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Fragen fürs Arztgespräch
Wählen Sie den Anlass Ihres Termins, etwa ein neues Medikament, eine vermutete Nebenwirkung, eine Operation oder eine Impfung, und drucken Sie die passenden Fragen mit Platz für Notizen aus. Die Fragen beruhen unter anderem auf Hinweisen von gesund.bund.de, IQWiG, Aktionsbündnis Patientensicherheit, STIKO und BIÖG. Wer Sie behandelt, muss Ihnen die für die Behandlung wesentlichen Umstände verständlich erläutern (§ 630c Abs. 2 BGB). Antworten auf Ihre Fragen gibt nur Ihre Arztpraxis oder Apotheke.
Werkzeug
Meine Fragen fürs Arztgespräch
Wählen Sie den Anlass Ihres Termins. Das Werkzeug stellt passende Fragen zusammen, die Sie abwählen, um eigene ergänzen und ausdrucken können.
2. Fragen: Wählen Sie zuerst einen Anlass.
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So funktioniert die Fragenliste
Wählen Sie oben den Anlass Ihres Termins, auch mehrere. Das Werkzeug zeigt die passenden Fragen, alle zunächst angekreuzt; was nicht zu Ihnen passt, wählen Sie ab. Ergänzen können Sie bis zu zehn eigene Fragen sowie Datum und Ort des Termins. Darunter entsteht Ihre Liste mit Platz für Notizen und dem Block "Was Sie mitbringen". Sie können sie ausdrucken und auf Wunsch auf diesem Gerät merken.
Fragen vorher aufzuschreiben hilft laut gesund.bund.de und IQWiG, im Gespräch nichts Wichtiges zu vergessen [1, 3]. Alle Fragen einer Vorschlagsliste abzuarbeiten ist laut IQWiG nicht nötig; wer auswählt und die Auswahl weiter einschränkt, kann sich darüber klar werden, was ihm wichtig ist [2]. Hintergrund zu einzelnen Anlässen bieten die Ratgeber Nebenwirkung melden, Medikamente absetzen und Medikamente vor einer Operation, weitere Hilfen der Bereich Werkzeuge.
Alle Fragen
Passt eine Frage zu mehreren Anlässen, steht sie nur einmal; in Klammern steht, wozu sie noch passt. Stand der Liste: 22.10.2026.
Neues Medikament
- Wofür ist das Medikament gedacht, und was soll es bei mir bewirken? (auch bei: Mehrere Medikamente) [3, 6]
- Wie erkenne ich, ob das Medikament hilft, und wie lange dauert es bis zur Wirkung? [2, 6]
- Wie viel davon nehme ich, wie oft und zu welcher Tageszeit? [2, 6]
- Über welchen Zeitraum soll ich das Medikament nehmen? (auch bei: Absetzen) [2, 6]
- Welche Nebenwirkungen und Risiken sind möglich, und bei welchen Zeichen soll ich mich melden? [2, 6]
- Kann es Wechselwirkungen mit meinen anderen Medikamenten, mit Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln oder Alkohol geben? (auch bei: Mehrere Medikamente) [2, 4, 13]
- Worauf sollte ich im täglichen Leben achten, solange ich das Medikament nehme? [2]
- Was mache ich, wenn mir auffällt, dass ich eine Einnahme ausgelassen habe? [6]
- Darf ich die Tablette teilen oder zerkleinern, und gibt es das Mittel auch in einer anderen Form, zum Beispiel als Saft? (auch bei: Mehrere Medikamente) [4, 13]
Vermutete Nebenwirkung
- Können meine Beschwerden von einem meiner Medikamente kommen? [6, 12]
- Welche anderen Ursachen kommen für die Beschwerden infrage, und sind Untersuchungen nötig? [2]
- Soll ich das Medikament weiter nehmen, bis die Ursache geklärt ist? [3]
- Was soll ich tun, wenn die Beschwerden stärker werden oder neue dazukommen? (auch bei: Termin wegen Beschwerden) [2, 6]
- Wird der Verdacht auf eine Nebenwirkung gemeldet, und kann ich ihn auch selbst melden? [12]
Termin wegen Beschwerden oder einer Erkrankung
- Welche Erkrankung habe ich, und ist die Diagnose gesichert oder sind weitere Untersuchungen nötig? [2, 7]
- Woher kommt die Erkrankung, und was geschieht dabei in meinem Körper? [2]
- Wie wird sich die Erkrankung voraussichtlich entwickeln? [2, 7]
- Wann und auf welchem Weg erfahre ich die Ergebnisse, und was bedeuten sie für die Behandlung? (auch bei: Aufklärung) [2]
- Was kann ich selbst für meine Gesundheit tun, und was sollte ich lassen? (auch bei: Entscheidung) [1, 2]
Mehrere Medikamente und Medikationsplan
- Habe ich Anspruch auf einen Medikationsplan, und wer hält ihn aktuell? [14]
- Kommt ein Medikament hinzu, fällt eines weg oder ändert sich die Menge, und was ist der Grund dafür? (auch bei: Absetzen) [6]
- Müssen bei meinen Medikamenten Werte wie Blutwerte kontrolliert werden, und wann? (auch bei: Nebenwirkung) [6]
- Welche Hilfen gibt es, damit ich bei mehreren Medikamenten den Überblick behalte und keine Einnahme vergesse? [4, 6]
- Wann ist der nächste Termin, um den Verlauf zu besprechen? (auch bei: Nebenwirkung, Termin wegen Beschwerden, Absetzen) [2, 6]
Absetzen, Wechsel oder Ende einer Behandlung
- Was kann passieren, wenn ich das Medikament nicht oder nicht mehr nehme? (auch bei: Neues Medikament) [2, 4]
- Brauche ich jedes meiner Medikamente weiterhin? (auch bei: Mehrere Medikamente, Schwangerschaft) [6, 10]
- Kommt statt dieses Medikaments ein anderes Mittel infrage oder eine Behandlung ganz ohne Medikamente? (auch bei: Nebenwirkung) [6]
Entscheidung über eine Behandlung
- Welche Möglichkeiten der Behandlung gibt es in meinem Fall? (auch bei: Termin wegen Beschwerden) [2]
- Was passiert, wenn ich mich gegen die Behandlung entscheide oder erst einmal abwarte? (auch bei: Termin wegen Beschwerden, Aufklärung) [1, 2, 3]
- Welche Erfolgsaussichten, Risiken und Nebenwirkungen hat die vorgeschlagene Behandlung oder Untersuchung? (auch bei: Aufklärung) [1, 2, 8]
- Was ändert sich durch die Behandlung in meinem Alltag? [1, 2]
- Wie viel Zeit habe ich für die Entscheidung, und gibt es Informationen oder eine Entscheidungshilfe zum Nachlesen? [1, 2]
- Ist eine ärztliche Zweitmeinung sinnvoll, und wie bekomme ich sie? [1, 5]
Vor einer Untersuchung, Behandlung oder Operation (Aufklärung)
- Was genau ist geplant, warum ist es nötig, und wie dringend ist es? [2, 8]
- Wie läuft der Eingriff oder die Untersuchung ab, und wie lange dauert das? [2, 8]
- Welche anderen Verfahren kommen infrage, und worin unterscheiden sie sich bei Belastung, Risiken und Heilungschancen? [2, 8]
- Muss ich vor dem Eingriff eines meiner Medikamente absetzen oder anders nehmen? [5]
- Ab wann darf ich vor der Narkose nicht mehr essen, trinken oder rauchen, und ab wann nach der Operation wieder? [5]
- Wie werden Wunden und Schmerzen nach dem Eingriff behandelt? [5]
- Wann kann ich nach Hause und wieder zur Arbeit, und brauche ich danach Unterstützung, eine Nachbehandlung oder eine Reha? [2, 5]
Impfung (Impfaufklärung)
- Gegen welche Krankheit richtet sich die Impfung, und wie lässt sich diese Krankheit behandeln? [9]
- Welchen Nutzen hat die Impfung für mich? [9]
- Gibt es bei mir Gründe, die gegen die Impfung sprechen? [9]
- Wie wird die Impfung durchgeführt? [9]
- Ab wann und wie lange besteht der Impfschutz? [9]
- Was sollte ich nach der Impfung beachten? [9]
- Welche Impfreaktionen, Nebenwirkungen und Komplikationen sind möglich? [9]
- Brauche ich weitere Impfungen oder eine Auffrischung, und wann? [9]
- Was kann passieren, wenn ich mich nicht impfen lasse? [9]
Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Stillzeit
- Kann sich eines meiner Medikamente auf das ungeborene Kind auswirken? [10, 11]
- Sind für Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Stillzeit andere Medikamente oder eine andere Dosierung nötig? [10, 11]
- Was gilt in der Schwangerschaft für rezeptfreie Medikamente, pflanzliche Mittel und Nahrungsergänzungsmittel, die ich nehme? [10]
- Kann das Medikament die Milchbildung oder das Stillen beeinflussen? [10, 11]
- Wissen alle Ärztinnen und Ärzte, die mich behandeln, welche Medikamente ich nehme? [10]
- Wann ist bei einer chronischen Erkrankung ein guter Zeitpunkt für eine Schwangerschaft? [11]
Was Sie mitbringen
- eine Liste aller Medikamente, die Sie nehmen, auch der ohne Rezept gekauften und der Nahrungsergänzungsmittel, und, falls vorhanden, Ihren Medikationsplan; die Packungen können Sie ebenfalls mitbringen [1]
- die Versichertenkarte und, falls nötig, eine Überweisung [1, 3]
- alle Befunde, die Sie zu der Erkrankung schon haben [1]
- den Impfpass, weil manchmal der Impfstatus geprüft wird [1]
- Notizen zu Ihren Beschwerden: wo und seit wann sie bestehen, wie sie sich anfühlen und wann sie besonders stark sind [1]
- eine Liste Ihrer Erkrankungen und Einschränkungen, etwa Allergien, und, wenn ein neues Medikament ansteht, Angaben zu allergischen Reaktionen oder starken Nebenwirkungen, die Sie früher auf einen Wirkstoff hatten [1, 4]
- bei einer vermuteten Nebenwirkung die Packung des Medikaments: Auf der Verpackung steht die Chargenbezeichnung, die eine Meldung wenn möglich enthalten sollte [1, 12]
Am Ende des Gesprächs
- Fassen Sie die wichtigsten Punkte in eigenen Worten zusammen; so fallen Missverständnisse auf [1]
- Sie können noch einmal prüfen, ob Ihnen klar ist, worum es geht, was getan werden soll, was Sie selbst tun können und welche Vor- und Nachteile die Vorschläge haben [2]
- Bleibt etwas unklar, haken Sie nach oder bitten Sie um einen weiteren Termin [1, 2]
- Wurde an Ihren Medikamenten etwas geändert, bitten Sie darum, die Änderungen schriftlich zu bekommen, am besten als aktualisierten Medikationsplan [6]
- Nach einer Aufklärung: Abschriften der Unterlagen, die Sie dabei unterschrieben haben, sind Ihnen auszuhändigen (§ 630e Abs. 2 Satz 2 BGB) [8]
Grundlage der Fragen: Hinweise von gesund.bund.de, IQWiG (gesundheitsinformation.de), Aktionsbündnis Patientensicherheit, STIKO beim Robert Koch-Institut, BIÖG (familienplanung.de) und nebenwirkungen.bund.de sowie §§ 630c und 630e BGB und § 31a SGB V. Alle Quellen: med-nebenwirkungen.de/werkzeuge/fragen-arztgespraech/ (Stand der Liste: 22.10.2026).
Wie Sie die Liste im Gespräch nutzen
Weil die Zeit im Gespräch oft knapp ist, rät gesund.bund.de, das wichtigste Anliegen zuerst anzusprechen. Reicht die Zeit nicht, sagen Sie, dass Sie noch Fragen haben, und bitten Sie darum, sie nach der Untersuchung zu besprechen [1]. Unter jeder Frage ist auf dem Ausdruck Platz für die Antwort.
Wer Sie behandelt, ist verpflichtet, Ihnen in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen (§ 630c Abs. 2 Satz 1 BGB) [7]. Vor einer Maßnahme, für die Ihre Einwilligung nötig ist, gehören zur Aufklärung insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken sowie Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten; sie muss mündlich, so rechtzeitig, dass Sie Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen können, und verständlich erfolgen (§ 630e Abs. 1 und 2 BGB) [8]. Laut gesund.bund.de haben Sie ein Recht darauf, vollständig und verständlich informiert zu werden; fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben [1].
Können Sie sich noch nicht entscheiden, müssen Sie sich laut gesund.bund.de nicht drängen lassen: Sofern es aus medizinischer Sicht nicht eilt, können Sie um einen weiteren Termin bitten und nach Informationsmaterial fragen, etwa nach einer Entscheidungshilfe [1].
Hinweise zu einzelnen Anlässen
Neues Medikament oder mehrere Medikamente: Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform, erstellt von einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt; darin sind auch Arzneimittel zu dokumentieren, die ohne Verschreibung angewendet werden (§ 31a Abs. 1 und 2 SGB V) [14]. Laut IQWiG gehören in eine Medikamenten-Liste auch pflanzliche Präparate und Nahrungsergänzungsmittel; auch sie können Wechselwirkungen mit Medikamenten haben [4]. Eine eigene Liste legen Sie mit dem Medikationsplan zum Ausdrucken an.
Vermutete Nebenwirkung: Laut gesund.bund.de kann es nützlich sein, die Beschwerden vorher aufzuschreiben, etwa seit wann sie bestehen und wann sie besonders stark sind [1], zum Beispiel im Nebenwirkungs-Tagebuch. Zur Diagnose und Therapie der Beschwerden sollten Sie laut BfArM und Paul-Ehrlich-Institut unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren; einen Verdacht können Sie bei BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut auch selbst melden [12]. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden.
Absetzen, Wechsel oder Ende einer Behandlung: Fällt es Ihnen schwer, Ihre Medikamente wie besprochen einzunehmen, wenden Sie sich laut IQWiG am besten sofort wieder an die Praxis [3]. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Mehr dazu im Ratgeber Medikamente absetzen.
Vor einer Untersuchung, Behandlung oder Operation: Laut IQWiG müssen Ärztinnen und Ärzte vor einem Eingriff über Ablauf und Risiken aufklären; es rät, sich zur Vorbereitung alle Fragen zur Operation aufzuschreiben [5]. Abschriften von Unterlagen, die Sie im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet haben, sind Ihnen auszuhändigen (§ 630e Abs. 2 Satz 2 BGB) [8]. Was vor dem Termin für Ihre Medikamente gilt, erklären die Ratgeber Medikamente vor einer Operation und Medikamente vor Untersuchungen; einzelne Verfahren beschreibt der Bereich Behandlungen.
Impfung: Laut STIKO ist die Impfung eine Behandlung im Sinne der §§ 630a ff. BGB; vor der Impfung muss die impfende Person über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufklären. Die Aufklärung sollte in der Regel Informationen über die Krankheit und ihre Behandlungsmöglichkeiten, den Nutzen der Impfung, Kontraindikationen, die Durchführung, Beginn und Dauer des Impfschutzes, das Verhalten nach der Impfung, mögliche unerwünschte Wirkungen und Impfkomplikationen sowie Folge- und Auffrischimpfungen umfassen; zusätzlich soll über die Folgen einer unterlassenen Impfung informiert werden [9]. Nebenwirkungen einzelner Impfstoffe beschreibt der Bereich Impfungen.
Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Stillzeit: Schwangere sollten laut BIÖG Medikamente grundsätzlich nur nach Beratung mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt einnehmen, auch rezeptfreie und solche, die sie wegen einer chronischen Erkrankung schon länger einnehmen [10]. Frauen mit einer chronischen Erkrankung sollten bei Kinderwunsch möglichst schon vor der Schwangerschaft ärztlichen Rat einholen [11]. Mehr dazu in den Ratgebern Medikamente in der Schwangerschaft und Medikamente in der Stillzeit.
Was das Werkzeug nicht kann
Das Werkzeug gibt keine Antworten, sagt nichts über einzelne Medikamente und bewertet keine Behandlung. Es ersetzt weder die Aufklärung noch das Gespräch. Ob ein Medikament oder eine Behandlung für Sie infrage kommt, klärt Ihre Arztpraxis; Fragen zur Anwendung beantwortet auch Ihre Apotheke. Die Fragen sind Vorschläge, nicht jede passt zu Ihrer Lage, und die Liste ist nicht vollständig. Welche Anlässe und Fragen Sie wählen, entscheiden Sie selbst; das Werkzeug prüft nicht, ob ein Anlass auf Sie zutrifft.
Eine Meldung an die Behörden ersetzt den Arztbesuch nicht: BfArM und Paul-Ehrlich-Institut können und dürfen keine individuelle Beratung anbieten [12]. Mehr dazu im Ratgeber Nebenwirkung melden.
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät
Angaben zu Beschwerden, Medikamenten oder einer Schwangerschaft sind Gesundheitsdaten. Das Werkzeug arbeitet nur in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder an uns noch an Dritte übertragen. Erst wenn Sie auf "Auf diesem Gerät merken" klicken, legt Ihr Browser sie lokal ab; "Alles löschen" entfernt sie wieder. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Quellen
- Behörde Arztbesuch: So können Sie sich vorbereiten (Abschnitte Vorbereitung, Im Gespräch, Entscheidung treffen; geprüft durch das ÄZQ). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 08.04.2024. abgerufen am 22.10.2026
- Frageliste für den Arztbesuch (Vorschlagsliste mit Fragen zu Diagnose, Krankheitsverlauf, Untersuchungen, Behandlung, Medikamenten, Operationen und Kosten; Prüfpunkte am Ende des Gesprächs). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- In der Arztpraxis (Abschnitte "Wie bereite ich mich vor?", "Welche Dokumente muss ich vorlegen?", "Was ist im Arztgespräch wichtig?"). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 18.12.2024. abgerufen am 22.10.2026
- Medikamente über lange Zeit anwenden (Abschnitte zu Informationen, Medikamenten-Liste und sicherer Anwendung). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.09.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Vor einer Operation: Informieren und entscheiden (Abschnitte "Kann ich vor der OP eine zweite Meinung einholen?", "Wo finde ich Informationen und Entscheidungshilfen?", "Was kann vor einer Operation noch wichtig sein?"). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 27.05.2026. abgerufen am 22.10.2026
- 5 Fragen, wenn es um Ihre Medikamente geht (Patienteninformation zur Maßnahme 1 des 5. Aktionsplans AMTS des Bundesgesundheitsministeriums; urheberrechtlich geschützt, hier nur Themen in eigenen Worten). Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V., AG AMTS. Stand 08.2022 (überprüft Juli 2026). abgerufen am 22.10.2026
- Behörde § 630c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten (Absatz 2 Satz 1). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). abgerufen am 22.10.2026
- Behörde § 630e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Aufklärungspflichten (Absätze 1 und 2). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026: Kapitel 4.1 Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen (S. 35 f.); Lizenz CC BY 4.0. Robert Koch-Institut (RKI). Stand 22.01.2026. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Medikamente in der Schwangerschaft. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de. Stand 24.01.2017. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Chronische Erkrankung und Schwangerschaft (Abschnitte "Das Wichtigste auf einen Blick", "Kann ich meine Medikamente weiterhin nehmen?", "Wie kann ich mich und mein Kind schützen?"). Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de. Stand 07.10.2025. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Nebenwirkungen melden: Startseite mit häufigen Fragen (Welche Angaben sollte ich machen? Wie funktioniert das Melden?). Paul-Ehrlich-Institut und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, nebenwirkungen.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Umgang mit Arzneimitteln: Richtig lagern, einnehmen und entsorgen (Abschnitte "Wann darf man Tabletten teilen?" und "Bei welchen Medikamenten kommt es häufig zu Wechselwirkungen?"). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 17.02.2026. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde § 31a SGB V: Medikationsplan (Absätze 1 bis 3). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195); Änderung durch Art. 1 G v. 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) textlich nachgewiesen; Änderung durch Art. 2 G v. 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289) berücksichtigt. abgerufen am 22.10.2026
Häufige Fragen
Welche Fragen sollte ich beim Arzt stellen?
Das hängt vom Anlass ab. Zu Medikamenten schlägt die Frageliste für den Arztbesuch des IQWiG unter anderem Fragen danach vor, wie oft, wann und wie lange Sie ein Mittel nehmen, welche Risiken und Nebenwirkungen es hat und ob Wechselwirkungen möglich sind; der Gesprächsleitfaden des Aktionsbündnisses Patientensicherheit nennt auch die Frage, wofür Sie welches Medikament nehmen. Steht eine Entscheidung an, schlägt gesund.bund.de unter anderem Fragen danach vor, was passiert, wenn man nichts unternimmt, und welche Risiken und Erfolgsaussichten eine Behandlung hat.
Was sollte ich zum Arzttermin mitnehmen?
Laut gesund.bund.de die Versichertenkarte, falls nötig eine Überweisung, Ihre Notizen, alle Befunde zu der Erkrankung und den Impfpass, dazu eine Liste aller Medikamente einschließlich der ohne Rezept gekauften und der Nahrungsergänzungsmittel und, falls vorhanden, Ihren Medikationsplan. Auch die Packungen Ihrer Medikamente können Sie mitbringen.
Worüber muss vor einer Operation aufgeklärt werden?
Nach § 630e Abs. 1 BGB über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände, insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten. Auf Alternativen ist hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können. Die Aufklärung muss mündlich, rechtzeitig und verständlich erfolgen (§ 630e Abs. 2 BGB).
Was gehört zur Aufklärung vor einer Impfung?
Laut den Empfehlungen der STIKO 2026 (Kapitel 4.1) sollte die Aufklärung in der Regel Informationen über die zu verhütende Krankheit und ihre Behandlungsmöglichkeiten, den Nutzen der Impfung, Kontraindikationen, die Durchführung, Beginn und Dauer des Impfschutzes, das Verhalten nach der Impfung, mögliche unerwünschte Wirkungen und Impfkomplikationen sowie Folge- und Auffrischimpfungen umfassen. Zusätzlich soll über die Folgen einer unterlassenen Impfung informiert werden.
Werden meine Fragen gespeichert oder übertragen?
Nein. Das Werkzeug arbeitet nur in Ihrem Browser und überträgt nichts. Erst wenn Sie auf "Auf diesem Gerät merken" klicken, legt Ihr Browser Ihre Auswahl, Ihre eigenen Fragen und die Angaben zum Termin lokal ab; "Alles löschen" entfernt sie wieder.
Beantwortet das Werkzeug meine Fragen?
Nein. Es hilft nur, Fragen zu sammeln und auszudrucken. Antworten zu Ihrer Behandlung, auch dazu, wie viel und wie oft Sie ein Medikament nehmen, gibt Ihnen Ihre Arztpraxis oder Ihre Apotheke.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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Werkzeuge Entsorgungs-WegweiserDer Wegweiser zeigt nach Art des Mittels, wie Sie alte Medikamente entsorgen und wo Sie die Regel Ihrer Gemeinde finden.
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Werkzeuge Krankheitskosten-Steuer-CheckZumutbare Belastung nach § 33 EStG gestaffelt berechnen und sehen, welcher Teil Ihrer Krankheitskosten sie übersteigt.
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Ratgeber Medikamente mit Milch einnehmen?Milch kann die Aufnahme mancher Medikamente verringern, etwa bestimmter Antibiotika.