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Medikamente nach Thailand mitnehmen

Laut der thailändischen Arzneimittelbehörde Thai FDA gelten für Medikamente mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen je nach Einstufung unterschiedliche Regeln, die Reisende in Behandlung genau einhalten müssen. Medikamente mit psychotropen Stoffen der Schedules II bis IV dürfen laut Thai FDA für den persönlichen Gebrauch bis zu einem verordneten Vorrat für 30 Tage mit Bescheinigung oder Rezept der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mitgenommen werden; für einen Vorrat für 31 bis 90 Tage und für Medikamente mit Betäubungsmitteln der Schedules II und III (bis zu einem Vorrat für 90 Tage) verlangt die Thai FDA eine Genehmigung, beantragt mindestens 15 Tage vor der Reise (Ministerialverordnung von 2024, Stand der Abfrage Oktober 2026). Lassen Sie sich die Regeln vor der Reise von der Thai FDA oder der thailändischen Botschaft bestätigen.

Frau Anfang dreißig mit langem hellbraunem Haar in leichtem gelbem Sommerkleid sitzt im Schatten einer Holzterrasse zwischen tropischen Pflanzen und blickt auf einen ruhigen Strand mit Palmen
Bild: KI-generiert

Laut dem Leitfaden der thailändischen Arzneimittelbehörde Thai FDA (Food and Drug Administration) gelten für Medikamente mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen je nach Einstufung unterschiedliche Regeln; Reisende in Behandlung dürfen solche Medikamente unter Bedingungen mitnehmen und müssen die Vorschriften genau einhalten [1]. Nach einer Ministerialverordnung von 2024 ist für Betäubungsmittel der Schedules II und III (in Kraft seit 21.09.2024) und für einen größeren Vorrat an psychotropen Stoffen vorab eine Genehmigung der Thai FDA nötig [1]. Die Regeln können sich ändern. Rechtsverbindliche Auskünfte gibt laut Auswärtigem Amt nur die Vertretung des Ziellandes; lassen Sie sich die Regeln vor der Reise von der Thai FDA oder der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin bestätigen [6].

Die Angaben dieser Seite haben den Stand Oktober 2026. Was allgemein bei Auslandsreisen mit Medikamenten gilt, erklärt der Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen, was im Flugzeug gilt, der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.

Was gilt: die Regeln im Überblick

Medikamente nach Thailand: Regeln laut amtlichen Quellen (Stand Oktober 2026)
RegelWas giltQuelle
GrundsatzUnterschiedliche Regeln je nach Einstufung des Stoffs; Reisende in Behandlung müssen sie genau einhaltenThai FDA, Stand der Abfrage Oktober 2026 [1]
Psychotrope Stoffe der Schedules II bis IV, Vorrat bis 30 TageErlaubt für den persönlichen Gebrauch mit ärztlicher Bescheinigung oder Rezept der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden ArztesThai FDA, Stand der Abfrage Oktober 2026 [1]
Psychotrope Stoffe der Schedules II bis IV, Vorrat 31 bis 90 TageGenehmigung der Thai FDA, mindestens 15 Tage vor der Reise beantragtThai FDA, Ministerialverordnung B.E. 2567 (2024) [1]
Betäubungsmittel der Schedules II und IIIBis zu einem verordneten Vorrat für 90 Tage; Genehmigung der Thai FDA, mindestens 15 Tage vor der Ein- oder Ausreise beantragtThai FDA, Verordnung in Kraft seit 21.09.2024 [1]
Verbotene StoffeBetäubungsmittel der Kategorien 1, 4 und 5 und psychotrope Stoffe der Kategorie 1, zum Beispiel Amfetamin, Dexamfetamin, Metamfetamin und Tetrahydrocannabinol (THC)Meldung Thailands an das INCB, September 2024 [3]
Unterlagen bei der EinreiseÄrztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Gesundheitsbehörden des Ziellandes bei der Ankunft beim Zoll vorzeigen; für psychotrope Stoffe bei Aufenthalten unter 30 Tagen ein gültiges Rezept, im Original beim Zoll vorzuzeigenMeldung an das INCB [3]
Betäubungsmittel aus DeutschlandBescheinigung nach Artikel 75 gilt nur im Schengen-Raum; für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche BescheinigungBfArM, Stand der Abfrage Oktober 2026 [7]
Medizinal-CannabisTHC laut INCB-Meldung verboten (psychotrope Stoffe der Kategorie 1); Regeln für Cannabis-Produkte im Juni 2025 verschärftINCB [3]; Auswärtiges Amt, Stand 18.10.2026 [6]
Rückreise nach DeutschlandVerbringungsverbot gilt nicht für Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge, laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel höchstens für drei Monate; für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG [11]; BMG, Stand 02.12.2025 [10]

Eigene Medikamente mitnehmen

Für Medikamente mit Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen hat die Narcotics Control Division der Thai FDA einen Leitfaden für Reisende in Behandlung herausgegeben; Reisende müssen die Vorschriften laut Behörde genau einhalten [1, 4]. Welche Regeln gelten, hängt von der Kategorie des Stoffs ab [1].

Psychotrope Stoffe der Schedules II bis IV

Medikamente mit psychotropen Stoffen der Schedules II, III und IV dürfen Reisende in Behandlung laut Thai FDA nach dem Narcotics Code für den persönlichen Gebrauch mitnehmen, wenn die Menge einen verordneten Vorrat für 30 Tage nicht übersteigt und sie eine Bescheinigung oder ein Rezept der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes dabeihaben [1]. Reicht der Vorrat für 31 bis 90 Tage, verlangt die Thai FDA nach einer Ministerialverordnung von 2024 (B.E. 2567) eine Genehmigung, die mindestens 15 Tage vor der Reise beantragt wird [1].

Betäubungsmittel der Schedules II und III

Medikamente mit Betäubungsmitteln der Schedules II und III dürfen Reisende in Behandlung laut Thai FDA seit dem 21.09.2024 bis zu einem verordneten Vorrat für 90 Tage mitnehmen [1]. Sie brauchen dafür eine Genehmigung der Thai FDA, die mindestens 15 Tage vor der Ein- oder Ausreise online beantragt wird; laut Behörde wird sie nach Eingang des vollständigen Antrags in etwa 3 Arbeitstagen ausgestellt [1].

Die Seiten der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin stammen vom Februar 2023, also aus der Zeit vor dieser Verordnung, und beziehen sich noch auf das Betäubungsmittelgesetz B.E. 2522 (1979); der Leitfaden der Thai FDA nennt den Narcotics Code [1, 5]. Die Botschaftsseiten nennen für Betäubungsmittel der Kategorie 2 noch einen ärztlich verschriebenen Bedarf für 30 Tage, ein ärztliches Rezept, eine Bescheinigung des Gesundheitsamts und eine Einfuhrgenehmigung der Thai FDA [5]. Lassen Sie sich vor der Reise bestätigen, welche Regel für Sie gilt [6].

Verbotene und genehmigungspflichtige Mittel

In seiner Meldung an das INCB (September 2024) nennt Thailand als verboten Betäubungsmittel der Kategorie 1, zum Beispiel Amfetamin, Dexamfetamin und Metamfetamin, die Kategorien 4 und 5 sowie psychotrope Stoffe der Kategorie 1, zum Beispiel GHB, Cathinon und Tetrahydrocannabinol (THC) [3].

Als Beispiele für psychotrope Stoffe je Kategorie nennt die Thai FDA auf ihrer Seite zu psychotropen Stoffen (Stand 22.05.2023) [2]:

Die Liste ist eine Auswahl der Behörde. Ob ein anderer Wirkstoff in eine dieser Kategorien fällt, können Sie laut der Meldung an das INCB auf dem Portal der Thai FDA prüfen [3]. Der Leitfaden für Reisende ordnet seine Regeln nach Schedules; welche Regel für Ihr Medikament gilt, klären Sie vor der Reise mit der Thai FDA [1, 3]. Ob ein Wirkstoff in Deutschland ein Betäubungsmittel ist oder international kontrolliert wird, können Ihnen Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Apotheke sagen [7].

Medizinisches Cannabis

Tetrahydrocannabinol (THC) steht in der Meldung Thailands an das INCB unter den verbotenen psychotropen Stoffen der Kategorie 1 [3]. Laut Auswärtigem Amt wurde die Regelung zur Einstufung von Cannabis-Produkten im Juni 2025 wieder verschärft: Der Verkauf ist nur noch für medizinische Zwecke gestattet, der Erwerb nur mit ärztlichem Rezept, und der Konsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin illegal [6]. Das Auswärtige Amt warnt dringend vor Erwerb, Besitz und Einfuhr von Rauschgiften aller Art, ausdrücklich auch Marihuana [6]. Das BfArM weist darauf hin, dass einige Länder die Mitnahme von Cannabisarzneimitteln beschränken oder ganz untersagen [8]. Ob Sie ein Cannabisarzneimittel mitnehmen dürfen, klären Sie vor der Reise mit der Thai FDA oder der Botschaft [6].

Reisen mit Betäubungsmitteln

Die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt nur für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens; Thailand steht nicht auf der Liste des BfArM [7]. Für andere Länder empfiehlt die Bundesopiumstelle des BfArM, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) vorzugehen. Danach sollte eine mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mitgeführt werden, mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoff und Reisedauer, beglaubigt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [7]. Außerhalb des Schengen-Raums gelten die Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes, und einige Staaten verlangen zusätzlich eine Importgenehmigung [7]. Für Thailand ist das die Genehmigung der Thai FDA, wo die Behörde sie verlangt [1].

In seiner Meldung an das INCB nennt Thailand für Betäubungsmittel als Unterlagen ein gültiges ärztliches Rezept, eine von den Gesundheitsbehörden des Wohnsitzlandes bestätigte ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung der Gesundheitsbehörden des Ziellandes, dazu das Vorzeigen des Originalrezepts beim Zoll. Bei der Ankunft ist die ärztliche oder behördliche Bescheinigung beim Zoll vorzuzeigen [3]. Für psychotrope Stoffe ist laut dieser Meldung bei Aufenthalten unter 30 Tagen vor der Ankunft keine Genehmigung nötig; dann genügen das Rezept und das Vorzeigen des Originalrezepts beim Zoll [3]. Die Thai FDA knüpft die Grenze dagegen an den verordneten Vorrat [1].

Ist die Mitnahme nicht möglich, sollte laut BfArM geprüft werden, ob das Mittel oder ein gleichwertiges Produkt im Reiseland verfügbar ist und dort ärztlich verschrieben werden kann [7]. Formular, beglaubigende Stellen und weitere Einzelheiten zu den Bescheinigungen erklärt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.

Welche Unterlagen helfen

Paar Ende fünfzig, sie mit kurzem grauem Haar in türkiser Bluse, er mit Glatze in hellem Leinenhemd, sitzt in einem hellen Hotelzimmer mit Ventilator an einem kleinen Tisch und sortiert einen Kulturbeutel neben einem offenen Koffer
Bild: KI-generiert

Das Auswärtige Amt rät, regelmäßig einzunehmende Medikamente mitzunehmen und sich ihre Notwendigkeit für die Einreise gegebenenfalls ärztlich auf Englisch bescheinigen zu lassen (Stand 18.10.2026); Informationen zu Beschränkungen und Antragsformulare in englischer Sprache gibt es laut Auswärtigem Amt bei der thailändischen Narcotics Control Division [6]. Wer aus medizinischen Gründen auf eine große Menge Medikamente oder auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte laut Auswärtigem Amt stets ein aktuelles Attest der Hausarztpraxis dabeihaben [9].

  • Bescheinigung oder Rezept der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes: für psychotrope Stoffe der Schedules II bis IV bis zu einem verordneten Vorrat für 30 Tage [1].
  • Genehmigung der Thai FDA: für Betäubungsmittel der Schedules II und III und für psychotrope Stoffe der Schedules II bis IV bei einem Vorrat für 31 bis 90 Tage, mindestens 15 Tage vor der Reise beantragt [1].
  • Originalrezept zum Vorzeigen beim Zoll: nennt Thailand in seiner Meldung an das INCB [3].
  • Bei Betäubungsmitteln aus Deutschland: die mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des INCB [7].

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Lagerung im Reiseland

In Thailand herrscht laut Auswärtigem Amt tropisches Klima [6]. Wie Sie ein Medikament lagern, richtet sich nach der Packungsbeilage Ihres Präparats. Beispiele und Hinweise für warmes Wetter erklärt der Ratgeber Medikamente bei Hitze; was in die Reiseapotheke gehört, der Ratgeber Reiseapotheke.

Rückreise nach Deutschland

Bei der Rückkehr nach Deutschland gilt das Verbringungsverbot nicht für Arzneimittel, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG) [11]. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel; eine Zulassung in Deutschland ist dafür nicht nötig [10]. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [10]. Gefälschte Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden, auch nicht als Reisebedarf (§ 73 Abs. 1b AMG) [10, 11]. Einzelheiten stehen im Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.

Checkliste vor der Reise

  1. Einstufung prüfen Klären Sie für jedes Medikament, ob es ein Betäubungsmittel oder einen psychotropen Stoff enthält und wie er in Thailand eingestuft ist; laut der Meldung an das INCB ist das auf dem Portal der Thai FDA möglich [3].
  2. Menge planen Mit Bescheinigung oder Rezept dürfen Medikamente mit psychotropen Stoffen der Schedules II bis IV laut Thai FDA bis zu einem verordneten Vorrat für 30 Tage mitgenommen werden; für einen Vorrat für 31 bis 90 Tage und für Betäubungsmittel der Schedules II und III verlangt die Thai FDA eine Genehmigung [1].
  3. Genehmigung rechtzeitig beantragen Den Antrag stellen Sie online bei der Thai FDA, mindestens 15 Tage vor der Ein- oder Ausreise [1].
  4. Bescheinigungen besorgen Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept ausstellen, für Betäubungsmittel die mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung nach dem Leitfaden des INCB [1, 7].
  5. Unterlagen griffbereit halten Bei der Ankunft zeigen Sie die Bescheinigung und das Originalrezept beim Zoll vor [3].
  6. Rückreise bedenken Zurück nach Deutschland dürfen Sie laut Bundesgesundheitsministerium Arzneimittel für den üblichen persönlichen Bedarf mitbringen, in der Regel höchstens für drei Monate; gefälschte Arzneimittel sind davon ausgenommen, für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [10, 11].

Ihre persönliche Liste stellen Sie mit der Reise-Checkliste Medikamente zusammen.

Welche Nebenwirkungen die Impfstoffe gegen Hepatitis A und Tollwut laut Fachinformation haben, steht auf den Seiten Hepatitis-A-Impfung und Tollwut-Impfung.

Wo Sie die Regeln bestätigen lassen

  • Thai FDA, Narcotics Control Division: Sie ist laut Meldung an das INCB die zuständige Behörde und stellt die Genehmigungen aus; ihre Regeln für Reisende stehen auf der Seite Guidance for Travelers under Treatment [1, 3].
  • Königlich Thailändische Botschaft in Berlin: Sie veröffentlicht eine deutsche Übersetzung des Leitfadens auf der Seite Reisende unter Behandlung (Stand Februar 2023) [4]. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Einreise- und Zollbestimmungen erteilt laut Auswärtigem Amt nur die Vertretung des Ziellandes [6].
  • Arztpraxis und Landesbehörde: Die Ärztin oder der Arzt stellt die Bescheinigung für Betäubungsmittel aus; beglaubigt wird sie von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [7].
  • Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Thailand [6].

Ob eine Regel in Ihrem Fall gilt, klärt für die Einreise nach Thailand die Thai FDA oder die thailändische Botschaft, bei Betäubungsmitteln aus Deutschland zusätzlich Ihre Arztpraxis zusammen mit der beglaubigenden Stelle [1, 6, 7].

Stand und Änderungen

Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Die Regeln der Thai FDA beruhen auf dem Narcotics Code und einer Ministerialverordnung von 2024 (für Betäubungsmittel in Kraft seit 21.09.2024); die Meldung Thailands an das INCB stammt vom September 2024, die Seiten der Botschaft in Berlin vom Februar 2023 [1, 3, 4]. Einreise- und Zollbestimmungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind die Angaben der thailändischen Behörden in der jeweils geltenden Fassung [6].

Quellen

  1. Behörde Guidance for Travelers under Treatment Carrying Personal Medications Containing Narcotic Drugs and Psychotropic Substances into/out of Thailand. Food and Drug Administration Thailand (Thai FDA), Ministry of Public Health. Stand Seite datiert 22.05.2023, Inhalt mit Ministerialverordnung B.E. 2567 (in Kraft seit 21.09.2024). abgerufen am 18.10.2026
  2. Behörde Psychotropic Substances (Kategorien 1 bis 4 mit Beispielen). Food and Drug Administration Thailand (Thai FDA), Ministry of Public Health. Stand 22.05.2023. abgerufen am 18.10.2026
  3. Behörde Country Regulations: Thailand (Meldung vom September 2024). International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt). Stand September 2024. abgerufen am 18.10.2026
  4. Behörde Reisende unter Behandlung (inoffizielle Übersetzung des Leitfadens der Thai FDA). Königlich Thailändische Botschaft in Berlin. Stand 08.02.2023. abgerufen am 18.10.2026
  5. Behörde Regelungen für Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz B.E. 2522 (1979). Königlich Thailändische Botschaft in Berlin. Stand 10.02.2023. abgerufen am 18.10.2026
  6. Behörde Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise (Abschnitte Natur und Klima, Rechtliche Besonderheiten, Einreise und Zoll, Gesundheit). Auswärtiges Amt. Stand 18.10.2026, unverändert gültig seit 28.09.2026. abgerufen am 18.10.2026
  7. Behörde Reisen mit Betäubungsmitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  8. Behörde Reisen mit medizinischem Cannabis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  9. Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  10. Behörde Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland. Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 02.12.2025. abgerufen am 18.10.2026
  11. Behörde § 73 Arzneimittelgesetz (AMG): Verbringungsverbot (Absätze 1b und 2 Nummer 6). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026

Häufige Fragen

Welche Medikamente darf ich nach Thailand mitnehmen?

Für Medikamente mit Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen gelten in Thailand besondere Regeln: Laut Thai FDA hängen sie von der Einstufung des Stoffs ab, und Reisende in Behandlung müssen sie genau einhalten. Verboten sind laut der Meldung Thailands an das INCB unter anderem Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe der Kategorie 1. Wie ein Wirkstoff eingestuft ist, können Sie laut dieser Meldung auf dem Portal der thailändischen Arzneimittelbehörde Thai FDA prüfen. Eine verbindliche Auskunft für Ihren Fall gibt nur die Vertretung des Landes; lassen Sie sich die Regeln vor der Reise bestätigen.

Brauche ich eine Genehmigung für Medikamente in Thailand?

Laut Thai FDA brauchen Reisende eine Genehmigung für Medikamente mit Betäubungsmitteln der Schedules II und III (bis zu einem verordneten Vorrat für 90 Tage) und für Medikamente mit psychotropen Stoffen der Schedules II bis IV, wenn der Vorrat für 31 bis 90 Tage reicht. Die Genehmigung wird online bei der Thai FDA beantragt, mindestens 15 Tage vor der Ein- oder Ausreise, und laut Behörde in etwa 3 Arbeitstagen ausgestellt. Bis zu einem verordneten Vorrat für 30 Tage reichen bei psychotropen Stoffen der Schedules II bis IV laut Thai FDA eine Bescheinigung oder ein Rezept der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes.

Darf ich Schlaf- oder Beruhigungsmittel wie Diazepam oder Zolpidem nach Thailand mitnehmen?

Die Thai FDA nennt Zolpidem und Midazolam als Beispiele für psychotrope Stoffe der Kategorie 2, Diazepam und Lorazepam als Beispiele der Kategorie 4. Ihr Leitfaden für Reisende erlaubt Medikamente mit psychotropen Stoffen der Schedules II, III und IV für den persönlichen Gebrauch bis zu einem verordneten Vorrat für 30 Tage mit Bescheinigung oder Rezept der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes; für einen Vorrat für 31 bis 90 Tage ist eine Genehmigung der Thai FDA nötig. Welche Regel für Ihr Medikament gilt, können Sie laut der Meldung Thailands an das INCB auf dem Portal der Thai FDA prüfen.

Darf ich Methylphenidat nach Thailand mitnehmen?

Methylphenidat nennt die Thai FDA als Beispiel für einen psychotropen Stoff der Kategorie 2. Für Medikamente mit psychotropen Stoffen der Schedules II bis IV nennt ihr Leitfaden für Reisende einen verordneten Vorrat bis zu 30 Tagen mit Bescheinigung oder Rezept, darüber bis zu 90 Tagen mit Genehmigung. Amfetamin und Dexamfetamin nennt Thailand in seiner Meldung an das INCB (September 2024) als Beispiele für verbotene Betäubungsmittel der Kategorie 1. Wie ein Wirkstoff eingestuft ist und welche Regel gilt, prüfen Sie vorher bei der Thai FDA.

Was gilt für Pseudoephedrin in Thailand?

Die Thai FDA nennt Pseudoephedrin als Beispiel für einen psychotropen Stoff der Kategorie 2. Für Medikamente mit psychotropen Stoffen der Schedules II bis IV verlangt ihr Leitfaden für Reisende bis zu einem verordneten Vorrat für 30 Tage eine Bescheinigung oder ein Rezept der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes, für einen Vorrat für 31 bis 90 Tage eine Genehmigung. Welche Regel für Ihr Medikament gilt, klären Sie vor der Reise mit der Thai FDA.

Gilt die Schengen-Bescheinigung für Betäubungsmittel in Thailand?

Nein. Die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt laut BfArM für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens. Für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB), beglaubigt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle. Für Thailand kommt die Genehmigung der Thai FDA hinzu, wo sie verlangt wird.

Darf ich medizinisches Cannabis nach Thailand mitnehmen?

In seiner Meldung an das INCB (September 2024) nennt Thailand Tetrahydrocannabinol (THC) als Beispiel für verbotene psychotrope Stoffe der Kategorie 1. Laut Auswärtigem Amt wurden die Regeln für Cannabis-Produkte im Juni 2025 wieder verschärft; der Verkauf ist nur noch für medizinische Zwecke gestattet, der Erwerb nur mit ärztlichem Rezept, und der Konsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin illegal. Ob Sie ein Cannabisarzneimittel mitnehmen dürfen, klären Sie vor der Reise mit der Thai FDA oder der thailändischen Botschaft.

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