Ratgeber
Viele Medikamente gleichzeitig
Je mehr Medikamente man nimmt, desto höher ist laut IQWiG das Risiko für Neben- und Wechselwirkungen; laut gesund.bund.de kann sich die Wirkung verstärken, abschwächen oder aufheben. Den Überblick behalten Sie mit einer vollständigen Liste aller Mittel, auch der rezeptfreien: Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan (§ 31a SGB V, Stand Oktober 2026), bei mindestens fünf ärztlich verordneten, systemisch wirkenden Arzneimitteln in der Dauermedikation auf eine erweiterte Medikationsberatung in der Apotheke (Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand Juli 2026). Ob Sie jedes Mittel noch brauchen, besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wer mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwendet, hat es laut einer Patienteninformation, die das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) herausgegeben hat (Stand 2019), mit Multimedikation zu tun, in der Fachsprache auch Polypharmazie genannt [2]. Grundsätzlich gilt laut dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Je mehr Medikamente man nimmt, desto höher ist das Risiko für Neben- und Wechselwirkungen; deshalb ist es sinnvoll, einen Medikamentenplan zu erstellen und in regelmäßigen Abständen mit der Ärztin oder dem Arzt zu besprechen [1]. Verschiedene Medikamente können sich laut dieser Patienteninformation gegenseitig beeinflussen und mehr unerwünschte Wirkungen hervorrufen, etwa Übelkeit, Verstopfung, Kopfschmerzen, Benommenheit oder Blutungen [2].
Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan (§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB V, Stand Oktober 2026) [6]. Wer mindestens fünf ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel in der Dauermedikation anwendet, hat außerdem Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung in der Apotheke (Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand Juli 2026) [8]. Welche Arzneimittel Sie benötigen und welche nicht, können Sie laut der Patienteninformation des ÄZQ (Stand 2019) gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt entscheiden [2]. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
Warum viele Medikamente das Risiko erhöhen
Werden mehrere Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, kann ihre Wirkung laut gesund.bund.de verstärkt, abgeschwächt oder sogar aufgehoben werden, und es können unerwünschte Nebenwirkungen auftreten; dieses Risiko steigt, je mehr verschiedene Medikamente man einnimmt [3]. Die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Hypertonie beschreibt Wechselwirkungen bei Polymedikation als häufig, aber nicht immer relevant. Ihre Bedeutung steigt laut der Leitlinie spätestens dann, wenn mehr als zwei Wirkstoffe auf einen Parameter oder auf ein Organ einwirken; das können auch Mittel der Selbstmedikation sein, etwa entzündungshemmende Schmerzmittel (NSAR). Eine mögliche Folge, die die Leitlinie nennt, ist eine Änderung des Kaliumspiegels [5].
Unerwünschte Wirkungen sind laut der Patienteninformation des ÄZQ (Stand 2019) meist allgemeine Beschwerden wie Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Schwindel, Übelkeit, Verwirrtheit oder Benommenheit; Stürze und schwere Verletzungen können die Folge sein [2]. Unter Blutverdünnungsmitteln kann es plötzlich zu verstärkten oder verlängerten Blutungen kommen, und manche Betroffene müssen wegen Nebenwirkungen im Krankenhaus behandelt werden [2]. Wer viele Medikamente nehmen muss, kann außerdem schnell den Überblick über das richtige Medikament und die richtige Dosierung zur richtigen Zeit verlieren [2]. Mehr: Schwindel durch Medikamente und Vergesslichkeit und Verwirrtheit durch Medikamente.
Wie es zu vielen Medikamenten kommt, erklärt die Patienteninformation des ÄZQ (Stand 2019) mit diesen Gründen:
- Jemand hat mehrere Erkrankungen, die dauerhaft mit Medikamenten behandelt werden müssen; mit zunehmendem Lebensalter treten häufig mehr Krankheiten auf.
- Im Laufe der Jahre kommen neue Arzneimittel hinzu, die "alten" werden aber nicht verändert, und erfolglose Behandlungen werden nicht beendet.
- Mittel, die wegen plötzlicher Beschwerden zusätzlich verschrieben wurden, werden nicht abgesetzt, obwohl es einem später wieder gut geht.
- Verschiedene Ärztinnen und Ärzte behandeln, wissen aber nicht oder nur ungenügend von den Verordnungen der anderen.
- Eine Nebenwirkung wird nicht als solche erkannt; statt das auslösende Medikament abzusetzen oder die Dosis zu verringern, kommt ein weiteres Medikament gegen die Nebenwirkung hinzu.
- Jemand nimmt selbstständig frei verkäufliche Medikamente ein, von denen die Ärztin oder der Arzt nichts weiß [2].
Zu den Medikamenten, bei denen häufig Wechselwirkungen auftreten, zählt gesund.bund.de blutzuckersenkende Mittel, Gerinnungshemmer, Mittel bei Herzrhythmusstörungen und bei Herzschwäche, Antidepressiva, die Antibabypille sowie Antibiotika und Mittel gegen Viren [3]. Wie Wechselwirkungen entstehen und wo Sie sie prüfen lassen können, erklärt der Ratgeber Wechselwirkungen.
Welche Medikamente betroffen sein können
Mehrere Packungsbeilagen warnen vor Kombinationen, bei denen sich dämpfende Wirkungen auf das zentrale Nervensystem gegenseitig verstärken oder das Blutungsrisiko oder der Kaliumgehalt im Blut steigt [13, 16, 22]. Die Tabelle gibt solche Hinweise aus der Packungsbeilage je eines Präparats wieder; welches, steht in den Quellen am Ende der Seite.
| Wirkstoff | Was die Packungsbeilage sagt | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Acetylsalicylsäure (niedrig dosiert) | Die Wirkung von Gerinnungshemmern kann verstärkt werden, bis hin zu einem erhöhten Nebenwirkungsrisiko. Mit anderen Mitteln gegen das Verklumpen der Blutplättchen wie Clopidogrel steigt das Risiko für Blutungen, mit anderen Schmerz- und Entzündungsmitteln (NSAR) das Risiko für Blutungen und Geschwüre im Magen-Darm-Bereich, mit bestimmten Antidepressiva (SSRI) das Risiko für Blutungen im Magen-Darm-Bereich. Wenn Sie Acetylsalicylsäure regelmäßig anwenden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, bevor Sie ein weiteres Arzneimittel nehmen, auch ein nicht verschreibungspflichtiges [13] | Wechselwirkungen von Acetylsalicylsäure |
| Amitriptylin | Manche Arzneimittel können die Wirkung anderer Arzneimittel beeinflussen, und das kann bisweilen schwerwiegende Nebenwirkungen hervorrufen [14]. Als Beispiele für Anticholinergika nennt die Packungsbeilage bestimmte Mittel gegen Parkinson und Magen-Darm-Störungen [14]. Laut Fachinformation können trizyklische Antidepressiva wie Amitriptylin die Wirkungen von Anticholinergika auf Augen, zentrales Nervensystem, Darm und Harnblase verstärken; die gleichzeitige Anwendung ist zu vermeiden, weil sie unter anderem mit einem erhöhten Risiko für eine Darmlähmung (paralytischer Ileus) und eine Überhitzung des Körpers (Hyperpyrexie) verbunden ist [15] | Wechselwirkungen von Amitriptylin |
| Lorazepam | Zusammen mit anderen Mitteln, die das zentrale Nervensystem dämpfen, etwa Psychopharmaka, Schlaf-, Beruhigungs- und Narkosemitteln, Betablockern, Opioiden, Antihistaminika oder Antiepileptika, können sich die dämpfenden Wirkungen gegenseitig verstärken. Mit Opioiden steigt das Risiko von Schläfrigkeit, Atembeschwerden (Atemdepression) und Koma; das kann lebensbedrohlich sein [16] | Wechselwirkungen von Lorazepam |
| Metformin | Informieren Sie Ihren Arzt über andere Arzneimittel; möglicherweise müssen Blutzucker und Nierenfunktion häufiger kontrolliert werden oder der Arzt muss eventuell die Dosierung anpassen. Besonders wichtig zu erwähnen sind unter anderem Entwässerungsmittel (Diuretika), Schmerz- und Entzündungsmittel wie Ibuprofen, ACE-Hemmer und Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten, Kortikosteroide und andere Mittel gegen Diabetes [17] | Wechselwirkungen von Metformin |
| Paracetamol | Um das Risiko einer Überdosierung zu verhindern, sollte sichergestellt werden, dass andere gleichzeitig angewendete Arzneimittel kein Paracetamol enthalten [18] | Vorsicht bei Paracetamol |
| Pregabalin | Zusammen mit bestimmten anderen Mitteln, die das zentrale Nervensystem dämpfen, einschließlich Opioiden, kann Pregabalin diese Wirkungen verstärken und zu Atemschwäche, Koma und Tod führen. Benommenheit, Schläfrigkeit und Unkonzentriertheit können sich mit Oxycodon, Lorazepam oder Alkohol verstärken [19] | Wechselwirkungen von Pregabalin |
| Sertralin | Darf nicht zusammen mit MAO-Hemmern, dem Antibiotikum Linezolid oder Methylenblau angewendet werden. Wenden Sie sich an Ihren Arzt unter anderem bei Opioiden wie Tramadol, Migränemitteln wie Sumatriptan, Johanniskraut, anderen Antidepressiva, Blutverdünnern und Schmerzmitteln wie Ibuprofen oder Acetylsalicylsäure. In seltenen Fällen kann ein Serotonin-Syndrom auftreten, wenn bestimmte andere Arzneimittel gleichzeitig angewendet werden [20] | Wechselwirkungen von Sertralin |
| Solifenacin | Andere Anticholinergika müssen Sie unbedingt Ihrem Arzt mitteilen, weil sich Wirkungen und Nebenwirkungen beider Arzneimittel verstärken können. Mundtrockenheit ist laut Packungsbeilage sehr häufig (kann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffen), verschwommenes Sehen und Verstopfung sind häufig (bis zu 1 von 10) [21] | Mundtrockenheit durch Medikamente |
| Spironolacton | Zusammen mit kaliumhaltigen Präparaten, Trimethoprim (auch in Cotrimoxazol), ACE-Hemmern oder kaliumsparenden Entwässerungsmitteln kann der Kaliumgehalt im Blut stark steigen, bis hin zu einer unter Umständen lebensgefährlichen Hyperkaliämie; die Kombination ist zu vermeiden. Bei gleichzeitiger Anwendung von ACE-Hemmern, Furosemid und Spironolacton kann ein akutes Nierenversagen auftreten [22] | Kalium und Medikamente |
Die Tabelle ist eine Auswahl. Maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Präparats. Was Häufigkeitsangaben bedeuten, erklärt das Werkzeug Häufigkeit übersetzen.
Wenn ein Wirkstoff doppelt vorkommt
Ein Wirkstoff kann auch in einem zweiten Präparat stecken, das Sie gleichzeitig anwenden; bei Paracetamol weist die Packungsbeilage ausdrücklich darauf hin, siehe Tabelle oben [18]. Ganz allgemein kann laut dieser Packungsbeilage die gewohnheitsmäßige Einnahme von Schmerzmitteln, insbesondere bei Kombination mehrerer schmerzstillender Wirkstoffe, zu einer dauerhaften Nierenschädigung mit dem Risiko eines Nierenversagens führen (Analgetika-Nephropathie) [18]. Mehr: Nierenschäden durch Medikamente und Schmerzmittel richtig anwenden.
Im Medikationsplan stehen bei Fertigarzneimitteln neben der Arzneimittelbezeichnung insbesondere auch Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke (§ 31a Abs. 3b SGB V) [6]. Nützlich ist ein elektronischer Medikationsplan laut gesund.bund.de unter anderem, wenn rezeptfreie Arzneimittel selbst gekauft werden, neue Medikamente verschrieben werden sollen oder sich Handelsnamen von Arzneimitteln ändern [4]. Mehr zu Präparaten mit gleichem Wirkstoff im Ratgeber Generika und Originalpräparate.
Medikationsplan: alle Mittel auf einen Blick
Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch darauf, dass eine an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztin oder ein solcher Arzt einen Medikationsplan in Papierform erstellt und aushändigt sowie einen elektronischen Medikationsplan erstellt (§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB V, Stand Oktober 2026) [6]. Das Nähere zu den Voraussetzungen dieses Anspruchs vereinbaren die KBV und der GKV-Spitzenverband in den Bundesmantelverträgen (§ 31a Abs. 1 Satz 2 SGB V) [6]. Laut KBV müssen die Arzneimittel systemisch wirken und mindestens 28 Tage angewendet werden [9]. In den Plan gehören mit Anwendungshinweisen alle verordneten Arzneimittel, Arzneimittel, die Sie ohne Verschreibung anwenden, und Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation wichtig sind (§ 31a Abs. 2 SGB V) [6].
Den Plan erstellt laut KBV in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt; wer keine hausärztliche Praxis hat, kann ihn auch von einer Fachärztin oder einem Facharzt bekommen, die oder der überwiegend die Arzneimitteltherapie koordiniert. Um die Erstellung sollten Sie nur eine Ärztin oder einen Arzt bitten [10]. Ändert sich die Medikation, aktualisiert die Ärztin oder der Arzt den Plan; auf Ihren Wunsch tut das auch die Apotheke, wenn sie Ihnen ein Arzneimittel abgibt (§ 31a Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V) [6]. Bringen Sie den Plan laut KBV zu jedem Arztbesuch mit und nehmen Sie ihn mit, wenn Sie Rezepte einlösen oder rezeptfreie Medikamente kaufen [10].
Auf Wunsch kann der Medikationsplan als elektronischer Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden [4]. Er ist laut gesund.bund.de nicht zu verwechseln mit der elektronischen Medikationsliste: In sie werden alle Medikamente aufgenommen, die nach dem Anlegen der ePA per E-Rezept verordnet und von einer Apotheke abgegeben werden, während der elektronische Medikationsplan darüber hinaus weitere Medikamente oder Informationen enthalten kann [4]. Laut KBV soll der Medikationsplan voraussichtlich ab Ende 2026 als neue Anwendung in der ePA verfügbar sein; die schrittweise Erprobung hat im Sommer 2026 begonnen [9]. Eine Vorlage zum Ausfüllen bietet das Werkzeug Medikationsplan.
Medikationsberatung in der Apotheke

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken, die über die Pflicht zur Information und Beratung nach § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Ausdrücklich genannt sind unter anderem die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation und das pharmazeutische Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation (§ 129 Abs. 5e Satz 1 und Satz 3 Nr. 3 und 4 SGB V, Stand Oktober 2026) [7]. Diese Dienstleistungen können auch ärztlich verschrieben werden (§ 129 Abs. 5e Satz 4 SGB V) [7].
Wie die erweiterte Medikationsberatung abläuft, regelt der Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband: Die Apotheke erfasst Ihre Arzneimittel im strukturierten Gespräch (Brown-Bag-Review) und berücksichtigt dabei auch vorhandene Medikationspläne, Einnahmeanweisungen sowie Entlass- und Arztbriefe [8]. Danach prüft sie die gesamte Medikation unter anderem auf Doppelmedikation, Wechselwirkungen, ungeeignete Einnahmezeitpunkte und Darreichungsformen, Anwendungsprobleme, Nebenwirkungen, mangelnde Therapietreue, Probleme bei Mitteln der Selbstmedikation und nicht sachgerechte Lagerung [8]. Lösungsvorschläge bespricht sie mit Ihnen im Abschlussgespräch und, wenn Sie zustimmen, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; dabei wird Ihr Medikationsplan erstellt oder aktualisiert. Die Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause stattfinden [8].
Anspruch auf die erweiterte Medikationsberatung haben nach dem Rahmenvertrag Versicherte in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens fünf verschiedene, ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel oder Inhalativa in der Dauermedikation anwenden (Anhang zu Anlage 11, § 3, Stand Juli 2026) [8]. Sie kann einmal alle 12 Monate erbracht werden, nach erheblichen Umstellungen auch früher, also bei mindestens drei neuen oder anderen systemisch wirkenden Arzneimitteln oder Inhalativa als Dauermedikation innerhalb von vier Wochen (§ 5) [8]. Durchführen dürfen sie nur approbierte Apothekerinnen und Apotheker mit einer bestimmten Fortbildung (§ 4) [8].
Über die Durchführung informiert die Apotheke Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt (§ 129 Abs. 5e Satz 10 Nr. 2 SGB V) [7]; einen schriftlichen Bericht erhält die hauptbetreuende Ärztin oder der hauptbetreuende Arzt, wenn Sie einverstanden sind [8]. Das Nähere zu den Anspruchsvoraussetzungen vereinbaren die maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker und der GKV-Spitzenverband; diese Vereinbarung ist bis zum 1. November 2026 zu treffen (§ 129 Abs. 5e Satz 11 und 13 SGB V) [7]. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung; ob die Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, erfahren Sie in Ihrer Apotheke.
Für wen es besonders wichtig ist
- Ältere Menschen: Vor allem ältere Menschen nehmen laut der Patienteninformation des ÄZQ (Stand 2019) gleichzeitig viele Medikamente ein [2]. Bei Spironolacton besteht für ältere Menschen laut Packungsbeilage ein erhöhtes Risiko für schwere Nebenwirkungen, zum Beispiel Störungen der Blutsalze, Flüssigkeitsmangel und Blutdruckabfall beim Wechsel vom Liegen zum Stehen [22]. Welche Mittel als potenziell ungeeignet für Ältere eingestuft werden, erklärt der Ratgeber Medikamente im Alter.
- Menschen mit Bluthochdruck: Bei Polymedikation sollte laut NVL Hypertonie eine Medikationsanalyse durchgeführt und in die Therapieplanung einbezogen werden, gegebenenfalls interprofessionell (Empfehlung 7-15, abgeschwächte Empfehlung); als Beispiel einer Medikationsanalyse nennt die Leitlinie die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation [5]. Mehr: Bluthochdruck.
- Menschen, die bei mehreren Ärztinnen und Ärzten in Behandlung sind: Gerade dann ist es laut gesund.bund.de wichtig, dass alle wissen, was bereits in welcher Dosierung verschrieben wurde; nur so lassen sich mögliche Wechselwirkungen vermeiden [4]. Die Patienteninformation des ÄZQ (Stand 2019) rät zu einer Hauptansprechperson für alle Fragen zu Ihren Arzneimitteln, zum Beispiel Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt [2].
- Menschen, die Mittel selbst kaufen: Auf die Liste gehören laut gesund.bund.de auch frei verkäufliche Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel [3]. Bei niedrig dosierter Acetylsalicylsäure nennt die Packungsbeilage dazu einen eigenen Hinweis, siehe Tabelle oben [13]. Mehr im Ratgeber Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel.
Wie viel Sie für verordnete Medikamente zuzahlen und wann eine Befreiung möglich ist, erklärt der Ratgeber Zuzahlung und Befreiung.
So gehen Sie vor
- Alle Mittel aufschreiben Listen Sie laut gesund.bund.de alle Medikamente auf, die Sie regelmäßig einnehmen, auch frei verkäufliche Mittel und Nahrungsergänzungsmittel, und nehmen Sie die Liste zum Arztbesuch und in die Apotheke mit [3]. Denken Sie dabei laut der Patienteninformation des ÄZQ (Stand 2019) nicht nur an Tabletten, sondern auch an Sprays, Tropfen, Salben, pflanzliche Mittel und Vitamine [2]. Eine Vorlage bietet das Werkzeug Medikationsplan.
- Nach dem Medikationsplan fragen Wenden Sie gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel an, haben Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter Anspruch auf einen Medikationsplan; die Ärztin oder der Arzt muss Sie bei der Verordnung darüber informieren (§ 31a Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB V) [6].
- Medikamente regelmäßig überprüfen lassen Nehmen Sie mehr als vier Arzneimittel ein oder haben Sie mindestens drei dauerhafte Erkrankungen, rät die Patienteninformation des ÄZQ (Stand 2019), die Medikamente einmal im Jahr ärztlich überprüfen zu lassen. Vereinbaren Sie dafür einen gesonderten Termin und bringen Sie alle Arzneimittel, auch die selbst gekauften, und die Packungsbeilagen mit [2]. Fragen für das Gespräch sammelt das Werkzeug Fragen für das Arztgespräch.
- Medikationsberatung in der Apotheke nutzen Wenden Sie mindestens fünf ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel dauerhaft an, fragen Sie in Ihrer Apotheke nach der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation (Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand Juli 2026) [8].
- Rezeptfreie Mittel angeben Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt laut KBV auch über rezeptfreie Medikamente, die Sie in der Apotheke kaufen, damit sie im Medikationsplan ergänzt werden können [10].
- Nichts auf eigene Faust ändern Verändern Sie laut der Patienteninformation des ÄZQ (Stand 2019) nicht eigenmächtig die Menge oder Dosis. Treten bei einem Medikament möglicherweise Beschwerden auf, sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an [2]. Wie Sie eine Nebenwirkung melden, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden.
Wann Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen
Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung, schwere Atemnot, starke, nicht stillbare Blutungen und Vergiftungen nennt die KBV als Beispiele für Fälle, in denen Sie den Notruf 112 wählen [12]. Für einige Kombinationen aus der Tabelle beschreiben die Packungsbeilagen eigene Warnzeichen:
- Schläfrigkeit oder Atembeschwerden unter Lorazepam zusammen mit Opioiden: Laut Packungsbeilage von Lorazepam könnte es hilfreich sein, Freunde oder Verwandte darüber zu informieren, bei Ihnen auf diese Anzeichen zu achten; kontaktieren Sie Ihren Arzt, wenn solche Symptome auftreten. Bei gedämpfter Atmung oder Atemaussetzern muss die Behandlung mit Lorazepam laut Packungsbeilage sofort beendet werden; informieren Sie umgehend Ihren Arzt und/oder wenden Sie sich an den medizinischen Notdienst [16]. Den Wortlaut dieses Warnhinweises für Benzodiazepine und verwandte Mittel hat die europäische Koordinierungsgruppe CMDh empfohlen; das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Empfehlung am 12.04.2018 veröffentlicht [11].
- Atemprobleme unter Pregabalin: Wenden Sie sich laut Packungsbeilage an Ihren Arzt, wenn Sie Atemprobleme oder eine flache Atmung haben [19].
- Zeichen eines Serotonin-Syndroms unter Sertralin: Erregtheit, Verwirrtheit, Durchfall, hohe Körpertemperatur und hoher Blutdruck, übermäßiges Schwitzen und schneller Herzschlag. Diese Beschwerden eines Serotonin-Syndroms oder eines neuroleptischen malignen Syndroms können laut Packungsbeilage in seltenen Fällen auftreten, wenn bestimmte andere Arzneimittel gleichzeitig angewendet werden; benachrichtigen Sie dann umgehend Ihren Arzt [20].
- Zeichen einer Magenblutung unter Acetylsalicylsäure: Bei schwarzem Stuhl oder blutigem Erbrechen müssen Sie laut Packungsbeilage sofort Ihren Arzt benachrichtigen; wenn Sie diese Nebenwirkungen bei sich beobachten, sollten Sie das Mittel nicht nochmals einnehmen. Bei ungewöhnlichen Blutungen, an ungewöhnlicher Stelle oder von ungewöhnlicher Dauer, wenden Sie sich an Ihren Arzt [13]. Mehr: Blutungen durch Medikamente.
- Zeichen einer Darmlähmung unter Amitriptylin: Schwere Verstopfung, geschwollener Bauch, Fieber und Erbrechen; gehen Sie dann laut Packungsbeilage sofort zu Ihrem Arzt [14]. Mehr: Verstopfung durch Medikamente.
Quellen
- Gerinnungshemmer: Wie kann ich Blutungen vorbeugen?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand erstellt am 06.09.2022. abgerufen am 18.10.2026
- Leitlinie Kurzinformation für Patienten "Multimedikation: Nehme ich zu viele Medikamente ein?" (beruht auf der Hausärztlichen Leitlinie Multimedikation), 2. Auflage. Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Stand 06/2019. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Umgang mit Arzneimitteln: Richtig lagern, einnehmen und entsorgen (Abschnitt "Bei welchen Medikamenten kommt es häufig zu Wechselwirkungen?"). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem BfArM). Stand 17.02.2026. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Der elektronische Medikationsplan (eMP). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (geprüft durch die gematik). Stand 01.09.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie, Langfassung, Version 1.0 (AWMF-Register-Nr. nvl-009), Abschnitt 7.6 mit Empfehlung 7-15. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF. Stand Version 1.0, 2023 (gültig bis 29.06.2028). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 31a SGB V: Medikationsplan. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195); Änderung durch Art. 1 G v. 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) textlich nachgewiesen, Änderung durch Art. 2 G v. 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289) berücksichtigt. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 129 SGB V: Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, Verordnungsermächtigung (Absatz 5e: pharmazeutische Dienstleistungen). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195); Änderung durch Art. 1 G v. 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) textlich nachgewiesen, Änderung durch Art. 2 G v. 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289) berücksichtigt. abgerufen am 18.10.2026
- Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V in der Fassung vom 1. April 2026 (rechtlich unverbindliche Lesefassung mit integrierter Erster Änderungsvereinbarung vom 1. Juli 2026), Anhang zu Anlage 11: Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation. GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (veröffentlicht vom GKV-Spitzenverband). Stand Stand 1. Juli 2026. abgerufen am 18.10.2026
- Medikationsplan (Themenseite, Abschnitte zum Anspruch und zum elektronischen Medikationsplan). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Patienteninformation "Ihr persönlicher Medikationsplan. Alle Medikamente auf einen Blick.". Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand 14.08.2024 (Aktualisierungsdatum laut KBV). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Risikoinformation: Benzodiazepine/benzodiazepinähnliche Produkte und Opioide: Gleichzeitige Gabe (Empfehlung der CMDh). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 12.04.2018. abgerufen am 18.10.2026
- Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitte "116117 oder 112?" und "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation ASS-ratiopharm 100 mg TAH Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 01/2025. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Amitriptylin-CT 25 mg Tabletten. AbZ-Pharma GmbH. Stand 11/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Fachinformation Fachinformation Amitriptylin-CT Tabletten (25 mg und 75 mg), Abschnitt 4.5. AbZ-Pharma GmbH. Stand 11/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Lorazepam neuraxpharm 0,5 mg / 1 mg / 2,5 mg Tabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Metformin-ratiopharm 1.000 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 01/2025. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Paracetamol-ratiopharm 500 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 12/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Pregabalin-ratiopharm Hartkapseln (25 bis 300 mg). ratiopharm GmbH. Stand 11/2025. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Sertralin-ratiopharm 50 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 06/2025. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Solifenacin-ratiopharm 5 mg/10 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Spironolacton-ratiopharm 50 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 03/2025. abgerufen am 18.10.2026
Häufige Fragen
Ab wie vielen Medikamenten spricht man von Polypharmazie?
Eine Patienteninformation des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (Stand 2019) beschreibt Multimedikation, auch Polypharmazie genannt, als gleichzeitige Anwendung mehrerer Arzneimittel und nennt dafür keine feste Zahl. Rechtlich wichtig sind zwei Grenzen: Ab gleichzeitig mindestens drei verordneten Arzneimitteln haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan (§ 31a Abs. 1 SGB V), ab mindestens fünf ärztlich verordneten, systemisch wirkenden Arzneimitteln in der Dauermedikation auf die erweiterte Medikationsberatung in der Apotheke (Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand Juli 2026).
Wie viele Medikamente darf man gleichzeitig einnehmen?
Je mehr Medikamente man nimmt, desto höher ist laut IQWiG das Risiko für Neben- und Wechselwirkungen. Welche Arzneimittel Sie benötigen und welche nicht, können Sie laut einer Patienteninformation des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ, Stand 2019) gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt entscheiden. Nehmen Sie mehr als vier Arzneimittel ein oder haben Sie mindestens drei dauerhafte Erkrankungen, rät sie, die Medikamente einmal im Jahr ärztlich überprüfen zu lassen.
Wer prüft, ob meine Medikamente zusammenpassen?
Ihre Arztpraxis und Ihre Apotheke. Mit einer Liste aller Mittel oder einem Medikationsplan lassen sich mögliche Wechselwirkungen laut gesund.bund.de leichter abklären. Wenden Sie mindestens fünf ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel dauerhaft an, prüft die Apotheke in der erweiterten Medikationsberatung Ihre gesamte Medikation, unter anderem auf Doppelmedikation, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen (Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand Juli 2026).
Habe ich Anspruch auf einen Medikationsplan?
Ja, wenn Sie gesetzlich versichert sind und gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden (§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB V, Stand Oktober 2026). Das Nähere zu den Voraussetzungen regeln die Bundesmantelverträge (§ 31a Abs. 1 Satz 2 SGB V); laut KBV müssen die Mittel systemisch wirken und mindestens 28 Tage angewendet werden. Den Plan erstellt in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt; auf Ihren Wunsch aktualisiert ihn auch die Apotheke, wenn sie Ihnen ein Arzneimittel abgibt (§ 31a Abs. 3 Satz 2 SGB V).
Was passiert bei der Medikationsberatung in der Apotheke?
Die Apotheke erfasst im strukturierten Gespräch alle Arzneimittel, die Sie anwenden (Brown-Bag-Review), und berücksichtigt vorhandene Medikationspläne sowie Entlass- und Arztbriefe. Danach prüft sie die gesamte Medikation auf arzneimittelbezogene Probleme, bespricht Lösungsvorschläge mit Ihnen und, wenn Sie zustimmen, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und erstellt oder aktualisiert Ihren Medikationsplan (Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand Juli 2026). Die Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Gehören rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzungsmittel auf den Medikationsplan?
Ja. In den Medikationsplan gehören auch Arzneimittel, die Sie ohne Verschreibung anwenden (§ 31a Abs. 2 SGB V). Auch selbst gekaufte Nahrungsergänzungsmittel sollten laut gesund.bund.de aufgeführt sein, denn nur so können mögliche Wechselwirkungen vollständig erkannt werden. Denken Sie laut einer Patienteninformation des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ, Stand 2019) auch an Sprays, Tropfen, Salben, pflanzliche Mittel und Vitamine.
Kann ich Medikamente einfach weglassen, wenn es mir zu viele werden?
Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Fragen Sie stattdessen nach, ob Sie wirklich noch alle Medikamente brauchen. Laut einer Patienteninformation des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ, Stand 2019) lässt sich die Zahl der Arzneimittel zum Beispiel verringern, indem nicht mehr notwendige oder unwirksame Arzneimittel abgesetzt werden; welche Arzneimittel Sie benötigen und welche nicht, können Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt entscheiden.
Hilft ein Medikamentendosierer, den Überblick zu behalten?
Medikamentendosierer helfen laut einer Patienteninformation des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ, Stand 2019), Tabletten für den Tag oder für die ganze Woche zu sortieren, sodass Sie besser den Überblick behalten. Welche Mittel Sie wann einnehmen, steht in Ihrem Medikationsplan; Fragen dazu klären Sie in Ihrer Apotheke oder Arztpraxis.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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