Ratgeber

Medikamente ins Ausland mitnehmen

Welche Medikamente Sie in ein anderes Land mitnehmen dürfen, regelt das Ziel- oder Transitland; eine rechtsverbindliche Auskunft kann laut Auswärtigem Amt nur die Botschaft dieses Landes in Deutschland geben. Für Betäubungsmittel brauchen Sie bei Reisen bis 30 Tage in Schengen-Staaten eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens; für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung. Zurück nach Deutschland dürfen Sie laut Bundesgesundheitsministerium und Zoll Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitbringen, in der Regel einen Bedarf von höchstens drei Monaten (Ausnahme vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG, Stand Oktober 2026); für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten.

Paar Mitte sechzig mit grauem und dunkelblondem Haar in hellen Leinenhemden sitzt an einem sonnigen Bahnsteig auf einer Bank neben zwei Rollkoffern und unterhält sich entspannt
Bild: KI-generiert

Welche Medikamente Sie in ein anderes Land mitnehmen dürfen, bestimmt das Ziel- oder Transitland [3, 5]. Informieren Sie sich vor der Reise, ob die Einfuhr ins Reiseland gestattet ist, und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das jeweilige Land [1]. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann laut Auswärtigem Amt nur die Botschaft des Reiselandes in Deutschland geben [2]. Für Betäubungsmittel ist bei Reisen bis 30 Tage in Schengen-Staaten eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung vorgeschrieben, für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, ebenfalls beglaubigte Bescheinigung [5].

Bei der Rückkehr nach Deutschland gilt das Verbringungsverbot nicht für Arzneimittel, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG) [9]. Bundesgesundheitsministerium und Zoll sehen darin in der Regel einen Bedarf von höchstens drei Monaten je Arzneimittel [4, 8]. Die Angaben dieser Seite haben den Stand Oktober 2026. Was im Flugzeug und an der Sicherheitskontrolle gilt, erklärt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.

Was gilt: die Regeln im Überblick

Auf einer Auslandsreise mit Medikamenten gelten die Regeln des Reiselandes für die Einreise dorthin und die deutschen Regeln für die Ausreise und die Rückkehr [3, 8]. Für Medikamente mit international kontrollierten Stoffen regelt laut Internationalem Suchtstoffkontrollamt (INCB) jedes Land die Mitnahme anders, und die Vorschriften können sich von Land zu Land stark unterscheiden [7].

Medikamente auf Auslandsreisen: die wichtigsten Regeln (Stand Oktober 2026)
RegelGrenze, Frist oder VorgabeRechtsgrundlage
Ausreise aus DeutschlandArzneimittel dürfen unter Beachtung der Verbotsnormen der §§ 5, 7 und 8 AMG und des Anti-Doping-Gesetzes mitgeführt werdenHinweise des Zolls [3, 4]
Einreise ins ReiselandEs gelten die Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes; rechtsverbindliche Auskunft gibt nur dessen Botschaft in DeutschlandHinweise des Auswärtigen Amts [1, 2]; BfArM [5]
Betäubungsmittel als ReisebedarfÄrztlich verschrieben, nur für den eigenen Bedarf, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge; nicht durch beauftragte Personen§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Betäubungsmittelgesetz [10]; Hinweise des BfArM [5]
Betäubungsmittel in Schengen-StaatenReisen bis 30 Tage; Bescheinigung nach Artikel 75 vor der Reise beglaubigt, höchstens 30 Tage gültig, für jedes Betäubungsmittel eine eigeneArt. 75 Schengener Durchführungsübereinkommen nach den Hinweisen des BfArM [5]
Betäubungsmittel in anderen LändernMehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des INCB, der eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen vorsieht; zusätzlich die Bestimmungen des Ziel- oder TransitlandesEmpfehlung der Bundesopiumstelle des BfArM [5]
Medizinisches CannabisSeit 01.04.2024 in Deutschland kein Betäubungsmittel; für Reisen in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung nötigHinweise des BfArM [6]
Rückkehr nach DeutschlandDas Verbringungsverbot gilt nicht für Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge, in der Regel höchstens für drei Monate je Arzneimittel; keine Zulassung in Deutschland nötig, auch für im Ausland gekaufte Mittel; für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten§ 73 Abs. 2 Nr. 6 Arzneimittelgesetz [9]; Angaben des Bundesgesundheitsministeriums und des Zolls [4, 8]
Rückkehr aus einem DrittlandAls Reisemitbringsel abgabenfrei; ohne weitere anmeldepflichtige Waren keine Anmeldung, grüner Ausgang an Flug- und SeehäfenAngaben des Bundesgesundheitsministeriums [8]
Gefälschte Arzneimittel und bestimmte DopingmittelVerbringen nach Deutschland verboten, auch als Reisebedarf; bei Dopingmitteln betrifft das besonders gefährliche Stoffe in einer "nicht geringen Menge" zu Dopingzwecken im Sport§ 73 Abs. 1b Arzneimittelgesetz [9]; Angaben von Bundesgesundheitsministerium und Zoll [4, 8]

Zurück nach Deutschland: was Sie mitbringen dürfen

Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen oder registriert sind, dürfen von Privatpersonen grundsätzlich nicht nach Deutschland gebracht werden; das ist das Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG [8, 9]. Es gilt laut Bundesgesundheitsministerium auch dann, wenn es in Deutschland ein entsprechendes oder sogar gleichnamiges Arzneimittel zu kaufen gibt [8]. Ausgenommen sind Arzneimittel, die bei der Einreise in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG) [9].

Für diesen Reisebedarf brauchen Sie laut Bundesgesundheitsministerium weder eine Einfuhrerlaubnis noch eine Zulassung oder Registrierung des Arzneimittels in Deutschland, und es spielt keine Rolle, ob es verschreibungs- oder apothekenpflichtig ist [8]. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel; die Dosierung steht in Packungsbeilage und Fachinformation [8]. Der Zoll nennt ebenfalls höchstens drei Monate je Arzneimittel und stellt klar, dass es nicht darauf ankommt, ob Sie die Arzneimittel aus Deutschland mitgenommen oder im Ausland gekauft haben [4]. Für Waren, die zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, gilt diese Regel nicht [8].

Aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bringen Sie solche Arzneimittel abgabenfrei und ohne Zollformalitäten mit; aus zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebieten wie den Kanarischen Inseln gelten gegebenenfalls gesonderte Regeln [8]. Bei der Einreise aus einem Drittland sind Arzneimittel für den persönlichen Bedarf als Reisemitbringsel abgabenfrei. Haben Sie keine weiteren anmeldepflichtigen Waren dabei, müssen Sie sie nicht anmelden und können an Flug- und Seehäfen den grünen Ausgang benutzen [8].

Was nicht erlaubt ist

  • Gefälschte Arzneimittel: Ihr Verbringen nach Deutschland ist generell verboten, und die Ausnahme für den Reisebedarf gilt für sie nicht (§ 73 Abs. 1b AMG) [8, 9]. Gefälscht ist ein Arzneimittel laut Bundesgesundheitsministerium, wenn es hinsichtlich Identität oder Herkunft falsch gekennzeichnet ist [8].
  • Dopingmittel: Verboten sind laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem das Verbringen und der Besitz von Dopingmitteln zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport. Das Besitzverbot betrifft besonders gefährliche Stoffe der Verbotsliste in einer "nicht geringen Menge", zum Beispiel anabole Stoffe wie Testosteron [8]. Der Zoll nennt als Beispiele Testosteron, Nandrolon und Clenbuterol [4].
  • Präparate, die im Ausland frei verkauft werden: Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel können in Deutschland als Arzneimittel gelten, besonders wenn sie als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden; auf die Regeln des Landes, in dem Sie sie gekauft haben, kommt es laut Zoll nicht an [4].
  • Artenschutz: Präparate mit bestimmten pflanzlichen oder tierischen Stoffen können zusätzlich artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen [3, 4].
  • Versand aus dem Ausland: Per Versandhandel dürfen zulassungspflichtige Arzneimittel nur nach Deutschland kommen, wenn sie hier zugelassen oder registriert sind, und nur von einer zum Versandhandel befugten Apotheke in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum [8]. Mehr dazu im Ratgeber Medikamente online kaufen.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass eine weltweite Verfügbarkeit und eine adäquate Medikamentenqualität nicht überall gewährleistet sind, und rät, wichtige Dauermedikamente in ausreichender Menge mitzunehmen [1].

Reisen mit Betäubungsmitteln

Patientinnen und Patienten dürfen Betäubungsmittel, die sie auf ärztliche Verschreibung erworben haben, in einer für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- und einführen; andere Personen dürfen sie nicht für Sie mitnehmen [5, 10]. Als Nachweis für die Ausnahme von der Erlaubnispflicht gilt laut Zoll die Vorlage der ärztlichen Verschreibung [3]. Für Reisen bis 30 Tage in Schengen-Staaten brauchen Sie eine von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die vor Reiseantritt beglaubigt wird [5]. Für andere Länder empfiehlt die Bundesopiumstelle eine mehrsprachige, ebenfalls beglaubigte Bescheinigung nach dem Leitfaden des INCB [5]. Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international harmonisierten Regeln; einige Staaten verlangen eine Importgenehmigung, begrenzen die Menge oder untersagen bestimmte Betäubungsmittel vollständig [5].

Ist die Mitnahme nicht möglich, sollte laut BfArM geprüft werden, ob das Mittel oder ein gleichwertiges Produkt im Reiseland verfügbar ist und dort ärztlich verschrieben werden kann [5]. Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr, gilt aber in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin als Betäubungsmittel; laut BfArM wird in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt [6]. Formular, beglaubigende Stellen und alle Einzelheiten erklärt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.

Welche Unterlagen helfen

Frau Anfang fünfzig mit kurzem braunem Haar in senfgelber Jacke sitzt in einer hellen Arztpraxis einer Ärztin mit grauem Haarknoten gegenüber, beide im ruhigen Gespräch an einem Holztisch
Bild: KI-generiert

Wer aus medizinischen Gründen auf eine große Menge Medikamente oder auf Medikamente angewiesen ist, die als Betäubungsmittel gelten, sollte laut Auswärtigem Amt stets ein aktuelles Attest der Hausärztin oder des Hausarztes dabeihaben, aus dem die besondere Situation hervorgeht. Für Reisen ins fremdsprachige Ausland sollte es auf Englisch verfasst sein; es kann helfen, bei einer Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden [2].

  • Kopien medizinischer Unterlagen: Neben Kopien wichtiger Unterlagen wie Arztbrief und Atteste rät das Auswärtige Amt gegebenenfalls zu Verschreibungskopien Ihrer Medikamente; eine Übersetzung in die Landessprache kann sinnvoll sein [1].
  • Originalpackung und Beipackzettel: Medikamente sollten im besten Fall in der Originalpackung bleiben, und der Beipackzettel sollte mit, gegebenenfalls abfotografiert [1].
  • Bescheinigungen für Betäubungsmittel: wie im Abschnitt Reisen mit Betäubungsmitteln beschrieben [5].
  • Beim Grenzübertritt mit Betäubungsmitteln: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Patientinnen und Patienten laut Bundesgesundheitsministerium urschriftliche oder beglaubigt kopierte ärztliche Verschreibungen oder Bescheinigungen mitführen, aus denen sich mit den Angaben zu Einzel- und Tagesgaben die Angemessenheit der Menge abschätzen lässt [8].

Eine Liste Ihrer Medikamente erstellt das Werkzeug Medikationsplan; den Wirkstoff finden Sie mit dem Ratgeber Beipackzettel verstehen.

Lagerung unterwegs

Bei Lantus SoloStar zum Beispiel beschreibt Abschnitt 5 der Packungsbeilage, wie die Pens aufzubewahren sind, auch wenn sie als Vorrat mitgeführt werden [11]. Beispiele für Lagerhinweise unterwegs nennt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck; was bei warmem Wetter gilt, der Ratgeber Medikamente bei Hitze.

Zeitverschiebung

Ob und wie sich bei einer Zeitverschiebung die Einnahme Ihrer Medikamente ändert, besprechen Sie vor der Reise mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke. Die Packungsbeilage von Insulin glargin (Lantus SoloStar) nennt dafür Themen: Klären Sie vor Reisen alle Fragen zur Behandlung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, zum Beispiel die Verfügbarkeit des Insulins im Reiseland, einen ausreichenden Vorrat an Insulin und Nadeln, die richtige Aufbewahrung, Essenszeiten und Insulinverabreichung während der Reise, mögliche Einflüsse durch die Umstellung auf andere Zeitzonen und mögliche neue Gesundheitsrisiken im Reiseland [11]. Reisemedizinische Vorsorge besprechen Sie laut Auswärtigem Amt mit ausreichendem Abstand zur Reise mit erfahrenen Tropen- oder Reisemedizinern [1]. Termine aus der Einnahme-Erinnerung gelten nach deutscher Zeit.

Regeln einzelner Länder

Für diese 15 Reiseländer erklären eigene Seiten, was bei der Einreise mit Medikamenten gilt:

Für alle anderen Länder gilt: Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts beachten und im Zweifel die Botschaft des Reiselandes fragen; die Adressen stehen auf der Seite Vertretungen fremder Staaten [1, 2]. Das INCB veröffentlicht unter Regulations by Country die Regeln, die Staaten für Reisende mit Medikamenten gemeldet haben, die international kontrollierte Stoffe enthalten [7]. Für die Aktualität sind laut INCB allein die Staaten verantwortlich; es empfiehlt Reisenden, sich an die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes oder an die zuständige nationale Behörde zu wenden [7]. Die Übersicht ist laut BfArM nicht vollständig [5]. Was in die Reiseapotheke gehört, erklärt der Ratgeber Reiseapotheke; Hinweise zu Durchfall, Malaria, Reisekrankheit und Lichtempfindlichkeit durch Medikamente stehen auf eigenen Seiten.

Checkliste vor der Reise

  1. Einreiseregeln klären Prüfen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland und fragen Sie im Zweifel bei dessen Botschaft in Deutschland nach, auch für Transitländer [1, 2, 5].
  2. Vorrat besprechen Klären Sie mit Ihrer Arztpraxis, welche Medikamente Sie mitnehmen; wichtige Dauermedikation gehört laut Auswärtigem Amt in ausreichender Menge ins Gepäck [1].
  3. Betäubungsmittel prüfen Fragen Sie Ihre Arztpraxis oder Apotheke, ob ein Medikament ein Betäubungsmittel ist. Wenn ja, lassen Sie die Bescheinigung rechtzeitig ausfüllen und beglaubigen, für Schengen-Staaten nach Artikel 75 und für jedes Betäubungsmittel eine eigene [5].
  4. Unterlagen einpacken Bei einer großen Menge Medikamente oder bei Betäubungsmitteln ein aktuelles Attest, bei fremdsprachigen Ländern auf Englisch; Kopien von Arztbrief und Verschreibungen, Medikamente in der Originalpackung mit Beipackzettel [1, 2].
  5. Zeitverschiebung besprechen Wie Sie Ihre Medikamente bei einer Zeitverschiebung einnehmen, klären Sie vorher mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke [11].
  6. Rückkehr bedenken Zurück nach Deutschland dürfen Sie laut Bundesgesundheitsministerium Arzneimittel für den üblichen persönlichen Bedarf mitbringen, in der Regel höchstens für drei Monate; gefälschte Arzneimittel sind davon ausgenommen, für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [8, 9].

Ihre persönliche Liste stellen Sie mit der Reise-Checkliste Medikamente zusammen.

Welche Nebenwirkungen Impfstoffe laut Fachinformation haben, steht auf den Seiten zu den Impfungen gegen Dengue, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und Tollwut.

Wer zuständig ist

  • Botschaft des Reiselandes: Nur sie kann eine rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreiseregeln ihres Landes geben [2].
  • Arztpraxis und Landesbehörde: Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt füllt die Bescheinigung für Betäubungsmittel aus; beglaubigt wird sie von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [5].
  • Zoll: Er informiert über die Vorschriften zur Mitnahme von Arzneimitteln bei der Ausreise aus Deutschland und bei der Einreise nach Deutschland; über die Bestimmungen des Reiselandes informiert dessen diplomatische Vertretung [2, 3].
  • Landesbehörden für Arzneimittel: Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs im Einzelfall liegt bei den Behörden der Bundesländer; in Zweifelsfällen wenden Sie sich laut Bundesgesundheitsministerium vor der Reise an die für Sie zuständige Landesbehörde [8].

Ob eine Regel in Ihrem Fall gilt, klärt für die Einreise ins Reiseland dessen Botschaft, bei Betäubungsmitteln Ihre Arztpraxis zusammen mit der beglaubigenden Stelle und für die Rückkehr nach Deutschland die zuständige Landesbehörde [2, 5, 8].

Stand und Änderungen

Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zur Einfuhr tragen den Stand 2. Dezember 2025 [8]. Einreisebestimmungen anderer Länder, die Regeln für Bescheinigungen und die Liste der Schengen-Staaten können sich ändern; für die Angaben in der Übersicht des INCB sind laut INCB die Staaten selbst verantwortlich [5, 7]. Maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung.

Quellen

  1. Behörde Reisemedizinische Vorsorge (Abschnitte Vorsorge und Reiseapotheke). Auswärtiges Amt. Stand 12.10.2023. abgerufen am 18.10.2026
  2. Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  3. Behörde Arzneimittel und Betäubungsmittel (Reisen in einen Nicht-EU-Staat, Einschränkungen; Abschnitte Ausreise und Betäubungsmittel). Generalzolldirektion, zoll.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  4. Behörde Arznei- und Betäubungsmittel (Reisen innerhalb der EU, Einschränkungen; Abschnitte Ausreise, Einreise und Verbotene Arzneimittel im Reiseverkehr). Generalzolldirektion, zoll.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  5. Behörde Reisen mit Betäubungsmitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  6. Behörde Reisen mit medizinischem Cannabis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  7. Behörde Guidance for Travellers und General Information for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances. International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  8. Behörde Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland. Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 02.12.2025. abgerufen am 18.10.2026
  9. Behörde § 73 Arzneimittelgesetz (AMG): Verbringungsverbot (Absätze 1, 1b und 2 Nummer 6). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  10. Behörde § 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  11. EMA-Produktinformation EMA-Produktinformation Lantus (EPAR), Anhang III B: Packungsbeilage Lantus SoloStar 100 Einheiten/ml Injektionslösung in einem Fertigpen. Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (Zulassungsinhaber), Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 03/2026. abgerufen am 18.10.2026

Häufige Fragen

Welche Medikamente darf ich ins Ausland mitnehmen?

Das regelt das Ziel- oder Transitland. Laut BfArM gibt es außerhalb des Schengen-Raums für Betäubungsmittel keine international einheitlichen Regeln; einige Staaten verlangen eine Importgenehmigung, begrenzen die Menge oder untersagen bestimmte Mittel ganz. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann laut Auswärtigem Amt nur die Botschaft des Reiselandes in Deutschland geben. Für 15 Länder finden Sie eigene Seiten unter "Regeln einzelner Länder".

Brauche ich ein Attest für Medikamente im Urlaub?

Wer auf eine große Menge Medikamente oder auf Medikamente angewiesen ist, die als Betäubungsmittel gelten, sollte laut Auswärtigem Amt stets ein aktuelles Attest der Hausarztpraxis dabeihaben, aus dem die besondere Situation hervorgeht; für Reisen ins fremdsprachige Ausland auf Englisch. Für Betäubungsmittel brauchen Sie bei Reisen bis 30 Tage in Schengen-Staaten zusätzlich eine beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens; für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung.

Wie viele Medikamente darf ich aus dem Urlaub mit nach Deutschland bringen?

Eine dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechende Menge (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG). Als üblicher persönlicher Bedarf gilt laut Bundesgesundheitsministerium und Zoll in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung. Eine Zulassung in Deutschland ist dafür nicht nötig, und es spielt keine Rolle, ob das Mittel verschreibungspflichtig ist oder ob Sie es aus Deutschland mitgenommen oder im Ausland gekauft haben. Für Betäubungsmittel gelten laut Bundesgesundheitsministerium Besonderheiten.

Darf ich im Ausland gekaufte Medikamente mitbringen?

Laut Zoll dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge bei der Einreise eingebracht werden, auch wenn sie in Deutschland nicht zugelassen sind; es kommt nicht darauf an, ob Sie sie im Ausland gekauft haben (Ausnahme vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG). Für Betäubungsmittel gelten laut Bundesgesundheitsministerium Besonderheiten. Verboten ist das Verbringen gefälschter Arzneimittel; für sie gilt die Ausnahme für den Reisebedarf nicht (§ 73 Abs. 1b AMG). Verboten sind laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem auch das Verbringen und der Besitz von Dopingmitteln zu Dopingzwecken im Sport. Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitaminpräparate oder pflanzliche Naturheilmittel, die im Ausland frei verkauft werden, können laut Zoll in Deutschland als Arzneimittel gelten. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass eine adäquate Medikamentenqualität nicht überall gewährleistet ist.

Was brauche ich für Betäubungsmittel bei einer Fernreise?

Für Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle des BfArM, nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) vorzugehen: eine mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoff und Reisedauer, beglaubigt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle. Die Einreisebestimmungen des Ziel- und Transitlandes klären Sie vorher bei dessen Botschaft.

Muss ich Medikamente beim Zoll anmelden, wenn ich zurückkomme?

Bei der Einreise aus einem Staat außerhalb der EU laut Bundesgesundheitsministerium nicht, wenn Sie Arzneimittel in einer Ihrem persönlichen Bedarf entsprechenden Menge selbst mitbringen und keine anderen anmeldepflichtigen Waren dabeihaben. Sie sind dann abgabenfrei, und an Flug- und Seehäfen kann der grüne Ausgang benutzt werden. Aus einem Mitgliedstaat der EU bringen Sie solche Arzneimittel abgabenfrei und ohne Zollformalitäten mit.

Was mache ich bei Zeitverschiebung mit meinen Medikamenten?

Besprechen Sie das vor der Reise mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke. Die Packungsbeilage eines Insulin-glargin-Fertigpens nennt mögliche Einflüsse durch die Umstellung auf andere Zeitzonen ausdrücklich als Thema, das Sie vor Reisen mit der Ärztin oder dem Arzt klären sollen, ebenso Essenszeiten und Insulinverabreichung während der Reise.

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

Passt dazu

  • Ratgeber Reiseapotheke

    Was in die Reiseapotheke gehört, hängt von Reiseziel, Reiseart und Gesundheit ab.

  • Ratgeber Hausapotheke

    Eine Hausapotheke hilft bei kleinen Verletzungen und leichten Beschwerden.

  • Ratgeber Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung

    Wie viel Sie für Medikamente zuzahlen, wann die Belastungsgrenze erreicht ist und wie Sie die Befreiung beantragen.

  • Medikamente Amlodipin

    Amlodipin senkt den Blutdruck und hilft bei Angina pectoris.