Ratgeber

Medikamente zurückgeben oder spenden

Apotheken sind laut Bundesgesundheitsministerium rechtlich nicht verpflichtet, Altarzneimittel zurückzunehmen; oftmals bieten sie die Rücknahme aber als freiwillige Serviceleistung an. Ein zurückgegebenes verschreibungspflichtiges Arzneimittel darf die Apotheke nur dann erneut zulasten einer Krankenkasse abgeben, wenn die Chargenbezeichnungen von Inhalt und Verpackung übereinstimmen, die Qualität im Einzelfall geprüft ist und die Packung unversehrt und vollständig ist (§ 20 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand 1. Juli 2026). Medikamente, die an Patientinnen und Patienten abgegeben und dann zurückgegeben wurden, sollen nach den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation nicht gespendet werden; fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie Sie Reste abgeben oder entsorgen.

Mann Anfang vierzig mit kurzem braunem Haar in dunkelblauem Pullover legt im Flur eine geschlossene Papiertüte in eine Stofftasche auf einer Holzbank neben der Haustür
Bild: KI-generiert

Apotheken bieten laut Bundesgesundheitsministerium oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an. Das geschieht nicht flächendeckend, und Apotheken sind rechtlich nicht zu einer Rücknahme verpflichtet [1]. Ein zurückgegebenes verschreibungspflichtiges Arzneimittel darf die Apotheke nur unter engen Bedingungen erneut zulasten einer Krankenkasse abgeben; unter anderem muss das Fertigarzneimittel unversehrt und vollständig sein (§ 20 Abs. 1 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V) [2].

Für Spenden gilt: Nach den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Arzneimittelspenden sollen keine Medikamente gespendet werden, die an Patienten abgegeben und dann zurückgegeben wurden [9]. Die Angaben dieser Seite gelten für Deutschland und haben den Stand vom 18. Oktober 2026.

Was gilt: die Regeln im Überblick

Medikamente zurückgeben, weitergeben oder spenden (Stand Oktober 2026)
RegelVorgabe, Betrag oder FristRechtsgrundlage
Rücknahme von Altarzneimitteln durch Apothekenfreiwillige Serviceleistung, nicht flächendeckend; keine rechtliche Pflicht zur RücknahmeAngaben des Bundesgesundheitsministeriums, Stand 26.02.2026 [1]
Erneute Abgabe eines zurückgegebenen verschreibungspflichtigen Arzneimittels zulasten einer Krankenkassezulässig, wenn die Chargenbezeichnungen von Inhalt und Verpackung identisch sind und die Qualität nach § 12 Apothekenbetriebsordnung im Einzelfall geprüft und das Fertigarzneimittel unversehrt und vollständig ist§ 20 Abs. 1 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Lesefassung Stand 01.07.2026 [2]
Festzuschlag der Apotheke bei der erneuten AbgabeFestzuschlag 5,80 Euro (§ 3 Abs. 6 AMPreisV); abzurechnen sind laut Rahmenvertrag der Festzuschlag zuzüglich Mehrwertsteuer und die sich aus diesem Preis ergebende gesetzliche Zuzahlung; Apothekenabschlag und gesetzliche Rabatte sind nicht anzuwenden§ 3 Abs. 6 AMPreisV, Stand 18.10.2026 [3]; § 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, Lesefassung Stand 01.07.2026 [2]
Neue Verordnung nach einem Arzneimittelrückruffür gesetzlich Versicherte zuzahlungsfrei, auch bei einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit; eine schon geleistete Zuzahlung erstattet die Krankenkasse auf Antrag§ 31 Abs. 3 Satz 7 und 8 SGB V [4]
Abgabe auf VerschreibungArzneimittel dürfen auf Verschreibung nur von Apotheken abgegeben werden§ 43 Abs. 3 AMG [5]
Apothekenpflichtige Arzneimitteldürfen berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden, außer in den Fällen des § 47 AMG§ 43 Abs. 1 Satz 1 AMG [5]
Nicht mehr benötigte Betäubungsmittel in Heimen, Hospizen und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgunghat die Ärztin oder der Arzt sie dort unter eigener Verantwortung gelagert: Verschreibung für einen anderen Patienten derselben Einrichtung, Rückgabe an eine versorgende Apotheke zur Weiterverwendung in einem Alten- oder Pflegeheim, einem Hospiz oder einer Einrichtung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder Überführung in den Notfallvorrat§ 5c Abs. 3 und 4 BtMVV [6]
Widerruf bei einem Kauf im FernabsatzWiderrufsrecht für Verbraucher, Frist 14 Tage; ausgenommen sind unter anderem versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde§ 312g Abs. 1 und 2 Nr. 3 BGB [7]; § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB [8]
Arzneimittelspenden ins Auslandkeine Medikamente spenden, die an Patienten abgegeben und zurückgegeben wurden; gespendete Mittel sollen nach der Ankunft noch mindestens ein Jahr haltbar sein (mit Ausnahmen)WHO-Leitlinien für Arzneimittelspenden, überarbeitete Fassung 2010, Grundsätze 5 und 6 [9]

Der Rahmenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband; die Lesefassung des GKV-Spitzenverbands ist ausdrücklich rechtlich unverbindlich [2]. Die WHO-Leitlinien sind nach eigener Aussage kein internationales Regelwerk; sie sollen die Qualität von Arzneimittelspenden in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und Nothilfe verbessern [9].

Medikamente in der Apotheke zurückgeben

Für Altarzneimittel, die entsorgt werden sollen, ist die Apotheke eine Möglichkeit unter mehreren. Viele Städte und Gemeinden sehen laut Bundesgesundheitsministerium neben der Hausmüllentsorgung weitere Wege vor, etwa Medi-Tonnen, Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile; Auskunft gibt Ihre Gemeinde [1]. Auch die Apothekerkammer Berlin schreibt, dass für Apotheken keine gesetzliche Verpflichtung besteht, Altarzneimittel anzunehmen, und dass viele Apotheken einen freiwilligen Rücknahme-Service anbieten [10]. Für Abschnitt 5 der Packungsbeilage sieht die EU-Vorlage die Sätze vor, Arzneimittel nicht im Abwasser (je nach Packungsbeilage auch nicht im Haushaltsabfall) zu entsorgen und den Apotheker zu fragen, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist [11].

Ein unbenutztes Arzneimittel wieder abzugeben, ist für die Apotheke an Bedingungen geknüpft. Fertigarzneimittel, die nicht in der Apotheke hergestellt wurden, sind stichprobenweise zu prüfen; von einer Prüfung über die Sinnesprüfung hinaus darf die Apotheke absehen, wenn sich keine Anhaltspunkte für Zweifel an der ordnungsgemäßen Qualität ergeben haben (§ 12 Abs. 1 ApBetrO) [13]. Für ein zurückgegebenes verschreibungspflichtiges Arzneimittel verlangt der Rahmenvertrag mit den Krankenkassen zusätzlich, dass die Qualität im Einzelfall geprüft ist, die Chargenbezeichnungen von Inhalt und Verpackung übereinstimmen und das Fertigarzneimittel unversehrt und vollständig ist [2]. Warum die Lagerung zählt, beschreibt das Bundesgesundheitsministerium so: Arzneimittel sind empfindliche Produkte; Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen, Licht oder eine unsachgemäße Entnahme können ihre Qualität beeinträchtigen [1]. Mehr dazu im Ratgeber Medikamente richtig aufbewahren.

Rahmenvertrag und Arzneimittelpreisverordnung beschreiben, wann eine erneute Abgabe zulässig ist und wie sie abgerechnet wird [2, 3]. Ob Ihre Apotheke eine unbenutzte Packung annimmt, fragen Sie dort. Haben Sie ein Arzneimittel online gekauft, gilt für Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht mit gesetzlichen Ausnahmen, unter anderem für versiegelte Waren (siehe Tabelle oben) [7, 8]. Worauf Sie beim Kauf im Internet achten, erklärt der Ratgeber Medikamente online kaufen.

Rücknahme bei einem Rückruf

Wird ein Arzneimittel zurückgerufen, gelten eigene Regeln. Arzneimittel, die nicht verkehrsfähig sind oder für die eine Aufforderung zur Rückgabe vorliegt, muss die Apotheke umarbeiten, zurückgeben oder vernichten; solange das nicht sofort geschieht, kennzeichnet sie sie und sondert sie ab (§ 21 Abs. 4 ApBetrO) [13]. Muss für Sie wegen eines Rückrufs oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel verordnet werden, ist die erneute Verordnung zuzahlungsfrei. Eine bereits geleistete Zuzahlung für die erneute Verordnung erstattet Ihnen die Krankenkasse auf Antrag (§ 31 Abs. 3 Satz 7 und 8 SGB V) [4]. Wie Rückrufe bekannt gemacht werden, erklärt der Ratgeber Rote-Hand-Briefe und Rückrufe; was Zuzahlungen sonst kosten, der Ratgeber Zuzahlung und Befreiung.

Medikamente an andere weitergeben

Frau Ende sechzig mit kurzem weißem Haar in himbeerfarbener Strickjacke im Gespräch mit einem jungen Apotheker mit dunkelbraunem Haar an einer hellen Holztheke vor einer schlichten Wand
Bild: KI-generiert

Bei verschriebenen Arzneimitteln sieht die EU-Vorlage für Packungsbeilagen am Anfang diesen Hinweis vor: "Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben. Geben Sie es nicht an Dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese die gleichen Beschwerden haben wie Sie." [11] Für Antibiotika rät gesund.bund.de, kein Antibiotikum von anderen Personen zu verwenden und das eigene nicht weiterzugeben; übrig gebliebene Tabletten sollten Sie nicht für eine spätere Anwendung aufheben, sondern so entsorgen, wie es in Ihrer Region vorgesehen ist [12]. Mehr im Ratgeber Antibiotika richtig einnehmen.

Auf Verschreibung dürfen Arzneimittel nur von Apotheken abgegeben werden (§ 43 Abs. 3 AMG) [5]. Für Betäubungsmittel gelten besondere Regeln: Eine Weitergabe aus Endverbraucherhand für eine Spende ist laut Apothekerkammer Berlin nicht zulässig, auch nicht für gut gemeinte Spenden aus Hospizen, Heimen oder Privathaushalten [10]. Eine Ausnahme regelt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, wenn die Ärztin oder der Arzt die Mittel dort unter eigener Verantwortung gelagert hat (§ 5c Abs. 3 und 4 BtMVV) [6]. Was mit Resten von Betäubungsmitteln zu Hause geschieht, etwa nach einem Todesfall, erklärt der Ratgeber Medikamente richtig entsorgen.

Medikamente spenden: was die Leitlinien sagen

Die WHO hat ihre Leitlinien für Arzneimittelspenden in Zusammenarbeit mit weiteren internationalen Organisationen erarbeitet, darunter UNICEF, das UN-Flüchtlingshilfswerk und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften; die dritte Auflage erschien 2011 [9]. Danach soll jede Arzneimittelspende auf einem geäußerten Bedarf beruhen, zum Krankheitsgeschehen im Empfängerland passen und in der Menge zwischen Spender und Empfänger abgestimmt sein [9]. Medikamente, die an Patienten abgegeben und dann in eine Apotheke oder anderswohin zurückgegeben wurden, sollen nicht gespendet werden, ebenso wenig Ärztemuster [9].

Die WHO begründet das so: Patientinnen und Patienten geben unbenutzte Medikamente in der Apotheke ab, damit sie sicher entsorgt werden. In den meisten Ländern dürfen zurückgegebene Arzneimittel nicht an andere Patienten abgegeben werden, weil ihre Qualität nicht gewährleistet werden kann; außerdem sind sie wegen beschädigter Packungen und kleiner Mengen schwer zu verwalten [9]. Solche Spenden nennt die WHO ein Beispiel für doppelte Standards [9]. In Deutschland regelt der Rahmenvertrag mit den Krankenkassen, unter welchen Bedingungen eine Apotheke ein zurückgegebenes verschreibungspflichtiges Arzneimittel erneut abgeben darf (siehe Tabelle oben) [2].

Auch die Apothekerkammer Berlin schreibt, dass Arzneimittelspenden für Länder mit unzureichender Versorgung oft mehr Probleme als Nutzen bringen: Häufig wird nicht gespendet, was benötigt wird, und der Aufwand für Sortieren, Lagern und gegebenenfalls Entsorgen steht oft in keinem Verhältnis zum Nutzen [10]. Große Hilfsorganisationen bitten laut Kammer deshalb um Geldspenden, um bedarfsgerecht geeignete Arzneimittel kaufen und verteilen zu können; welche Organisationen das sind, nennt die Kammer auf ihrer Seite Infocenter A-Z [10]. Für Apotheken gibt es laut Kammer in der Apothekenbetriebsordnung keine Ausnahmen für Arzneimittelspenden, und die Verschreibungspflicht gilt auch hier [10].

So gehen Sie vor

  1. Klären, ob Sie das Mittel noch brauchen Bevor Sie ein Arzneimittel zurückgeben, weil Sie es nicht mehr nehmen möchten: Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Mehr im Ratgeber Medikamente absetzen.
  2. In der Apotheke fragen Ob die Apotheke Altarzneimittel annimmt, ist eine freiwillige Leistung; fragen Sie dort nach [1]. Wie ein bestimmtes Arzneimittel zu entsorgen ist, sollen Sie laut EU-Vorlage für Packungsbeilagen in der Apotheke erfragen [11].
  3. Nicht weitergeben Verschriebene Arzneimittel geben Sie nicht an Dritte weiter [11]; Betäubungsmittel aus Privathaushalten dürfen laut Apothekerkammer Berlin nicht als Spende weitergegeben werden [10].
  4. Nicht privat sammeln und spenden Bereits abgegebene Medikamente sollen laut WHO nicht gespendet werden [9]. Hilfsorganisationen bitten laut Apothekerkammer Berlin um Geldspenden [10].
  5. Reste richtig entsorgen Welche Wege es in Ihrer Gemeinde gibt, erfahren Sie dort [1]. Eine Übersicht bietet der Entsorgungs-Wegweiser, Einzelheiten der Ratgeber Medikamente richtig entsorgen.
  6. Nach einem Rückruf Zuzahlung zurückholen Haben Sie für die erneute Verordnung schon eine Zuzahlung geleistet, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung (§ 31 Abs. 3 Satz 8 SGB V) [4].

Wer zuständig ist

  • Apotheke: Sie entscheidet, ob sie Altarzneimittel annimmt [1], und prüft vor einer erneuten Abgabe Qualität, Charge und Unversehrtheit [2]. Zu Aufbewahrung und Entsorgung muss sie, soweit erforderlich, beraten (§ 20 Abs. 2 ApBetrO) [13].
  • Krankenkasse: Sie erstattet nach einem Rückruf auf Antrag eine schon geleistete Zuzahlung für die erneute Verordnung (§ 31 Abs. 3 Satz 8 SGB V) [4].
  • Gemeinde: Sie gibt Auskunft über Sammelstellen, Medi-Tonnen und Schadstoffmobile [1].
  • Verkäufer im Fernabsatz: Den Widerruf erklären Sie gegenüber dem Unternehmer; eine Begründung ist nicht nötig (§ 355 Abs. 1 Satz 2 und 4 BGB) [8].

Ob die Regel in Ihrem Fall gilt, klärt für die Rücknahme Ihre Apotheke und für die Erstattung der Zuzahlung Ihre Krankenkasse.

Stand und Änderungen

Diese Seite wurde am 18. Oktober 2026 an den genannten Gesetzen, Verordnungen und Seiten geprüft. Der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V wird durch Änderungsvereinbarungen fortgeschrieben; zugrunde liegt die Lesefassung mit Stand 1. Juli 2026 [2]. Der Festzuschlag von 5,80 Euro ist in § 3 Abs. 6 AMPreisV festgelegt (Stand 18. Oktober 2026) [3]. Die WHO-Leitlinien stammen in der dritten Auflage aus dem Jahr 2011 [9]. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Quellen

  1. Behörde Arzneimittel richtig aufbewahren und entsorgen (Einleitung und Abschnitt Arzneimittelentsorgung). Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 26.02.2026. abgerufen am 18.10.2026
  2. Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V in der Fassung vom 1. April 2026, rechtlich unverbindliche Lesefassung mit integrierter Erster Änderungsvereinbarung vom 1. Juli 2026 (§ 20 Wiederabgabe von Arzneimitteln). GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband. Stand Lesefassung Stand 01.07.2026. abgerufen am 18.10.2026
  3. Behörde § 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV): Apothekenzuschläge für Fertigarzneimittel (Absatz 6). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMPreisV zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 16.09.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 266), textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  4. Behörde § 31 SGB V: Arznei- und Verbandmittel (Absatz 3). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289); Änderung durch Art. 1 G v. 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  5. Behörde § 43 Arzneimittelgesetz (AMG): Apothekenpflicht (Absätze 1 und 3). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
  6. Behörde § 5c Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV): Verschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (Absätze 3 und 4). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMVV zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 37). abgerufen am 18.10.2026
  7. Behörde § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Widerrufsrecht. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). abgerufen am 18.10.2026
  8. Behörde § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). abgerufen am 18.10.2026
  9. Guidelines for medicine donations, revised 2010 (Kapitel 1 bis 3, Grundsätze 1, 5 und 6), ISBN 978 92 4 150198 9. World Health Organization (WHO) mit weiteren internationalen Organisationen. Stand Third Edition 2011. abgerufen am 18.10.2026
  10. Infocenter A-Z: Arzneimittelentsorgung und Arzneimittelspenden. Apothekerkammer Berlin. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
  11. Behörde QRD-Vorlage für Produktinformationen, Version 10.4, deutsche Fassung mit markierten Änderungen (Packungsbeilage: Einleitung und Abschnitt 5). Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Stand 02/2024. abgerufen am 18.10.2026
  12. Behörde Umgang mit Arzneimitteln: Richtig lagern, einnehmen und entsorgen (Abschnitt "Was ist bei der Einnahme von Antibiotika zu beachten?"). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem BfArM). Stand 17.02.2026. abgerufen am 18.10.2026
  13. Behörde Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): § 12 Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel, § 20 Information und Beratung, § 21 Arzneimittelrisiken, Behandlung nicht verkehrsfähiger Arzneimittel. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand ApBetrO zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 16.09.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 266), textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026

Häufige Fragen

Muss die Apotheke nicht mehr benötigte Medikamente zurücknehmen?

Für Altarzneimittel besteht laut Bundesgesundheitsministerium keine rechtliche Pflicht zur Rücknahme; oftmals bieten Apotheken sie als freiwillige Serviceleistung an. Ob Ihre Apotheke eine Packung annimmt, fragen Sie dort. Unter welchen Bedingungen eine Apotheke ein zurückgegebenes verschreibungspflichtiges Arzneimittel zulasten einer Krankenkasse erneut abgeben darf, regelt der Rahmenvertrag mit den Krankenkassen; dazu gehört unter anderem eine unversehrte und vollständige Packung.

Darf eine Apotheke zurückgegebene Medikamente weiterverkaufen?

Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an eine Apotheke zurückgegeben werden, darf sie nach § 20 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 SGB V zulasten einer Krankenkasse erneut abgeben, wenn die Chargenbezeichnungen von Inhalt und Verpackung identisch sind, die Qualität nach § 12 Apothekenbetriebsordnung im Einzelfall geprüft wurde und das Fertigarzneimittel unversehrt und vollständig ist. Für die erneute Abgabe sieht die Arzneimittelpreisverordnung einen eigenen Festzuschlag vor (§ 3 Abs. 6 AMPreisV).

Kann ich übrig gebliebene Medikamente spenden?

Nach den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation für Arzneimittelspenden sollen keine Medikamente gespendet werden, die an Patienten abgegeben und dann zurückgegeben wurden. Begründung der WHO: In den meisten Ländern dürfen zurückgegebene Arzneimittel nicht an andere Patienten abgegeben werden, weil ihre Qualität nicht gewährleistet werden kann. Hilfsorganisationen bitten laut Apothekerkammer Berlin um Geldspenden.

Darf ich meine Medikamente an Familie oder Freunde weitergeben?

Bei verschriebenen Arzneimitteln sieht die EU-Vorlage für Packungsbeilagen den Hinweis vor: Das Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben; geben Sie es nicht an Dritte weiter, es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese die gleichen Beschwerden haben wie Sie. Für Antibiotika rät gesund.bund.de, kein Antibiotikum von anderen Personen zu verwenden und das eigene nicht weiterzugeben.

Was passiert mit Medikamenten nach einem Rückruf?

Muss für ein Arzneimittel wegen eines Rückrufs oder einer behördlich bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel verordnet werden, ist die erneute Verordnung zuzahlungsfrei; eine schon geleistete Zuzahlung erstattet die Krankenkasse auf Antrag (§ 31 Abs. 3 Satz 7 und 8 SGB V). Wie Sie von Rückrufen erfahren, erklärt der Ratgeber Rote-Hand-Briefe und Rückrufe.

Kann ich online gekaufte Medikamente zurückschicken?

Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu; die Frist beträgt 14 Tage (§ 312g Abs. 1 und § 355 Abs. 2 BGB). Es besteht unter anderem nicht bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Was mache ich mit Betäubungsmitteln eines verstorbenen Angehörigen?

Eine Weitergabe von Betäubungsmitteln aus Endverbraucherhand für eine Spende ist laut Apothekerkammer Berlin nicht zulässig. Fragen Sie in Ihrer Apotheke, ob sie die Reste zur Vernichtung annimmt. Was das Betäubungsmittelgesetz zur Vernichtung vorsieht, erklärt der Ratgeber Medikamente richtig entsorgen.

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

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