Ratgeber

Medikamente im Handgepäck und im Flugzeug

Flüssige Medikamente, die Sie während der Reise brauchen, dürfen nach den EU-Regeln zur Luftsicherheit ohne luftsicherheitsrechtliche Mengenbeschränkung ins Handgepäck; den Bedarf müssen Sie glaubhaft nachweisen, zum Beispiel mit einem Rezept oder einem Attest (Stand der Hinweise der Bundespolizei: 17.11.2025). Für Betäubungsmittel brauchen Sie bei Reisen von bis zu 30 Tagen in Schengen-Staaten eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die vor der Reise amtlich beglaubigt wird. Klären Sie Bescheinigungen rechtzeitig mit Ihrer Arztpraxis und bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums die Einreiseregeln mit der Botschaft des Ziellandes.

Frau Mitte vierzig mit schulterlangem kastanienbraunem Haar in petrolfarbener Leinenbluse packt auf einem Bett einen kleinen Handgepäckkoffer, daneben ein durchsichtiger Kulturbeutel und eine gefaltete Strickjacke
Bild: KI-generiert

Flüssige Medikamente, die Sie während einer Flugreise brauchen, dürfen ins Handgepäck, auch in Behältnissen über 100 ml [1, 5]. Nach den Hinweisen der Bundespolizei zu den EU-Regeln besteht für sie keine luftsicherheitsrechtliche Mengenbeschränkung; sie müssen aber für die Dauer der Reise benötigt werden, und den Bedarf müssen Sie glaubhaft nachweisen, zum Beispiel mit einem Rezept oder einem Attest [1]. Die Angaben dieser Seite haben den Stand Oktober 2026; die Hinweise der Bundespolizei zu Flüssigkeiten tragen das Datum 17.11.2025 [1].

Strengere Regeln gelten für Betäubungsmittel. Sie dürfen nur für den eigenen Bedarf und in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge mitgeführt werden, und für Reisen in Schengen-Staaten brauchen Sie eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung [7, 10, 11]. Die Einreiseregeln einzelner Länder erklärt der Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.

Was gilt: die Regeln im Überblick

Die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck beruhen auf dem Luftsicherheitsrecht der Europäischen Union; in Staaten außerhalb der EU können sie abweichen [1]. Für Betäubungsmittel gelten das deutsche Betäubungsmittelrecht und für Schengen-Staaten Regelungen, die laut BfArM auf Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens beruhen [7, 10].

Medikamente auf Flugreisen: die wichtigsten Regeln (Stand Oktober 2026)
RegelGrenze oder FristRechtsgrundlage
Flüssige Medikamente im HandgepäckKeine luftsicherheitsrechtliche Mengenbeschränkung; nur, was während der Reise gebraucht wird; Bedarf glaubhaft nachweisen, zum Beispiel mit Rezept oder AttestEU-Luftsicherheitsrecht nach den Hinweisen der Bundespolizei [1]; Ausnahme für medizinische Flüssigkeiten laut Europäischer Kommission [5]
Übrige Flüssigkeiten, Gele und AerosoleNur in Behältnissen bis 100 ml in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel bis 1 Liter, ein Beutel je Fluggast; ausgenommen Duty-free-Einkäufe in versiegelten SicherheitsbeutelnEU-Luftsicherheitsrecht nach den Hinweisen der Bundespolizei [1, 2]
Kontrolle flüssiger MedikamenteSeit 31.01.2014 mit besonderer Detektionstechnik; bleiben Zweifel an der Ungefährlichkeit, darf die Flüssigkeit nicht ins HandgepäckHinweise der Bundespolizei [1]; Europäische Kommission [5]
Medizinische Geräte und HilfsmittelGegenstände aus medizinischen Gründen durchlaufen die Gepäck-Prüfanlage, Rollstühle und vergleichbare Hilfsmittel werden untersucht; Geräte, die nachweislich nicht geröntgt werden können, werden mit Nachweis von Hand kontrolliertHinweise der Bundespolizei [3]; Kontrollbefugnis nach § 5 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz [6]
Betäubungsmittel als ReisebedarfÄrztlich verschrieben, nur für den eigenen Bedarf, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Betäubungsmittelgesetz [10]; § 15 Abs. 1 Nr. 2 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung [11]
Betäubungsmittel in Schengen-StaatenReisen bis 30 Tage; Bescheinigung vor der Reise beglaubigt, höchstens 30 Tage gültig, für jedes Betäubungsmittel eine eigeneArt. 75 Schengener Durchführungsübereinkommen nach den Hinweisen des BfArM [7]; Formular des BfArM [9]
Medizinisches CannabisSeit 01.04.2024 in Deutschland kein Betäubungsmittel; die Ausnahme für den Reisebedarf in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung gilt auch für getrocknete Blüten; beglaubigte Reisebescheinigung in der Regel weiterhin nötig§ 14 Medizinal-Cannabisgesetz [12]; Hinweise des BfArM [8]
Rückkehr nach DeutschlandDas Verbringungsverbot gilt nicht für Arzneimittel, die bei der Einreise in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden§ 73 Abs. 2 Nr. 6 Arzneimittelgesetz [14]

Medikamente im Handgepäck

Als Flüssigkeit gilt nach den Hinweisen der Bundespolizei alles, was bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz ist, zum Beispiel Pasten, Lotionen oder Sirup; die Verordnung spricht laut Bundespolizei von Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen [1]. In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen [1].

Nach den Hinweisen der Bundespolizei lassen sich nach der EU-Verordnung vier Kategorien unterscheiden: flüssige Medikamente und diätetische Spezialnahrung, die während der Reise gebraucht werden, Duty-free-Einkäufe in versiegelten Sicherheitsbeuteln, Flüssigkeiten bis 100 ml im 1-Liter-Beutel und andere Flüssigkeiten, die nicht ins Handgepäck dürfen [1]. Flüssige Medikamente bilden eine eigene Kategorie neben dem 1-Liter-Beutel; als Beispiel nennt die Bundespolizei Insulin [1]. Mengenbeschränkungen können sich aber aus anderen Vorschriften ergeben, etwa aus Gefahrgutvorschriften oder zollrechtlichen Bestimmungen [1].

An der Kontrollstelle müssen alle Flüssigkeiten aus dem Handgepäck genommen und gesondert vorgelegt werden; kontrolliert werden auch Medikamente und Spezialnahrungsmittel [1]. Seit dem 31. Januar 2014 werden flüssige Medikamente mit besonderer Detektionstechnik geprüft. Kann die Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden [1]. Die Europäische Kommission beschreibt das als Pflicht der Flughäfen, flüssige Medikamente mit spezieller Technik zum Erkennen flüssiger Sprengstoffe zu kontrollieren [5].

Vorrat und Originalpackung

In seinen Tipps für Seniorinnen und Senioren rät das Auswärtige Amt: Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte eine Menge, die für einige Tage ausreicht, im Handgepäck mitnehmen, falls sich der Koffer verspätet [17]. Medikamente sollten im besten Fall in der Originalpackung bleiben, und der Beipackzettel, gegebenenfalls abfotografiert, sollte mitgeführt werden [16]. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die weltweite Verfügbarkeit und eine angemessene Qualität von Medikamenten nicht überall gewährleistet sind, und rät, wichtige Dauermedikamente in ausreichender Menge mitzunehmen [16].

Medizinische Geräte und Hilfsmittel

Gegenstände, die Sie aus medizinischen Gründen mitführen, müssen ebenfalls die Gepäck-Prüfanlage durchlaufen; auch ein Rollstuhl oder ein vergleichbares Hilfsmittel wird untersucht, eine Gehhilfe wie ein Stock wird durchleuchtet [3]. Größere elektronische Gegenstände, ausdrücklich auch medizinische Geräte, nehmen Sie schon vor der Kontrolle aus dem Handgepäck und legen sie in eine Gepäckwanne [4]. Geräte, die nachweislich keine Röntgenkontrolle durchlaufen können, werden von Hand kontrolliert; dafür sind Ausweispapiere oder andere geeignete Nachweise vorzulegen. Möglicherweise müssen Sie zusätzlich zeigen, dass das Gerät funktioniert, und es kann ein Wischtest auf Sprengstoff gemacht werden [3].

Tragen Sie einen Herzschrittmacher oder ein vergleichbares Medizinprodukt, teilen Sie das dem Personal mit. Sie werden dann ausschließlich von Hand kontrolliert und müssen nicht durch das Tor gehen [3]. Die Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner ist freiwillig; ersatzweise wird von Hand kontrolliert [4].

Im Handgepäck verboten sind laut dem Auszug der Bundespolizei aus Anlage 4-C der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 unter anderem Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm, ab dem Scharnier gemessen [22]. Bei Unsicherheiten sollten Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro fragen [2]. Was bei Typ-1-Diabetes auf Reisen ins Handgepäck gehört, steht auf der Seite Diabetes Typ 1.

Reisen mit Betäubungsmitteln

Zu medizinischen Zwecken können nur Betäubungsmittel der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz verschrieben werden [7]. Dort stehen zum Beispiel Fentanyl, Lisdexamfetamin, Methylphenidat, Morphin und Oxycodon [13]. Auch Tilidin ist aufgeführt; ausgenommen sind bestimmte Retardtabletten mit Naloxon in der dort festgelegten Zusammensetzung [13]. Für solche ausgenommenen Zubereitungen gelten laut Anlage III trotzdem die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, außer bei Zubereitungen mit Codein oder Dihydrocodein [13]. Ob der Wirkstoff Ihres Medikaments ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel ist oder international kontrolliert wird, können Ihnen Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Apotheke sagen [7].

Patientinnen und Patienten dürfen Betäubungsmittel, die sie auf ärztliche Verschreibung erworben haben, in einer für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- und einführen [7, 10]. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung gelten deren §§ 1 bis 12 nicht für Zubereitungen, die in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge auf Grund ärztlicher Verschreibung oder Bescheinigung für den eigenen Bedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitgeführt werden [11]. Andere Personen dürfen Ihre Betäubungsmittel nicht für Sie mitnehmen, denn sie dürfen ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden [7].

Reisen in Schengen-Staaten

Bei Reisen von bis zu 30 Tagen in Staaten des Schengener Abkommens dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgeführt werden, wenn Sie eine von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens dabeihaben [7]. Die Bescheinigung muss vor Reiseantritt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden; Grundlage ist die ärztliche Verschreibung [7]. Sie ist höchstens 30 Tage gültig, und für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich [7]. Diese Regeln gelten laut BfArM ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Vertragsstaaten [7].

Das Formular stellt das BfArM auf seiner Seite Reisen mit Betäubungsmitteln bereit, zusammen mit einer Liste der Landesbehörden, die beglaubigen [7]. Es fragt nach der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt, nach der reisenden Person mit Pass- oder Ausweisnummer und Reisedauer, nach dem Arzneimittel mit Wirkstoff, Darreichungsform und Gesamtwirkstoffmenge und nach der Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen; die Erläuterungen stehen auch auf Englisch und Französisch [9].

Zum Schengener Abkommen gehören laut BfArM Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn [7].

Reisen in andere Länder

Für andere Staaten empfiehlt die Bundesopiumstelle des BfArM, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) vorzugehen. Danach sollte eine mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mitgeführt werden, mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer [7]. Auch sie muss von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden; eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben [7]. Der Leitfaden sieht die Mitnahme für eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen vor [7].

International einheitliche Regeln gibt es außerhalb des Schengen-Raums nicht; maßgeblich sind die Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes [7]. Einige Staaten verlangen zusätzlich eine Importgenehmigung, begrenzen die Menge oder untersagen die Mitnahme bestimmter Betäubungsmittel vollständig [7]. Ist die Mitnahme nicht möglich, sollte geprüft werden, ob das Mittel oder ein gleichwertiges Produkt im Reiseland verfügbar ist und dort ärztlich verschrieben werden kann [7]. Für Substitutionsmittel wie Methadon, Levomethadon und Buprenorphin gelten die Vorschriften des Reiselandes [7]. Sofern ärztlich vertretbar und dort zulässig, können Ärztinnen und Ärzte die Menge für die Reise verschreiben; die Verschreibung darf höchstens für 30 Tage reichen [7].

Medizinisches Cannabis

Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr [8]. In der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern gilt es jedoch weiterhin als Betäubungsmittel; wegen der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird laut BfArM in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt [8]. Für Schengen-Staaten ist das die Bescheinigung nach Artikel 75, für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung [8]. Nach § 14 Medizinal-Cannabisgesetz gilt die Ausnahme für den Reisebedarf in § 15 Abs. 1 Nr. 2 der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung auch für Cannabis in Form getrockneter Blüten [12]. Mehr: Medizinisches Cannabis und Cannabis-Arzneimittel.

Welche Unterlagen helfen

Mann Anfang sechzig mit kurzem grauem Haar in dunkelblauer Steppjacke sitzt im Zug am Fenster und blickt ruhig hinaus, auf dem Klapptisch ein durchsichtiger Kulturbeutel und eine Tasse Tee
Bild: KI-generiert

Für flüssige Medikamente reicht als Nachweis des Bedarfs zum Beispiel ein Rezept oder ein Attest [1]. Wer aus medizinischen Gründen auf eine große Menge Medikamente oder auf Medikamente angewiesen ist, die als Betäubungsmittel gelten, sollte laut Auswärtigem Amt stets ein aktuelles Attest der Hausärztin oder des Hausarztes dabeihaben, aus dem die besondere Situation hervorgeht. Für Reisen ins fremdsprachige Ausland sollte es auf Englisch verfasst sein; es kann helfen, bei einer Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden [15].

  • Bescheinigungen für Betäubungsmittel: wie im Abschnitt Reisen mit Betäubungsmitteln beschrieben [7].
  • Kopien medizinischer Unterlagen: Kopien wichtiger Unterlagen wie Arztbrief und Atteste, gegebenenfalls auch Kopien der Verschreibungen Ihrer Medikamente; eine Übersetzung in die Landessprache kann sinnvoll sein [16].
  • Originalpackung und Beipackzettel: Medikamente möglichst in der Originalpackung lassen und den Beipackzettel mitnehmen, gegebenenfalls als Foto [16].
  • Internationaler Notfallausweis: Das Auswärtige Amt rät in seinen Tipps für Seniorinnen und Senioren, die verordneten Medikamente von der Ärztin oder dem Arzt dort eintragen zu lassen [17].
  • Wirkstoffnamen: Der Name des Wirkstoffs ist oft ein anderer als der Markenname auf der Packung. Wenn Medikamente im Ausland nachgekauft werden müssen, ist es hilfreich, den Wirkstoff zu kennen [21]. Wie Sie ihn in der Packungsbeilage finden, erklärt der Ratgeber Beipackzettel verstehen.

Lagerung unterwegs

Wie ein Medikament aufzubewahren ist, steht in Abschnitt 5 seiner Packungsbeilage und gilt für das jeweilige Präparat [18, 19, 20]. Drei Beispiele:

  • Insulin glargin (Lantus SoloStar Fertigpen): Noch nicht verwendete Pens werden laut Packungsbeilage im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C gelagert, nicht eingefroren und nicht in der Nähe des Gefrierfachs oder eines Kühlelements aufbewahrt. In Verwendung befindliche oder als Vorrat mitgeführte Pens können höchstens 4 Wochen bei nicht über 30 °C aufbewahrt werden, geschützt vor direkter Hitze und direktem Licht; in Verwendung befindliche Pens gehören nicht in den Kühlschrank [18].
  • Semaglutid (Ozempic Fertigpen): Vor Anbruch im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C lagern, nicht einfrieren und vom Kühlelement fernhalten. Nach Anbruch kann der Pen laut Packungsbeilage 6 Wochen lang verwendet werden, ein 8-Dosen-Pen 8 Wochen, wenn er unter 30 °C oder im Kühlschrank, aber nicht in der Nähe des Kühlelements gelagert wird; war er gefroren, darf er nicht mehr verwendet werden [19].
  • Salbutamol (Salbutamol-ratiopharm N Dosieraerosol): Der Behälter steht unter Druck. Laut Packungsbeilage nicht über 25 °C lagern, vor Hitze, direkter Sonneneinstrahlung und Frost sowie vor Temperaturen über 50 °C schützen, nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren, nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen [20].

Menschen mit Diabetes sollten laut Auswärtigem Amt einen Teil ihres Insulins im Handgepäck mitführen; den Rest können sie ins aufgegebene Fluggepäck packen [17]. Im Frachtraum herrschen nach Angaben des Auswärtigen Amts während des Flugs immer Temperaturen zwischen 2 und 18 Grad Celsius [17]. Maßgeblich sind die Lagerhinweise in Abschnitt 5 der Packungsbeilage Ihres Präparats, bei Lantus SoloStar und Ozempic zum Beispiel: nicht einfrieren [18, 19]. Mehr: Insuline, Medikamente bei Hitze und Medikamente im Kühlschrank.

Zeitverschiebung

Ob und wie sich bei einer Zeitverschiebung die Einnahme Ihrer Medikamente ändert, besprechen Sie vor der Reise mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke. Die Packungsbeilage von Lantus nennt dafür Themen: Klären Sie vor Reisen alle Fragen zur Behandlung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, zum Beispiel [18]:

  • die Verfügbarkeit Ihres Insulins im Reiseland,
  • einen ausreichenden Vorrat an Insulin, Nadeln und weiterem Zubehör,
  • die richtige Aufbewahrung des Insulins während der Reise,
  • Essenszeiten und Insulingabe während der Reise,
  • mögliche Einflüsse durch die Umstellung auf andere Zeitzonen,
  • mögliche neue Gesundheitsrisiken im Reiseland und was zu tun ist, wenn Sie sich unwohl fühlen oder krank werden.

Auch das Auswärtige Amt rät Menschen mit Diabetes, vor der Reise mit der Ärztin oder dem Arzt über Menge und Art der Insulininjektionen zu sprechen und einen genauen Plan für die Reise aufzustellen [17].

Regeln einzelner Länder

Die Regeln zum Handgepäck gelten für die Europäische Union und können in Staaten außerhalb der EU abweichen. Informieren Sie sich vor dem Flug über die Bestimmungen des Reise- oder Transitlandes [1]. Laut Auswärtigem Amt kann nur die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen [15]. Die Kontaktadressen der diplomatischen Vertretungen stehen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts [7]. Was bei der Einreise in einzelne Länder gilt, erklärt der Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen; was in die Reiseapotheke gehört, steht im Ratgeber Reiseapotheke.

Checkliste vor der Reise

  1. Vorrat klären Besprechen Sie mit Ihrer Arztpraxis, welche Medikamente Sie für die Reise brauchen. Laut Auswärtigem Amt gehört wichtige Dauermedikation in ausreichender Menge ins Gepäck [16].
  2. Betäubungsmittel prüfen Fragen Sie Ihre Arztpraxis oder Apotheke, ob ein Medikament ein Betäubungsmittel ist oder international kontrolliert wird. Wenn ja, lassen Sie die Bescheinigung ausfüllen und vor der Reise beglaubigen, für jedes Betäubungsmittel eine eigene [7].
  3. Nachweise einpacken Rezept oder Attest für flüssige Medikamente; bei großen Mengen oder Betäubungsmitteln ein aktuelles Attest, für fremdsprachige Länder auf Englisch [1, 15].
  4. Handgepäck packen Medikamente möglichst in der Originalpackung mit Beipackzettel, Lagerhinweise aus Abschnitt 5 der Packungsbeilage beachten [16, 18]. Seniorinnen und Senioren, die regelmäßig Medikamente einnehmen, rät das Auswärtige Amt zu einem Vorrat für einige Tage im Handgepäck [17].
  5. Einreise klären Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums die Regeln des Ziel- und Transitlandes bei dessen Botschaft erfragen [7, 15].
  6. An der Kontrolle Flüssige Medikamente und medizinische Geräte aus dem Handgepäck nehmen und gesondert vorlegen; einen Herzschrittmacher oder ein vergleichbares Medizinprodukt dem Personal mitteilen [1, 3, 4].

Ihre persönliche Liste stellen Sie mit der Reise-Checkliste Medikamente zusammen, eine Übersicht Ihrer Medikamente mit dem Medikationsplan.

Wer zuständig ist

  • Sicherheitskontrolle am Flughafen: Die Luftsicherheitsbehörde kann Personen, die den Sicherheitsbereich betreten wollen, durchsuchen oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen und mitgeführte Gegenstände durchleuchten (§ 5 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz) [6]. In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen, ob eine Flüssigkeit mit darf [1].
  • Fluggesellschaft: Bei Unsicherheiten fragen Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro [2]; für Gepäck, das Sie einchecken, gelten auch ihre Regelungen für verbotene Gegenstände und Gefahrgut [4].
  • Arztpraxis und Landesbehörde: Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt füllt die Bescheinigung für Betäubungsmittel aus; beglaubigt wird sie von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [7].
  • Botschaft des Reiselandes: Sie gibt die rechtsverbindliche Auskunft zu den Einreiseregeln ihres Landes [15].
  • Zoll: Er informiert über die Vorschriften zur Mitnahme von Arzneimitteln bei der Ausreise aus Deutschland und bei der Einreise [15].

Ob eine Regel in Ihrem Fall gilt, klärt an der Sicherheitskontrolle das Kontrollpersonal, bei Betäubungsmitteln Ihre Arztpraxis zusammen mit der beglaubigenden Stelle und bei der Einreise die Botschaft des Reiselandes [1, 7, 15].

Stand und Änderungen

Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Die Hinweise der Bundespolizei zu Flüssigkeiten vom 17.11.2025 sind nach eigener Angabe zusammengefasst und vereinfacht; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Gesetzestexte [1]. Die Regeln für Bescheinigungen, die Liste der Schengen-Staaten und die Einreisebestimmungen anderer Länder können sich ändern. Maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung.

Quellen

  1. Behörde Flüssigkeiten an Bord: Das müssen Sie beachten. Bundespolizei. Stand 17.11.2025. abgerufen am 18.10.2026
  2. Behörde EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen: Kurze Information für Fluggäste (verfasst von Europäischer Kommission, Association of European Airlines und Airports Council International). Bundespolizei. Stand 01.06.2025. abgerufen am 18.10.2026
  3. Behörde Reisen mit Behinderungen. Bundespolizei. Stand 01.06.2025. abgerufen am 18.10.2026
  4. Behörde Die Sicherheitskontrolle: So kommen Sie gut an Bord. Bundespolizei. Stand 01.06.2025. abgerufen am 18.10.2026
  5. Behörde Liquids, aerosols and gels (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele). Europäische Kommission, Generaldirektion Mobilität und Verkehr. Stand ohne sichtbare Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  6. Behörde § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG): Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand LuftSiG zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 68). abgerufen am 18.10.2026
  7. Behörde Reisen mit Betäubungsmitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  8. Behörde Reisen mit medizinischem Cannabis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  9. Behörde Formular: Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens), Vordruck BfArM 017. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand Vordruck 12.2000. abgerufen am 18.10.2026
  10. Behörde § 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  11. Behörde § 15 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV): Vereinfachter grenzüberschreitender Verkehr. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMAHV zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109). abgerufen am 18.10.2026
  12. Behörde § 14 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG): Geltung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand MedCanG geändert durch Art. 2 G v. 20.06.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 207). abgerufen am 18.10.2026
  13. Behörde Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Anlage III: verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  14. Behörde § 73 Arzneimittelgesetz (AMG): Verbringungsverbot (Absatz 2 Nummer 6). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  15. Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  16. Behörde Reisemedizinische Vorsorge (Abschnitt Reiseapotheke). Auswärtiges Amt. Stand 12.10.2023. abgerufen am 18.10.2026
  17. Behörde Entspanntes Fliegen (Abschnitte Tipps für Senioren und Tipps für Diabetiker). Auswärtiges Amt. Stand 31.08.2023. abgerufen am 18.10.2026
  18. EMA-Produktinformation EMA-Produktinformation Lantus (EPAR), Anhang III B: Packungsbeilage Lantus SoloStar 100 Einheiten/ml Injektionslösung in einem Fertigpen. Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (Zulassungsinhaber), Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 03/2026. abgerufen am 18.10.2026
  19. EMA-Produktinformation EMA-Produktinformation Ozempic (EPAR), Anhang III B: Packungsbeilage Ozempic Injektionslösung im Fertigpen. Novo Nordisk A/S (Zulassungsinhaber), Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 08/2026. abgerufen am 18.10.2026
  20. Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Salbutamol-ratiopharm N Dosieraerosol 0,1 mg/Sprühstoß. ratiopharm GmbH. Stand 09/2024. abgerufen am 18.10.2026
  21. Behörde Beipackzettel (Packungsbeilage). gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit, in Zusammenarbeit mit dem BfArM. Stand 17.02.2026. abgerufen am 18.10.2026
  22. Behörde Verbotene Gegenstände (Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, Anlage 4-C). Bundespolizei. Stand 01.06.2025. abgerufen am 18.10.2026

Häufige Fragen

Darf ich flüssige Medikamente über 100 ml im Handgepäck mitnehmen?

Für flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, besteht laut Bundespolizei nach den EU-Regeln zur Luftsicherheit keine luftsicherheitsrechtliche Mengenbeschränkung; den Bedarf müssen Sie aber glaubhaft nachweisen, etwa mit einem Rezept oder einem Attest. Kann an der Kontrollstelle nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass die Flüssigkeit ungefährlich ist, darf sie nicht ins Handgepäck.

Müssen Medikamente in den 1-Liter-Beutel?

Flüssige Medikamente bilden nach den Hinweisen der Bundespolizei eine eigene Kategorie neben dem 1-Liter-Beutel, in den Flüssigkeiten in Behältnissen bis 100 ml gehören. An der Kontrollstelle nehmen Sie alle Flüssigkeiten aus dem Handgepäck und legen sie gesondert vor; Medikamente werden gesondert kontrolliert.

Brauche ich ein Attest für Medikamente im Flugzeug?

Für flüssige Medikamente muss der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden; dafür reicht laut Bundespolizei zum Beispiel ein Rezept oder ein Attest. Wer auf eine große Menge Medikamente oder auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte laut Auswärtigem Amt ein aktuelles Attest der Hausarztpraxis dabeihaben, für Reisen ins fremdsprachige Ausland auf Englisch. Für Betäubungsmittel brauchen Sie bei Reisen in Schengen-Staaten zusätzlich die beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75; für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung.

Darf ich Insulin und meinen Pen ins Handgepäck nehmen?

Insulin nennt die Bundespolizei ausdrücklich als Beispiel für Medikamente, für die keine luftsicherheitsrechtliche Mengenbeschränkung besteht, wenn sie für die Dauer der Reise benötigt werden. Gegenstände, die Sie aus medizinischen Gründen mitführen, durchlaufen die Gepäck-Prüfanlage. Laut Packungsbeilage von Lantus SoloStar können in Verwendung befindliche oder als Vorrat mitgeführte Pens höchstens 4 Wochen bei nicht über 30 °C aufbewahrt werden; was für Ihr Präparat gilt, steht in Abschnitt 5 seiner Packungsbeilage.

Was brauche ich für Betäubungsmittel bei Reisen in Schengen-Staaten?

Eine von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Sie muss vor Reiseantritt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden, gilt höchstens 30 Tage und wird für jedes verschriebene Betäubungsmittel gesondert ausgestellt.

Darf jemand anderes meine Betäubungsmittel für mich mitnehmen?

Nein. Laut BfArM dürfen Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden; die Mitnahme durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.

Brauche ich für medizinisches Cannabis eine Bescheinigung?

In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr. In der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern gilt es aber weiterhin als Betäubungsmittel. Wegen der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird laut BfArM in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt, für Schengen-Staaten die Bescheinigung nach Artikel 75.

Was mache ich bei Zeitverschiebung mit meinen Medikamenten?

Besprechen Sie das vor der Reise mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke. Die Packungsbeilage von Lantus nennt mögliche Einflüsse durch die Umstellung auf andere Zeitzonen ausdrücklich als Thema, das vor Reisen mit der Ärztin oder dem Arzt geklärt werden soll, ebenso Essenszeiten und Insulingabe während der Reise.

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

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