Ratgeber

Medikamente in die USA mitnehmen

Wer nicht US-Staatsbürgerin oder US-Staatsbürger ist und die USA vorübergehend besucht, darf laut der US-Zollbehörde CBP unter Umständen die eigenen Medikamente mitnehmen: möglichst im Originalbehälter, mit gültigem Rezept oder ärztlicher Bescheinigung auf Englisch und als Faustregel nicht mehr als ein Vorrat für 90 Tage (Stand der CBP-Seite 14.03.2025). Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen gelten zusätzlich die Vorschriften der Drogenbehörde DEA, Marihuana ist laut CBP auch zu medizinischen Zwecken nach US-Bundesrecht verboten (Stand der CBP-Seite 23.08.2023). Die Bescheinigung nach Artikel 75 für Schengen-Staaten gilt für die USA nicht. Klären Sie Einzelfälle vor der Reise mit CBP oder der US-Botschaft.

Frau Ende vierzig mit kurzem rotblondem Haar in hellblauer Bluse und Mann mit grauem Bart in olivgrüner Jacke gehen mit Rollkoffern durch eine helle, weite Flughafenhalle mit großen Fenstern
Bild: KI-generiert

Wer nicht die US-Staatsbürgerschaft hat und die USA vorübergehend besucht, darf laut der US-Grenz- und Zollbehörde CBP (U.S. Customs and Border Protection) unter Umständen die eigenen Medikamente mitnehmen [1]. CBP rät zu einem gültigen Rezept oder einer ärztlichen Bescheinigung auf Englisch, zum Originalbehälter und als Faustregel zu höchstens einem Vorrat für 90 Tage; für Medikamente mit kontrollierten Stoffen gelten zusätzlich die Vorschriften der Drogenbehörde DEA [1]. Einreise- und Zollbestimmungen können sich kurzfristig ändern, und rechtsverbindliche Auskünfte gibt laut Auswärtigem Amt nur die Vertretung des Ziellandes [9]. Die US-Botschaft in Deutschland verweist für Fragen zur Zollabfertigung an der Grenze an CBP [8].

Die Angaben dieser Seite haben den Stand Oktober 2026. Was allgemein bei Auslandsreisen mit Medikamenten gilt, erklärt der Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen, was im Flugzeug und an der Sicherheitskontrolle in Deutschland gilt, der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.

Was gilt: die Regeln im Überblick

Medikamente in die USA: Regeln laut amtlichen Quellen (Stand Oktober 2026)
RegelWas giltQuelle
EigenbedarfBesucherinnen und Besucher ohne US-Staatsbürgerschaft dürfen unter Umständen eigene Medikamente mitnehmen; für verschreibungspflichtige und rezeptfreie Mittel gelten die Vorschriften der FDACBP, Stand 14.03.2025 [1]
MengeNur für den persönlichen Bedarf während des Aufenthalts, als Faustregel höchstens ein Vorrat für 90 Tage; die FDA erlaubt ausländischen Staatsangehörigen einen Vorrat für 90 TageCBP [1]; FDA, Stand 18.08.2025 [2]
UnterlagenGültiges Rezept oder ärztliche Bescheinigung, auf Englisch; ohne Originalbehälter eine Kopie des Rezepts oder ein ärztlicher Brief zur Erkrankung und zum BedarfCBP [1]
VerpackungOriginalbehälter mit den ärztlichen Anweisungen auf dem EtikettCBP [1]
Kontrollierte StoffeZusätzlich Vorschriften der DEA; rechtmäßig für den eigenen medizinischen Gebrauch erhaltene Stoffe der Schedules II bis V nur im Originalbehälter, in dem sie abgegeben wurden, und mit Erklärung gegenüber dem ZollCBP [1]; 21 CFR 1301.26, Stand 15.10.2026 [3]
Verbotene MittelEinfuhr gefälschter oder betrügerischer Arzneimittel und Medizinprodukte verboten, per Post und persönlichCBP [1]
Medizinal-CannabisMarihuana laut CBP nach US-Bundesrecht verboten, auch zu medizinischen Zwecken; steht in Schedule I. Seit 28.04.2026 Marihuana in FDA-zugelassenen Arzneimitteln oder unter einer Lizenz eines US-Bundesstaats in Schedule III, Ein- und Ausfuhr nur mit GenehmigungCBP, Stand 23.08.2023 [5]; 21 CFR 1308.11, Stand 15.10.2026 [4]; DEA, 28.04.2026 [15]
Betäubungsmittel aus DeutschlandBescheinigung nach Artikel 75 gilt nur im Schengen-Raum; für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche BescheinigungBfArM, Stand der Abfrage Oktober 2026 [11]
Flüssige Medikamente bei Flügen in den USAMedizinisch notwendige Flüssigkeiten, Medikamente und Cremes auch über 100 Milliliter im Handgepäck, getrennt kontrolliertTSA, Stand der Abfrage Oktober 2026 [6]
Rückreise nach DeutschlandVerbringungsverbot gilt nicht für Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge, laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel höchstens für drei Monate; für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG [14]; BMG, Stand 02.12.2025 [13]

Eigene Medikamente mitnehmen

Für Besucherinnen und Besucher ohne US-Staatsbürgerschaft schreibt CBP, dass sie unter Umständen mit den eigenen Medikamenten reisen dürfen [1]. Das gilt für verschreibungspflichtige wie für rezeptfreie Medikamente: Für beide gelten die Gesetze und Vorschriften, die die Arzneimittelbehörde FDA (U.S. Food and Drug Administration) durchsetzt [1]. In der Regel sollten Sie ein gültiges Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung dabeihaben, auf Englisch verfasst. Das Medikament sollte im Originalbehälter sein, auf dem die ärztlichen Anweisungen stehen. Ohne Originalbehälter rät CBP zu einer Kopie des Rezepts oder einem Brief Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, der Ihre Erkrankung und den Bedarf erklärt [1].

Nehmen Sie laut CBP nicht mehr mit, als Sie während des Aufenthalts für sich selbst brauchen; als Faustregel nennt die Behörde höchstens einen Vorrat für 90 Tage [1]. Die FDA erlaubt ausländischen Staatsangehörigen nach eigener Angabe, einen Vorrat für 90 Tage mitzubringen oder schicken zu lassen [2]. Bleiben Sie länger als 90 Tage, können Sie sich laut CBP und FDA weitere Medikamente per Post oder Kurier schicken lassen. Sie sollten dann belegen können, dass die Sendung für Ihren eigenen Gebrauch während des Besuchs bestimmt ist, etwa mit einer Kopie von Visum und Reisepass, einem ärztlichen Brief und einer Kopie des Rezepts auf Englisch [1, 2].

Bei Flügen innerhalb der USA kontrolliert die Luftsicherheitsbehörde TSA (Transportation Security Administration) alle Gegenstände der Fluggäste; sie empfiehlt, Medikamente deutlich zu beschriften, damit die Kontrolle leichter geht [6]. Laut TSA dürfen medizinisch notwendige Flüssigkeiten, Medikamente und Cremes auch in Mengen über 100 Milliliter ins Handgepäck. Nehmen Sie sie dafür aus der Tasche, sie werden getrennt vom übrigen Gepäck kontrolliert [6]. Was in die Reiseapotheke gehört, steht im Ratgeber Reiseapotheke.

Verbotene und genehmigungspflichtige Mittel

Die FDA verbietet laut CBP die Einfuhr gefälschter oder betrügerischer Arzneimittel und Medizinprodukte, per Post wie persönlich. Dazu zählt CBP unorthodoxe Heilmittel (unorthodox cures) gegen Krankheiten wie Krebs, AIDS, Arthritis oder Multiple Sklerose [1]. Eine Liste einzelner verbotener oder erlaubter Wirkstoffe veröffentlichen CBP und FDA auf den genannten Seiten nicht.

Enthält ein Medikament einen Stoff, der in den USA kontrolliert ist (Controlled Substance), müssen Sie laut CBP zusätzlich die Vorschriften der DEA (Drug Enforcement Administration) einhalten [1]. Ob kontrollierte Stoffe für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden dürfen, entscheidet laut FDA in der Regel die DEA [2]. Was die Bundesverordnung dafür verlangt, steht im Abschnitt Reisen mit Betäubungsmitteln.

Medizinisches Cannabis

Marihuana ist laut CBP nach US-Bundesrecht ein kontrollierter Stoff. Verkauf, Besitz, Herstellung und Weitergabe sind nach Bundesrecht verboten, bei medizinischem wie bei Freizeit-Marihuana, auch wenn einzelne Bundesstaaten es erlauben [5]. Weil das Bundesrecht die Ein- und Ausfuhr verbietet, kann die Ankunft mit Marihuana an einem US-Grenzübergang laut CBP zur Beschlagnahme, zu Geldstrafen oder zur Festnahme führen und die Einreise beeinflussen (Stand der CBP-Seite 23.08.2023) [5]. In der Bundesverordnung steht Marihuana in Schedule I (Stand 15.10.2026) [4]. Seit dem 28.04.2026 stehen laut DEA Marihuana in von der FDA zugelassenen Arzneimitteln und Marihuana, das einer Lizenz eines US-Bundesstaats für medizinische Zwecke unterliegt (state medical marijuana license), in Schedule III; solche Mittel dürfen nur mit Genehmigung (permit) ein- oder ausgeführt werden [15]. Laut FDA regelt sie medizinisches Marihuana nicht; Fragen zu seiner Einfuhr beantwortet die Zollbehörde CBP [2]. Mehr zur Verordnung in Deutschland im Ratgeber Medizinisches Cannabis.

Reisen mit Betäubungsmitteln

Die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt nur für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens; die USA stehen nicht auf der Liste des BfArM [11]. Für andere Länder empfiehlt die Bundesopiumstelle des BfArM, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) vorzugehen. Danach sollte eine mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mitgeführt werden, mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoff und Reisedauer [11]. Sie muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden; der Leitfaden sieht eine Mitnahme für eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen vor [11]. Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international einheitlichen Regeln, maßgeblich sind die Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes [11].

Nach der US-Bundesverordnung 21 CFR 1301.26 darf eine Person kontrollierte Stoffe der Schedules II bis V, die sie rechtmäßig für den eigenen medizinischen Gebrauch erhalten hat, bei der Einreise in die USA mitführen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind [3]:

  • Das Mittel ist im Originalbehälter, in dem es abgegeben wurde [3].
  • Sie erklären gegenüber dem Zoll, dass Sie es für den eigenen Gebrauch besitzen. Dabei nennen Sie den Handels- oder chemischen Namen und das Symbol der Gruppe (Schedule), wenn sie auf dem Etikett stehen; sonst Name und Anschrift der Apotheke oder der Praxis, die das Mittel abgegeben hat, und die Rezeptnummer [3].

In ihrer Meldung an das INCB vom 17.06.2014 nennen die USA als Unterlagen ein gültiges ärztliches Rezept und das Vorzeigen des Originalrezepts beim Zoll; das Mittel muss im Originalbehälter sein, so wie es abgegeben wurde. Zuständig ist danach die DEA [7]. Ob für Ihr Medikament eine Mengengrenze gilt, klären Sie vor der Reise mit CBP [8]. Ob ein Wirkstoff ein Betäubungsmittel ist oder international kontrolliert wird, können Ihnen Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Apotheke sagen [11].

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr, gilt aber in anderen Ländern weiterhin als Betäubungsmittel; einige Länder untersagen die Mitnahme vollständig [12]. Was in den USA für Marihuana gilt, steht im Abschnitt Verbotene und genehmigungspflichtige Mittel [5, 15]. Formular, beglaubigende Stellen und weitere Einzelheiten erklärt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.

Welche Unterlagen helfen

Mann Mitte fünfzig mit kurzem dunkelblondem Haar in marineblauem Pullover sitzt an einem Holztisch in einem hellen Wohnzimmer und legt einen kleinen Kulturbeutel neben einen geöffneten Reisekoffer
Bild: KI-generiert

Das Auswärtige Amt rät, regelmäßig einzunehmende Medikamente mitzunehmen und sich ihre Notwendigkeit für die Einreise gegebenenfalls ärztlich auf Englisch bescheinigen zu lassen (Stand 18.10.2026) [9]. Wer aus medizinischen Gründen auf eine große Menge Medikamente oder auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte laut Auswärtigem Amt stets ein aktuelles Attest der Hausarztpraxis dabeihaben [10].

  • Rezept oder ärztliche Bescheinigung auf Englisch: nennt CBP für Besucherinnen und Besucher [1].
  • Originalbehälter: mit den ärztlichen Anweisungen auf dem Etikett; sonst eine Kopie des Rezepts oder ein ärztlicher Brief [1].
  • Bei kontrollierten Stoffen: das Originalrezept zum Vorzeigen beim Zoll und die Angaben für die Erklärung nach 21 CFR 1301.26 [3, 7].
  • Bei Betäubungsmitteln aus Deutschland: die mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des INCB [11].
  • Für Nachsendungen per Post oder Kurier: Kopie von Visum und Reisepass, ärztlicher Brief und Kopie des Rezepts auf Englisch [1].

Eine Übersicht Ihrer Medikamente erstellt das Werkzeug Medikationsplan.

Rückreise nach Deutschland

Bei der Rückkehr nach Deutschland gilt das Verbringungsverbot nicht für Arzneimittel, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG) [14]. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel; eine Zulassung in Deutschland ist dafür nicht nötig [13]. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [13]. Gefälschte Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden, auch nicht als Reisebedarf (§ 73 Abs. 1b AMG) [13, 14]. Einzelheiten stehen im Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.

Checkliste vor der Reise

  1. Regeln prüfen Lesen Sie die Hinweise von CBP zu Medikamenten und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die USA; Fragen zur Zollabfertigung beantwortet CBP [1, 8, 9].
  2. Menge planen Nehmen Sie laut CBP nur mit, was Sie während des Aufenthalts selbst brauchen, als Faustregel höchstens einen Vorrat für 90 Tage [1].
  3. Nachweise besorgen Lassen Sie sich ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch ausstellen [1, 9].
  4. Betäubungsmittel klären Fragen Sie Ihre Arztpraxis oder Apotheke, ob ein Medikament ein Betäubungsmittel ist oder international kontrolliert wird. Wenn ja, lassen Sie die mehrsprachige Bescheinigung rechtzeitig ausstellen und beglaubigen [11]. Kontrollierte Stoffe erklären Sie bei der Einreise beim Zoll [3].
  5. Originalbehälter einpacken Lassen Sie Medikamente im Originalbehälter mit den ärztlichen Anweisungen [1, 3].
  6. Marihuana klären Laut CBP ist Marihuana nach US-Bundesrecht verboten, auch zu medizinischen Zwecken (Stand 23.08.2023); Fragen zu medizinischem Marihuana beantwortet laut FDA die CBP [2, 5].
  7. Rückreise bedenken Zurück nach Deutschland dürfen Sie laut Bundesgesundheitsministerium Arzneimittel für den üblichen persönlichen Bedarf mitbringen, in der Regel höchstens für drei Monate; gefälschte Arzneimittel sind davon ausgenommen, für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [13, 14].

Ihre persönliche Liste stellen Sie mit der Reise-Checkliste Medikamente zusammen.

Wo Sie die Regeln bestätigen lassen

  • US-Zollbehörde CBP: Für Fragen zur Zoll- und Einreiseabfertigung an der US-Grenze verweist die US-Botschaft in Deutschland auf die Website von CBP und das CBP Info Center [8]. Die Hinweise zu Medikamenten stehen auf der Seite Prohibited and Restricted Items [1].
  • Arzneimittelbehörde FDA: Fragen zur Einfuhr von Medikamenten beantwortet laut CBP die Abteilung für Einfuhren der FDA; die Regeln für Privatpersonen stehen auf der Seite Personal Importation [1, 2].
  • Drogenbehörde DEA: Sie entscheidet laut FDA in der Regel über kontrollierte Stoffe [2].
  • US-Botschaft und Konsulate in Deutschland: Rechtsverbindliche Auskünfte zu Einreise- und Zollbestimmungen erteilt laut Auswärtigem Amt nur die Vertretung des Ziellandes [9].
  • Arztpraxis und Landesbehörde: Die Ärztin oder der Arzt stellt die Bescheinigung für Betäubungsmittel aus; beglaubigt wird sie von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [11].
  • Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise USA [9].

Ob eine Regel in Ihrem Fall gilt, klärt für die Einreise in die USA die Zollbehörde CBP, bei Betäubungsmitteln Ihre Arztpraxis zusammen mit der beglaubigenden Stelle [8, 11].

Stand und Änderungen

Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Die Medikamenten-Hinweise von CBP tragen den Stand 14.03.2025, die Seite der FDA den Stand 18.08.2025, die Meldung der USA an das INCB stammt vom 17.06.2014 [1, 2, 7]. Einreise- und Zollbestimmungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind die Angaben der US-Behörden in der jeweils geltenden Fassung [9].

Quellen

  1. Behörde Prohibited and Restricted Items (Abschnitt Medication: Traveling with Medication, Non-U.S. Citizens Traveling with Medication). U.S. Customs and Border Protection (CBP). Stand 14.03.2025. abgerufen am 18.10.2026
  2. Behörde Personal Importation (Abschnitte Foreign Nationals, Controlled Substances, Medical Marijuana). U.S. Food and Drug Administration (FDA). Stand 18.08.2025. abgerufen am 18.10.2026
  3. Behörde 21 CFR 1301.26: Exemptions from import or export requirements for personal medical use (Absätze a und b). Drug Enforcement Administration, Electronic Code of Federal Regulations (eCFR). Stand eCFR Titel 21, Stand 15.10.2026. abgerufen am 18.10.2026
  4. Behörde 21 CFR 1308.11: Schedule I (Absatz d, Marihuana). Drug Enforcement Administration, Electronic Code of Federal Regulations (eCFR). Stand eCFR Titel 21, Stand 15.10.2026. abgerufen am 18.10.2026
  5. Behörde CBP Reminds Travelers from Canada that Marijuana Remains Illegal in the United States. U.S. Customs and Border Protection (CBP). Stand 23.08.2023. abgerufen am 18.10.2026
  6. Behörde I am traveling with medication, are there any requirements I should be aware of?. Transportation Security Administration (TSA). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  7. Behörde Country Regulations: United States of America (Meldung vom 17.06.2014). International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt). Stand 17.06.2014. abgerufen am 18.10.2026
  8. Behörde Customs and Border Protection. U.S. Embassy and Consulates in Germany (US-Botschaft und Konsulate in Deutschland). Stand ohne sichtbare Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  9. Behörde USA/Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise (Abschnitte Einreise und Zoll, Gesundheit). Auswärtiges Amt. Stand 18.10.2026, unverändert gültig seit 12.10.2026. abgerufen am 18.10.2026
  10. Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  11. Behörde Reisen mit Betäubungsmitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  12. Behörde Reisen mit medizinischem Cannabis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  13. Behörde Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland. Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 02.12.2025. abgerufen am 18.10.2026
  14. Behörde § 73 Arzneimittelgesetz (AMG): Verbringungsverbot (Absätze 1b und 2 Nummer 6). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  15. Behörde Schedules of Controlled Substances: Rescheduling of Food and Drug Administration Approved Products Containing Marijuana From Schedule I to Schedule III; Corresponding Change to Permit Requirements (91 FR 22714, Final Rule). Drug Enforcement Administration, U.S. Department of Justice (Federal Register). Stand 28.04.2026, in Kraft seit 28.04.2026. abgerufen am 18.10.2026

Häufige Fragen

Welche Medikamente darf ich in die USA mitnehmen?

Laut der US-Zollbehörde CBP dürfen Besucherinnen und Besucher ohne US-Staatsbürgerschaft unter Umständen ihre eigenen Medikamente mitnehmen. Für verschreibungspflichtige wie für rezeptfreie Medikamente gelten die Vorschriften der Arzneimittelbehörde FDA, für Medikamente mit kontrollierten Stoffen zusätzlich die Vorschriften der Drogenbehörde DEA. Marihuana ist laut CBP auch zu medizinischen Zwecken nach US-Bundesrecht verboten (Stand der CBP-Seite 23.08.2023). Eine verbindliche Auskunft für Ihren Fall gibt nur die zuständige Stelle; die US-Botschaft in Deutschland verweist für Fragen zur Zollabfertigung an CBP.

Wie viele Medikamente darf ich in die USA mitnehmen?

CBP rät, nicht mehr mitzunehmen, als Sie während des Aufenthalts selbst brauchen, und nennt als Faustregel höchstens einen Vorrat für 90 Tage. Die FDA erlaubt ausländischen Staatsangehörigen nach eigener Angabe, einen Vorrat für 90 Tage mitzubringen oder schicken zu lassen. Wer länger bleibt, kann sich laut CBP weitere Medikamente per Post oder Kurier schicken lassen und sollte dann belegen können, dass sie für den eigenen Gebrauch bestimmt sind.

Brauche ich für die USA ein Rezept oder Attest auf Englisch?

CBP rät Besucherinnen und Besuchern, ein gültiges Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch dabeizuhaben. Ist das Medikament nicht im Originalbehälter, hilft laut CBP eine Kopie des Rezepts oder ein ärztlicher Brief, der die Erkrankung und den Bedarf erklärt. Auch das Auswärtige Amt rät, sich die Notwendigkeit regelmäßig einzunehmender Medikamente für die Einreise gegebenenfalls ärztlich auf Englisch bescheinigen zu lassen.

Was gilt für Betäubungsmittel bei der Einreise in die USA?

Nach der US-Verordnung 21 CFR 1301.26 dürfen kontrollierte Stoffe der Schedules II bis V, die Sie rechtmäßig für den eigenen medizinischen Gebrauch erhalten haben, mitgeführt werden, wenn sie im Originalbehälter sind und Sie sie beim Zoll für den eigenen Gebrauch erklären. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt wird. Ob für Ihr Medikament eine Mengengrenze gilt, klären Sie vor der Reise mit CBP.

Gilt die Schengen-Bescheinigung für Betäubungsmittel auch in den USA?

Nein. Die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt laut BfArM für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens, und die USA gehören nicht dazu. Für andere Länder empfiehlt das BfArM, nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) vorzugehen, und weist darauf hin, dass die Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes gelten.

Darf ich medizinisches Cannabis in die USA mitnehmen?

Laut CBP ist Marihuana nach US-Bundesrecht ein kontrollierter Stoff, und Verkauf, Besitz und Weitergabe sind auch zu medizinischen Zwecken nach Bundesrecht verboten, selbst wenn einzelne Bundesstaaten es erlauben. Weil das Bundesrecht die Einfuhr verbietet, kann die Ankunft mit Marihuana laut CBP zur Beschlagnahme, zu Geldstrafen oder zur Festnahme führen und die Einreise beeinflussen (Stand der CBP-Seite 23.08.2023). Seit dem 28.04.2026 stehen laut einer Regelung der US-Drogenbehörde DEA Marihuana in von der FDA zugelassenen Arzneimitteln und Marihuana, das einer Lizenz eines US-Bundesstaats zur Herstellung, Verteilung oder Abgabe für medizinische Zwecke unterliegt, in Schedule III; solche Mittel dürfen nur mit einer Genehmigung ein- oder ausgeführt werden. Fragen zur Einfuhr von medizinischem Marihuana beantwortet laut FDA die Zollbehörde CBP.

Darf ich flüssige Medikamente bei Inlandsflügen in den USA mitnehmen?

Laut der US-Luftsicherheitsbehörde TSA dürfen medizinisch notwendige Flüssigkeiten, Medikamente und Cremes auch in Mengen über 100 Milliliter ins Handgepäck. Nehmen Sie sie für die Kontrolle heraus, sie werden getrennt geprüft. Die TSA empfiehlt, Medikamente deutlich zu beschriften.

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