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Medikationsplan zum Ausdrucken
Tragen Sie alle Medikamente ein, die Sie anwenden, auch rezeptfreie, pflanzliche Mittel und Nahrungsergänzungsmittel, und drucken Sie den Plan für Arztpraxis und Apotheke aus. Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben nach § 31a Abs. 1 SGB V Anspruch darauf, dass eine Ärztin oder ein Arzt einen Medikationsplan in Papierform erstellt und aushändigt. Den Plan auf dieser Seite schreiben Sie selbst; er ersetzt diesen Medikationsplan nicht.
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Mein Medikationsplan
Tragen Sie alle Medikamente ein, die Sie einnehmen, auch rezeptfreie und pflanzliche. Drucken Sie den Plan aus und nehmen Sie ihn zu Arzt- und Apothekenbesuchen mit.
| Präparat | Wirkstoff | Stärke | Form | mo | mi | ab | na | Hinweise | Grund | Zeile entfernen |
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So funktioniert der Medikationsplan
Je Zeile tragen Sie ein Mittel ein: Präparat, Wirkstoff, Stärke und Form, was Sie morgens, mittags, abends und zur Nacht anwenden, dazu Hinweise und den Grund der Anwendung. Oben stehen Name und Geburtsdatum, beide freiwillig, und das Datum des Stands. Weitere Zeilen fügen Sie mit "+ Zeile" an, "Drucken" gibt den Plan auf Papier aus. Das Werkzeug übernimmt nur, was Sie eintragen; es prüft nichts und schlägt nichts vor.
- Packungen bereitlegenNehmen Sie alle Packungen zur Hand, auch Tropfen, Sprays, Salben und Pflaster.
- Präparat und Wirkstoff eintragenAuch der Medikationsplan der Arztpraxis nennt bei Fertigarzneimitteln neben der Bezeichnung insbesondere Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke [1].
- Stärke, Form und Anwendung übernehmenSchreiben Sie Stärke und Form so ab, wie sie auf der Packung stehen, und die Anwendung so, wie sie Ihnen verordnet wurde oder in der Packungsbeilage steht.
- Ausdrucken und mitnehmenDie KBV rät, den Medikationsplan zu jedem Arztbesuch mitzubringen und auch dann, wenn Sie Rezepte einlösen oder rezeptfreie Mittel kaufen [3].
Laut gesund.bund.de sollten im Medikationsplan auch selbst gekaufte Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel stehen, weil sich nur so mögliche Wechselwirkungen vollständig erkennen lassen [4]. Worauf Sie bei mehreren Medikamenten achten, erklärt der Ratgeber Viele Medikamente gleichzeitig; alle Helfer stehen unter Werkzeuge.
Warum ein Medikationsplan hilft
Damit Ärztinnen und Ärzte beim Verschreiben das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen verringern können, müssen laut KBV alle, bei denen Sie in Behandlung sind, über Ihre gesamte Medikation Bescheid wissen [3]. Mit dem Plan haben Sie laut KBV alle Angaben zur Hand, wenn eine Praxis oder Apotheke nach Ihren Arzneimitteln fragt [3]. Vor allem wenn verschiedene Ärztinnen und Ärzte Medikamente verschreiben, ist es laut gesund.bund.de wichtig, dass alle wissen, was bereits in welcher Dosierung verschrieben wurde [4].
Anspruch auf einen Medikationsplan von der Arztpraxis
Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch darauf, dass eine Ärztin oder ein Arzt der vertragsärztlichen Versorgung einen Medikationsplan in Papierform erstellt und aushändigt; dazu kommt ein elektronischer Medikationsplan (§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB V) [1]. Das Nähere zu den Voraussetzungen vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband (§ 31a Abs. 1 Satz 2 SGB V) [1]. Laut KBV gilt der Anspruch, wenn mindestens drei auf Kassenrezept verordnete Mittel systemisch, also im Körper, wirken und ihre Anwendung über mindestens vier Wochen vorgesehen ist [3]. Erstellt wird der Plan laut KBV in der Regel von der Hausarztpraxis [3].
Die Ärztin oder der Arzt muss Versicherte mit diesem Anspruch bei der Verordnung eines Arzneimittels darüber informieren (§ 31a Abs. 1 Satz 3 SGB V) und den Plan aktualisieren, sobald sie oder er die Medikation ändert oder von einer anderweitigen Änderung erfährt (§ 31a Abs. 3 Satz 1 SGB V) [1]. In den Plan gehören mit Anwendungshinweisen alle verordneten Arzneimittel, Arzneimittel, die ohne Verschreibung angewendet werden, und Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für diese Medikation relevant sind (§ 31a Abs. 2 SGB V) [1]. Inhalt und Struktur vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die Spitzenorganisation der Apotheker (§ 31a Abs. 4 SGB V) [1]. Laut gesund.bund.de heißt dieser Plan in Papierform bundeseinheitlicher Medikationsplan; er wurde 2016 eingeführt und enthält Name und Geburtsdatum, die Arzneimittel mit ihren Wirkstoffen und Angaben zur Anwendung [4].
Medikationsplan und Apotheke
Auf Wunsch der Versicherten hat die Apotheke bei der Abgabe eines Arzneimittels eine dafür erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen (§ 31a Abs. 3 Satz 2 SGB V) [1]. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die elektronische Patientenakte zur Verfügung steht, sind Arztpraxen und abgebende Apotheken verpflichtet, den Plan zu aktualisieren und die Aktualisierung im elektronischen Medikationsplan zu speichern, soweit die Versicherten dem Zugriff auf diese Daten nicht widersprochen haben (§ 31a Abs. 3a SGB V) [1]. Laut KBV kann die Apothekerin oder der Apotheker Sie anhand des Plans auf mögliche Probleme bei der Medikation hinweisen und gegebenenfalls mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Rücksprache halten [3]. Den elektronischen Medikationsplan können laut gesund.bund.de eine Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke anlegen, wenn Sie einwilligen; seine Nutzung ist freiwillig [4].
So lesen und nutzen Sie den ausgedruckten Plan
Der Ausdruck zeigt je Mittel eine Zeile. In den Spalten mo, mi, ab und na steht, was Sie morgens, mittags, abends und zur Nacht anwenden, so wie Sie es eingetragen haben; Hinweise und Grund stehen am Ende der Zeile. Stand ist das Datum, an dem Sie den Plan zuletzt geprüft haben. Ändert sich etwas, passen Sie die Zeile an, setzen den Stand neu und drucken den Plan wieder aus. Fragen für den Termin sammeln Sie mit den Fragen fürs Arztgespräch; Erinnerungen an selbst gewählte Einnahmezeiten erstellt die Einnahme-Erinnerung als Kalenderdatei.
Was das Werkzeug nicht kann
- Es ersetzt nicht den Medikationsplan nach § 31a SGB V, den Ihre Arztpraxis erstellt und aktualisiert [1]. Dessen Eintragungen folgen laut KBV einem einheitlichen Muster [3]; der Ausdruck dieser Seite folgt ihm nicht.
- Es prüft keine Wechselwirkungen, keine Doppelungen und keine Dosierungen und schlägt weder Einnahmezeiten noch Mengen vor. Ob Ihre Mittel zusammenpassen, klären Ihre Arztpraxis oder Apotheke; mehr dazu im Ratgeber Wechselwirkungen.
- Es kennt Ihre Medikamente nicht und ergänzt nichts. Was Sie nicht eintragen, fehlt auch auf dem Ausdruck.
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Ob Sie Anspruch auf einen Medikationsplan haben, klärt Ihre Arztpraxis. Wie Sie bei vielen Medikamenten den Überblick behalten, erklärt der Ratgeber Viele Medikamente gleichzeitig.
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät
Angaben zu Medikamenten sind Gesundheitsdaten. Das Werkzeug arbeitet nur in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder an uns noch an Dritte übertragen. Erst wenn Sie auf "Auf diesem Gerät merken" klicken, legt Ihr Browser sie lokal ab; "Alles löschen" entfernt sie wieder. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Stand und Änderungen
Die Angaben zu § 31a SGB V wurden am 22. Oktober 2026 am geltenden Gesetzestext geprüft; das SGB V war zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195), die Änderungen durch die Gesetze vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) und vom 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289) sind im Text berücksichtigt [2]. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Quellen
- Behörde § 31a SGB V: Medikationsplan. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand Fassung abgerufen am 10.10.2026. abgerufen am 10.10.2026
- Behörde § 31a SGB V: Medikationsplan (Absätze 1 bis 4), geprüfte Fassung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195); Änderung durch Art. 1 G v. 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) textlich nachgewiesen; Änderung durch Art. 2 G v. 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289) berücksichtigt. abgerufen am 22.10.2026
- Patienteninformation "Ihr persönlicher Medikationsplan. Alle Medikamente auf einen Blick.". Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand 14.08.2024 (Erstellungsdatum der PDF-Datei). abgerufen am 22.10.2026
- Behörde Elektronischer Medikationsplan (eMP) (Abschnitte "Was ist ein Medikationsplan?", "Wie unterscheiden sich der bundeseinheitliche und der elektronische Medikationsplan?", "Wie nutzt man den elektronischen Medikationsplan?"; geprüft durch die gematik). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 01.09.2025. abgerufen am 22.10.2026
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf einen Medikationsplan?
Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform und auf einen elektronischen Medikationsplan, erstellt von einer Ärztin oder einem Arzt der vertragsärztlichen Versorgung (§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB V). Das Nähere vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband. Laut KBV gilt der Anspruch, wenn die Mittel auf Kassenrezept verordnet sind, systemisch wirken und ihre Anwendung über mindestens vier Wochen vorgesehen ist.
Was steht in einem Medikationsplan?
Nach § 31a Abs. 2 SGB V stehen darin mit Anwendungshinweisen alle verordneten Arzneimittel, Arzneimittel, die ohne Verschreibung angewendet werden, und Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für diese Medikation relevant sind. Bei Fertigarzneimitteln sind neben der Arzneimittelbezeichnung insbesondere Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke anzugeben (§ 31a Abs. 3b SGB V).
Kann die Apotheke meinen Medikationsplan aktualisieren?
Ja, auf Ihren Wunsch: Die Apotheke hat bei der Abgabe eines Arzneimittels eine dafür erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen (§ 31a Abs. 3 Satz 2 SGB V). Laut KBV kann die Apothekerin oder der Apotheker Sie anhand des Plans auch auf mögliche Probleme bei der Medikation hinweisen und gegebenenfalls mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Rücksprache halten.
Was ist der elektronische Medikationsplan?
Laut gesund.bund.de kann der Medikationsplan auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden; dann heißt er elektronischer Medikationsplan (eMP). Er ist nicht dasselbe wie die elektronische Medikationsliste, in die alle Medikamente aufgenommen werden, die nach Anlegen der Patientenakte per E-Rezept verordnet und von einer Apotheke abgegeben werden. Die Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist freiwillig.
Ersetzt der Plan auf dieser Seite den Medikationsplan vom Arzt?
Nein. Er hilft Ihnen, Ihre Medikamente selbst aufzuschreiben, etwa vor einem Termin oder für Mittel, die Sie ohne Rezept kaufen. Den Medikationsplan nach § 31a SGB V erstellt Ihre Arztpraxis und aktualisiert ihn, wenn sich die Medikation ändert; auf Ihren Wunsch aktualisiert ihn bei der Abgabe eines Arzneimittels auch die Apotheke.
Wo werden meine Einträge gespeichert?
Nur in Ihrem Browser auf diesem Gerät und nur, wenn Sie auf "Auf diesem Gerät merken" klicken; "Alles löschen" entfernt sie wieder. An uns oder an Dritte wird nichts übertragen.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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