Nebenwirkungen besser einordnen. Dieser Ratgeber erklärt den Aufbau, die Häufigkeitsangaben, den Nocebo-Effekt und wie Sie selbst eine Nebenwirkung melden.
So ist die Packungsbeilage aufgebaut
Welche Angaben in der Gebrauchsinformation stehen müssen und in welcher Reihenfolge, schreibt das Arzneimittelgesetz in § 11 vor: allgemein verständlich, in deutscher Sprache und in gut lesbarer Schrift [2]. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) stellt dafür eine Vorlage mit festen Überschriften bereit, das sogenannte QRD-Template [1]. Die Gebrauchsinformation eines Ramipril-Präparats etwa folgt genau diesem Aufbau [5]. Nach der Vorlage hat die Packungsbeilage sechs Abschnitte [1]:
- Was ist X und wofür wird es angewendet? Wirkstoffgruppe oder Wirkungsweise und die Anwendungsgebiete [1, 2]
- Was sollten Sie vor der Einnahme von X beachten? Wann das Mittel nicht eingenommen werden darf, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Kinder, die Einnahme zusammen mit anderen Arzneimitteln sowie mit Nahrungsmitteln, Getränken und Alkohol, Schwangerschaft und Stillzeit, Verkehrstüchtigkeit und Hinweise zu bestimmten sonstigen Bestandteilen [1]
- Wie ist X einzunehmen? Dosierung und Art der Anwendung und was zu tun ist, wenn Sie zu viel eingenommen, eine Einnahme vergessen oder die Einnahme abgebrochen haben [1, 2]
- Welche Nebenwirkungen sind möglich? Die Nebenwirkungen, die zu ergreifenden Gegenmaßnahmen und der Hinweis, wie Sie Nebenwirkungen melden können [1, 2]
- Wie ist X aufzubewahren? Lagerung, Verfalldatum und Entsorgung [1]
- Inhalt der Packung und weitere Informationen: Wirkstoff und sonstige Bestandteile, Aussehen und Packungsgrößen, pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller [1]
Am Ende steht das Datum der letzten Überarbeitung; auch das ist Pflicht [2]. Der Inhaber der Zulassung muss die Packungsbeilage auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand halten [2]. Das Datum zeigt Ihnen also, wie aktuell die Fassung in Ihrer Packung ist.
Bei manchen Arzneimitteln steht am Anfang ein schwarzes Symbol mit dem Satz "Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung" [1, 2]. Das soll nach der EMA-Vorlage helfen, neue Erkenntnisse über die Sicherheit schnell zu erkennen; Sie können dabei helfen, indem Sie jede auftretende Nebenwirkung melden [1].
Was die Häufigkeitsangaben bedeuten
Wie oft eine Nebenwirkung vorkommt, wird in festen Kategorien angegeben. Die Fachinformation für Ärztinnen, Ärzte und Apotheken nennt sie als Bruch, etwa "häufig (≥ 1/100 bis < 1/10)" [4, 7]. Die Packungsbeilage übersetzt das in Alltagssprache, etwa "Häufig (kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen)" [5]. Die Tabelle zeigt alle sechs Kategorien:
| Angabe | Bedeutung in der Packungsbeilage | Fachinformation | Anschaulich |
|---|---|---|---|
| Sehr häufig | kann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffen | ≥ 1/10 | mehr als 100 von 1.000 |
| Häufig | kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen | ≥ 1/100 bis < 1/10 | 10 bis unter 100 von 1.000 |
| Gelegentlich | kann bis zu 1 von 100 Behandelten betreffen | ≥ 1/1.000 bis < 1/100 | 1 bis unter 10 von 1.000 |
| Selten | kann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffen | ≥ 1/10.000 bis < 1/1.000 | 1 bis unter 10 von 10.000 |
| Sehr selten | kann bis zu 1 von 10.000 Behandelten betreffen | < 1/10.000 | weniger als 1 von 10.000 |
| Nicht bekannt | Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar | nicht bekannt | nicht abschätzbar |
"Häufig" heißt nicht "meistens". Die Kategorie umfasst mindestens 1 von 100 und weniger als 1 von 10 Behandelten [4, 7]. Umgekehrt bedeutet das: Mehr als 90 von 100 Menschen, die das Mittel nehmen, haben diese Nebenwirkung nicht. "Gelegentlich" heißt bis zu 1 von 100, "selten" bis zu 1 von 1.000 und "sehr selten" weniger als 1 von 10.000 Behandelten [4, 5, 7]. "Sehr häufig" beginnt bei 1 von 10 Behandelten und hat keine Obergrenze [4]. "Nicht bekannt" bedeutet, dass sich die Häufigkeit aus den verfügbaren Daten nicht abschätzen lässt [4, 7].
Zwei Regeln aus der EU-Leitlinie zur Fachinformation helfen beim Einordnen [4]:
- Rohe Raten: Die Häufigkeit gibt an, wie oft eine Reaktion bei den Behandelten insgesamt auftrat. Sie wird nicht um die Fälle bereinigt, die in Studien auch unter Placebo vorkamen [4].
- Höchste Kategorie: Stützt sich die Einstufung auf verschiedene Datenquellen, wird in der Regel die Kategorie mit der höchsten Häufigkeit gewählt [4].
Die Häufigkeitsangabe sagt deshalb nicht, bei wie vielen Menschen das Medikament die Beschwerde tatsächlich verursacht hat [4]. Tritt eine häufige, sehr häufige oder schwerwiegende Reaktion auch unter Placebo in relevantem Umfang auf, können beide Raten genannt werden, um das Risiko einzuordnen [4]. Wie viele Menschen eine Angabe ungefähr bedeutet, rechnet das Werkzeug Was heißt "häufig"? anschaulich um.
Warum so viele Nebenwirkungen drinstehen

Nach dem Arzneimittelgesetz muss die Packungsbeilage die Nebenwirkungen beschreiben, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eintreten können, und angeben, welche Gegenmaßnahmen bei Nebenwirkungen zu ergreifen sind, soweit das nach dem Stand der Wissenschaft erforderlich ist [2]. Nebenwirkungen sind dabei definiert als schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel [3].
Welche Reaktionen aufgenommen werden, regelt die EU-Leitlinie zur Fachinformation. Aufzunehmen sind alle Nebenwirkungen aus klinischen Studien, aus Sicherheitsstudien nach der Zulassung und aus Spontanmeldungen, bei denen nach sorgfältiger Prüfung ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Arzneimittel zumindest begründet möglich ist [4]. Bewiesen sein muss der Zusammenhang also nicht. Ereignisse ohne zumindest vermuteten Zusammenhang gehören dagegen nicht in die Liste [4].
Ein Beispiel aus der Praxis: In der Fachinformation von Enalapril sind Herzinfarkt und Schlaganfall als gelegentliche Nebenwirkungen aufgeführt, vermutlich als Folge eines übermäßigen Blutdruckabfalls bei Menschen mit hohem Risiko. Zugleich vermerkt die Fachinformation, dass die Häufigkeit in klinischen Studien der in den Kontrollgruppen unter Placebo oder einem Vergleichsmittel entsprach [6].
Auch im Alltag ist nicht jede Beschwerde nach einer Tablette eine Nebenwirkung. Das IQWiG weist darauf hin, dass es bloßer Zufall sein kann, wenn man nach der Einnahme zum Beispiel Kopfschmerzen bekommt: Nur weil zwei Ereignisse ungefähr gleichzeitig eintreten, hängen sie nicht unbedingt zusammen [10].
Der Nocebo-Effekt: Wenn Erwartungen Beschwerden machen
Das Gegenstück zum Placebo-Effekt ist der Nocebo-Effekt: Beschwerden entstehen durch eine Scheinbehandlung oder durch negative Erwartungen [8]. Eine Übersichtsarbeit im Deutschen Ärzteblatt beschreibt, dass Informationen über mögliche Komplikationen und negative Erwartungen die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen erhöhen; ein Teil der subjektiv empfundenen Nebenwirkungen von Medikamenten lässt sich auf Nocebo-Effekte zurückführen [8].
Aus Übersichtsarbeiten zu Arzneimittelstudien folgern die Autoren, dass die Nebenwirkungen eines Medikaments auch davon abhängen, welche Beschwerden Patientinnen, Patienten und Behandelnde erwarten [8]. Wie Erwartungen Beschwerden auslösen können und was Studien dazu zeigen, erklärt der Ratgeber Nocebo- und Placebo-Effekt.
Die Standardformulierung jeder Packungsbeilage lautet: Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Das gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in der Packungsbeilage stehen [1].
Was wirklich wichtig ist
Für Ihre Behandlung zählen vor allem diese Stellen der Packungsbeilage:
- "X darf nicht eingenommen werden" (Abschnitt 2): die Gegenanzeigen, zum Beispiel eine Allergie gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile [1]. Bei Ramipril gehören etwa ein früheres Angioödem, eine Blutwäsche mit bestimmten Geräten, eine Verengung der Nierenarterien und die letzten sechs Monate der Schwangerschaft dazu [5].
- "Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen" (Abschnitt 2): Situationen, in denen Sie vor der Einnahme mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke sprechen sollen [1].
- "Einnahme zusammen mit anderen Arzneimitteln" (Abschnitt 2): die Wechselwirkungen. Die Packungsbeilage bittet Sie, Ärztin, Arzt oder Apotheke über alle Arzneimittel zu informieren, die Sie einnehmen, kürzlich eingenommen haben oder einnehmen wollen [1].
- Schwere Nebenwirkungen (Abschnitt 4): Hier stehen auch die Gegenmaßnahmen bei Nebenwirkungen [2]. In der Gebrauchsinformation von Ramipril sind das unter anderem Schwellungen des Gesichts, der Lippen oder des Rachens, die das Schlucken oder Atmen erschweren, und schwere Hautreaktionen mit Bläschen oder Ablösung der Haut; die Anweisung lautet, die Einnahme umgehend abzubrechen und sich unverzüglich an Ihren Arzt zu wenden [5].
- "Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben, als Sie sollten" (Abschnitt 3): was bei einer Überdosierung zu tun ist [1]. Die Gebrauchsinformation von Ramipril nennt etwa: umgehend den Arzt informieren oder die Notaufnahme aufsuchen, nicht selbst fahren und die Packung mitnehmen [5].
Fachbegriffe kurz erklärt
- Anwendungsgebiet: wofür ein Arzneimittel angewendet wird; Pflichtangabe in Abschnitt 1 [1, 2].
- Gegenanzeige (Kontraindikation): eine Situation, in der das Mittel nicht eingenommen werden darf; in der Fachinformation heißt es dann "kontraindiziert" [2, 7].
- Wechselwirkung: wenn andere Arzneimittel oder andere Mittel die Wirkung eines Arzneimittels beeinflussen können [2].
- Nebenwirkung: eine schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf ein Arzneimittel [3].
- Schwerwiegende Nebenwirkung: eine Nebenwirkung, die tödlich oder lebensbedrohend ist, eine Behandlung im Krankenhaus oder deren Verlängerung erforderlich macht oder zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, angeborenen Fehlbildungen oder Geburtsfehlern führt [3].
- Unerwartete Nebenwirkung: eine Nebenwirkung, deren Art, Ausmaß oder Ergebnis von der Fachinformation abweicht [3].
- Sonstige Bestandteile: alle Inhaltsstoffe neben dem Wirkstoff. Sie stehen vollständig in Abschnitt 6; Bestandteile mit bekannter Wirkung werden zusätzlich in Abschnitt 2 genannt [1]. Mehr zu Hilfsstoffen wie Laktose und Gluten: Hilfsstoffe: Laktose, Gluten, Gelatine, Alkohol.
- Fachinformation: die Gebrauchsinformation für Fachkreise; sie muss mit der bei der Zulassung genehmigten Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels übereinstimmen [11]. Die Packungsbeilage muss mit der Fachinformation übereinstimmen [2].
- Verfalldatum: Es bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats [1].
Weitere Begriffe erklärt das Lexikon.
Nebenwirkungen melden
Jede Packungsbeilage enthält einen Standardtext, der Sie auffordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden: an Ärztin, Arzt, Apotheke, andere Angehörige der Gesundheitsberufe oder direkt an die zuständige Bundesoberbehörde, in jeder Form, auch elektronisch [2]. Das gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in der Packungsbeilage stehen [1].
Direkt melden können Sie über das Portal nebenwirkungen.bund.de. Die Meldung geht an die zuständige Bundesoberbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI); für Impfstoffe gibt es ein eigenes Formular [9]. Wenn möglich, sollte die Meldung nach Angaben des Portals Folgendes enthalten [9]:
- Alter und Geschlecht der Person, bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist
- eine Beschreibung der Nebenwirkung
- Bezeichnung (Handelsname und Wirkstoff) und Dosis des verdächtigten Arzneimittels sowie die Chargenbezeichnung von der Packung
- alle anderen Arzneimittel, die etwa zur gleichen Zeit angewendet wurden, auch rezeptfreie und pflanzliche Mittel und Verhütungsmittel
- andere gesundheitliche Probleme der betroffenen Person
Fachleute der Bundesoberbehörden prüfen jede Meldung zusammen mit allen verfügbaren Informationen, um neue Risikosignale zu erkennen, und können dann Maßnahmen anordnen [9]. Eine individuelle Beratung können und dürfen die Bundesoberbehörden nicht anbieten; zur Abklärung Ihrer Beschwerden sollten Sie unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren [9].
Wie die Online-Meldung abläuft und was mit Ihrer Meldung geschieht, steht im Ratgeber Nebenwirkung melden.
Quellen
- Behörde QRD-Vorlage für Produktinformationen (Zusammenfassung der Merkmale, Etikettierung, Packungsbeilage), Version 10.4, deutsche Fassung mit markierten Änderungen. Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Stand 02/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 11 Arzneimittelgesetz (AMG): Packungsbeilage. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 4 Arzneimittelgesetz (AMG): Sonstige Begriffsbestimmungen (Absatz 13). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde A Guideline on Summary of Product Characteristics (SmPC), Revision 2. Europäische Kommission, Notice to Applicants Volume 2C. Stand 09/2009. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Ramipril-ratiopharm 5 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Fachinformation Fachinformation Enalapril-ratiopharm 2,5 mg / 5 mg / 10 mg / 20 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2020. abgerufen am 18.10.2026
- Fachinformation Fachinformation Ramipril-ratiopharm Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2023. abgerufen am 18.10.2026
- Häuser W, Hansen E, Enck P: Nocebo phenomena in medicine: their relevance in everyday clinical practice. Dtsch Arztebl Int 2012;109(26):459-65. Deutsches Ärzteblatt International. Stand 06/2012. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Nebenwirkungen melden: Online-Meldung von Nebenwirkungen. Paul-Ehrlich-Institut und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, nebenwirkungen.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Mit welchen Medikamenten wird Bluthochdruck behandelt?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 22.05.2024. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 11a Arzneimittelgesetz (AMG): Fachinformation. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
Häufige Fragen
Was bedeutet "häufig" im Beipackzettel?
"Häufig" heißt: Die Nebenwirkung kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen, genauer mindestens 1 von 100 und weniger als 1 von 10. Mehr als 90 von 100 Menschen, die das Mittel nehmen, haben diese Nebenwirkung also nicht.
Warum stehen so viele Nebenwirkungen in der Packungsbeilage?
Aufgeführt werden alle Reaktionen aus Studien und Meldungen, bei denen ein Zusammenhang mit dem Arzneimittel nach sorgfältiger Prüfung zumindest begründet möglich ist. Außerdem muss der Zulassungsinhaber die Packungsbeilage auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand halten.
Muss eine Nebenwirkung bewiesen sein, damit sie im Beipackzettel steht?
Nein. Nach der EU-Leitlinie zur Fachinformation genügt es, dass ein ursächlicher Zusammenhang zumindest begründet möglich ist. Ereignisse ganz ohne vermuteten Zusammenhang werden nicht aufgenommen.
Was ist der Nocebo-Effekt?
Beschwerden, die durch negative Erwartungen oder eine Scheinbehandlung entstehen. Laut einer Übersichtsarbeit im Deutschen Ärzteblatt erhöhen Informationen über mögliche Komplikationen und negative Erwartungen die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen.
Was bedeutet der Hinweis "Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung"?
Der Hinweis soll ermöglichen, neue Erkenntnisse über die Sicherheit dieses Mittels schnell zu erkennen. Der Satz steht zusammen mit einem schwarzen Symbol am Anfang der Packungsbeilage; Sie können helfen, indem Sie jede auftretende Nebenwirkung melden.
Wie melde ich eine Nebenwirkung?
Über Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke oder selbst über das Portal nebenwirkungen.bund.de von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut. Hilfreich sind Angaben zur betroffenen Person, eine Beschreibung der Beschwerden, Name, Dosis und Chargenbezeichnung des Arzneimittels sowie alle weiteren eingenommenen Mittel.
Was ist der Unterschied zwischen Packungsbeilage und Fachinformation?
Die Fachinformation ist die Gebrauchsinformation für Fachkreise und muss mit der bei der Zulassung genehmigten Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels übereinstimmen; sie gibt Häufigkeiten als Bruch an, etwa ≥ 1/100 bis < 1/10. Die Packungsbeilage richtet sich an Patientinnen und Patienten, ist allgemein verständlich formuliert und muss mit der Fachinformation übereinstimmen.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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