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Medikamente von der Steuer absetzen

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen; auf Antrag wird der Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (§ 33 Abs. 1 EStG, Stand Oktober 2026). Die zumutbare Belastung beträgt je nach Höhe der Einkünfte, Tarif (Grundtarif oder Splitting-Verfahren) und Zahl der Kinder 1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG). Für Arzneimittel brauchen Sie als Nachweis eine Verordnung einer Ärztin, eines Arztes, einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV); beim E-Rezept genügt laut Anleitung zur Einkommensteuererklärung ein Apothekenbeleg mit dem Namen der versicherten Person, dem Arzneimittel, dem Betrag und der Art des Rezepts. Tragen Sie die Kosten in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein; die zumutbare Belastung berechnet Ihr Finanzamt.

Paar Mitte fünfzig im ruhigen Gespräch an einem hellen Küchentisch mit zwei Teebechern und einer geschlossenen braunen Mappe
Bild: KI-generiert

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen [3]. Auf Antrag wird die Einkommensteuer ermäßigt, indem der Teil der Aufwendungen, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird (§ 33 Abs. 1 EStG) [1]. Für Arzneimittel verlangt das Steuerrecht als Nachweis eine Verordnung einer Ärztin, eines Arztes, einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV) [2].

Die zumutbare Belastung beträgt je nach Höhe der Einkünfte, Tarif (Grundtarif oder Splitting-Verfahren) und Zahl der Kinder 1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG) [1]. Krankheitskosten wirken sich nur aus, soweit sie diese Grenze übersteigen; die Grenze berechnet Ihr Finanzamt automatisch [4]. Die Angaben auf dieser Seite haben den Stand vom 18. Oktober 2026 und beruhen auf dem Einkommensteuergesetz, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und den Unterlagen der Finanzverwaltung für das Steuerjahr 2025 [1, 2, 3, 4].

Was gilt: die Regeln im Überblick

Krankheitskosten in der Einkommensteuer (Stand Oktober 2026)
RegelBetrag, Grenze oder FristRechtsgrundlage
Abzug als außergewöhnliche BelastungNur auf Antrag; abgezogen wird der Teil der Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte§ 33 Abs. 1 EStG [1]
KrankheitskostenKrankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche BelastungenH 33.1-33.4 Einkommensteuer-Handbuch 2025 [3]
ZwangsläufigkeitAufwendungen, denen man sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, soweit sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG [1]
Nachweis bei Arznei-, Heil- und HilfsmittelnVerordnung eines Arztes oder Heilpraktikers§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV [2]
Andauernde ErkrankungBei anhaltendem Verbrauch bestimmter Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht die einmalige Vorlage einer VerordnungR 33.4 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuer-Richtlinien [3]
Arzneimittel auf E-RezeptKassenbeleg der Apotheke oder Rechnung der Online-Apotheke mit Name, Art der Leistung, (Zuzahlungs-)Betrag und Art des Rezepts; bei privater Krankenversicherung alternativ der Kostenbeleg der ApothekeAnleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 [4, 5]; BMF-Schreiben vom 26.11.2024 laut Einkommensteuer-Handbuch [3]
Ersatz von dritter SeiteWird von den Aufwendungen abgezogen, auch wenn er erst in einem späteren Jahr gezahlt wird, man aber schon im Jahr der Belastung damit rechnen konnteH 33.1-33.4 Einkommensteuer-Handbuch 2025 [3]
DiätverpflegungNicht abziehbar; ärztlich verordnete Arzneimittel fallen nicht unter dieses Verbot§ 33 Abs. 2 Satz 3 EStG [1]; H 33.1-33.4 [3]
Zumutbare Belastung1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte; Stufen bis 15.340 Euro, über 15.340 bis 51.130 Euro und über 51.130 Euro (feste Werte des Gesetzes)§ 33 Abs. 3 Satz 1 EStG [1]
Berechnung der zumutbaren BelastungGestaffelt: Nur der Teil, der eine Stufe übersteigt, wird mit dem höheren Prozentsatz belastetH 33.1-33.4 Einkommensteuer-Handbuch 2025 [3]
Kinder bei der zumutbaren BelastungKinder, für die Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld besteht§ 33 Abs. 3 Satz 2 EStG [1]

Die Regeln stehen im Einkommensteuergesetz und in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung [1, 2]. Wie die Finanzämter sie anwenden, beschreiben die Einkommensteuer-Richtlinien und die Hinweise im amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des Bundesfinanzministeriums [3].

Welche Nachweise das Finanzamt verlangt

Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall weisen Sie bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nach (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV) [2]. Diese Nachweise können laut Einkommensteuer-Handbuch nicht durch andere Unterlagen ersetzt werden; das Handbuch beruft sich dafür auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.01.2015 (VI R 85/13) [3]. Kosten für Arzneimittel dürfen Sie laut Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 nur eintragen, wenn Sie die medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers nachweisen können [4]. Das gilt laut den Erläuterungen der Finanzverwaltung zur Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften 2025 auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente [8]. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung (R 33.4 Abs. 1 Satz 3 EStR) [3].

Arzneimittel auf E-Rezept

Für Arzneimittel, die per E-Rezept verordnet wurden, genügt laut Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 als Nachweis der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Online-Apotheke, wenn darauf diese Angaben stehen [4, 5]:

  • der Name der versicherten Person,
  • die Art der Leistung, zum Beispiel der Name des Arzneimittels,
  • der (Zuzahlungs-)Betrag,
  • die Art des Rezepts, zum Beispiel Rezept mit Gebühr, grünes Rezept oder Privatrezept.

Wer privat krankenversichert ist, kann den Nachweis alternativ mit dem Kostenbeleg der Apotheke erbringen [4, 5]. Auf die zusätzliche Vorlage der Verordnung kann dann verzichtet werden [4]. Die Finanzverwaltung regelt die Nachweisführung bei E-Rezepten in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2024 (BStBl I S. 1429), auf das das Einkommensteuer-Handbuch verweist [3]. Was die einzelnen Rezeptarten bedeuten, erklärt der Ratgeber Rezeptarten.

Private Krankenversicherung, Beihilfe und besondere Behandlungen

Als Nachweis der angefallenen Krankheitsaufwendungen kann auch die Erstattungsmitteilung der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfebescheid einer Behörde ausreichen (R 33.4 Abs. 1 Satz 5 EStR) [3]. Diese Erleichterung entbindet aber nicht von der Pflicht, dem Finanzamt die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit nicht erstatteter Aufwendungen auf Verlangen nachzuweisen (R 33.4 Abs. 1 Satz 6 EStR) [3].

Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen, also Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie, gehören laut Einkommensteuer-Handbuch nicht zu den wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden; auch für sie gilt der Nachweis durch eine Verordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV (Bezug: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.02.2014, VI R 27/13) [3]. Für eine Bade- oder Heilkur, eine psychotherapeutische Behandlung und wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden verlangt § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV dagegen ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, ausgestellt vor Beginn der Maßnahme [2].

Belege müssen Sie grundsätzlich nicht mit der Steuererklärung einreichen; es genügt, sie für Rückfragen aufzubewahren [4]. Nachweise zu Krankheitskosten reichen Sie in Kopie nur ein, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert [4].

Zumutbare Belastung: der Anteil, den Sie selbst tragen

Mann Anfang sechzig mit kurzem grauem Bart in weinrotem Pullover im Gespräch mit einer Beraterin in hellblauer Bluse an einem schlichten Holztisch in einem hellen Büro mit Grünpflanze
Bild: KI-generiert

Die zumutbare Belastung ist ein Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wie hoch er ist, hängt von der Höhe der Einkünfte, davon, ob die Einkommensteuer nach dem Grundtarif oder dem Splitting-Verfahren berechnet wird, und von der Zahl der Kinder ab (§ 33 Abs. 3 Satz 1 EStG) [1]. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG (§ 2 Abs. 3 EStG) [6]. Einkünfte sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn, bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 EStG) [6].

Zumutbare Belastung in Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 Satz 1 EStG, Stand Oktober 2026)
Steuerpflichtigebis 15.340 Euroüber 15.340 bis 51.130 Euroüber 51.130 Euro
ohne Kinder, Grundtarif (§ 32a Abs. 1 EStG), § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG [1]5 Prozent6 Prozent7 Prozent
ohne Kinder, Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 oder 6 EStG), § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG [1]4 Prozent5 Prozent6 Prozent
mit einem Kind oder zwei Kindern, § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG [1]2 Prozent3 Prozent4 Prozent
mit drei oder mehr Kindern, § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG [1]1 Prozent1 Prozent2 Prozent

Als Kinder zählen die, für die Sie Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld haben (§ 33 Abs. 3 Satz 2 EStG) [1]. Die Stufen von 15.340 Euro und 51.130 Euro und die Prozentsätze stehen unmittelbar im Gesetz [1]. Gerechnet wird gestaffelt: Nur der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der die jeweilige Betragsstufe übersteigt, wird mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet; das Einkommensteuer-Handbuch stützt sich dafür auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 (VI R 75/14) [3]. Einen Verzicht auf die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten hält das Handbuch unter Verweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs vom 02.09.2015 (VI R 32/13) und vom 21.02.2018 (VI R 11/16) verfassungsrechtlich nicht für geboten [3]. Ihr Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch und berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte [4].

Was zu den Krankheitskosten zählt und was nicht

Zuzahlungen für verordnete Arzneimittel sind Krankheitskosten [3]. Wie hoch sie sind und wann Ihre Krankenkasse Sie von weiteren Zuzahlungen befreit, erklärt der Ratgeber Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung. Ihre Belastungsgrenze für die Zuzahlungen rechnet der Zuzahlungsrechner aus. Steuerlich zählen Krankheitskosten laut Anleitung zur Einkommensteuererklärung nur, soweit sie nicht durch einen Dritten steuerfrei ersetzt werden oder Ihnen ein Anspruch auf Ersatz zusteht, zum Beispiel durch eine Krankenkasse [4]. Die Belastung tritt mit der Verausgabung ein (R 33.1 Satz 3 EStR) [3].

  • Diätverpflegung: Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (§ 33 Abs. 2 Satz 3 EStG) [1], laut Einkommensteuer-Handbuch auch dann nicht, wenn die Diät an die Stelle einer sonst erforderlichen medikamentösen Behandlung tritt [3]. Für Arzneimittel im Sinne von § 2 des Arzneimittelgesetzes gilt dieses Abzugsverbot nicht, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen ist (Bezug: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2015, VI R 89/13) [3].
  • Krankenversicherungsbeiträge: Aufwendungen, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben außer Betracht (§ 33 Abs. 2 Satz 2 EStG) [1]. Krankenversicherungsbeiträge sind ihrer Art nach Sonderausgaben [3].
  • Angehörige: Die Zwangsläufigkeit dem Grunde nach ist in der Regel auf Aufwendungen für sich selbst oder für Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung beschränkt (R 33.1 Satz 4 EStR) [3]. Krankheitskosten für eine unterhaltsberechtigte Person können in der Regel nur insoweit anerkannt werden, als diese nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen [3].
  • Behinderten-Pauschbetrag: Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist, und Menschen, die im Sinne von § 33b Abs. 3 Satz 4 EStG hilflos sind, können für Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege und für einen erhöhten Wäschebedarf anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag geltend machen (§ 33b Abs. 1 und 2 EStG) [7]. Zusätzlich zum Pauschbetrag können laut Anleitung unter bestimmten Voraussetzungen weitere Aufwendungen eingetragen werden, zum Beispiel Kosten für Heilbehandlungen [4].

Rechenbeispiel

Die Zahlen sind ausgedachte Beispiele nach § 33 Abs. 3 EStG, gestaffelt berechnet wie im Einkommensteuer-Handbuch beschrieben [1, 3].

Ausgedachtes Beispiel: Ehepaar mit einem Kind, Splitting-Verfahren, Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 Euro, Krankheitskosten nach Abzug aller Erstattungen 1.500 Euro
SchrittRechnungErgebnis
Stufe bis 15.340 Euro2 Prozent von 15.340 Euro (§ 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) [1, 3]306,80 Euro
Stufe über 15.340 bis 51.130 Euro3 Prozent von 24.660 Euro, dem Teil zwischen 15.340 Euro und 40.000 Euro (§ 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) [1, 3]739,80 Euro
Zumutbare Belastung306,80 Euro plus 739,80 Euro (§ 33 Abs. 3 EStG) [1, 3]1.046,60 Euro
Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte1.500 Euro Krankheitskosten minus 1.046,60 Euro zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 1 EStG) [1]453,40 Euro

Zweites Beispiel: Eine alleinstehende Person ohne Kinder (Grundtarif) hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 30.000 Euro; ihre zumutbare Belastung beträgt dann 5 Prozent von 15.340 Euro, also 767 Euro, plus 6 Prozent von 14.660 Euro, also 879,60 Euro, zusammen 1.646,60 Euro (§ 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) [1, 3]. Krankheitskosten von 900 Euro im Jahr liegen darunter und wirken sich nicht aus, weil nur der übersteigende Teil abgezogen wird (§ 33 Abs. 1 EStG) [1, 4].

So gehen Sie vor

  1. Verordnungen sammeln Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers der Nachweis; bei einer andauernden Erkrankung reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung [2, 3].
  2. Belege mit Namen aufheben Beim E-Rezept genügt der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Online-Apotheke mit Name, Arzneimittel, (Zuzahlungs-)Betrag und Art des Rezepts; privat Versicherte können den Kostenbeleg der Apotheke nutzen [4, 5].
  3. Erstattungen abziehen Tragen Sie nur Kosten ein, die Ihnen nicht ersetzt werden und für die Ihnen kein Anspruch auf Ersatz zusteht, etwa gegenüber Ihrer Krankenkasse [3, 4].
  4. In die Steuererklärung eintragen Krankheitskosten gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen; die zumutbare Belastung berechnet das Finanzamt automatisch [4].
  5. Belege bereithalten Nachweise reichen Sie in Kopie nur ein, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert [4].

Wer zuständig ist

Den Antrag auf Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen stellen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt, das auch die zumutbare Belastung berechnet [1, 4]. Gutachten oder Bescheinigungen, die Sie für steuerliche Zwecke brauchen, müssen die zuständigen Gesundheitsbehörden auf Ihr Verlangen ausstellen (§ 64 Abs. 2 EStDV) [2]. Ob Ihnen Kosten ersetzt werden, klärt Ihre Krankenkasse, bei privater Versicherung Ihr Versicherungsunternehmen; ersetzte Beträge werden von den Krankheitskosten abgezogen [3, 4]. Ob die Regel in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Finanzamt. Welche Rezepte es gibt und wie lange sie gelten, erklärt der Ratgeber Rezeptarten.

Stand und Änderungen

Diese Seite wurde am 18. Oktober 2026 am Einkommensteuergesetz (zuletzt geändert am 29.06.2026), an der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (zuletzt geändert am 19.12.2025), am amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2025 und an der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 geprüft [1, 2, 3, 4]. Die Stufen und Prozentsätze der zumutbaren Belastung stehen unmittelbar in § 33 Abs. 3 EStG [1]. Einkommensteuer-Handbuch und Anleitung beziehen sich auf das Steuerjahr 2025 [3, 4]. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Quellen

  1. Behörde § 33 Einkommensteuergesetz (EStG): Außergewöhnliche Belastungen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand EStG zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197). abgerufen am 18.10.2026
  2. Behörde § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV): Nachweis von Krankheitskosten und der Voraussetzungen der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand EStDV zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 19.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 372). abgerufen am 18.10.2026
  3. Behörde Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025 (EStH 2025), § 33 Außergewöhnliche Belastungen mit R 33.1, R 33.4 und H 33.1-33.4. Bundesministerium der Finanzen. Stand Handbuch für das Steuerjahr 2025, ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  4. Behörde Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 (Hauptvordruck: Belegvorhaltepflicht; Anlage Außergewöhnliche Belastungen). ELSTER, Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder. Stand Anleitung für das Steuerjahr 2025, ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  5. Behörde Wissenswertes für die Steuererklärung 2025 (Abschnitt Hinweis zu E-Rezepten). Hessische Steuerverwaltung, finanzamt.hessen.de. Stand ohne sichtbare Datumsangabe (Seitendaten 14.04.2026). abgerufen am 18.10.2026
  6. Behörde § 2 Einkommensteuergesetz (EStG): Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (Absätze 2 und 3). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand EStG zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197). abgerufen am 18.10.2026
  7. Behörde § 33b Einkommensteuergesetz (EStG): Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen (Absätze 1 bis 3). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand EStG zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197). abgerufen am 18.10.2026
  8. Behörde Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften 2025: Vordruckmuster mit Erläuterungen (Erläuterungen zu Zeile 27, Krankheitskosten). Bundesministerium der Finanzen (Vordruckmuster der Steuerverwaltungen). Stand Vordruck für 2025, veröffentlicht am 17.10.2025. abgerufen am 18.10.2026

Häufige Fragen

Kann man Medikamente von der Steuer absetzen?

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auf Antrag wird der Teil der Kosten, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (§ 33 Abs. 1 EStG). Für Arzneimittel verlangt § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV als Nachweis eine Verordnung einer Ärztin, eines Arztes, einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers. Ob sich die Kosten bei Ihnen auswirken, hängt von der Höhe der Kosten und Ihrer zumutbaren Belastung ab; berechnet wird das vom Finanzamt.

Kann ich meine Zuzahlungen in der Steuererklärung angeben?

Ja. Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind laut amtlichem Einkommensteuer-Handbuch außergewöhnliche Belastungen. Sie wirken sich aber nur aus, soweit Ihre außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG zusammen Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Was Ihnen ersetzt wird oder worauf Sie einen Anspruch auf Ersatz haben, etwa gegenüber der Krankenkasse, zählt nicht mit. Wann die Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreit, erklärt der Ratgeber Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung.

Kann ich rezeptfreie Medikamente absetzen?

Kosten für Arzneimittel dürfen Sie laut Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 nur als außergewöhnliche Belastung eintragen, wenn Sie die medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers nachweisen können. Das gilt laut den Erläuterungen der Finanzverwaltung zur Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften 2025 auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Als Art des Rezepts nennt die Anleitung beim E-Rezept als Beispiele auch das grüne Rezept und das Privatrezept. Die Nachweise nach § 64 EStDV können laut Einkommensteuer-Handbuch nicht durch andere Unterlagen ersetzt werden.

Welchen Nachweis brauche ich beim E-Rezept?

Laut Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 genügt der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Online-Apotheke, wenn darauf Ihr Name als versicherte Person, die Art der Leistung (zum Beispiel der Name des Arzneimittels), der (Zuzahlungs-)Betrag und die Art des Rezepts stehen, zum Beispiel Rezept mit Gebühr, grünes Rezept oder Privatrezept. Privat Krankenversicherte können den Nachweis auch mit dem Kostenbeleg der Apotheke führen. Die Verordnung müssen Sie dann nicht zusätzlich vorlegen.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

Sie beträgt nach § 33 Abs. 3 EStG zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, je nachdem, ob die Einkünfte bis 15.340 Euro, bis 51.130 Euro oder darüber liegen, ob der Grundtarif oder das Splitting-Verfahren gilt und wie viele Kinder Sie haben. Laut Einkommensteuer-Handbuch wird gestaffelt gerechnet: Nur der Teil der Einkünfte über einer Stufe wird mit dem höheren Prozentsatz belastet. Ihr Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch.

Muss ich die Apothekenbelege mit der Steuererklärung einreichen?

Grundsätzlich nicht. Laut Anleitung zur Einkommensteuererklärung genügt es, die Belege für Rückfragen aufzubewahren. Nachweise zu Krankheitskosten reichen Sie in Kopie nur ein, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert.

Kann ich Medikamente für meine Kinder oder meinen Ehepartner absetzen?

Die Zwangsläufigkeit dem Grunde nach ist laut Einkommensteuer-Richtlinien in der Regel auf Aufwendungen für sich selbst oder für Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung beschränkt. Krankheitskosten für eine unterhaltsberechtigte Person können laut Einkommensteuer-Handbuch in der Regel nur insoweit anerkannt werden, als diese die Kosten nicht selbst tragen kann. Für die zumutbare Belastung zählen Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG haben. Ob das in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Finanzamt.

Zählen Mittel, die eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker verordnet hat?

Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel nennt § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers als Nachweis. Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen, also Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie, gehören laut Einkommensteuer-Handbuch nicht zu den wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden; auch für sie gilt der Nachweis durch eine Verordnung. Für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden ist dagegen vor Beginn ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nötig.

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

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