Ratgeber
Medikamente nach Mexiko mitnehmen
Medikamente für den persönlichen Gebrauch gehören laut der mexikanischen Zollbehörde ANAM zum persönlichen Reisegepäck, das Reisende abgabenfrei mitbringen dürfen; bei Medikamenten mit psychotropen Stoffen müssen Sie die zugehörige ärztliche Verschreibung vorzeigen (Stand der Abfrage Oktober 2026). Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen hat Mexiko dem INCB 2016 gemeldet, dass ein gültiges ärztliches Rezept nötig ist und das Original beim Zoll vorgelegt wird; Cannabis steht dort auf der Liste verbotener Stoffe. Lassen Sie sich die Regeln vor der Reise von der mexikanischen Botschaft oder einem Konsulat bestätigen.

Medikamente für den persönlichen Gebrauch (medicamentos de uso personal) gehören laut der mexikanischen Zollbehörde ANAM (Agencia Nacional de Aduanas de México) zum persönlichen Reisegepäck, das Reisende abgabenfrei nach Mexiko mitbringen dürfen [1]. Bei Medikamenten mit psychotropen Stoffen (sustancias psicotrópicas) müssen Sie die zugehörige ärztliche Verschreibung vorzeigen [1]. Dem Internationalen Suchtstoffkontrollamt (INCB) hat Mexiko gemeldet, dass für Medikamente mit kontrollierten Stoffen ein gültiges ärztliches Rezept nötig ist, das im Original beim Zoll vorgelegt wird, und welche Stoffe verboten sind [2].
Einreise- und Zollbestimmungen können sich laut Auswärtigem Amt kurzfristig ändern; rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie nur bei den Vertretungen des Ziellandes [4]. Lassen Sie sich vor der Reise bei der mexikanischen Botschaft oder einem mexikanischen Konsulat in Deutschland bestätigen, was für Ihre Medikamente gilt [4, 5]. Die Angaben dieser Seite haben den Stand der Abfrage Oktober 2026. Was allgemein für Reisen mit Medikamenten gilt, erklärt der Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.
Was gilt: die Regeln im Überblick
Die Import- und Exportvorschriften für Waren nach und aus Mexiko sind laut Auswärtigem Amt streng; Reisende müssen alles deklarieren, was verboten oder steuer- oder zollpflichtig sein könnte [4].
| Regel | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Eigenbedarf | Medikamente für den persönlichen Gebrauch gehören zum persönlichen Reisegepäck, das abgabenfrei mitgebracht werden darf | Mexikanische Zollbehörde ANAM [1] |
| Psychotrope Stoffe | Die zugehörige ärztliche Verschreibung vorzeigen | ANAM [1] |
| Kontrollierte Stoffe | Gültiges ärztliches Rezept, im Original beim Zoll vorzulegen; wurde bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragt, deren Original zusammen mit dem Rezept vorlegen | Angaben Mexikos beim INCB vom 18.10.2016 [2] |
| Verbotene Stoffe | Unter anderem Rauchopium, Heroin, Cannabis, Schlafmohn, Kokastrauch und daraus gewonnene Zubereitungen, Cathinon, LSD und MDMA | INCB [2] |
| Medizinisches Cannabis | Cannabis steht auf der Liste verbotener Stoffe; das Auswärtige Amt nennt "keine THC-haltigen Produkte" als Beispiel für Einschränkungen | INCB [2]; Auswärtiges Amt, Stand 18.10.2026 [4] |
| Messgeräte | Ein Blutdruckmessgerät und ein Blutzuckermessgerät oder ein kombiniertes Gerät mit Reagenzien gehören zum persönlichen Reisegepäck | ANAM [1] |
| Rückreise nach Deutschland | Verbringungsverbot gilt nicht für Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge, laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel höchstens für drei Monate; für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten | § 73 Abs. 2 Nr. 6 Arzneimittelgesetz [10]; Bundesgesundheitsministerium [9] |
Eigene Medikamente mitnehmen
Die mexikanische Zollbehörde ANAM zählt Medikamente für den persönlichen Gebrauch zu den Gegenständen des persönlichen Reisegepäcks (equipaje personal), die Reisende ohne Zahlung von Abgaben einführen dürfen [1]. Dazu gehören laut ANAM auch ein Gerät zur Blutdruckmessung und eines zur Blutzuckermessung oder ein kombiniertes Gerät samt Reagenzien [1]. Eine Höchstmenge für Medikamente allgemein nennt die ANAM nicht [1].
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Einfuhr von Medikamenten eingeschränkt sein kann, zum Beispiel nur für den persönlichen Gebrauch, rezeptpflichtige Medikamente nur mit ärztlicher Bescheinigung und keine THC-haltigen Produkte; es rät, sich vor der Abreise zu informieren (Stand 18.10.2026) [4]. Informieren Sie sich laut Auswärtigem Amt auch darüber, ob Sie bei der Ankunft beim Zoll etwas anmelden müssen [4].
Verbotene und genehmigungspflichtige Mittel
Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen, also Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, hat Mexiko dem INCB am 18. Oktober 2016 gemeldet: Reisende brauchen ein gültiges ärztliches Rezept und legen das Original beim Zoll vor [2]. Wurde bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragt, muss deren Original zusammen mit dem Rezept vorgelegt werden [2]. Als zuständige Stelle für genauere Auskünfte nennt Mexiko die Bundeskommission zum Schutz vor Gesundheitsrisiken (COFEPRIS, Comisión Federal para la Protección contra Riesgos Sanitarios) [2]. Tage- oder Mengengrenzen für Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe enthält die Meldung nicht [2].
Auf der Liste verbotener Stoffe in dieser Meldung stehen unter anderem Opium zum Rauchen, Heroin (Diacetylmorphin) und seine Salze und Zubereitungen, Cannabis (Cannabis sativa, Cannabis indica, Marihuana), Schlafmohn (Papaver somniferum), Papaver bracteatum und der Kokastrauch in jeder Form mit Derivaten und Zubereitungen daraus, außerdem Cathinon und weitere Stoffe wie DMT, LSD und MDMA [2].
In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr; laut BfArM wird für Reisen in der Regel trotzdem eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt [8]. Mehr: Medizinisches Cannabis und Cannabis-Arzneimittel.
Reisen mit Betäubungsmitteln
Mexiko gehört nicht zum Schengen-Raum; die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens gilt dort nicht [7]. Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle des BfArM, nach dem Leitfaden des INCB vorzugehen: eine mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes mit Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer, beglaubigt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle [7]. Der Leitfaden sieht eine Mitnahme für eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen vor [7]. Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international harmonisierten Regeln; maßgeblich sind die Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes [7]. In Mexiko sind das die Vorgaben oben: gültiges Rezept, das Original beim Zoll und gegebenenfalls die Genehmigung der zuständigen Behörde [2]. Formular und beglaubigende Stellen in Deutschland erklärt der Ratgeber Medikamente im Handgepäck.
Für Substitutionsmittel nennt das BfArM: In einigen Ländern ist die Einfuhr bestimmter Substitutionsmittel verboten oder an besondere Auflagen gebunden; deshalb sollte vor der Reise die diplomatische Vertretung des Reiselandes in Deutschland gefragt werden [7]. Ist die Mitnahme nicht möglich, sollte laut BfArM geprüft werden, ob das Mittel oder ein gleichwertiges Produkt im Reiseland verfügbar ist und dort ärztlich verschrieben werden kann [7].
Welche Unterlagen helfen

- Ärztliche Verschreibung: für Medikamente mit psychotropen Stoffen beim Zoll vorzuzeigen; für Medikamente mit kontrollierten Stoffen ein gültiges Rezept, das Original beim Zoll vorzulegen [1, 2].
- Genehmigung der zuständigen Behörde: wenn Sie eine beantragt haben, im Original zusammen mit dem Rezept [2].
- Bescheinigung für Betäubungsmittel: die vom BfArM empfohlene mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung [7].
- Attest auf Englisch: Wer auf eine große Menge Medikamente oder auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte laut Auswärtigem Amt ein aktuelles Attest dabeihaben, für fremdsprachige Länder auf Englisch; es kann helfen, bei einer Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden [5].
- Kopien und Originalpackung: Das Auswärtige Amt rät zu Kopien wichtiger Unterlagen wie Arztbrief und Atteste, gegebenenfalls zu Verschreibungskopien; eine Übersetzung in die Landessprache kann sinnvoll sein. Medikamente sollten im besten Fall in der Originalpackung bleiben und der Beipackzettel sollte mit [6].
Eine Übersicht Ihrer Medikamente mit Wirkstoffnamen erstellt das Werkzeug Medikationsplan.
Lagerung im Reiseland
An den Küsten Mexikos herrscht laut Auswärtigem Amt tropisches Klima [4]. Wie Sie ein Medikament lagern, steht in Abschnitt 5 der Packungsbeilage Ihres Präparats. Was bei warmem Wetter zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Medikamente bei Hitze.
Rückreise nach Deutschland
Bei der Einreise nach Deutschland gilt das Verbringungsverbot nicht für Arzneimittel, die in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG) [10]. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel ein Bedarf von höchstens drei Monaten unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung; eine Zulassung in Deutschland ist dafür nicht nötig, und es spielt keine Rolle, ob das Mittel verschreibungspflichtig ist [9]. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten [9]. Gefälschte Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden, auch nicht als Reisebedarf (§ 73 Abs. 1b AMG) [9, 10]. Einzelheiten stehen im Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmen.
Checkliste vor der Reise
- Eigenbedarf planen Medikamente für den persönlichen Gebrauch gehören laut ANAM zum abgabenfreien Reisegepäck; eine Höchstmenge nennt die ANAM nicht [1].
- Rezept besorgen Lassen Sie sich für Medikamente mit psychotropen oder anderen kontrollierten Stoffen ein gültiges ärztliches Rezept ausstellen und nehmen Sie das Original mit [1, 2].
- Betäubungsmittel prüfen Fragen Sie Ihre Arztpraxis oder Apotheke, ob ein Mittel ein Betäubungsmittel ist, und lassen Sie die mehrsprachige Bescheinigung rechtzeitig ausstellen und beglaubigen [7].
- Unterlagen einpacken Attest auf Englisch bei großen Mengen oder Betäubungsmitteln, Kopien von Arztbrief und Verschreibungen, Medikamente in der Originalpackung mit Beipackzettel [5, 6].
- Beim Zoll anmelden, was nötig ist Informieren Sie sich, ob Sie bei der Ankunft etwas anmelden müssen; bei Medikamenten mit psychotropen Stoffen zeigen Sie die ärztliche Verschreibung vor [1, 4].
- Regeln bestätigen lassen Im Zweifel vor der Reise bei der mexikanischen Botschaft oder einem Konsulat in Deutschland nachfragen [4, 5].
Ihre persönliche Liste stellen Sie mit der Reise-Checkliste Medikamente zusammen; was in die Reiseapotheke gehört, erklärt der Ratgeber Reiseapotheke.
Welche Nebenwirkungen die Impfstoffe gegen Hepatitis A laut Fachinformation haben, steht auf der Seite Hepatitis-A-Impfung.
Wo Sie die Regeln bestätigen lassen
- Mexikanische Botschaft und Konsulate in Deutschland: Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Zollbestimmungen erhalten Sie laut Auswärtigem Amt nur bei den Vertretungen des Ziellandes; die Adressen stehen auf der Seite Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland [4, 5].
- Mexikanische Zollbehörde ANAM: Die Regeln für das Reisegepäck stehen auf der Seite Equipaje y Franquicia (Spanisch) [1].
- COFEPRIS: Die Bundeskommission zum Schutz vor Gesundheitsrisiken ist laut INCB die zuständige nationale Stelle für Medikamente mit kontrollierten Stoffen [2].
- Auswärtiges Amt: die Reise- und Sicherheitshinweise für Mexiko mit dem Abschnitt Einreise und Zoll [4].
Ob eine Regel in Ihrem Fall gilt, klären für die Einreise die mexikanische Vertretung in Deutschland, bei der deutschen Bescheinigung für Betäubungsmittel Ihre Arztpraxis zusammen mit der beglaubigenden Landesbehörde [4, 7].
Stand und Änderungen
Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Die Angaben Mexikos beim INCB tragen das Datum 18. Oktober 2016, und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts haben den Stand 18. Oktober 2026 [2, 4]. Für die Aktualität der Angaben beim INCB sind laut INCB allein die Staaten verantwortlich [3]. Die Regeln können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der mexikanischen Behörden [4].
Quellen
- Behörde Equipaje y Franquicia (Gepäck und Freimenge), Liste des persönlichen Reisegepäcks. Agencia Nacional de Aduanas de México (ANAM, mexikanische Zollbehörde). Stand ohne sichtbare Datumsangabe (Seitendaten: geändert am 20.04.2026). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Country Regulations for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances: Mexico. International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt); zuständige Stelle laut Angabe: Comisión Federal para la Protección contra Riesgos Sanitarios (COFEPRIS). Stand Angaben Mexikos vom 18.10.2016. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Country Regulations for Travellers Carrying Medicines Containing Controlled Substances (Übersicht der Länderangaben). International Narcotics Control Board (INCB, Internationales Suchtstoffkontrollamt). Stand letzte Aktualisierung 02.05.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise (Abschnitte Natur und Klima, Einreise und Zoll). Auswärtiges Amt. Stand 18.10.2026 (unverändert gültig seit 16.10.2026). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisemedizinische Vorsorge (Abschnitt Reiseapotheke). Auswärtiges Amt. Stand 12.10.2023. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisen mit Betäubungsmitteln. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Reisen mit medizinischem Cannabis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland. Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 02.12.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 73 Arzneimittelgesetz (AMG): Verbringungsverbot (Absätze 1b und 2 Nummer 6). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
Häufige Fragen
Welche Medikamente darf ich nach Mexiko mitnehmen?
Laut der mexikanischen Zollbehörde ANAM gehören Medikamente für den persönlichen Gebrauch zum persönlichen Reisegepäck, das Sie abgabenfrei mitbringen dürfen. Bei Medikamenten mit psychotropen Stoffen müssen Sie die zugehörige ärztliche Verschreibung vorzeigen. Verboten sind die Stoffe, die Mexiko dem INCB gemeldet hat, darunter Cannabis, Heroin und Rauchopium. Eine verbindliche Auskunft für Ihren Fall gibt laut Auswärtigem Amt nur die Vertretung des Landes.
Brauche ich ein Rezept für Medikamente in Mexiko?
Für Medikamente mit psychotropen Stoffen verlangt die mexikanische Zollbehörde ANAM, dass Sie die zugehörige ärztliche Verschreibung vorzeigen. Für Medikamente mit kontrollierten Stoffen hat Mexiko dem INCB ein gültiges ärztliches Rezept gemeldet, das im Original beim Zoll vorgelegt wird. Das Auswärtige Amt rät bei einer großen Menge Medikamente oder bei Betäubungsmitteln zu einem aktuellen Attest auf Englisch.
Darf ich Ibuprofen oder Paracetamol nach Mexiko mitnehmen?
Die mexikanischen Behörden nennen einzelne Wirkstoffe wie Ibuprofen oder Paracetamol nicht. Es gilt die allgemeine Regel der Zollbehörde ANAM: Medikamente für den persönlichen Gebrauch gehören zum abgabenfreien persönlichen Reisegepäck. Lassen Sie sich im Zweifel vor der Reise bei der mexikanischen Botschaft oder einem Konsulat bestätigen, was für Ihre Mittel gilt.
Wie viele Medikamente darf ich nach Mexiko mitnehmen?
Eine Höchstmenge für Medikamente allgemein nennt die Zollbehörde ANAM nicht; laut ANAM gehören Medikamente für den persönlichen Gebrauch zum abgabenfreien Reisegepäck. Auch die Meldung Mexikos an das INCB (2016) enthält keine Tage- oder Mengengrenzen für Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe. Klären Sie größere Mengen vorher mit der mexikanischen Vertretung.
Darf ich Betäubungsmittel oder starke Schmerzmittel nach Mexiko mitnehmen?
Laut Meldung Mexikos an das INCB brauchen Reisende für Medikamente mit kontrollierten Stoffen ein gültiges ärztliches Rezept, das sie im Original beim Zoll vorlegen; wer bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragt hat, legt deren Original zusammen mit dem Rezept vor. Für Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt das BfArM zusätzlich eine mehrsprachige, amtlich beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Ob Ihr Mittel betroffen ist, klären Sie mit Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.
Darf ich medizinisches Cannabis nach Mexiko mitnehmen?
Cannabis (Cannabis sativa, Cannabis indica, Marihuana) steht auf der Liste verbotener Stoffe, die Mexiko dem INCB im Jahr 2016 gemeldet hat. Das Auswärtige Amt nennt "keine THC-haltigen Produkte" als Beispiel dafür, wie die Einfuhr von Medikamenten eingeschränkt sein kann. Fragen Sie vor der Reise bei der mexikanischen Botschaft nach.
Darf ich in Mexiko gekaufte Medikamente mit nach Deutschland bringen?
Bei der Einreise nach Deutschland gilt das Verbringungsverbot nicht für Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG); laut Bundesgesundheitsministerium sind das in der Regel höchstens drei Monate, und eine Zulassung in Deutschland ist nicht nötig. Gefälschte Arzneimittel dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden, auch nicht als Reisebedarf. Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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