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Cannabis-Arzneimittel (Medizinal-Cannabis, Dronabinol, Nabiximols, Cannabidiol)

Cannabis-Arzneimittel sind Medizinal-Cannabisblüten und -extrakte, der Wirkstoff Dronabinol (THC), der Cannabisextrakt Nabiximols, das synthetische Cannabinoid Nabilon und Cannabidiol (CBD). Ärztinnen und Ärzte dürfen sie verschreiben, abgegeben werden sie nur in der Apotheke; ein zugelassenes Cannabis-Arzneimittel gegen chronische Schmerzen war laut Abschlussbericht des BfArM von 2022 bisher nicht verfügbar. In der Begleiterhebung des BfArM wurden Müdigkeit sehr häufig und unter anderem Schwindel, Übelkeit, Mundtrockenheit und Konzentrationsstörungen häufig gemeldet.

Mann Ende fünfzig mit grauem Haar im ruhigen Gespräch mit einer Ärztin in einem hellen Sprechzimmer
Bild: KI-generiert

Cannabis-Arzneimittel enthalten Inhaltsstoffe der Cannabispflanze wie THC oder Cannabidiol oder verwandte synthetische Stoffe [5, 1]. Dazu gehören Cannabisblüten und -extrakte zu medizinischen Zwecken, der Wirkstoff Dronabinol, ein als Fertigarzneimittel zugelassener Cannabisextrakt (Nabiximols), das vollsynthetische Cannabinoid Nabilon und der Wirkstoff Cannabidiol [1, 3, 6]. Seit dem 1. April 2024 regelt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) Verschreibung und Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken [2, 4]. Die Angaben zu Nebenwirkungen stammen aus den amtlichen Quellen und der Produktinformation.

Was sind Cannabis-Arzneimittel?

Cannabinoide sind nach der Begriffsbestimmung des Konsumcannabisgesetzes Inhaltsstoffe von Cannabis, die sich an Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoidsystems binden können; das Gesetz nennt Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) als natürliche Wirkstoffgruppen [5]. Als Cannabis zu medizinischen Zwecken bestimmt das MedCanG Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile aus einem staatlich kontrollierten Anbau zu medizinischen Zwecken sowie Delta-9-THC einschließlich Dronabinol und Zubereitungen dieser Stoffe [4]. Die Sorten von Cannabisblüten und -extrakten werden laut BfArM über ihren Gehalt an THC und CBD definiert [1].

In der Fachinformation von Cannabidiol ist der Wirkstoff den anderen Antiepileptika zugeordnet [6].

Wie Cannabis-Arzneimittel wirken

Cannabinoide können sich nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung an Rezeptoren des Endocannabinoidsystems binden [5]. Nabilon ist laut BfArM ein vollsynthetisches Cannabinoid [1]. Für Cannabidiol sind die genauen Mechanismen der Wirkung gegen Krampfanfälle beim Menschen laut Fachinformation nicht bekannt; der Wirkstoff wirkt dabei nicht über Cannabinoidrezeptoren, sondern beeinflusst den Calciumhaushalt der Nervenzellen und die Signalübertragung durch den Botenstoff Adenosin [6].

Wissenschaftliche Informationen zur Behandlung von Erkrankungen und Beschwerden mit nicht zugelassenen Cannabis-Arzneimitteln, insbesondere Blüten, stehen laut BfArM nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung; das BfArM gibt keine Therapieempfehlungen [1]. Der Gehalt an Inhaltsstoffen schwankt wie bei anderen Naturprodukten; die Schwankungsbreite wird laut BfArM durch die Monographie zu Cannabis begrenzt [1].

Wofür Cannabis-Arzneimittel eingesetzt werden

Zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis gibt es laut BfArM zur Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose (Nabiximols), von Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie (Nabilon, in Deutschland zugelassen) und von krankhafter Appetitlosigkeit mit Auszehrung, der Anorexie bzw. dem Wasting (Dronabinol, unter anderem in den USA zugelassen) [3]. Cannabidiol ist laut Produktinformation für Patientinnen und Patienten ab 2 Jahren als Zusatzbehandlung von Krampfanfällen beim Lennox-Gastaut-Syndrom oder Dravet-Syndrom zusammen mit Clobazam sowie bei Tuberöser Sklerose zugelassen [6]. Mehr unter Epilepsie. Ein arzneimittelrechtlich zugelassenes Cannabis-Arzneimittel zur Behandlung chronischer Schmerzen war laut Abschlussbericht des BfArM vom Juli 2022 bisher nicht verfügbar [3].

Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte auch Cannabisblüten und nicht als Fertigarzneimittel zugelassene Extrakte verschreiben [3]. Wie bei anderen Arzneimitteln entscheiden sie über den Einsatz (Indikation) und übernehmen mit der Verschreibung die Verantwortung für die Therapie [1, 3].

Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben nach § 31 Absatz 6 SGB V in der seit dem 30. Juli 2026 geltenden Fassung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon; Cannabisblüten nennt die Vorschrift nicht [8]. Die vertragsärztliche Versorgung hat danach zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen; die erste Verordnung bedarf der Genehmigung der Krankenkasse, es sei denn, sie stammt von einer Fachärztin oder einem Facharzt aus einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmten Facharztgruppe [8]. Für Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich laut BfArM an Ihre Krankenkasse [2].

In der Begleiterhebung des BfArM, die von 2017 bis März 2022 lief, waren chronische Schmerzen in mehr als drei Vierteln der übermittelten Fälle der Grund für die Therapie, danach folgte die Spastik; mindestens 15 Prozent der behandelten Beschwerden standen im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung, darunter neben Schmerzen Übelkeit und Erbrechen sowie Appetitlosigkeit [3]. Die Erhebung ist laut BfArM keine klinische Studie und kann solche Studien nicht ersetzen [3].

Verschreibung und Abgabe

Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nach dem MedCanG nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden; Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte sind dazu nicht berechtigt [4]. An Patientinnen und Patienten abgegeben werden darf es nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung [4]. Seit dem 1. April 2024 gilt Cannabis aufgrund einer neuen Risikobewertung nicht mehr als Betäubungsmittel und wird auf einem normalen Rezept verschrieben [2]. Nabilon unterliegt als vollsynthetisches Cannabinoid weiterhin dem Betäubungsmittelrecht und muss auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden [1]. Mehr im Ratgeber Medizinisches Cannabis.

Wirkstoffe der Gruppe

Laut BfArM, MedCanG und Produktinformation gehören zur Gruppe [1, 3, 4, 6]:

  • Cannabisblüten und Cannabisextrakte zu medizinischen Zwecken, die nicht als Fertigarzneimittel zugelassen sind [1, 4].
  • Dronabinol, also Delta-9-THC; in Deutschland als Rezepturarzneimittel verfügbar, als Fertigarzneimittel unter anderem in den USA zugelassen [3, 4].
  • Nabiximols, ein Dickextrakt aus Cannabis als Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Spastik durch Multiple Sklerose [1, 3].
  • Nabilon, ein vollsynthetisches Cannabinoid [1, 3].
  • Cannabidiol als zentral in der EU zugelassenes Arzneimittel gegen bestimmte Formen der Epilepsie [6].

Cannabisextrakte stehen laut BfArM zum Einnehmen zur Verfügung; die Inhaltsstoffe der Blüten können über spezielle Verdampfer (Vaporisatoren) inhaliert werden [1]. Vom Rauchen rät das BfArM ab, weil beim Verbrennen Giftstoffe entstehen, die zu körperlichen Schäden führen können [1, 2]. Welche Darreichungsform und Dosierung in Frage kommt, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest [2].

Typische Nebenwirkungen

Für die Fertigarzneimittel verweist das BfArM auf deren Fach- und Gebrauchsinformationen. Zu Nebenwirkungen weiterer Extrakte und der Blüten liegen danach nur begrenzt wissenschaftliche Informationen vor; ihre Art dürfte der bei zugelassenen Cannabis-Arzneimitteln ähnlich sein, je nach Darreichungsform und Anwendungsart können aber andere oder weitere Nebenwirkungen auftreten [1]. Was die Häufigkeitsangaben bedeuten, erklärt der Ratgeber Beipackzettel verstehen.

Was die Begleiterhebung des BfArM zeigt

Frau Mitte sechzig mit kurzem silbergrauem Haar geht in einem hellen Treppenhaus langsam die Treppe hinunter und hält sich am Geländer fest
Bild: KI-generiert

In der Begleiterhebung, die Behandlungen mit Blüten, Extrakten, Dronabinol, Nabilon und Nabiximols erfasste, wurde Müdigkeit als sehr häufige Nebenwirkung gemeldet, also bei mindestens 1 von 10 Behandelten [3]. Häufig, also bei 1 bis unter 10 von 100, waren laut Abschlussbericht Schwindel, Schläfrigkeit, Übelkeit, Mundtrockenheit, Konzentrations-, Gedächtnis- und Gleichgewichtsstörungen, verschwommenes Sehen, Desorientierung, Teilnahmslosigkeit (Lethargie), Depression, gesteigerter Appetit und Gewichtszunahme, euphorische Stimmung und Durchfall [3]. Als gelegentliche, besonders bedrohliche Nebenwirkungen nennt der Bericht Herzklopfen und Herzrasen, Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen, Halluzinationen, Dissoziation und Suizidgedanken [3]. Bei Frauen traten Nebenwirkungen häufiger auf als bei Männern [3].

Über die Schwere der Nebenwirkungen macht die Erhebung keine Angaben [3]. Das Auftreten psychotischer Nebenwirkungen schon bei niedrigen Dosierungen oder nach längeren Zeiten ohne Nebenwirkungen darf laut BfArM nicht unterschätzt werden; solche Nebenwirkungen wurden in Einzelfällen gemeldet [3]. Art und Häufigkeit der gemeldeten Nebenwirkungen entsprachen danach denen, die aus den Fachinformationen der zugelassenen Fertigarzneimittel bekannt sind [3].

Müdigkeit, Stürze und Straßenverkehr

Viele Nebenwirkungen betreffen laut Abschlussbericht die Wachheit (Vigilanz); das kann insbesondere bei älteren Menschen zu einer erhöhten Sturzgefahr führen [3]. Ausreichend verlässliche wissenschaftliche Informationen zur Teilnahme am Straßenverkehr liegen laut BfArM nicht vor. Insbesondere zu Beginn der Therapie und während die passende Dosierung gefunden wird, rät das BfArM von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr ab; ob sie bei stabiler Dosierung möglich ist, wird im Einzelfall mit der Ärztin oder dem Arzt entschieden [1, 2]. Cannabidiol hat laut Fachinformation einen großen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit, weil es Schläfrigkeit und Beruhigung (Sedierung) verursachen kann [6]. Mehr unter Müdigkeit und im Ratgeber Medikamente und Autofahren.

Cannabidiol: Leberwerte, Schläfrigkeit und Appetit

Als sehr häufig, also bei mindestens 1 von 10 Behandelten, stuft die Fachinformation von Cannabidiol unter anderem Schläfrigkeit, verminderten Appetit, Durchfall, Erbrechen, Fieber und Müdigkeit ein [6]. Cannabidiol kann dosisbezogen die Leberwerte (Transaminasen) erhöhen, typischerweise in den ersten zwei Monaten; die meisten Erhöhungen traten in Studien bei gleichzeitiger Einnahme von Valproat auf [6]. Vor Beginn der Behandlung müssen laut Fachinformation die Leberwerte bestimmt werden, danach sollten sie regelmäßig kontrolliert werden [6]. Cannabidiol kann außerdem zu Gewichtsverlust bzw. geringerer Gewichtszunahme führen, wie andere Mittel gegen Epilepsie die Anfallshäufigkeit erhöhen; ein erhöhtes Risiko für Suizidgedanken schließen die verfügbaren Daten nicht aus [6]. Mehr unter Leberwerte und Appetitlosigkeit.

Missbrauch und Abhängigkeit

Mit Sorge sieht das BfArM laut Abschlussbericht die Ergebnisse zu Cannabisblüten: Die damit Behandelten waren vergleichsweise jung, überwiegend männlich und erhielten bezogen auf THC hohe Dosen, ohne dass wissenschaftliche Erkenntnisse zu Wirksamkeit und Sicherheit solcher Dosierungen vorliegen [3]. Das wirft danach die Frage nach der Abgrenzung zwischen therapeutischen Effekten und einer erlebten Steigerung des Wohlbefindens bei hoher Abhängigkeitsgefahr auf; Ärztinnen und Ärzte sollten die Gefahr von Missbrauch und Abhängigkeit bei der Therapieplanung mit Blüten beachten [3]. Die Nebenwirkung "euphorisierende Wirkung" wurde bei Blüten dreimal häufiger gemeldet als bei den anderen Cannabis-Arzneimitteln [3]. In einer Studie zum Missbrauchspotenzial führte Cannabidiol laut Fachinformation bei nicht abhängigen Erwachsenen, die gelegentlich Drogen konsumierten, zu geringen Werten bei Messgrößen wie "Verlangen" und "Wunsch nach Wiederholung" [6]. Mehr unter Abhängigkeit als Nebenwirkung.

Wichtige Wechselwirkungen

Zu Wechselwirkungen von Cannabisblüten und nicht zugelassenen Extrakten sind dem BfArM keine wissenschaftlich gesicherten Informationen bekannt; für die Fertigarzneimittel verweist es auf deren Fachinformationen [1]. Für Cannabidiol beschreibt die Produktinformation unter anderem diese Wechselwirkungen [6]:

Wichtige Wechselwirkungen von Cannabidiol (Auswahl)
Zusammen mitWas passieren kann
ValproatErhöhte Leberwerte, Durchfall und verminderter Appetit treten häufiger auf [6]
Clobazam (gegen Epilepsie)Höhere Spiegel eines wirksamen Abbauprodukts von Clobazam; Schläfrigkeit und Sedierung treten häufiger auf [6]
Rifampicin, Carbamazepin, Enzalutamid, Mitotan, JohanniskrautDie Spiegel von Cannabidiol können sinken [6]
Mittel, die über das Enzym CYP2C19 abgebaut werden, etwa Clobazam oder OmeprazolIhre Konzentration im Blut kann steigen [6]
Everolimus, Tacrolimus, Sirolimus, DigoxinIhre Konzentration kann steigen; bei Everolimus müssen die Spiegel überwacht werden [6]
Alkohol und andere dämpfende MittelSchläfrigkeit und Sedierung können sich verstärken [6]

Die Liste ist nicht vollständig. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke, bevor Sie ein neues Mittel dazunehmen. Mehr in den Ratgebern Wechselwirkungen und Medikamente und Alkohol.

Wann Cannabis-Arzneimittel nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden

Zu Gegenanzeigen von Cannabisblüten und weiteren Extrakten sind dem BfArM keine wissenschaftlich gesicherten Informationen bekannt; für die Fertigarzneimittel gelten deren Fachinformationen [1]. Cannabidiol darf laut Fachinformation nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen sonstigen Bestandteil und wenn die Leberwerte (Transaminasen) mehr als das Dreifache und zugleich das Bilirubin mehr als das Doppelte des oberen Normwerts betragen [6]. Die Lösung enthält Sesamöl, das in seltenen Fällen schwere allergische Reaktionen hervorrufen kann, sowie Alkohol (Ethanol) [6]. Bei Leberproblemen, auch früheren, sprechen Sie laut Packungsbeilage vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt [6]. Trifft ein Punkt auf Sie zu oder haben Sie Fragen, besprechen Sie das mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Schwangerschaft und Stillzeit

Das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité (Embryotox) schreibt, dass Cannabis auch in therapeutischer Anwendung während Schwangerschaft und Stillzeit gemieden werden sollte [7]. Mit Cannabidiol liegen laut Fachinformation nur sehr begrenzte Erfahrungen bei Schwangeren vor; Tierstudien haben eine Fortpflanzungsgiftigkeit gezeigt. Aus Vorsichtsgründen soll die Anwendung in der Schwangerschaft vermieden werden, es sei denn, der mögliche Nutzen für die Mutter überwiegt das mögliche Risiko für das Ungeborene eindeutig [6]. Während der Behandlung mit Cannabidiol soll das Stillen vorsichtshalber unterbrochen werden [6]. Sind Sie schwanger, planen Sie eine Schwangerschaft oder stillen Sie, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mehr in den Ratgebern Medikamente in der Schwangerschaft und Medikamente in der Stillzeit.

Absetzen

Muss Cannabidiol abgesetzt werden, sollte die Dosis laut Fachinformation schrittweise verringert werden; die Packungsbeilage nennt das plötzliche Beenden als Punkt, den Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen sollen [6]. Setzen Sie das Mittel nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Mehr im Ratgeber Medikamente absetzen.

Unterschied zu Cannabis zu Genusszwecken und zu anderen Antiepileptika

Cannabis zu medizinischen Zwecken ist vom Konsumcannabisgesetz ausgenommen: Dessen Begriff "Cannabis" umfasst weder Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des MedCanG noch Cannabidiol [5]. Für Cannabis-Arzneimittel gelten die Regeln des MedCanG zu Verschreibung und Abgabe in der Apotheke [4].

Cannabidiol gehört laut Fachinformation zu den anderen Antiepileptika; seine Wirkung gegen Krampfanfälle entfaltet es nicht über Cannabinoidrezeptoren [6]. Wie bei anderen Antiepileptika kann es laut Fachinformation zu einer Zunahme der Anfälle kommen; Suizidgedanken wurden bei Antiepileptika berichtet, ein erhöhtes Risiko schließen die Daten auch für Cannabidiol nicht aus [6].

Quellen

  1. Behörde Medizinisches Cannabis: Hinweise für Ärztinnen und Ärzte. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 12.10.2026
  2. Behörde Medizinisches Cannabis: Hinweise für Patientinnen und Patienten. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 12.10.2026
  3. Behörde Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 06.07.2022. abgerufen am 12.10.2026
  4. Behörde Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz, MedCanG) vom 27.03.2024, §§ 2 und 3. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Stand Stand: geändert durch Art. 2 G v. 20.06.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 207). abgerufen am 12.10.2026
  5. Behörde Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz, KCanG) vom 27.03.2024, § 1. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Stand Stand: geändert durch Art. 1 G v. 20.06.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 207). abgerufen am 12.10.2026
  6. EMA-Produktinformation EMA-Produktinformation Epidyolex 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen (Cannabidiol), Anhang I (Fachinformation) und Anhang III (Packungsbeilage). Jazz Pharmaceuticals Ireland Ltd. Stand zuletzt aktualisiert 20.08.2026. abgerufen am 12.10.2026
  7. Embryotox Embryotox: Schmerztherapie (Erkrankungen). Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, Charité Universitätsmedizin Berlin. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 12.10.2026
  8. Behörde Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 31 Absatz 6, neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228), in Kraft seit 30.07.2026. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Stand Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289). abgerufen am 12.10.2026

Häufige Fragen

Wer darf Cannabis als Medizin verschreiben?

Nach dem Medizinal-Cannabisgesetz dürfen nur Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte nicht. Seit dem 1. April 2024 genügt ein normales Rezept; Nabilon muss weiterhin auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Abgegeben wird Cannabis zu medizinischen Zwecken nur in der Apotheke.

Welche Nebenwirkungen haben Cannabis-Arzneimittel?

In der Begleiterhebung des BfArM wurde Müdigkeit sehr häufig gemeldet. Häufig waren unter anderem Schwindel, Schläfrigkeit, Übelkeit, Mundtrockenheit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, gesteigerter Appetit und Durchfall. Gelegentlich traten Herzrasen, Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Suizidgedanken auf. Für zugelassene Fertigarzneimittel gilt die jeweilige Packungsbeilage.

Darf ich mit Cannabis als Medizin Auto fahren?

Ausreichend verlässliche wissenschaftliche Informationen dazu liegen laut BfArM nicht vor. Insbesondere zu Beginn der Therapie und während die passende Dosierung gefunden wird, rät das BfArM von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr ab. Ob Sie bei stabiler Dosierung fahren können, besprechen Sie im Einzelfall mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Ist Cannabis gegen chronische Schmerzen zugelassen?

Ein arzneimittelrechtlich zugelassenes Cannabis-Arzneimittel zur Behandlung chronischer Schmerzen war laut Abschlussbericht des BfArM vom Juli 2022 bisher nicht verfügbar. Laut BfArM ermöglichen die rechtlichen Rahmenbedingungen die Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln in allen begründeten Fällen; die Ärztin oder der Arzt übernimmt dafür die Verantwortung. Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben nach § 31 Absatz 6 SGB V seit dem 30. Juli 2026 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Extrakte in standardisierter Qualität sowie auf Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon, zunächst im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel; Cannabisblüten nennt die Vorschrift nicht. Für Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Kann man von Cannabis-Arzneimitteln abhängig werden?

Laut Abschlussbericht der Begleiterhebung sollten Ärztinnen und Ärzte bei der Therapieplanung mit Cannabisblüten die Gefahr von Missbrauch und Abhängigkeit beachten. Dort wurde die euphorisierende Wirkung bei Blüten dreimal häufiger gemeldet als bei den anderen Cannabis-Arzneimitteln. Sprechen Sie Bedenken offen bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt an.

Darf ich in der Schwangerschaft oder Stillzeit Cannabis als Medizin anwenden?

Laut Embryotox sollte Cannabis auch in therapeutischer Anwendung während Schwangerschaft und Stillzeit gemieden werden. Für Cannabidiol sieht die Fachinformation vor, die Anwendung in der Schwangerschaft aus Vorsichtsgründen zu vermeiden, außer der Nutzen überwiegt eindeutig, und das Stillen während der Behandlung zu unterbrechen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Was ist der Unterschied zwischen THC und CBD?

Beide sind natürliche Wirkstoffgruppen der Cannabispflanze. Delta-9-THC einschließlich Dronabinol zählt nach dem Medizinal-Cannabisgesetz zum Cannabis zu medizinischen Zwecken. Cannabidiol (CBD) ist als Arzneimittel gegen bestimmte seltene Epilepsieformen zugelassen; seine Wirkung gegen Krampfanfälle entfaltet es laut Fachinformation nicht über Cannabinoidrezeptoren.

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