Ratgeber
Medikamente nach Japan mitnehmen
Laut japanischem Gesundheitsministerium dürfen Sie verschreibungspflichtige Medikamente für den eigenen Gebrauch bis zu einem Monatsvorrat ohne besonderes Verfahren nach Japan mitnehmen; für größere Mengen brauchen Sie vor der Abreise eine Einfuhrbestätigung (Import Confirmation). Für Betäubungsmittel wie Morphin, Oxycodon oder Codein und für Ausgangsstoffe für Stimulanzien wie Lisdexamfetamin und Pseudoephedrin verlangt die japanische Betäubungsmittelbehörde eine Genehmigung vor der Einreise, ausgenommen Zubereitungen, deren Anteil an Codein oder Pseudoephedrin unter einer in der Liste festgelegten Grenze liegt; Amphetamin dürfen Reisende auch mit Verschreibung nicht einführen (Stand der Abfrage Oktober 2026). Lassen Sie sich vor der Reise bestätigen, was für Ihre Medikamente gilt.

Medikamente für den eigenen Gebrauch dürfen Reisende laut japanischem Gesundheitsministerium (Ministry of Health, Labour and Welfare) mitnehmen, aber nur in begrenzter Menge. Verschreibungspflichtige Mittel sind bis zu einem Monatsvorrat ohne besonderes Verfahren möglich; für mehr brauchen Sie vor der Abreise eine Einfuhrbestätigung [1, 2]. Für Betäubungsmittel und Ausgangsstoffe für Stimulanzien, darunter Lisdexamfetamin und Pseudoephedrin, verlangt die Betäubungsmittelbehörde des Ministeriums eine Genehmigung vor der Einreise, und einige Stoffe wie Amphetamin sind ganz verboten [3].
Einreise- und Zollbestimmungen können sich laut Auswärtigem Amt kurzfristig ändern; rechtsverbindliche Auskünfte geben nur die Vertretungen des Reiselandes [6]. Lassen Sie sich vor der Reise bestätigen, was für Ihre Medikamente gilt, beim japanischen Gesundheitsministerium oder bei der Botschaft von Japan in Deutschland [1, 6]. Die Angaben dieser Seite haben den Stand der Abfrage Oktober 2026. Was allgemein für Reisen mit Medikamenten gilt, erklärt der Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.
Was gilt: die Regeln im Überblick
Die Einfuhr von Arzneimitteln unterliegt in Japan dem Arzneimittelrecht und dem Zollrecht, auch bei Medikamenten zum eigenen Gebrauch [1].
| Regel | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Eigenbedarf ohne Antrag | Verschreibungspflichtige und als Gift eingestufte Mittel bis zu einem Monatsvorrat; Mittel zur äußeren Anwendung ohne Verschreibungspflicht bis zu 24 Stück je Artikel; andere Arzneimittel und Quasi-Arzneimittel bis zu zwei Monatsvorräten | Japanisches Gesundheitsministerium [1] |
| Größere Mengen | Einfuhrbestätigung (Import Confirmation) vor der Abreise beantragen und bei der Einreise dem Zoll vorzeigen | Gesundheitsministerium [1, 2] |
| Spritzen und Injektionen | Fertigspritzen oder Sets zur Selbstinjektion bis zu einem Monatsvorrat ohne Antrag; Spritzen ohne Arzneimittel brauchen schon ab einem Stück eine Einfuhrbestätigung | Gesundheitsministerium [1, 2] |
| Betäubungsmittel (Narcotics) | Zum Beispiel Morphin, Fentanyl, Oxycodon, Codein und Tapentadol: Genehmigung vor der Einreise, Zubereitungen mit geringem Codeinanteil ausgenommen; Tramadol ist kein Betäubungsmittel | Betäubungsmittelbehörde des Ministeriums [3, 4] |
| Ausgangsstoffe für Stimulanzien | Zum Beispiel Lisdexamfetamin und Pseudoephedrin: Genehmigung vor der Einreise, Zubereitungen mit geringem Pseudoephedrinanteil ausgenommen | Betäubungsmittelbehörde [3, 4] |
| Psychotrope Stoffe | Zum Beispiel Methylphenidat, Zolpidem, Alprazolam, Diazepam und Buprenorphin: keine Genehmigung; oberhalb der Menge, die eine Tabelle der Behörde je Stoff festlegt, oder als Injektion sollte eine ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden | Betäubungsmittelbehörde [3, 5] |
| Verbotene Stoffe | Heroin, Opiumpulver, Methamphetamin, Amphetamin (auch Dexamfetamin und Levamfetamin) und Methaqualon: Einfuhr auch mit Verschreibung nicht möglich | Betäubungsmittelbehörde [3] |
| Medizinisches Cannabis | Cannabis und THC laut Liste als Betäubungsmittel (Narcotics) eingestuft, Cannabis in Pflanzenform zusätzlich als Cannabis; ein eigenes Verfahren für Reisende beschreibt die Behörde nicht | Betäubungsmittelbehörde [3, 4]; INCB [7] |
| Rückreise nach Deutschland | Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge, in der Regel höchstens für drei Monate je Arzneimittel; für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten | § 73 Abs. 2 Nr. 6 Arzneimittelgesetz [13]; Bundesgesundheitsministerium [12] |
Eigene Medikamente mitnehmen
Ein gewöhnliches verschreibungspflichtiges Medikament dürfen Sie laut Gesundheitsministerium ohne besonderes Verfahren nach Japan mitbringen, wenn es nur für den eigenen Gebrauch ist, in Japan nicht verboten oder besonders kontrolliert ist und die Menge für höchstens einen Monat reicht [2]. Für andere Mittel nennt das Ministerium eigene Grenzen: Mittel zur äußeren Anwendung, die nicht verschreibungspflichtig oder als Gift eingestuft sind, bis zu 24 Stück je Artikel, und andere Arzneimittel sowie Quasi-Arzneimittel (Quasi drugs) bis zu zwei Monatsvorräten [1]. Verbotene und kontrollierte Arzneimittel (prohibited drugs and controlled drugs) dürfen Sie laut Ministerium unabhängig von diesen Mengen nicht einführen; für Betäubungsmittel und Ausgangsstoffe für Stimulanzien gilt das Genehmigungsverfahren weiter unten [1, 3].
Einfuhrbestätigung für größere Mengen
Wollen Sie mehr mitnehmen, beantragen Sie vor der Abreise eine Einfuhrbestätigung (Import Confirmation) und zeigen sie bei der Einreise dem Zoll, wenn er danach fragt [1, 2]. Der Antrag ist online möglich [1]. Beizufügen sind laut Ministerium eine gültige Verschreibung oder ärztliche Bescheinigung für alle beantragten Medikamente, aus der Patientin oder Patient, Medikament und Name der Ärztin oder des Arztes hervorgehen, und ein Reisedokument der Fluggesellschaft mit Ankunftsdatum, Ankunftsort, Flugnummer und Ihrem Namen, etwa der Reiseplan [2]. Ist der Antrag vollständig, wird die Bestätigung in der Regel innerhalb weniger Werktage ausgestellt [2]. Ändern Sie nichts an der Bestätigung, sonst wird sie ungültig [2].
Insulin, Spritzen und Injektionen
Arzneimittel zur Selbstinjektion wie Insulin dürfen zusammen mit den Spritzen für weniger als einen Monatsvorrat ohne Einfuhrbestätigung eingeführt werden [2]. Diese Ausnahme gilt nur für Fertigspritzen oder Sets zur Selbstinjektion [1]. Spritzen allein, ohne das Arzneimittel, gelten als Medizinprodukt und brauchen schon ab einem Stück eine Einfuhrbestätigung [2]. Was bei Insulin im Flugzeug gilt, steht im Ratgeber Medikamente im Handgepäck; mehr über die Mittel unter Insuline.
Verbotene und genehmigungspflichtige Mittel
Für Medikamente mit Stoffen, die in Japan kontrolliert sind, gelten laut Betäubungsmittelbehörde des Ministeriums (Narcotics Control Department) besondere Verfahren [3]. Welches, richtet sich nach der Gruppe, zu der der Stoff gehört: Betäubungsmittel (Narcotics), psychotrope Stoffe (Psychotropics), Stimulanzien (Stimulants), Ausgangsstoffe für Stimulanzien (Stimulants' Raw Materials), Cannabis oder Opium [3]. Die Liste der kontrollierten Stoffe nennt Wirkstoffe, keine Markennamen; sind Sie unsicher, klären Sie die Gruppe mit der Ärztin oder dem Arzt, die oder der das Mittel verschrieben hat [3, 4].
Verboten, auch mit Verschreibung
Medikamente mit Heroin, Opiumpulver, Methamphetamin und Amphetamin (internationale Bezeichnungen Dexamfetamin und Levamfetamin) sowie Methaqualon dürfen Reisende laut Betäubungsmittelbehörde nicht ein- oder ausführen, auch wenn sie im Heimatland verschrieben sind [3]. Als Beispiel nennt die Behörde Adderall: Sein Wirkstoff Amphetamin gilt als Stimulans und darf auch zur Behandlung nicht nach Japan eingeführt werden [3].
Nur mit Genehmigung: Betäubungsmittel und Ausgangsstoffe für Stimulanzien
Als Betäubungsmittel nennt die Behörde zum Beispiel Morphin, Fentanyl, Oxycodon, Codein und Tapentadol [3]. Auch Tilidin und Dihydrocodein stehen in der Liste als Betäubungsmittel; bei Codein und Dihydrocodein sind Zubereitungen mit einem geringen Anteil unterhalb einer in der Liste festgelegten Grenze ausgenommen [4]. Tramadol ist laut Behörde ausdrücklich kein Betäubungsmittel [3].
Zu den Ausgangsstoffen für Stimulanzien zählt die Behörde Lisdexamfetamin und Pseudoephedrin [3]. Lisdexamfetamin dürfen Sie laut Behörde mit einer vorab erteilten Genehmigung ein- und ausführen [3]. Pseudoephedrin ist in Deutschland allein oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen zur kurzfristigen Linderung einer Schleimhautschwellung von Nase und Nebenhöhlen (verstopfte Nase) bei Schnupfen, allergischer oder vasomotorischer Rhinitis zugelassen [14]. In Japan sind laut Liste Zubereitungen ausgenommen, deren Anteil an Pseudoephedrin unter einer festgelegten Grenze liegt [4]. Ob das für Ihr Präparat gilt, klären Sie vor der Reise.
Psychotrope Stoffe: Bescheinigung ab einer bestimmten Menge
Für psychotrope Stoffe wie Methylphenidat, Zolpidem, Alprazolam, Diazepam und Buprenorphin brauchen Sie laut Behörde keine Genehmigung [3]. Für jeden dieser Stoffe legt eine Tabelle der Behörde eine Menge fest [5]. Bis zu dieser Menge, außer in Form von Injektionen, brauchen Sie weder eine ärztliche Bescheinigung noch eine Genehmigung [3]. Darüber oder bei Injektionen sollten Sie eine Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes dabeihaben, die unter anderem die Erkrankung, die Notwendigkeit des Medikaments und Dosis und Stärke nennt [3]. Für mehr als einen Monatsvorrat psychotroper Stoffe bittet die Behörde, Kontakt mit dem Gesundheitsministerium aufzunehmen [3].
Reisen mit Betäubungsmitteln
Die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt nur für Reisen in Schengen-Staaten; Japan gehört nicht dazu [8]. Für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, amtlich beglaubigte ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB); einige Staaten verlangen zusätzlich eine Importgenehmigung [8]. Japan verlangt für Betäubungsmittel und Ausgangsstoffe für Stimulanzien eine eigene Genehmigung vor der Einreise [3]. Formular und beglaubigende Stellen in Deutschland erklärt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.
So beantragen Sie die japanische Genehmigung
Laut Betäubungsmittelbehörde reichen Sie diese Unterlagen ein [3]:
- Antrag für die Einfuhr: ein Formular für Betäubungsmittel oder für Ausgangsstoffe für Stimulanzien. Wollen Sie übrig gebliebene Medikamente bei der Ausreise wieder mitnehmen, zusätzlich einen Antrag für die Ausfuhr.
- Ärztliche Bescheinigung: von der Ärztin oder dem Arzt, die oder der das Mittel verschrieben hat, mit Ihrem Namen und Ihrer aktuellen Adresse, dem konkreten Grund für die Einnahme, der Liste der Medikamente mit Dosis und Stärke, Unterschrift und einem Ausstellungsdatum, das höchstens drei Monate zurückliegt. Allgemeine Angaben wie persönlicher Gebrauch, Reise oder Behandlung reichen als Grund nicht.
- Fotos: Aufnahmen der Packung Ihres Medikaments oder entsprechende Unterlagen, auf denen Name und Stärke erkennbar sind.
Die Unterlagen schicken Sie per E-Mail, Fax oder Post an das Büro der Betäubungsmittelbehörde, das für Ihren Ankunftsflughafen zuständig ist [3]. Die Genehmigung sollten Sie laut Behörde mindestens 14 Tage vor der Reise beantragen; das Büro in Tokyo nimmt keine Anträge in letzter Minute an [3]. Bei der Einreise führen Sie die Medikamente selbst mit und zeigen die Bescheinigung (Import Certificate) dem Zoll; Sie dürfen sie weder nachschicken noch von anderen Personen mitnehmen lassen, auch nicht von Familienangehörigen [3].
Japan hat dem INCB zuletzt am 29. Mai 2014 Regeln für Reisende gemeldet; sie weichen in Einzelheiten von den heutigen Angaben der Betäubungsmittelbehörde ab, zum Beispiel bei Pseudoephedrin [3, 7, 15]. Für die Aktualität sind laut INCB allein die Staaten verantwortlich [15].
Medizinisches Cannabis
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr; laut BfArM wird für Reisen in der Regel trotzdem eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt, und einige Länder untersagen die Mitnahme vollständig [9]. In Japan stehen Cannabis und THC in der Liste der kontrollierten Stoffe als Betäubungsmittel (Narcotics), Cannabis in Pflanzenform zusätzlich in der Gruppe Cannabis [4]. In den Angaben Japans beim INCB von 2014 steht Cannabis bei den verbotenen Stoffen [7]. Ein eigenes Verfahren für Reisende mit Cannabis beschreibt die Betäubungsmittelbehörde auf ihrer Informationsseite nicht [3]. Das BfArM empfiehlt dringend, die Bestimmungen des Reiselandes vor Reiseantritt zu klären [9]. Mehr: Medizinisches Cannabis.
Welche Unterlagen helfen

- Japanische Nachweise: je nach Mittel die Einfuhrbestätigung, die Genehmigung der Betäubungsmittelbehörde oder die ärztliche Bescheinigung für psychotrope Stoffe [1, 3].
- Attest auf Englisch: Wer auf eine große Menge Medikamente oder auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte laut Auswärtigem Amt ein aktuelles Attest dabeihaben, für fremdsprachige Länder auf Englisch; es kann bei einer Zollkontrolle Missverständnisse vermeiden [10].
- Kopien und Originalpackung: Das Auswärtige Amt rät zu Kopien wichtiger Unterlagen wie Arztbrief und Atteste, gegebenenfalls zu Verschreibungskopien; Medikamente sollten im besten Fall in der Originalpackung bleiben und der Beipackzettel sollte mit [11].
Eine Übersicht Ihrer Medikamente mit Wirkstoffnamen erstellt das Werkzeug Medikationsplan.
Rückreise nach Deutschland
Bei der Einreise nach Deutschland gilt das Verbringungsverbot nicht für Arzneimittel, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG) [13]. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung; eine Zulassung in Deutschland ist dafür nicht nötig [12]. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [12]. Gefälschte Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden, auch nicht als Reisebedarf (§ 73 Abs. 1b AMG) [12, 13].
Checkliste vor der Reise
- Wirkstoffe einordnen Steht der Wirkstoff in der Liste der kontrollierten Stoffe? Im Zweifel fragen Sie die verschreibende Arztpraxis [3, 4].
- Menge prüfen Verschreibungspflichtige Mittel bis zu einem Monatsvorrat, andere Arzneimittel bis zu zwei Monatsvorräten; für mehr eine Einfuhrbestätigung vor der Abreise beantragen [1, 2].
- Genehmigung beantragen Für Betäubungsmittel und Ausgangsstoffe für Stimulanzien mindestens 14 Tage vor der Reise, bei Bedarf auch für die Ausfuhr [3].
- Bescheinigungen besorgen Ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der japanischen Behörde; für Betäubungsmittel zusätzlich die vom BfArM empfohlene beglaubigte Bescheinigung [3, 8].
- Unterlagen einpacken Bestätigung oder Genehmigung, Attest auf Englisch, Kopien von Arztbrief und Verschreibungen, Medikamente in der Originalpackung mit Beipackzettel [3, 10, 11].
- Selbst mitführen Kontrollierte Medikamente tragen Sie selbst bei sich und zeigen die Bescheinigung bei der Einreise dem Zoll; nachschicken ist laut den Behörden nicht erlaubt [2, 3].
Ihre persönliche Liste stellen Sie mit der Reise-Checkliste Medikamente zusammen; was in die Reiseapotheke gehört, erklärt der Ratgeber Reiseapotheke.
Wo Sie die Regeln bestätigen lassen
- Japanisches Gesundheitsministerium: Fragen zur Einfuhr von Arzneimitteln und zur Einfuhrbestätigung beantworten die regionalen Gesundheitsbehörden (Regional Bureaus of Health and Welfare) je nach Ankunftsort, unter anderem für Narita und Haneda das Büro Kanto-Shin'etsu, für Kansai, Chubu Centrair, Fukuoka und Naha das Büro Kinki [1]. Die Regeln stehen auf der Informationsseite für Reisende (Englisch).
- Betäubungsmittelbehörde (Narcotics Control Department): zuständig für Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Ausgangsstoffe für Stimulanzien; Formulare, Liste der kontrollierten Stoffe und die Büros je Flughafen stehen in der Application Guidance (Englisch) [3].
- Botschaft von Japan in Deutschland: Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Zollbestimmungen geben laut Auswärtigem Amt nur die Vertretungen des Reiselandes; die Adressen stehen auf der Seite Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland [6, 10].
- Auswärtiges Amt: die Reise- und Sicherheitshinweise für Japan mit dem Abschnitt Einreise und Zoll [6].
Ob eine Regel in Ihrem Fall gilt, klären für die Einreise das japanische Gesundheitsministerium und seine Betäubungsmittelbehörde, bei der deutschen Bescheinigung für Betäubungsmittel Ihre Arztpraxis zusammen mit der beglaubigenden Landesbehörde [1, 3, 8].
Stand und Änderungen
Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Die Liste der kontrollierten Stoffe trägt den Stand 12. Dezember 2024, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts den Stand 18. Oktober 2026 [4, 6]. Die Regeln können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der japanischen Behörden [6].
Quellen
- Behörde Information for those who are bringing medicines for personal use into Japan (Informationen für Reisende mit Medikamenten zum eigenen Gebrauch). Ministry of Health, Labour and Welfare (japanisches Gesundheitsministerium). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Q&A for those who are importing medicines into Japan (Fragen und Antworten zur Einfuhr von Medikamenten, Q1 bis Q8). Ministry of Health, Labour and Welfare (japanisches Gesundheitsministerium). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Application Guidance: carrying medicine containing controlled substances for travelers entering or leaving Japan. Narcotics Control Department, Ministry of Health, Labour and Welfare. Stand ohne Datumsangabe; Verfahren laut Hinweis der Behörde aktualisiert am 12.12.2024. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Controlled Substances List (Liste der kontrollierten Stoffe in Japan). Narcotics Control Department, Ministry of Health, Labour and Welfare. Stand 12.12.2024. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Table (List of Psychotropics): Mengen psychotroper Stoffe ohne ärztliche Bescheinigung. Narcotics Control Department, Ministry of Health, Labour and Welfare. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Abschnitte Einreise und Zoll, Gesundheit). Auswärtiges Amt. Stand 18.10.2026 (unverändert gültig seit 07.07.2026). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Country Regulations for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances: Japan. International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt). Stand Angaben Japans vom 29.05.2014. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisen mit Betäubungsmitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisen mit medizinischem Cannabis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisemedizinische Vorsorge (Abschnitt Reiseapotheke). Auswärtiges Amt. Stand 12.10.2023. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland. Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 02.12.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 73 Arzneimittelgesetz (AMG): Verbringungsverbot (Absätze 1b und 2 Nummer 6). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Rote-Hand-Brief Rote-Hand-Brief zu Pseudoephedrin: Mögliches Risiko für posteriores reversibles Enzephalopathiesyndrom (PRES) und reversibles zerebrales Vasokonstriktionssyndrom (RCVS). Zulassungsinhaber pseudoephedrinhaltiger Arzneimittel in Abstimmung mit EMA und BfArM. Stand 15.02.2024. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Country Regulations for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances (Übersicht der Länderangaben). International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt). Stand letzte Aktualisierung 02.05.2025. abgerufen am 18.10.2026
Häufige Fragen
Welche Medikamente darf ich nach Japan mitnehmen?
Laut japanischem Gesundheitsministerium dürfen Sie Medikamente für den eigenen Gebrauch ohne besonderes Verfahren mitnehmen, wenn es sich nicht um verbotene oder besonders kontrollierte Stoffe handelt und die Menge eine Grenze nicht überschreitet: bei verschreibungspflichtigen Mitteln bis zu einem Monatsvorrat, bei anderen Arzneimitteln bis zu zwei Monatsvorräten. Für größere Mengen brauchen Sie vor der Abreise eine Einfuhrbestätigung (Import Confirmation). Für Betäubungsmittel und Ausgangsstoffe für Stimulanzien gilt ein eigenes Genehmigungsverfahren der Betäubungsmittelbehörde.
Darf ich Ibuprofen oder andere rezeptfreie Schmerzmittel nach Japan mitnehmen?
Die japanischen Behörden nennen einzelne rezeptfreie Schmerzmittel wie Ibuprofen in ihren Informationen für Reisende nicht. Es gilt die allgemeine Regel des Gesundheitsministeriums: Ohne Einfuhrbestätigung dürfen Sie verschreibungspflichtige Mittel bis zu einem Monatsvorrat und andere Arzneimittel bis zu zwei Monatsvorräten mitnehmen, Mittel zur äußeren Anwendung ohne Verschreibungspflicht bis zu 24 Stück je Artikel. Ob ein Mittel einen kontrollierten Stoff enthält, klären Sie im Zweifel vor der Reise mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Darf ich ADHS-Medikamente nach Japan mitnehmen?
Das hängt vom Wirkstoff ab. Lisdexamfetamin ist in Japan ein Ausgangsstoff für Stimulanzien (Stimulants' Raw Material); laut Betäubungsmittelbehörde dürfen Sie es mit einer vorab erteilten Genehmigung einführen. Methylphenidat gilt als psychotroper Stoff (Psychotropic) und braucht keine Genehmigung; oberhalb einer festgelegten Menge sollten Sie eine ärztliche Bescheinigung dabeihaben. Amphetamin, der Wirkstoff von Adderall, darf laut Behörde auch zur Behandlung nicht nach Japan eingeführt werden.
Darf ich Erkältungsmittel mit Pseudoephedrin nach Japan mitnehmen?
Pseudoephedrin führt die japanische Betäubungsmittelbehörde als Ausgangsstoff für Stimulanzien. Für solche Mittel brauchen Sie eine Genehmigung vor der Einreise. Laut der Liste der kontrollierten Stoffe sind Zubereitungen mit einem geringen Anteil an Pseudoephedrin unterhalb einer festgelegten Grenze ausgenommen. Ob das für Ihr Präparat gilt, klären Sie vor der Reise mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder mit der Behörde.
Brauche ich für Tilidin, Codein oder Tramadol eine Genehmigung?
Tilidin und Codein stehen in der Liste der japanischen Betäubungsmittelbehörde als Betäubungsmittel (Narcotics); für Betäubungsmittel brauchen Sie vor der Einreise eine Genehmigung. Ausgenommen sind laut Liste Zubereitungen mit einem geringen Codeinanteil unterhalb einer festgelegten Grenze. Tramadol ist laut Behörde ausdrücklich kein Betäubungsmittel.
Wie früh muss ich die Genehmigung beantragen?
Die Genehmigung für Betäubungsmittel und Ausgangsstoffe für Stimulanzien sollten Sie laut Betäubungsmittelbehörde mindestens 14 Tage vor der Reise beantragen; das Büro in Tokyo nimmt keine Anträge in letzter Minute an. Eine Einfuhrbestätigung für größere Mengen anderer Medikamente wird laut Gesundheitsministerium in der Regel innerhalb weniger Werktage ausgestellt, wenn der Antrag vollständig ist.
Was gilt für Insulin und Spritzen?
Laut Gesundheitsministerium brauchen Sie keine Einfuhrbestätigung, wenn Sie Arzneimittel zur Selbstinjektion wie Insulin zusammen mit den Spritzen für weniger als einen Monatsvorrat mitnehmen; diese Ausnahme gilt nur für Fertigspritzen oder Sets zur Selbstinjektion. Spritzen ohne das Arzneimittel gelten als Medizinprodukt und brauchen schon ab einem Stück eine Einfuhrbestätigung.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
Passt dazu
-
Ratgeber Medikamente nach Ägypten mitnehmenOb Ihre Medikamente nach Ägypten dürfen, klären Sie vor der Reise bei der ägyptischen Botschaft.
-
Ratgeber Medikamente nach Großbritannien mitnehmenLaut britischer Regierung dürfen Sie höchstens einen Vorrat Ihrer Medikamente für drei Monate mitbringen.
-
Ratgeber Medikamente nach USA mitnehmenWer Medikamente in die USA mitnimmt, muss die Regeln von FDA und Zollbehörde CBP beachten.
-
Wirkstoffgruppen Nichtopioid-Analgetika (Metamizol, Paracetamol, ASS)Nichtopioid-Analgetika wie Metamizol, Paracetamol und ASS lindern Schmerzen und senken Fieber.