Ratgeber
Medikamente nach Peru mitnehmen
Medikamente gehören laut der peruanischen Zollbehörde SUNAT zu den Gegenständen des persönlichen Gebrauchs, die Reisende abgabenfrei mitbringen dürfen, wenn erkennbar ist, dass sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind (Stand der Abfrage Oktober 2026). Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen hat Peru dem INCB im Januar 2025 ein gültiges Rezept, eine von den Gesundheitsbehörden des Wohnsitzlandes beglaubigte ärztliche Bescheinigung und das Originalrezept beim Zoll gemeldet; verboten sind die Stoffe der Listen IA und IB, darunter laut Liste der Arzneimittelbehörde DIGEMID Tilidin. Lassen Sie sich die Regeln vor der Reise von der DIGEMID oder der peruanischen Botschaft bestätigen.

Medikamente zählen laut der peruanischen Zollbehörde SUNAT (Superintendencia Nacional de Aduanas y de Administración Tributaria) zu den Gegenständen des persönlichen Gebrauchs (bienes de uso personal), die Reisende abgabenfrei mitbringen dürfen, wenn erkennbar ist, dass sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind [6]. Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen hat Peru dem Internationalen Suchtstoffkontrollamt (INCB) am 27. Januar 2025 eigene Unterlagen und Grenzen gemeldet, und die Stoffe der Listen IA und IB sind in Peru verboten [1, 2]. Auf Liste IA steht laut der Arzneimittelbehörde DIGEMID auch Tilidin [3].
Einreise- und Zollbestimmungen können sich laut Auswärtigem Amt kurzfristig ändern; rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie nur bei den Vertretungen des Ziellandes [7]. Lassen Sie sich vor der Reise bei der peruanischen Botschaft oder der DIGEMID bestätigen, was für Ihre Medikamente gilt [1, 8]. Die Angaben dieser Seite haben den Stand der Abfrage Oktober 2026. Was allgemein für Reisen mit Medikamenten gilt, erklärt der Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.
Was gilt: die Regeln im Überblick
Als zuständige Stelle für Medikamente mit kontrollierten Stoffen nennt Peru die Generaldirektion für Arzneimittel, Medizinprodukte und Drogen (DIGEMID, Dirección General de Medicamentos, Insumos y Drogas) des Gesundheitsministeriums [1].
| Regel | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Eigenbedarf | Medikamente zählen zu den abgabenfreien Gegenständen des persönlichen Gebrauchs, wenn erkennbar ist, dass sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind; wer nur Gegenstände dieser Liste dabeihat, nimmt den grünen Ausgang | Peruanische Zollbehörde SUNAT [5, 6] |
| Hilfsmittel | Rollstuhl, Krücken, Messgeräte für Blutdruck, Temperatur oder Blutzucker und andere Hilfsmittel kranker oder behinderter Reisender in einer für die Reise angemessenen Menge | SUNAT [6] |
| Unterlagen für kontrollierte Stoffe | Gültiges ärztliches Rezept; ärztliche Bescheinigung, beglaubigt von den Gesundheitsbehörden des Wohnsitzlandes; Originalrezept beim Zoll vorlegen | Angaben Perus beim INCB vom 27.01.2025 [1] |
| Betäubungsmittel | Fünf Tage, mit dem Hinweis der Meldung auf die Bestimmung des Dekrets 023-2001-SA (Fassung von 2001) für internationale Reisende mit einer Erkrankung im Endstadium | INCB [1]; Dekret 023-2001-SA, Fünfte ergänzende Übergangs- und Schlussbestimmung [2] |
| Psychotrope Stoffe | Menge laut ärztlicher Verschreibung | INCB [1] |
| Verbotene Stoffe | Stoffe der Listen IA und IB von Anlage 2 des Dekrets 023-2001-SA, darunter Tilidin, Heroin, LSD und MDMA | INCB [1]; Dekret Art. 2 [2]; DIGEMID [3, 4] |
| Medizinisches Cannabis | Steht in der DIGEMID-Liste der kontrollierten Betäubungsmittel (Liste IIA), nicht in den Verbotslisten IA und IB; eigene Regeln für Reisende nennen DIGEMID, SUNAT und die Meldung an das INCB nicht | DIGEMID [3]; SUNAT [5]; INCB [1] |
| Rückreise nach Deutschland | Verbringungsverbot gilt nicht für Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge, laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel höchstens für drei Monate; für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten; Coca-Tee wird vom deutschen Zoll beschlagnahmt | § 73 Abs. 2 Nr. 6 Arzneimittelgesetz [13]; Bundesgesundheitsministerium [12]; Auswärtiges Amt, Stand 18.10.2026 [7] |
Eigene Medikamente mitnehmen
Als Gepäck gelten laut SUNAT neue oder gebrauchte Gegenstände, die Reisende vernünftigerweise brauchen, wenn erkennbar ist, dass sie für den eigenen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, passend zu Zweck und Dauer der Reise, und wenn Menge, Art oder Vielfalt nicht auf Handel oder Gewerbe schließen lassen [5]. Welche Gegenstände dazu gehören und abgabenfrei sind, legt Artikel 9 der Gepäckverordnung fest (Decreto Supremo 182-2013-EF, geändert durch Decreto Supremo 367-2016-EF) [5].
In der Liste der SUNAT für ankommende Reisende stehen Medikamente bei den Gegenständen des persönlichen Gebrauchs; sie sind abgabenfrei, wenn erkennbar ist, dass sie für den persönlichen Gebrauch der Reisenden bestimmt sind [6]. Hilfsmittel und Geräte, die kranke oder behinderte Reisende für ihre medizinische Kontrolle und ihre Beweglichkeit brauchen, etwa Rollstuhl, Krücken oder Messgeräte für Blutdruck, Temperatur oder Blutzucker, sind in einer für die Reise angemessenen Menge abgabenfrei [6]. Wer nur Gegenstände dieser Liste dabeihat, nimmt laut SUNAT den grünen Ausgang ohne Anmeldung [6].
Das Auswärtige Amt rät in seinen Hinweisen zu Peru, eine Reiseapotheke und die regelmäßig einzunehmenden Medikamente mitzunehmen und sich für die Einreise gegebenenfalls die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen zu lassen (Stand 18.10.2026) [7].
Verbotene und genehmigungspflichtige Mittel
Verboten sind in Peru laut Meldung an das INCB die Stoffe der Listen IA und IB von Anlage 2 des Dekrets 023-2001-SA [1]. Das Dekret verbietet in der Fassung von 2001 für diese Stoffe Herstellung, Ausfuhr, Einfuhr, Handel und Gebrauch [2]. Auch die DIGEMID nennt die Arzneimittel dieser beiden Listen als in Peru verboten [4]. In der Liste, die die DIGEMID veröffentlicht, sind beide Listen als in Peru verbotene Drogen gekennzeichnet [3]:
- Liste IA: unter anderem Heroin, Schlafmohn (Papaver somniferum), Mohnstrohkonzentrat, Desomorphin, Ketobemidon und Tilidin [3].
- Liste IB: unter anderem Cathinon, LSD, MDMA, Mescalin, Metamfetamin und Psilocybin [3].
Tilidin
Tilidin steht in der peruanischen Liste IA [3]. Im selben Verzeichnis der DIGEMID (Anlage 2) steht Tilidin außerdem in der Liste IV B, die nicht als verboten gekennzeichnet ist; wie die beiden Einträge zusammen zu lesen sind, sagt das Verzeichnis nicht [3]. In Deutschland sind Retardtabletten mit Naloxon in der im Betäubungsmittelgesetz festgelegten Zusammensetzung vom Betäubungsmittelrecht ausgenommen, Tilidin-Tropfen sind Betäubungsmittel [14]. Die peruanische Liste nennt Tilidin ohne eine solche Ausnahme [3]. Besprechen Sie eine Reise nach Peru mit Tilidin rechtzeitig mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und fragen Sie vorher bei der DIGEMID oder der peruanischen Botschaft nach [1, 8]. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
Kontrollierte Stoffe
Welche Stoffe Peru als Betäubungsmittel (estupefacientes) und psychotrope Stoffe (sustancias psicotrópicas) kontrolliert, steht in den weiteren Listen der Anlage 2; die DIGEMID veröffentlicht sie auf ihrer Seite zu psychotropen Stoffen und Betäubungsmitteln [3]. Cannabis, Harze und ätherische Öle (Cannabis, resinas y aceites esenciales) sowie Tetrahydrocannabinole stehen dort in der Liste IIA der kontrollierten Betäubungsmittel, nicht in den Verbotslisten [3]. Eigene Regeln für Reisende mit medizinischem Cannabis nennen weder die DIGEMID noch die SUNAT noch die Meldung an das INCB [1, 3, 5]. In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr; laut BfArM wird für Reisen in der Regel trotzdem eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt [11]. Mehr: Medizinisches Cannabis.
Reisen mit Betäubungsmitteln
Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen hat Peru dem INCB am 27. Januar 2025 gemeldet: ein gültiges ärztliches Rezept, eine ärztliche Bescheinigung, die von den Gesundheitsbehörden des Wohnsitzlandes beglaubigt ist, und die Vorlage des Originalrezepts beim Zoll [1]. Unter den Beschränkungen nennt die Meldung für Betäubungsmittel fünf Tage, für psychotrope Stoffe die Menge laut ärztlicher Verschreibung [1]. Die fünf Tage tragen in der Meldung ein Sternchen mit dem Hinweis: für internationale Reisende mit einer Erkrankung im Endstadium (enfermedad terminal) nach der Fünften ergänzenden Übergangs- und Schlussbestimmung des Dekrets 023-2001-SA [1]. Diese Bestimmung verlangt in der Fassung von 2001 für Medikamente mit Betäubungsmitteln im Besitz solcher Reisender ein ärztliches Rezept und eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitsbehörde des Herkunftslandes, beide im Original; die Menge darf den Bedarf für fünf Tage nicht überschreiten [2]. Eine eigene Regel für andere Reisende mit Betäubungsmitteln nennen Meldung und Dekret nicht [1, 2]. Klären Sie das vor der Reise mit der DIGEMID oder der peruanischen Botschaft.
Peru gehört nicht zum Schengen-Raum; die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt dort nicht [10]. Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle des BfArM, nach dem Leitfaden des INCB vorzugehen: eine mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer, beglaubigt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [10]. Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international harmonisierten Regeln; maßgeblich sind die Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes [10]. Formular und beglaubigende Stellen in Deutschland erklärt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.
Für Substitutionsmittel nennt das BfArM: In einigen Ländern ist die Einfuhr bestimmter Substitutionsmittel verboten oder an besondere Auflagen gebunden; deshalb sollte vor der Reise die diplomatische Vertretung des Reiselandes in Deutschland gefragt werden [10]. Ist die Mitnahme nicht möglich, sollte laut BfArM geprüft werden, ob das Mittel oder ein gleichwertiges Produkt im Reiseland verfügbar ist und dort ärztlich verschrieben werden kann [10].
Welche Unterlagen helfen

- Gültiges Rezept im Original: für Medikamente mit kontrollierten Stoffen; das Originalrezept wird beim Zoll vorgelegt [1].
- Beglaubigte ärztliche Bescheinigung: Die Meldung an das INCB nennt eine ärztliche Bescheinigung, beglaubigt von den Gesundheitsbehörden des Wohnsitzlandes [1]. In Deutschland beglaubigt laut BfArM die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle die Bescheinigung für Betäubungsmittel [10].
- Ärztliche Bescheinigung auf Englisch: rät das Auswärtige Amt in seinen Hinweisen zu Peru gegebenenfalls für die Einreise mit regelmäßig einzunehmenden Medikamenten [7]; bei einer großen Menge Medikamente oder bei Betäubungsmitteln kann ein aktuelles Attest laut Auswärtigem Amt helfen, bei einer Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden [8].
- Kopien und Originalpackung: Das Auswärtige Amt rät zu Kopien wichtiger Unterlagen wie Arztbrief und Atteste, gegebenenfalls zu Verschreibungskopien; eine Übersetzung in die Landessprache kann sinnvoll sein. Medikamente sollten im besten Fall in der Originalpackung bleiben und der Beipackzettel sollte mit [9].
Eine Übersicht Ihrer Medikamente mit Wirkstoffnamen erstellt das Werkzeug Medikationsplan.
Lagerung im Reiseland
Das Klima ist laut Auswärtigem Amt im östlichen Amazonasgebiet feuchttropisch, im Hochland herrscht tropisches Hochgebirgsklima, und an der Küste ist es im Sommer heiß [7]. Wie Sie ein Medikament lagern, steht in Abschnitt 5 der Packungsbeilage Ihres Präparats. Was bei warmem Wetter zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Medikamente bei Hitze.
Große Höhe
Einige touristische Zentren Perus liegen laut Auswärtigem Amt in großer Höhe, zum Beispiel Cusco auf 3.500 und Puno am Titicacasee auf 3.800 Metern [7]. Das Auswärtige Amt rät, die Höhe bei der Reisevorbereitung zu berücksichtigen und gegebenenfalls vorher ärztlichen Rat einzuholen; die meisten gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind laut Auswärtigem Amt verschreibungspflichtig [7].
Rückreise nach Deutschland
Bei der Einreise nach Deutschland gilt das Verbringungsverbot nicht für Arzneimittel, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG) [13]. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung; eine Zulassung in Deutschland ist dafür nicht nötig, und es spielt keine Rolle, ob das Mittel verschreibungspflichtig ist [12]. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [12]. Gefälschte Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden, auch nicht als Reisebedarf (§ 73 Abs. 1b AMG) [12, 13]. Einzelheiten stehen im Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.
Das Auswärtige Amt weist für die Rückreise aus Peru darauf hin, dass selbst kleine Mengen von losem oder abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz verstößt [7].
Checkliste vor der Reise
- Verbotene Stoffe prüfen Fragen Sie Ihre Arztpraxis oder Apotheke, ob eines Ihrer Medikamente einen Stoff der peruanischen Listen IA oder IB enthält, zum Beispiel Tilidin [1, 3, 10].
- Kontrollierte Stoffe klären Bei Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vor der Reise bei der DIGEMID oder der peruanischen Botschaft nachfragen, welche Menge und welche Unterlagen gelten [1, 8].
- Rezept und Bescheinigung besorgen Gültiges Rezept im Original und eine von der Landesbehörde beglaubigte, mehrsprachige ärztliche Bescheinigung rechtzeitig ausstellen lassen [1, 10].
- Unterlagen einpacken Ärztliche Bescheinigung auf Englisch, Kopien von Arztbrief und Verschreibungen, Medikamente in der Originalpackung mit Beipackzettel [7, 9].
- Höhe besprechen Bei Reisen in große Höhe laut Auswärtigem Amt gegebenenfalls vorher ärztlichen Rat einholen [7].
- Rückreise bedenken Coca-Tee wird laut Auswärtigem Amt vom deutschen Zoll beschlagnahmt. Arzneimittel dürfen Sie laut Bundesgesundheitsministerium für den üblichen persönlichen Bedarf mitbringen, in der Regel höchstens für drei Monate; für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [7, 12].
Ihre persönliche Liste stellen Sie mit der Reise-Checkliste Medikamente zusammen; was in die Reiseapotheke gehört, erklärt der Ratgeber Reiseapotheke.
Welche Nebenwirkungen die Impfstoffe gegen Hepatitis A laut Fachinformation haben, steht auf der Seite Hepatitis-A-Impfung.
Wo Sie die Regeln bestätigen lassen
- Peruanische Botschaft und Konsulate in Deutschland: Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Zollbestimmungen erhalten Sie laut Auswärtigem Amt nur bei den Vertretungen des Ziellandes; die Adressen stehen auf der Seite Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland [7, 8].
- DIGEMID: Sie ist laut INCB die zuständige nationale Stelle für Medikamente mit kontrollierten Stoffen; die Listen stehen auf ihrer Seite Psicotrópicos y Estupefacientes (Spanisch) [1, 3].
- Peruanische Zollbehörde SUNAT: Informationen für Reisende auf der Seite Información a Pasajeros (Spanisch) [5].
- Auswärtiges Amt: die Reise- und Sicherheitshinweise für Peru mit den Abschnitten Einreise und Zoll und Gesundheit [7].
Ob eine Regel in Ihrem Fall gilt, klären für die Einreise die peruanische Vertretung in Deutschland oder die DIGEMID, bei der deutschen Bescheinigung für Betäubungsmittel Ihre Arztpraxis zusammen mit der beglaubigenden Landesbehörde [1, 7, 10].
Stand und Änderungen
Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Die Angaben Perus beim INCB tragen das Datum 27. Januar 2025, das Dekret 023-2001-SA ist in der Fassung von 2001 wiedergegeben, und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts haben den Stand 18. Oktober 2026 [1, 2, 7]. Für die Aktualität der Angaben beim INCB sind laut INCB allein die Staaten verantwortlich [15]. Einreise- und Zollbestimmungen können sich laut Auswärtigem Amt kurzfristig ändern; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der peruanischen Behörden [7].
Quellen
- Behörde Country Regulations for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances: Peru. International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt); zuständige Stelle laut Angabe: Dirección General de Medicamentos, Insumos y Drogas (DIGEMID) des peruanischen Gesundheitsministeriums. Stand Angaben Perus vom 27.01.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Decreto Supremo N.° 023-2001-SA: Reglamento de estupefacientes, psicotrópicos y otras sustancias sujetas a fiscalización sanitaria (Art. 2; Quinta Disposición Complementaria, Transitoria y Final). Ministerio de Salud del Perú (Plataforma del Estado Peruano, gob.pe). Stand Fassung von 2001 (veröffentlicht 22.07.2001); keine konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen auf dem amtlichen Portal. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Anexo N.° 2 de las sustancias sometidas a fiscalización (Listen IA, IB, IIA, IV B; Seite Psicotrópicos y Estupefacientes). Dirección General de Medicamentos, Insumos y Drogas (DIGEMID), Ministerio de Salud del Perú. Stand ohne Datumsangabe (Datei von 2021; Seite vom 18.01.2024). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Autorización excepcional para la importación de productos farmacéuticos para prevención y tratamiento individual (Frage zu verbotenen Arzneimitteln). Dirección General de Medicamentos, Insumos y Drogas (DIGEMID), Ministerio de Salud del Perú. Stand ohne Datumsangabe (Datei von 2026). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Información a Pasajeros: Equipaje. Superintendencia Nacional de Aduanas y de Administración Tributaria (SUNAT, peruanische Zollbehörde). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Bienvenido al Perú: Circuito verde, nada por declarar (Liste der abgabenfreien Gegenstände). Superintendencia Nacional de Aduanas y de Administración Tributaria (SUNAT, peruanische Zollbehörde). Stand ohne Datumsangabe (Datei von 2017). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Peru: Reise- und Sicherheitshinweise (Abschnitte Natur und Klima, Reiseinfos, Einreise und Zoll, Gesundheit). Auswärtiges Amt. Stand 18.10.2026 (unverändert gültig seit 24.08.2026). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisemedizinische Vorsorge (Abschnitt Reiseapotheke). Auswärtiges Amt. Stand 12.10.2023. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisen mit Betäubungsmitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisen mit medizinischem Cannabis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland. Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 02.12.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 73 Arzneimittelgesetz (AMG): Verbringungsverbot (Absätze 1b und 2 Nummer 6). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Anlage III, Eintrag Tilidin. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Country Regulations for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances (Übersicht der Länderangaben). International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt). Stand letzte Aktualisierung 02.05.2025. abgerufen am 18.10.2026
Häufige Fragen
Welche Medikamente darf ich nach Peru mitnehmen?
Laut der peruanischen Zollbehörde SUNAT zählen Medikamente zu den Gegenständen des persönlichen Gebrauchs, die Reisende abgabenfrei mitbringen dürfen, wenn erkennbar ist, dass sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Für Medikamente mit Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen gelten zusätzliche Regeln, und die Stoffe der Listen IA und IB, darunter Tilidin, sind in Peru verboten. Eine verbindliche Auskunft für Ihren Fall gibt laut Auswärtigem Amt nur die Vertretung des Landes.
Brauche ich ein Rezept oder Attest für Medikamente in Peru?
Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen hat Peru dem INCB gemeldet: ein gültiges ärztliches Rezept, eine ärztliche Bescheinigung, die von den Gesundheitsbehörden des Wohnsitzlandes beglaubigt ist, und das Originalrezept, das beim Zoll vorgelegt wird. Das Auswärtige Amt rät in seinen Hinweisen zu Peru, eine Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mitzunehmen und sich für die Einreise gegebenenfalls die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen zu lassen.
Darf ich Ibuprofen oder Paracetamol nach Peru mitnehmen?
Die peruanischen Behörden nennen einzelne Wirkstoffe wie Ibuprofen oder Paracetamol nicht. Es gilt die allgemeine Regel der Zollbehörde SUNAT: Medikamente zählen zu den abgabenfreien Gegenständen des persönlichen Gebrauchs, wenn erkennbar ist, dass sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Darf ich Tilidin nach Peru mitnehmen?
Tilidin steht in der Liste IA der Stoffe, die die peruanische Arzneimittelbehörde DIGEMID als in Peru verbotene Drogen kennzeichnet; im selben Verzeichnis steht es außerdem in der Liste IV B, die nicht als verboten gekennzeichnet ist. Für die Stoffe der Listen IA und IB verbietet das Dekret 023-2001-SA in der Fassung von 2001 unter anderem Einfuhr und Gebrauch. In Deutschland sind Retardtabletten mit Naloxon in der gesetzlich festgelegten Zusammensetzung vom Betäubungsmittelrecht ausgenommen; die peruanische Liste nennt eine solche Ausnahme nicht. Sprechen Sie vor der Reise mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und fragen Sie bei der DIGEMID oder der peruanischen Botschaft nach.
Darf ich starke Schmerzmittel oder andere Betäubungsmittel nach Peru mitnehmen?
Für Betäubungsmittel nennt Peru beim INCB fünf Tage, mit dem Hinweis auf die Bestimmung des Dekrets 023-2001-SA für internationale Reisende mit einer Erkrankung im Endstadium; diese verlangt in der Fassung von 2001 Rezept und Bescheinigung der Gesundheitsbehörde des Herkunftslandes, beide im Original. Eine eigene Regel für andere Reisende mit Betäubungsmitteln nennen Meldung und Dekret nicht. Klären Sie das vor der Reise mit der DIGEMID oder der peruanischen Botschaft; das BfArM empfiehlt für Länder außerhalb des Schengen-Raums eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung.
Darf ich Coca-Tee aus Peru mit nach Deutschland bringen?
Laut Auswärtigem Amt werden selbst kleine Mengen von losem oder abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt, und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee ist ein Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz.
Darf ich in Peru gekaufte Medikamente mit nach Deutschland bringen?
Bei der Einreise nach Deutschland gilt das Verbringungsverbot nicht für Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG); laut Bundesgesundheitsministerium sind das in der Regel höchstens drei Monate, und eine Zulassung in Deutschland ist nicht nötig. Gefälschte Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden, auch nicht als Reisebedarf. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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