Ratgeber

Medikamente nach Großbritannien mitnehmen

Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist laut Auswärtigem Amt grundsätzlich möglich; es rät zu einem Begleitbrief der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes (Stand der Reise- und Sicherheitshinweise: 18.10.2026). Laut britischer Regierung dürfen Sie höchstens einen Vorrat für drei Monate mitbringen; Medikamente mit kontrollierten Stoffen (controlled drugs) gehören ins Handgepäck, und für Stoffe der Schedule 1 brauchen Sie eine Lizenz des Home Office. Die Schengen-Bescheinigung für Betäubungsmittel gilt dort nicht. Bestätigen Sie die Regeln vor der Reise beim Home Office oder bei der britischen Botschaft.

Mann Ende vierzig mit kurzem dunkelblondem Haar in dunkelblauer Regenjacke zieht einen kleinen Rollkoffer über eine Kopfsteinpflasterstraße mit bunten Reihenhäusern bei leichtem Nieselregen
Bild: KI-generiert

Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist laut Auswärtigem Amt grundsätzlich möglich; es rät, einen Begleitbrief der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mitzuführen [6]. Laut britischer Regierung dürfen Sie höchstens einen Vorrat für drei Monate mitbringen, und Medikamente mit kontrollierten Stoffen (controlled drugs) müssen bei der Ein- und Ausreise ins Handgepäck [1]. Regeln können sich ändern; bestätigen Sie sie vor der Reise über die Seite Take medicine in or out of the UK der britischen Regierung oder bei der britischen Botschaft [1, 6, 9]. Die Angaben dieser Seite haben den Stand Oktober 2026.

Das Vereinigte Königreich gehört nicht zum Schengen-Raum; die Schengen-Bescheinigung für Betäubungsmittel gilt dort nicht [10]. Was allgemein auf Auslandsreisen und bei der Rückkehr gilt, erklärt der Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.

Was gilt: die Regeln im Überblick

Für die Einreise gelten die Regeln des Vereinigten Königreichs, für die Ausreise und die Rückkehr die deutschen Regeln [6, 12]. Welche Stoffe kontrolliert sind, regeln dort der Misuse of Drugs Act 1971 und die Misuse of Drugs Regulations 2001; die Stoffe sind in Schedules 1 bis 5 eingeteilt [2, 3].

Medikamente nach Großbritannien: Regeln laut amtlichen Quellen (Stand Oktober 2026)
RegelWas giltQuelle
Eigenbedarf und MengeHöchstens ein Vorrat für drei Monate; mehr oder nachgeschickte Medikamente werden abgenommenGOV.UK, Take medicine in or out of the UK [1]; Angabe beim INCB vom 11.03.2024 [5]
Kontrollierte Stoffe der Schedules 2 bis 5Laut Home Office ohne Lizenz möglich: Schedules 2 bis 4 Teil I bis zu einem Vorrat für drei Monate, dazu Schedule 4 Teil II und 5; im Wohnsitzland rechtmäßig verschrieben und abgegeben, bei der Ein- und Ausreise bei sich getragenHome Office, Travelling with medicine containing controlled drugs, zuletzt aktualisiert 11.04.2023 [2]
Stoffe der Schedule 1Einfuhr nur mit Lizenz des Home Office, die auf Forschung oder andere besondere Zwecke beschränkt ist; vor der Reise an die Drug and Firearms Licensing Unit wendenGOV.UK [1]; Home Office [2]
UnterlagenLaut GOV.UK brauchen Reisende ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich einen Brief als Nachweis der Verschreibung; das Home Office empfiehlt einen solchen Brief, das Auswärtige Amt rät zu einem Begleitbrief der verschreibenden PersonGOV.UK [1]; Home Office [2]; Auswärtiges Amt, Stand 18.10.2026 [6]
TransportLaut GOV.UK Medikamente mit kontrollierten Stoffen bei der Ein- und Ausreise im Handgepäck, ohne Nachweis der Verschreibung können sie an der Grenze abgenommen werden; laut Home Office bei der Ein- und Ausreise bei sich getragenGOV.UK [1]; Home Office [2]
Betäubungsmittel aus DeutschlandSchengen-Bescheinigung gilt nicht; das BfArM empfiehlt eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des INCB, beglaubigt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten StelleHinweise des BfArM, Stand der Abfrage Oktober 2026 [10]; § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Betäubungsmittelgesetz [14]
Medizinisches CannabisCannabisprodukte zur medizinischen Anwendung (CBPM, Schedule 2) nur, wenn sie der britischen Definition entsprechen und persönlich verschrieben sind; andere Cannabisprodukte stehen in Schedule 1, außer zugelassenen Cannabis-Arzneimitteln, die gesondert eingestuft sindAngabe beim INCB [5]; Liste des Home Office, aktualisiert 01.04.2025 [3]
Rückreise nach DeutschlandÜblicher persönlicher Bedarf, in der Regel höchstens drei Monate je Arzneimittel; gefälschte Arzneimittel verboten, auch als Reisebedarf; für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten§ 73 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 1b Arzneimittelgesetz [13]; Bundesgesundheitsministerium, Stand 02.12.2025 [12]

Eigene Medikamente mitnehmen

Ob Ihr Medikament einen kontrollierten Stoff enthält, kann Ihnen laut GOV.UK Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Apotheke sagen; Sie können auch die Wirkstoffe auf der Packung in der Liste der kontrollierten Stoffe suchen [1]. Nach der Anleitung des Home Office erlaubt eine Regel für den persönlichen Bedarf (personal import policy), Medikamente mit kontrollierten Stoffen ohne Lizenz bei sich zu tragen. Sie umfasst bis zu einem Vorrat für drei Monate von Stoffen der Schedules 2 bis 4 Teil I in Form eines Arzneimittels, die Ihnen in Ihrem Wohnsitzland rechtmäßig verschrieben wurden, außerdem Arzneimittel der Schedule 4 Teil II und 5 [2]. In allen Fällen müssen die Medikamente rechtmäßig verschrieben und abgegeben sein, und Sie müssen sie bei der Ein- und Ausreise bei sich tragen [2]. Für Medikamente ohne kontrollierten Stoff verweist das Home Office auf die Einfuhrregeln der Arzneimittelbehörde MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency) [2].

Wer länger als drei Monate bleibt, etwa zum Studium oder zur Arbeit, soll laut Home Office mit einem kleinen Vorrat der verschriebenen Medikamente mit kontrollierten Stoffen reisen (bis zu einem Vorrat für drei Monate) und weitere über eine Ärztin oder einen Arzt im Vereinigten Königreich erhalten; Medikamente mit kontrollierten Stoffen dürfen nicht aus dem Ausland zugeschickt werden [2]. Wer wegen außergewöhnlicher Umstände mehr als einen Vorrat für drei Monate einführen muss, kann sich laut Home Office einen Monat vor der Reise mit Nachweisen an die Drug and Firearms Licensing Unit wenden [1, 2].

Verbotene und genehmigungspflichtige Mittel

Stoffe der Schedule 1 dürfen ohne Lizenz unter keinen Umständen eingeführt werden [2]; Lizenzen für Reisende werden laut der Angabe des Vereinigten Königreichs beim INCB in der Regel nur erteilt, wenn die Mittel im Rahmen einer klinischen Studie verschrieben wurden [5]. GOV.UK zählt kontrollierte Stoffe zu den Waren, die der Zoll beschlagnahmt; Medikamente damit erlaubt die Regel des Home Office für den persönlichen Bedarf unter den genannten Bedingungen [2, 4]. Für einige Medikamente kann zudem eine Genehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) nötig sein [4].

Wie ein Wirkstoff eingestuft ist, zeigt die Liste des Home Office; sie ist laut Home Office umfangreich, aber nicht vollständig [3]. Einige Beispiele daraus:

Einstufung ausgewählter Wirkstoffe im Vereinigten Königreich (Liste des Home Office, aktualisiert 01.04.2025)
EinstufungWirkstoffe (Auswahl)
Schedule 2Fentanyl, Lisdexamfetamin, Methylphenidat, Oxycodon, Tilidin [3]
Schedule 2, bestimmte Zubereitungen Schedule 5Codein, Morphin [3]
Schedule 3Gabapentin, Pregabalin, Tramadol [3]
Schedule 4 Teil IDiazepam, Lorazepam, Zolpidem, Zopiclon [3]
Schedule 1Cannabis, außer Produkten, die der Definition für die medizinische Anwendung entsprechen (CBPM, Schedule 2), und außer zugelassenen Cannabis-Arzneimitteln, die gesondert eingestuft sind [3]

Die britische Einstufung kann von der deutschen abweichen. Tramadol, Pregabalin, Gabapentin und Zopiclon sind in Deutschland verschreibungspflichtig, stehen aber nicht in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes [15, 16]; im Vereinigten Königreich sind sie kontrollierte Stoffe [3]. Ob ein verschriebenes Mittel kontrolliert ist, müssen Sie laut Home Office selbst prüfen; es rät, dazu auch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zu fragen [2].

Reisen mit Betäubungsmitteln

Patientinnen und Patienten dürfen Betäubungsmittel, die sie auf ärztliche Verschreibung erworben haben, in einer für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- und einführen; andere Personen dürfen sie nicht für Sie mitnehmen [10, 14]. Die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt nur für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens; das Vereinigte Königreich gehört nicht dazu [10]. Für Stoffe der Schedule 1 ist eine Schengen-Bescheinigung laut Home Office auch kein Ersatz für eine Lizenz [2].

Für andere Länder empfiehlt die Bundesopiumstelle des BfArM, nach dem Leitfaden für Reisende des INCB vorzugehen: eine mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer, beglaubigt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [10]. Ein Muster stellt das BfArM auf seiner Seite Reisen mit Betäubungsmitteln bereit; der Leitfaden sieht die Mitnahme für eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen vor [10]. Das Vereinigte Königreich verlangt laut seiner Angabe beim INCB eine Kopie der Verschreibung und einen ärztlichen Brief; eine von den Gesundheitsbehörden des Wohnsitzlandes beglaubigte Bescheinigung verlangt es nicht, außer sie ist für die Ausfuhr nötig [5].

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr; für Reisen wird laut BfArM in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt [11]. Im Vereinigten Königreich stehen Cannabisprodukte, die der Definition für die medizinische Anwendung in den Misuse of Drugs Regulations 2001 entsprechen, seit dem 1. November 2018 in Schedule 2; andere Produkte blieben in Schedule 1 und sind nur mit einer Lizenz des Home Office zugänglich; ausgenommen sind zugelassene Cannabis-Arzneimittel, die gesondert eingestuft sind [3]. Produkte, die der Definition entsprechen (CBPM), dürfen Reisende laut Angabe beim INCB nur mitführen, wenn sie ihnen persönlich ärztlich verschrieben wurden; ein ärztlicher Brief sollte erklären, warum die Definition erfüllt ist [5]. Mehr: Medizinisches Cannabis; Formular und beglaubigende Stellen beschreibt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.

Welche Unterlagen helfen

Paar Mitte sechzig in Windjacken steht an der Reling einer Fähre und blickt auf weiße Kreidefelsen an der Küste, der Himmel leicht bewölkt
Bild: KI-generiert

Reisende ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich brauchen laut GOV.UK einen Brief als Nachweis der Verschreibung mit diesen Angaben: Ihren Namen, die Daten der Ein- und Ausreise, eine Liste der Medikamente mit Menge, Dosierung und Stärke und die Unterschrift der verschreibenden Person [1]. Das Home Office empfiehlt einen solchen Brief und nennt zusätzlich die Häufigkeit der Einnahme und die Berufsregistrierung der verschreibenden Person; aus Reisedaten und Mengen muss hervorgehen, dass Sie nicht mehr als einen Vorrat für drei Monate dabeihaben [2]. Auch beim Mitführen weichen beide ab: GOV.UK nennt das Handgepäck, das Home Office verlangt, die Medikamente bei sich zu tragen (carried on your person). Vergewissern Sie sich vor der Reise bei der Drug and Firearms Licensing Unit des Home Office, was für Sie gilt [1, 2]. Das Auswärtige Amt rät, im Begleitbrief außerdem Adresse und Geburtsdatum sowie die Gesamtmenge der Medikamente anzugeben [6].

  • Kopie der Verschreibung: nennt das Vereinigte Königreich beim INCB neben dem ärztlichen Brief [5].
  • Bescheinigung für Betäubungsmittel: laut BfArM mehrsprachig und beglaubigt, wie im Abschnitt Reisen mit Betäubungsmitteln beschrieben [10].
  • Attest auf Englisch: Wer auf eine große Menge Medikamente oder auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte laut Auswärtigem Amt ein aktuelles Attest dabeihaben, für fremdsprachige Länder auf Englisch; es kann helfen, Missverständnisse bei einer Zollkontrolle zu vermeiden [7].
  • Originalpackung und Beipackzettel: Medikamente möglichst in der Originalpackung lassen und den Beipackzettel mitnehmen, gegebenenfalls als Foto; Kopien von Arztbrief und Attesten sollten Sie laut Auswärtigem Amt ebenfalls dabeihaben [8].

Eine Übersicht Ihrer Medikamente erstellen Sie mit dem Werkzeug Medikationsplan.

Rückreise nach Deutschland

Das Vereinigte Königreich gehört seit 2021 nicht mehr zur Zollunion der EU; für Waren gelten seitdem die Zollförmlichkeiten des Unionsrechts [6]. Bei der Rückkehr gilt das Verbringungsverbot für in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel nicht für Arzneimittel, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG) [13]. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel [12]. Bei der Einreise aus einem Drittland sind solche Arzneimittel als Reisemitbringsel abgabenfrei; ohne weitere anmeldepflichtige Waren müssen Sie sie nicht anmelden und können an Flug- und Seehäfen den grünen Ausgang benutzen [12].

Gefälschte Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden, auch nicht als Reisebedarf (§ 73 Abs. 1b AMG) [12, 13]. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten; bei der Einreise aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium, nach dem Leitfaden des INCB zu verfahren [12]. Mehr dazu im Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.

Checkliste vor der Reise

  1. Einstufung prüfen Klären Sie mit Ihrer Arztpraxis oder Apotheke, ob Ihre Medikamente kontrollierte Stoffe enthalten und in welche Schedule sie fallen; für Stoffe der Schedule 1 wenden Sie sich vor der Reise an das Home Office [1, 2].
  2. Menge planen Laut britischer Regierung dürfen Sie höchstens einen Vorrat für drei Monate mitbringen; wer wegen außergewöhnlicher Umstände mehr braucht, kann sich laut Home Office einen Monat vor der Reise mit Nachweisen an die Drug and Firearms Licensing Unit wenden [1, 2].
  3. Arztbrief besorgen Lassen Sie sich einen Brief mit Name, Reisedaten, Liste der Medikamente mit Menge, Dosierung und Stärke und Unterschrift ausstellen und nehmen Sie eine Kopie der Verschreibung mit [1, 5].
  4. Betäubungsmittel und Cannabis Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung; die Schengen-Bescheinigung gilt im Vereinigten Königreich nicht [10, 11].
  5. Handgepäck packen Medikamente mit kontrollierten Stoffen gehören bei der Ein- und Ausreise ins Handgepäck, möglichst in der Originalpackung mit Beipackzettel [1, 8].
  6. Rückreise bedenken Zurück nach Deutschland dürfen Arzneimittel für den üblichen persönlichen Bedarf mit, laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel höchstens für drei Monate; gefälschte Arzneimittel nie [12, 13].

Ihre persönliche Liste stellen Sie mit der Reise-Checkliste Medikamente zusammen; was in die Reiseapotheke gehört, erklärt der Ratgeber Reiseapotheke.

Wo Sie die Regeln bestätigen lassen

  • Home Office, Drug and Firearms Licensing Unit: zuständig für die Einfuhr kontrollierter Stoffe, für Lizenzen und für Anfragen bei außergewöhnlichen Umständen; die Kontaktwege stehen auf der Seite Travelling with medicine containing controlled drugs [2]. Auch dem INCB nennt das Vereinigte Königreich diese Stelle [5].
  • Arzneimittelbehörde MHRA: für die Einfuhr von Medikamenten ohne kontrollierten Stoff [2].
  • Britische Vertretungen in Deutschland: die Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Düsseldorf und München; das Auswärtige Amt führt sie auf der Seite Vertretungen des Vereinigten Königreichs auf [9]. Rechtsverbindliche Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen erhalten Sie laut Auswärtigem Amt bei den Vertretungen des Ziellandes [6].
  • Arztpraxis und Landesbehörde: Die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt stellt die Bescheinigung für Betäubungsmittel aus; beglaubigt wird sie von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [10].
  • Landesbehörde für die Rückkehr: In Zweifelsfällen zur Einfuhr nach Deutschland wenden Sie sich laut Bundesgesundheitsministerium vor der Reise an die für Sie zuständige Landesbehörde [12].

Stand und Änderungen

Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Die Anleitung des Home Office wurde zuletzt am 11.04.2023 aktualisiert, die Liste der kontrollierten Stoffe am 01.04.2025; die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts tragen den Stand 18.10.2026 [2, 3, 6]. Die Anleitung des Home Office ersetzt nach eigener Angabe nicht das Gesetz; Einreise- und Zollbestimmungen können sich laut Auswärtigem Amt kurzfristig ändern [2, 6].

Quellen

  1. Behörde Take medicine in or out of the UK. GOV.UK (Regierung des Vereinigten Königreichs). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  2. Behörde Travelling with medicine containing controlled drugs. Home Office, GOV.UK. Stand zuletzt aktualisiert 11.04.2023. abgerufen am 18.10.2026
  3. Behörde List of most commonly encountered drugs currently controlled under the misuse of drugs legislation. Home Office, GOV.UK. Stand aktualisiert 01.04.2025. abgerufen am 18.10.2026
  4. Behörde Bringing goods into the UK for personal use: Banned and restricted goods. GOV.UK (Regierung des Vereinigten Königreichs). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  5. Behörde Regulations by Country: United Kingdom (Angabe des Vereinigten Königreichs für Reisende mit Medikamenten mit kontrollierten Stoffen). International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt). Stand 11.03.2024. abgerufen am 18.10.2026
  6. Behörde Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise (Abschnitte Einreise und Zoll, Einfuhrbestimmungen, Medikamente). Auswärtiges Amt. Stand 18.10.2026 (unverändert gültig seit 03.07.2026). abgerufen am 18.10.2026
  7. Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  8. Behörde Reisemedizinische Vorsorge (Abschnitt Reiseapotheke). Auswärtiges Amt. Stand 12.10.2023. abgerufen am 18.10.2026
  9. Behörde Vertretungen des Vereinigten Königreichs in Deutschland. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  10. Behörde Reisen mit Betäubungsmitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  11. Behörde Reisen mit medizinischem Cannabis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  12. Behörde Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland. Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 02.12.2025. abgerufen am 18.10.2026
  13. Behörde § 73 Arzneimittelgesetz (AMG): Verbringungsverbot (Absätze 1b und 2 Nummer 6). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  14. Behörde § 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  15. Behörde Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Anlage III: verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  16. Behörde Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), Anlage 1 (Einträge Gabapentin, Pregabalin, Tramadol, Zopiclon). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand AMVV zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 149). abgerufen am 18.10.2026

Häufige Fragen

Welche Medikamente darf ich nach Großbritannien mitnehmen?

Laut Auswärtigem Amt ist die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich grundsätzlich möglich. Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen gilt nach der Anleitung des Home Office eine Regel für den persönlichen Bedarf: Mittel der Schedules 2 bis 4 Teil I in einem Vorrat für bis zu drei Monate sowie Mittel der Schedule 4 Teil II und 5, wenn sie Ihnen in Ihrem Wohnsitzland rechtmäßig verschrieben und abgegeben wurden und Sie sie bei sich tragen. Stoffe der Schedule 1 dürfen ohne Lizenz nicht eingeführt werden. Für Medikamente ohne kontrollierten Stoff verweist das Home Office auf die Arzneimittelbehörde MHRA.

Wie viele Medikamente darf ich nach Großbritannien mitnehmen?

Laut britischer Regierung höchstens einen Vorrat für drei Monate. Bringen Sie mehr mit oder lassen Sie sich Medikamente nachschicken, werden sie laut GOV.UK abgenommen. Wer wegen außergewöhnlicher Umstände mehr braucht, kann sich laut Home Office einen Monat vor der Reise an dessen Drug and Firearms Licensing Unit wenden; die Kosten einer Behandlung oder von Medikamenten im Vereinigten Königreich gelten dabei voraussichtlich nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Gilt die Schengen-Bescheinigung für Betäubungsmittel in Großbritannien?

Nein. Die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt laut BfArM für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens; das Vereinigte Königreich gehört nicht dazu. Für Stoffe der Schedule 1 ist eine Schengen-Bescheinigung laut Home Office auch kein Ersatz für eine Lizenz. Für Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung.

Darf ich Tramadol oder Pregabalin nach England mitnehmen?

Tramadol und Pregabalin stehen in der Liste des Home Office in Schedule 3. Für solche Mittel gilt laut Home Office die Regel für den persönlichen Bedarf: ein Vorrat für bis zu drei Monate, der Ihnen in Ihrem Wohnsitzland rechtmäßig verschrieben und abgegeben wurde und den Sie bei der Ein- und Ausreise bei sich tragen. Laut GOV.UK brauchen Reisende ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich einen Brief als Nachweis der Verschreibung; das Home Office empfiehlt einen Brief der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes, den Sie an der Grenze möglicherweise vorzeigen müssen. In Deutschland sind beide verschreibungspflichtig, stehen aber nicht in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes.

Darf ich medizinisches Cannabis nach Großbritannien mitnehmen?

Cannabisprodukte zur medizinischen Anwendung (cannabis-based products for medicinal use, CBPM) dürfen Reisende laut der Angabe des Vereinigten Königreichs beim INCB nur mitführen, wenn sie ihnen persönlich ärztlich verschrieben wurden und der britischen Definition entsprechen; ein ärztlicher Brief sollte erklären, warum die Definition erfüllt ist. Andere Cannabisprodukte stehen laut Home Office in Schedule 1 und sind nur mit einer Lizenz zugänglich; ausgenommen sind zugelassene Cannabis-Arzneimittel, die gesondert eingestuft sind. Für Reisen mit medizinischem Cannabis wird laut BfArM in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.

Was muss im Arztbrief für Großbritannien stehen?

Wenn Sie nicht im Vereinigten Königreich wohnen, brauchen Sie laut GOV.UK einen Brief mit Ihrem Namen, den Reisedaten, einer Liste der Medikamente mit Menge, Dosierung und Stärke und der Unterschrift der verschreibenden Person. Das Home Office empfiehlt den Brief und nennt zusätzlich die Häufigkeit der Einnahme und die Berufsregistrierung der verschreibenden Person; aus Reisedaten und Mengen muss hervorgehen, dass Sie nicht mehr als einen Vorrat für drei Monate dabeihaben. Das Auswärtige Amt nennt außerdem Adresse und Geburtsdatum. Vergewissern Sie sich vor der Reise bei der Drug and Firearms Licensing Unit des Home Office, was für Sie gilt.

Darf ich Medikamente aus Großbritannien mit nach Deutschland bringen?

Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge dürfen Sie bei der Einreise nach Deutschland mitbringen, auch wenn sie in Deutschland nicht zugelassen sind (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG). Als üblicher persönlicher Bedarf gilt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten. Das Vereinigte Königreich gehört seit 2021 nicht mehr zur Zollunion der EU; bei der Einreise aus einem Drittland sind solche Arzneimittel als Reisemitbringsel abgabenfrei. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten.

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