Quellen
Jede Inhaltsseite nennt am Ende ihre Quellen mit Titel, Herausgeber, Stand und Abrufdatum. Wichtigste Quelle ist die amtliche Produktinformation eines Arzneimittels, dazu kommen Embryotox, BfArM und Paul-Ehrlich-Institut, die STIKO, Leitlinien, Gesundheitsinformationen von Behörden und Instituten sowie Gesetze und amtliche Stellen für Fragen zu Recht, Geld und Reisen. Foren, Erfahrungsberichte und andere Gesundheitsportale verwenden wir nicht.

Welche Quellen für welchen Seitentyp gelten, welche nur nachrangig zählen und welche wir gar nicht verwenden, steht auf dieser Seite. Wie wir mit den Quellen arbeiten und wie die Gegenprüfung abläuft, beschreibt die Seite Redaktion und Prüfverfahren.
Quellen auf jeder Seite
Die Quellenliste am Ende einer Seite nennt zu jeder Quelle Titel, Herausgeber, Stand und das Datum, an dem wir sie abgerufen haben. Die Nummern im Text führen direkt zur jeweiligen Quelle. Packungsbeilagen und Fachinformationen geben wir in der Regel in eigenen Worten wieder. Dosierungen und Impfschemata stehen als gekennzeichnetes Zitat in einem eigenen Abschnitt. Wörtlich zitieren wir außerdem Empfehlungen der STIKO und kurze Stellen aus Gesetzen, jeweils mit Quelle. Ist eine Quelle vorübergehend nicht erreichbar, bleibt sie mit ihrem letzten Abruf in der Liste. Die Nummern der Quellen einer Seite ändern wir nachträglich nicht.
Amtliche Produktinformation
Die wichtigste Quelle ist die Produktinformation des Arzneimittels. Fertigarzneimittel dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden, die die Überschrift "Gebrauchsinformation" trägt und allgemein verständlich in deutscher Sprache abgefasst ist [1]. Die Fachinformation ist nach dem Arzneimittelgesetz die Gebrauchsinformation für Fachkreise; der pharmazeutische Unternehmer muss sie für apothekenpflichtige Fertigarzneimittel unter anderem Ärztinnen, Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern auf Anforderung zur Verfügung stellen, und der Inhaber der Zulassung muss sie auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand halten [2]. Für zentral in der EU zugelassene Arzneimittel veröffentlicht die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die genehmigte Produktinformation aus Fachinformation, Etikettierung und Packungsbeilage in allen Amtssprachen der EU [3].
So nutzen wir sie: Jede Medikamentenseite beruht auf der Packungsbeilage eines in Deutschland erhältlichen Präparats in der aktuellen Fassung und, wenn sie frei zugänglich ist, auf dessen Fachinformation. Häufigkeiten aus verschiedenen Präparaten mischen wir nicht. Dieselben Dokumente tragen die Detailseiten, die Gruppen- und Nebenwirkungsseiten und die Vergleiche im Ratgeber. Impfungs- und Behandlungsseiten nennen die Produktinformation genau des Impfstoffs oder Präparats, um das es geht. Abgerufen werden die Dokumente in der Regel beim Zulassungsinhaber oder bei der EMA.
Behörden für Arzneimittelsicherheit
Zuständige Bundesoberbehörde für Arzneimittel ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), soweit nicht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig ist; das PEI ist unter anderem für Impfstoffe, Sera und Blutzubereitungen zuständig [4]. Das BfArM veröffentlicht die Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe, mit denen pharmazeutische Unternehmen Angehörige der Heilberufe über neu erkannte, bedeutende Arzneimittelrisiken informieren; Rote-Hand-Briefe zu Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln finden sich beim PEI [5]. Vermutete Nebenwirkungen können Sie über das Portal nebenwirkungen.bund.de melden; die Meldung geht direkt an das BfArM oder das PEI [6].
Rote-Hand-Briefe, Risikoinformationen und Bewertungen der EMA stehen mit Datum auf den betroffenen Seiten. Den Rezeptstatus eines Wirkstoffs belegen wir mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung, bei Betäubungsmitteln mit dem Betäubungsmittelgesetz. Für Impfstoffe nutzen wir die Liste der zugelassenen Impfstoffe und die Sicherheitsinformationen des PEI.
Schwangerschaft und Stillzeit
Embryotox ist das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité Universitätsmedizin Berlin. Nach eigener Angabe ist es ein mit öffentlichen Geldern gefördertes Institut und bietet seit 1988 unabhängige Informationen zu Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit an [7]. Wir nutzen Embryotox ergänzend zur Produktinformation und immer als eigene Quelle. Nennt Embryotox besser geeignete Mittel, steht das mit "laut Embryotox" auf der Seite und direkt dahinter der Satz "Wechseln Sie nicht selbst, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt."
Impfempfehlungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium, das Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland entwickelt; ihre Empfehlungen erscheinen im Epidemiologischen Bulletin [8]. Wem eine Impfung empfohlen wird, geben die Impfungsseiten im Wortlaut der STIKO wieder, mit Ausgabe und Datum des Bulletins. Erklärungen des Robert Koch-Instituts kennzeichnen wir als Angaben des RKI, nicht als Empfehlung der STIKO.
Leitlinien
Für Krankheiten und Behandlungen zählen die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften. Die Nationalen VersorgungsLeitlinien geben die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung gemeinsam heraus [9]. Weitere Leitlinien nutzen wir in der Fassung, die die federführende Fachgesellschaft oder das Leitlinienprogramm Onkologie veröffentlicht. Empfehlungsgrade wie "soll", "sollte" und "kann" stehen wörtlich mit Version und Jahr der Leitlinie. Eine abgelaufene Leitlinie nennen wir nur, wenn keine gültige Quelle die Aussage trägt, und dann mit Hinweis auf die abgelaufene Gültigkeit.
Gesundheitsinformationen von Behörden und Instituten
Was eine Krankheit oder Beschwerde ist, welche anderen Ursachen es gibt und wie ein Verfahren abläuft, erklären wir mit Angaben von Behörden und Instituten. Mit gesundheitsinformation.de erfüllt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Teil seines gesetzlichen Auftrags, die Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen aufzuklären [10]. Das Portal gesund.bund.de ist eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, das es auch herausgibt [11]. Hinzu kommen das Robert Koch-Institut, der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums, das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. Häufigkeiten von Nebenwirkungen eines Arzneimittels nehmen wir nur aus seiner Produktinformation, nie aus diesen Quellen.
Gesetze und zuständige Stellen
Beträge, Grenzen und Fristen, etwa zur Zuzahlung, zur Steuer oder zu Rezepten, belegen wir mit dem Gesetz oder der Verordnung in der geltenden Fassung. Gesetze im Internet enthält die konsolidierten Fassungen der Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes; die amtliche Fassung des Bundesgesetzblatts wird seit dem 1. Januar 2023 elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben, und das Einarbeiten umfangreicher Änderungen braucht mitunter einige Zeit [12]. Änderungen, die dort noch fehlen, lesen wir deshalb im Bundesgesetzblatt nach. In der Quellenzeile steht die Fassung des Gesetzes. Künftige Änderungen nennen wir erst, wenn sie verkündet sind, mit dem Datum ihres Inkrafttretens.
Daneben zählen die zuständigen Behörden, etwa das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Finanzen und der Zoll, sowie der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für ihre Richtlinien, Listen und Vordrucke. Listen, die laufend geändert werden, wie die der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel, verlinken wir, statt sie abzuschreiben.
Reisen mit Medikamenten
Die Länderseiten stützen sich nur auf amtliche Quellen: Behörden und Botschaften des Reiselandes, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, die Länderangaben des Internationalen Suchtstoffkontrollrats (INCB) und für Aus- und Rückreise die Bundesopiumstelle im BfArM und den Zoll. Eine rechtsverbindliche Auskunft im Einzelfall kann laut Auswärtigem Amt nur die Botschaft des Reiselandes in Deutschland geben [13].
Nachrangige Quellen
- Allgemeine Gesundheitsinformationen und Leitlinien dienen der Einordnung. Für Angaben zu einem einzelnen Wirkstoff gilt seine Produktinformation; widerspricht eine allgemeine Quelle, steht die Angabe der Produktinformation.
- Veröffentlichungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, der Bundesärztekammer und der Apothekerkammern sowie Patienteninformationen von Fachgesellschaften nennen wir nur, wenn die vorrangigen Quellen eine Aussage nicht tragen, und schreiben sie ihnen zu.
- Ausländische Arzneimittelbehörden wie die US-amerikanische FDA ziehen wir nur heran, wenn BfArM, PEI und EMA zu einer Frage nichts sagen, immer mit Zuschreibung und Datum.
- Urteile oberster Bundesgerichte nennen wir nur, wenn Gesetz und Behörde eine Frage nicht beantworten, mit Datum und Aktenzeichen.
Was wir nicht verwenden
- Foren, Erfahrungsberichte und Bewertungen
- andere Gesundheitsportale und Seiten von Wettbewerbern, Ratgeber von Apotheken, Versandapotheken und Krankenkassen
- Werbung und Serviceseiten von Herstellern; von ihnen zählen nur Packungsbeilage und Fachinformation, Rote-Hand-Briefe und behördlich beauflagtes Schulungsmaterial
- Pressemitteilungen und Zeitungsartikel als Beleg; bei Behörden gilt die Fachseite, die Risikoinformation oder der Rechtstext
- Wikipedia
- Datenbanken mit Einzelmeldungen von Verdachtsfällen als Beleg für Häufigkeiten
- Ergebnisse von Studien zur Wirksamkeit eines Mittels
Quellen
- Behörde § 11 Arzneimittelgesetz (AMG): Packungsbeilage (Absatz 1 Satz 1). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde § 11a Arzneimittelgesetz (AMG): Fachinformation (Absatz 1). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde What EMA publishes and when: Guide to information on human medicines evaluated by EMA (EMA/207532/2025), Abschnitt 2.2. Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Stand 07/2025. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde § 77 Arzneimittelgesetz (AMG): Zuständige Bundesoberbehörde (Absätze 1 und 2). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe (Übersicht und Liste). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Nebenwirkungen melden: Online-Meldung von Nebenwirkungen (Startseite). Paul-Ehrlich-Institut und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, nebenwirkungen.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Embryotox Embryotox: Startseite (Herzlich Willkommen). Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, Charité Universitätsmedizin Berlin. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Ständige Impfkommission (STIKO): Übersichtsseite mit Impfempfehlungen und Bekanntmachungen. Robert Koch-Institut (RKI). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Leitlinie Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (Startseite). Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), leitlinien.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Gesundheitsinformation (Über uns). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 01.09.2026 (aktualisiert). abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Über gesund.bund.de (Abschnitt Herausgeber). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Gesetze im Internet: Hinweise (Abschnitte 1 bis 3). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 22.10.2026
Häufige Fragen
Warum beruht eine Medikamentenseite auf einem bestimmten Präparat?
Damit Häufigkeiten nicht aus verschiedenen Präparaten gemischt werden, beruht jede Medikamentenseite auf der Packungsbeilage und, wenn frei zugänglich, der Fachinformation eines in Deutschland erhältlichen Präparats. Weichen andere Präparate wesentlich ab, etwa in der Stärke, im Anwendungsgebiet oder in der Rezeptpflicht, sagt die Seite das. Für Ihre Anwendung gilt die Packungsbeilage Ihres Präparats.
Was bedeuten "Stand" und "abgerufen am"?
"Stand" ist die Fassung der Quelle, bei einer Packungsbeilage zum Beispiel der Monat, in dem sie zuletzt überarbeitet wurde, bei einem Gesetz die letzte Änderung. "Abgerufen am" ist der Tag, an dem wir die Quelle geöffnet haben.
Warum verwenden Sie keine Erfahrungsberichte?
Jede Angabe soll in einer überprüfbaren Quelle nachzulesen sein. Erfahrungsberichte, Foren und Bewertungen lassen sich nicht an einer solchen Quelle prüfen. Deshalb verwenden wir sie nicht.
Was ist, wenn ein Link in der Quellenliste nicht funktioniert?
Manche Websites sind zeitweise nicht erreichbar oder ändern ihre Adressen. Die Quelle bleibt dann mit ihrem letzten Abruf in der Liste. Titel, Herausgeber und Stand helfen Ihnen, das Dokument auch auf anderem Weg zu finden.
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