Ratgeber
Medikamente richtig entsorgen
Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente gehören nie in Toilette oder Waschbecken. In den meisten Regionen Deutschlands können sie laut gesund.bund.de bis auf wenige Ausnahmen über den Hausmüll entsorgt werden, in anderen sind Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe vorgesehen; welcher Weg bei Ihnen gilt, zeigt arzneimittelentsorgung.de, ein Informationsangebot aus einem Forschungsprojekt, nach Postleitzahl (Stand Oktober 2026). Für Mittel zur Krebsbehandlung und Betäubungsmittel gelten Ausnahmen, und die Packungsbeilage kann einen eigenen Hinweis enthalten, etwa zu gebrauchten Spritzen; im Zweifel fragen Sie in Ihrer Apotheke.

Medikamente, die abgelaufen sind oder nicht mehr gebraucht werden, gehören nie in die Toilette oder ins Waschbecken [1, 2]. Wo sie stattdessen hingehören, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Region zu Region [1, 5]. In den meisten Regionen können sie laut gesund.bund.de bis auf wenige Ausnahmen über den Hausmüll entsorgt werden; in anderen Regionen sind Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe vorgesehen [4]. Welche Wege in Ihrer Nähe empfohlen werden, fragen Sie auf der Seite arzneimittelentsorgung.de mit Ihrer Postleitzahl ab. Die Seite ist ein Informationsangebot aus einem Forschungsprojekt; Herausgeber ist das wissenschaftliche Begleitvorhaben der Fördermaßnahme RiSKWa des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei der DECHEMA [5]. Als Anlaufstelle nennen sie das Umweltbundesamt, das BfArM und gesund.bund.de [1, 2, 4].
Ausnahmen gelten unter anderem für Mittel zur Krebsbehandlung und für Betäubungsmittel; zu gebrauchten Spritzen und Pens geben manche Packungsbeilagen eigene Hinweise [4, 9, 15, 16]. Was für Ihr Präparat gilt, steht in Abschnitt 5 der Packungsbeilage [2]. Die Angaben dieser Seite haben den Stand Oktober 2026.
Was gilt: die Regeln im Überblick
Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Entsorgung von Medikamenten gibt es laut arzneimittelentsorgung.de nicht [5]. Was gilt, ergibt sich aus dem Abfall-, dem Arzneimittel- und dem Betäubungsmittelrecht und aus den Hinweisen von Umweltbundesamt, BfArM, Bundesgesundheitsministerium und gesund.bund.de [1, 2, 3, 4, 6, 7, 9].
| Regel | Vorgabe, Grenze oder Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Abfälle aus privaten Haushalten | Sind den nach Landesrecht zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, soweit sie nicht auf dem eigenen Grundstück verwertet werden (Ausnahmen in Absatz 2); welche Wege es für Altarzneimittel gibt, unterscheidet sich regional | § 17 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz [6]; Umweltbundesamt [1] |
| Abwasser | Arzneimittel nie über Toilette oder Waschbecken entsorgen, auch flüssige nicht; diese mitsamt Behältnis entsorgen | Standardtext der Gebrauchsinformation nach den Hinweisen des BfArM [2]; Umweltbundesamt [1] |
| Angaben auf der Packung | Soweit erforderlich, besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung nicht verwendeter Arzneimittel, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden | § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 Arzneimittelgesetz [7] |
| Entsorgungshinweis in der Packungsbeilage | Steht in Abschnitt 5; ist wegen der Besonderheit des Arzneimittels kein eigener Hinweis vorgesehen, steht dort der Standardtext | Hinweise des BfArM [2]; EU-Vorlage für Packungsbeilagen (QRD) [8] |
| Rücknahme durch Apotheken | Freiwillige Serviceleistung, nicht flächendeckend; keine rechtliche Pflicht zur Rücknahme | Angaben des Bundesgesundheitsministeriums [3] |
| Mittel zur Krebsbehandlung | Nicht in den Hausmüll; Anweisungen der Packungsbeilage beachten oder in Apotheke oder Arztpraxis fragen | Angaben von gesund.bund.de [4] |
| Nicht mehr benötigte Betäubungsmittel | Will der Eigentümer sie beseitigen: Vernichtung in Gegenwart von zwei Zeugen, ohne jede Möglichkeit der Wiedergewinnung und mit Schutz von Mensch und Umwelt; Niederschrift, die drei Jahre aufzubewahren ist. Apotheken dürfen Betäubungsmittel ohne eigene Erlaubnis zur Vernichtung entgegennehmen | § 16 Abs. 1 und 3, § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e Betäubungsmittelgesetz [9, 23] |
| Betäubungsmittel in Heimen, Hospizen und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung | Unter ärztlicher Verantwortung gelagerte, nicht mehr benötigte Betäubungsmittel können einem anderen Patienten derselben Einrichtung verschrieben, an eine versorgende Apotheke zur Weiterverwendung in einem Alten- oder Pflegeheim, einem Hospiz oder einer Einrichtung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zurückgegeben oder in den Notfallvorrat überführt werden | § 5c Abs. 3 und 4 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung [10] |
Hausmüll, Sammelstelle oder Apotheke: die Wege im Überblick
Das Umweltbundesamt nennt vier Wege, die regional angeboten werden: die Hausmülltonne, Schadstoffmobile, Recyclinghöfe und Apotheken, die Altmedikamente auf freiwilliger Basis annehmen. Am häufigsten wird die Hausmülltonne oder eine Schadstoffsammelstelle empfohlen [1]. Wird der Müll verbrannt, werden die Arzneistoffe zerstört und belasten die Umwelt nicht mehr [1, 2]. Wird er dagegen mechanisch-biologisch vorbehandelt, ist das laut arzneimittelentsorgung.de nicht bei allen Wirkstoffen vollständig der Fall; dann werden vor allem Schadstoffmobil, Recyclinghof oder Apotheke empfohlen [5].
Das Bundesgesundheitsministerium zählt Altarzneimittel zum Siedlungsabfall, der in den Hausmüll gegeben werden kann. Seit dem 1. Juni 2005 wird Siedlungsabfall in Deutschland nach seinen Angaben verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er auf Deponien gelagert wird [3]. Daneben sehen viele Städte und Gemeinden weitere Möglichkeiten vor, etwa "Medi-Tonnen", Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile; Auskunft gibt Ihre Gemeinde [3]. Apotheken bieten die Rücknahme oft als freiwillige Serviceleistung an, aber nicht flächendeckend, und sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet [3]. Ob Sie unbenutzte Medikamente zurückgeben oder spenden können, erklärt der Ratgeber Medikamente zurückgeben oder spenden.
Nach Ablauf des Verfalldatums sollten Medikamente laut gesund.bund.de nicht mehr verwendet und umweltgerecht entsorgt werden: Sie können ihre Wirksamkeit verlieren, und in manchen Fällen können gesundheitsschädliche Abbauprodukte entstehen, die man ihnen häufig nicht ansieht [4]. Mehr dazu im Ratgeber Haltbarkeit und Verfallsdatum.
Worauf Sie beim Hausmüll achten
- Kein Zugriff für andere: Laut Umweltbundesamt muss verhindert werden, dass jemand missbräuchlich auf die Medikamentenreste im Hausmüll zugreift, zum Beispiel Kinder, damit es nicht zu Vergiftungen kommt. Es kann sinnvoll sein, die Reste nach ganz unten in die Mülltonne zu legen oder in Papier einzuwickeln [1]. Auch das Bundesgesundheitsministerium rät, Arzneimittel so zu entsorgen, dass Dritte nicht gefährdet werden und Unbefugte sie nicht wiedergewinnen können [3].
- Flüssige Medikamente: Hustensaft oder Augentropfen sollten Sie mitsamt ihrem Behältnis entsorgen. Dass keine Arzneistoffe ins Wasser gelangen, ist laut Umweltbundesamt wichtiger als das Recycling der Flasche oder Ampulle [1]. Behälter mit Arzneimittelresten sollten Sie nicht ausspülen [3, 4].
- Umverpackung: Die Faltschachtel kann wie gewohnt ins Altpapier [1].
- Papiertücher mit Arzneimittelresten: Sie gehören in den Hausmüll, nicht in die Toilette. Nach dem Auftragen einer Arzneisalbe rät das Umweltbundesamt, die Hände zuerst mit einem Papiertuch abzuwischen und es in den Hausmüll zu geben, bevor Sie die Hände mit Wasser und Seife waschen; dasselbe gilt für Taschentücher nach Nasentropfen oder Nasenspray [1].
Warum Medikamente nicht in Toilette und Waschbecken gehören
Arzneistoffe, die in die Kanalisation gelangen, können in Kläranlagen nicht vollständig herausgefiltert werden. Die Rückstände gelangen in Flüsse und Seen und können dort Lebewesen schaden; falsch entsorgte Medikamente können laut BfArM auch das Trinkwasser belasten [2]. Als Beispiele nennen BfArM und Umweltbundesamt hormonell wirksame Arzneistoffe, die die Fortpflanzung von Fischen beeinträchtigen können, und das Schmerzmittel Diclofenac, das in Gewässern nachgewiesen wurde und bei Forellen Nierenschäden auslöst [1, 2]. Bei Antibiotika kommt laut gesund.bund.de hinzu, dass in der Umwelt neue Resistenzen entstehen können, wenn sie über das Abwasser dorthin gelangen [4]. Was sonst bei Antibiotika gilt, erklärt der Ratgeber Antibiotika richtig einnehmen.
Laut BfArM steht in der Gebrauchsinformation, sofern wegen der Besonderheit des Arzneimittels kein eigener Entsorgungshinweis vorgesehen ist, in Abschnitt 5 "Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?" dieser Text: "Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung." [2] Die Seite des BfArM finden Sie unter Arzneimittelentsorgung.
Wenn die Packungsbeilage einen eigenen Hinweis gibt

Behältnis und äußere Umhüllung eines Fertigarzneimittels müssen, soweit erforderlich, besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung nicht verwendeter Arzneimittel angeben, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 AMG) [7]. In der Packungsbeilage steht der Entsorgungshinweis in Abschnitt 5 [2]. Die EU-Vorlage für Packungsbeilagen sieht dort den Satz vor, Arzneimittel nicht im Abwasser zu entsorgen, wahlweise ergänzt um "oder Haushaltsabfall" [8]. Einige Packungsbeilagen schließen den Hausmüll so ausdrücklich aus [13, 15, 16, 18]. Die allgemeinen Grundsätze des Bundesgesundheitsministeriums gelten, sofern die Gebrauchsinformation keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält [3].
Spezielle Arzneimittel, etwa zur Krebsbehandlung, dürfen laut gesund.bund.de nicht im Hausmüll entsorgt werden; beachten Sie die Anweisungen in der Packungsbeilage oder fragen Sie in einer Apotheke oder Arztpraxis nach [4]. Auch arzneimittelentsorgung.de nennt Mittel zur Behandlung von Krebs (Zytostatika) als Arzneimittel, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, und rät zur Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt [5].
Die Tabelle gibt die Entsorgungshinweise aus der Packungsbeilage je eines Präparats wieder; welches, steht in den Quellen am Ende der Seite.
| Wirkstoff | Was die Packungsbeilage sagt | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Buprenorphin (Pflaster) | Gebrauchte und ungebrauchte Pflaster mit der Klebeseite nach innen zusammenfalten und sorgsam entsorgen. Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgen; den Apotheker fragen, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist [13] | Anwendung von Buprenorphin |
| Enoxaparin (Fertigspritzen) | Die verwendete Spritze in einen durchstichsicheren Abfallbehälter werfen, den Deckel sorgfältig schließen und den Behälter für Kinder unzugänglich aufbewahren. Ist er voll, wie mit Arzt oder Apotheker besprochen entsorgen, nicht im Haushaltsabfall [15] | Anwendung von Enoxaparin |
| Etonogestrel/Ethinylestradiol (Vaginalring) | Das Arzneimittel kann ein Risiko für die Umwelt darstellen. Den gebrauchten Ring in den Beutel zurücklegen und diesen verschließen; der Beutel kann mit dem normalen Hausmüll entsorgt oder zur sachgemäßen Entsorgung nach den lokalen Anforderungen in die Apotheke zurückgebracht werden. Nicht über die Toilette entsorgen [19] | Anwendung des Vaginalrings |
| Fentanyl (Pflaster) | Benutzte Pflaster fest in der Mitte falten, sodass die Klebeflächen aneinanderkleben, in den Originalbeutel stecken und für andere Personen, insbesondere Kinder, unzugänglich aufbewahren, bis sie entsorgt werden; den Beutel entsorgen, wie vom Apotheker angegeben. Abgelaufene Pflaster zur Apotheke zurückbringen [12] | Anwendung von Fentanyl |
| Insulin glargin (Fertigpen) | Leere Pens dürfen nicht wieder gefüllt werden und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgen; den Apotheker fragen [16] | Anwendung von Insulin glargin |
| Methotrexat (Tabletten) | Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgen; den Apotheker fragen, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist [18] | Einnahme von Methotrexat |
| Oxycodon (Retardtabletten) | An einem abgeschlossenen Ort aufbewahren, zu dem andere keinen Zugang haben; Menschen, denen es nicht verschrieben wurde, kann es schweren Schaden zufügen oder zum Tode führen. Niemals über das Abwasser entsorgen; in der Apotheke fragen [14] | Oxycodon absetzen |
| Salbutamol (Dosieraerosol) | Der Behälter steht unter Druck: nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Arzneimittel gemäß den örtlichen Anforderungen entsorgen; den Apotheker fragen [17] | Anwendung von Salbutamol |
Die Tabelle ist eine Auswahl. Maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Präparats.
Reste von Betäubungsmitteln und Schmerzpflaster
Für Betäubungsmittel gelten eigene Regeln. Zu den verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz gehören zum Beispiel Buprenorphin, Fentanyl, Morphin und Oxycodon [22]. Will der Eigentümer nicht mehr benötigte Betäubungsmittel beseitigen, hat er sie nach dem Betäubungsmittelgesetz auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen so zu vernichten, dass sie auch nicht teilweise wiedergewonnen werden können und Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen geschützt sind; über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und drei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 1 und 3 BtMG) [9]. Apotheken dürfen Betäubungsmittel ohne eigene Erlaubnis zur Vernichtung entgegennehmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BtMG) [23].
Die Bundesopiumstelle des BfArM schreibt in ihren Fragen und Antworten für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte (Stand 05.06.2025): Restmengen, die ein Patient nicht mehr benötigt oder ein verstorbener Patient hinterlassen hat, zum Beispiel in Pflegeheimen, dürfen in keinem Fall für andere Patienten weiterverwendet werden. Sie sollen unverzüglich vernichtet oder ihre Vernichtung durch eine Apotheke veranlasst werden [11]. Eine Ausnahme regelt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung: Hat die Ärztin oder der Arzt die Betäubungsmittel dort unter eigener Verantwortung gelagert, können nicht mehr benötigte Mittel einem anderen Patienten derselben Einrichtung verschrieben, an eine versorgende Apotheke zur Weiterverwendung in einem Alten- oder Pflegeheim, einem Hospiz oder einer Einrichtung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zurückgegeben oder in den Notfallvorrat überführt werden (§ 5c Abs. 3 und 4 BtMVV) [10].
Die Packungsbeilagen der Betäubungsmittel in der Tabelle oben verlangen, die Mittel nicht über das Abwasser zu entsorgen und in der Apotheke nachzufragen [12, 13, 14]. Fragen Sie in Ihrer Apotheke oder Arztpraxis, wie Sie nicht mehr benötigte Betäubungsmittel abgeben. Geben Sie sie nicht an andere weiter: Das Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben, und es kann laut Packungsbeilage von Oxycodon Menschen, denen es nicht verschrieben wurde, schweren Schaden zufügen oder zum Tode führen [14]. Wie man solche Mittel aufbewahrt, erklärt der Ratgeber Medikamente aufbewahren.
Gebrauchte Schmerzpflaster
Auch benutzte Pflaster enthalten noch etwas Wirkstoff [12]. Ein benutztes oder unbenutztes Pflaster, das auf der Haut eines Kindes klebt oder in den Mund genommen wird, kann laut Packungsbeilage von Fentanyl tödliche Folgen haben [12]. Um einer versehentlichen Exposition mit möglicherweise tödlichen Folgen entgegenzuwirken, empfahl der Ausschuss für Risikobewertung der Pharmakovigilanz (PRAC) im Dezember 2022 für die äußere Verpackung und gegebenenfalls den Pflasterbeutel fentanylhaltiger Pflaster den Warnhinweis "Versehentliche Anwendung oder Einnahme kann tödlich sein." [21] Darüber informierte ein Rote-Hand-Brief vom 1. September 2023; er bittet Ärzte, Apotheker und Pflegepersonal, Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen, gebrauchte Pflaster so zusammenzufalten, dass die Klebeflächen aufeinander haften, sie in den Originalbeutel zu stecken und dann zu entsorgen [21]. Wie Sie gebrauchte Pflaster nach den Packungsbeilagen von Fentanyl und Buprenorphin entsorgen, steht in der Tabelle oben [12, 13].
So gehen Sie vor
- Packungsbeilage lesen Sehen Sie in Abschnitt 5 der Packungsbeilage nach, ob es einen eigenen Entsorgungshinweis gibt. Er gilt vor den allgemeinen Grundsätzen [2, 3].
- Weg in Ihrer Region herausfinden Geben Sie auf arzneimittelentsorgung.de Ihre Postleitzahl ein oder fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach [1, 3]. Eine Übersicht bietet der Entsorgungs-Wegweiser.
- Reste richtig verpacken Wenn bei Ihnen der Hausmüll vorgesehen ist: Reste in Papier einwickeln oder nach ganz unten in die Tonne legen, flüssige Mittel im Behältnis lassen, die Faltschachtel ins Altpapier geben [1].
- Sonderfälle klären Für Mittel zur Krebsbehandlung und Betäubungsmittel gelten eigene Regeln, für gebrauchte Spritzen gegebenenfalls die Hinweise der Packungsbeilage; fragen Sie in Ihrer Apotheke oder Arztpraxis, wie Sie sie abgeben [4, 9, 11, 15].
- Nichts aufheben oder weitergeben Übrig gebliebene Antibiotika sollten Sie laut gesund.bund.de nicht für später aufheben und nicht weitergeben [4]. Das Umweltbundesamt rät, vor dem Gang in die Apotheke zu prüfen, welche Arzneimittel noch im Haushalt vorhanden und noch nicht abgelaufen sind [1].
Was in eine Hausapotheke gehört und wie Sie sie regelmäßig durchsehen, erklärt der Ratgeber Hausapotheke.
Wann Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen
Klebt ein Fentanyl-Pflaster auf der Haut einer anderen Person, muss es laut Packungsbeilage sofort entfernt und medizinische Hilfe eingeholt werden. Der Wirkstoff kann über die Haut der anderen Person aufgenommen werden und schwere Nebenwirkungen wie Atemprobleme mit langsamer und flacher Atmung bewirken, die tödlich sein können [12]. Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung, schwere Atemnot und Vergiftungen sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung Fälle für den Notruf 112 [20].
Wer zuständig ist
- Gemeinde und Entsorgungsträger: Abfälle aus privaten Haushalten werden den nach Landesrecht zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG) [6]. Welche Sammelwege es für Altarzneimittel bei Ihnen gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde [3].
- Apotheke: Wie ein bestimmtes Arzneimittel zu entsorgen ist, sollen Sie laut Packungsbeilage in der Apotheke erfragen [2]. Zur Rücknahme von Altarzneimitteln ist sie rechtlich nicht verpflichtet [3].
- Arztpraxis: Zu Mitteln zur Krebsbehandlung können Sie laut gesund.bund.de in der Apotheke oder Arztpraxis nachfragen; einen vollen Behälter mit gebrauchten Spritzen entsorgen Sie laut Packungsbeilage eines Enoxaparin-Präparats so, wie mit Arzt oder Apotheker besprochen [4, 15].
- Bundesopiumstelle des BfArM: Sie erläutert die Regeln für Betäubungsmittel in Fragen und Antworten für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte [11].
Ob ein Entsorgungsweg in Ihrem Fall gilt, klärt für den Hausmüll Ihre Gemeinde und für ein einzelnes Arzneimittel Ihre Apotheke [2, 3].
Stand und Änderungen
Geprüft am 18.10.2026 an den unten genannten Quellen. Welche Entsorgungswege eine Region empfiehlt, kann sich ändern; arzneimittelentsorgung.de zeigt die Empfehlungen je Postleitzahl [5]. Der Entsorgungshinweis eines Arzneimittels steht in der jeweils aktuellen Packungsbeilage [2]. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Gesetze und Hinweise.
Quellen
- Behörde Umweltbewusste Entsorgung von Medikamentenresten. Umweltbundesamt (UBA). Stand zuletzt aktualisiert am 11.07.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Arzneimittelentsorgung: Hinweise zur richtigen Entsorgung von nicht verbrauchten Arzneimitteln (mit Entsorgungshinweis in der Gebrauchsinformation). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Arzneimittel richtig aufbewahren und entsorgen (Abschnitt Arzneimittelentsorgung). Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Stand 26.02.2026. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Umgang mit Arzneimitteln: Richtig lagern, einnehmen und entsorgen (Abschnitte "Auf einen Blick", Entsorgung und Antibiotika). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem BfArM). Stand 17.02.2026. abgerufen am 18.10.2026
- Arzneimittel-Entsorgung richtig gemacht! (Startseite mit Postleitzahl-Abfrage und Impressum). Wissenschaftliches Begleitvorhaben der BMBF-Fördermaßnahme RiSKWa, DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Überlassungspflichten. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand KrWG zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 02.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56); Änderungen durch Art. 2 G v. 13.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207) und Art. 17 G v. 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 13). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand AMG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143); Änderung durch Art. 6 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde QRD-Vorlage für Produktinformationen, Version 10.4, deutsche Fassung mit markierten Änderungen (Packungsbeilage, Abschnitt 5). Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Stand 02/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 16 Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Vernichtung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 5c Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV): Verschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMVV zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 37). abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Häufig gestellte Fragen zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte (Fragen 42 und 45). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Stand 05.06.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Fentanyl-ratiopharm 12 / 25 / 50 / 75 / 100 Mikrogramm/h Matrixpflaster transdermales Pflaster. ratiopharm GmbH. Stand 05/2025. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Buprenorphin-ratiopharm 35 Mikrogramm/h Transdermales Pflaster. ratiopharm GmbH. Stand 05/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Oxycodon-HCl-ratiopharm 10 mg Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 02/2025. abgerufen am 18.10.2026
- EMA-Produktinformation EMA-Produktinformation Inhixa (EPAR), Anhang III B: Packungsbeilage Inhixa 2.000 IE bis 10.000 IE Injektionslösung (Fertigspritzen). Techdow Pharma Netherlands B.V. (Zulassungsinhaber), Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 07/2026. abgerufen am 18.10.2026
- EMA-Produktinformation EMA-Produktinformation Lantus (EPAR), Anhang III B: Packungsbeilage Lantus SoloStar 100 Einheiten/ml Injektionslösung in einem Fertigpen. Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (Zulassungsinhaber), Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 03/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Salbutamol-ratiopharm N Dosieraerosol 0,1 mg/Sprühstoß. ratiopharm GmbH. Stand 09/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation metex 7,5 mg/10 mg Tabletten. medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH. Stand 08/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation GinoRing 0,120 mg/0,015 mg pro 24 Stunden vaginales Wirkstofffreisetzungssystem. Exeltis Germany GmbH. Stand 08/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitt "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Rote-Hand-Brief Rote-Hand-Brief: Verspätete Aufnahme eines Warnhinweises zur versehentlichen Anwendung auf der äußeren Verpackung und ggf. Pflasterbeuteln von fentanylhaltigen, transdermalen Pflastern. Zulassungsinhaber in Abstimmung mit dem BfArM. Stand 01.09.2023. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Anlage III: verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand BtMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 150); Änderung durch Art. 8 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) textlich nachgewiesen. abgerufen am 18.10.2026
Häufige Fragen
Darf ich alte Medikamente in den Hausmüll werfen?
Laut gesund.bund.de können die meisten Medikamente in fast allen Regionen Deutschlands über die Restmülltonne entsorgt werden. In manchen Regionen werden Schadstoffmobile, Recyclinghöfe oder Apotheken empfohlen, laut arzneimittelentsorgung.de vor allem dort, wo der Müll mechanisch-biologisch vorbehandelt statt verbrannt wird. Welcher Weg bei Ihnen gilt, zeigt arzneimittelentsorgung.de nach Postleitzahl; Ausnahmen nennt Abschnitt 5 der Packungsbeilage.
Muss die Apotheke alte Medikamente zurücknehmen?
Nein. Viele Apotheken nehmen Altarzneimittel laut Bundesgesundheitsministerium als freiwillige Serviceleistung zurück, aber nicht flächendeckend, und sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach. Wie ein bestimmtes Arzneimittel zu entsorgen ist, sollen Sie laut Packungsbeilage ebenfalls in der Apotheke erfragen.
Warum darf ich Tabletten nicht in die Toilette werfen?
Arzneistoffe, die ins Abwasser gelangen, können in Kläranlagen nicht vollständig herausgefiltert werden und erreichen Flüsse und Seen. Laut BfArM und Umweltbundesamt wurde zum Beispiel das Schmerzmittel Diclofenac in Gewässern nachgewiesen, wo es bei Forellen Nierenschäden auslöst; hormonell wirksame Arzneistoffe können die Fortpflanzung von Fischen beeinträchtigen. Bei Antibiotika können laut gesund.bund.de in der Umwelt neue Resistenzen entstehen.
Wie entsorge ich Hustensaft, Augentropfen oder Salben?
Flüssige Medikamente wie Hustensaft oder Augentropfen sollten Sie laut Umweltbundesamt mitsamt ihrem Behältnis entsorgen, nie über Toilette oder Spüle; Behälter mit Resten sollten Sie nicht ausspülen. Papiertücher mit Arzneimittelresten, etwa nach dem Auftragen einer Salbe, gehören in den Hausmüll. Die Umverpackung aus Pappe kann ins Altpapier.
Wie entsorge ich gebrauchte Spritzen und leere Pens?
So, wie es die Packungsbeilage Ihres Präparats beschreibt. Die Packungsbeilage eines Enoxaparin-Präparats zum Beispiel sieht einen durchstichsicheren Abfallbehälter vor, der fest verschlossen und für Kinder unzugänglich aufbewahrt wird; ist er voll, entsorgen Sie ihn wie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke besprochen und nicht im Haushaltsabfall. Bei einem Insulin-Fertigpen müssen leere Pens laut Packungsbeilage ordnungsgemäß entsorgt werden und dürfen nicht wieder gefüllt werden.
Was mache ich mit gebrauchten Schmerzpflastern?
Auch benutzte Pflaster enthalten noch etwas Wirkstoff. Laut Packungsbeilage eines Fentanyl-Pflasters falten Sie das Pflaster sofort nach dem Abnehmen fest in der Mitte zusammen, sodass die Klebeflächen aneinanderkleben, stecken es in den Originalbeutel, bewahren es für Kinder unzugänglich auf und entsorgen es so, wie Ihre Apotheke es angibt. Abgelaufene Pflaster bringen Sie zur Apotheke zurück.
Wohin mit übrig gebliebenen Betäubungsmitteln, zum Beispiel nach einem Todesfall?
Restmengen, die ein Patient nicht mehr benötigt oder ein verstorbener Patient hinterlassen hat, dürfen laut den Fragen und Antworten der Bundesopiumstelle des BfArM für Fachkreise in keinem Fall für andere Patienten weiterverwendet werden, soweit nicht die Ausnahmeregelung des § 5c BtMVV greift; sie sollen unverzüglich vernichtet oder ihre Vernichtung durch eine Apotheke veranlasst werden. Apotheken dürfen Betäubungsmittel ohne eigene Erlaubnis zur Vernichtung entgegennehmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BtMG). Will der Eigentümer nicht mehr benötigte Betäubungsmittel beseitigen, hat er sie nach § 16 BtMG in Gegenwart von zwei Zeugen so zu vernichten, dass sie nicht wiedergewonnen werden können, und darüber eine Niederschrift zu fertigen. Fragen Sie in Ihrer Apotheke, ob sie die Reste zur Vernichtung annimmt.
Wie entsorge ich Medikamente zur Krebsbehandlung?
Nicht über den Hausmüll. Spezielle Arzneimittel, etwa zur Krebsbehandlung, dürfen laut gesund.bund.de nicht im Hausmüll entsorgt werden. Beachten Sie die Anweisungen in der Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer Apotheke oder Arztpraxis.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
Passt dazu
-
Ratgeber Medikamente im Handgepäck und im FlugzeugFlüssige Medikamente für unterwegs dürfen mit Nachweis ins Handgepäck, auch über 100 ml.
-
Ratgeber Medikamente ins Ausland mitnehmenWelche Medikamente Sie ins Ausland mitnehmen dürfen, regelt das Reiseland.
-
Ratgeber ReiseapothekeWas in die Reiseapotheke gehört, hängt von Reiseziel, Reiseart und Gesundheit ab.
-
Impfungen Keuchhusten-Impfung: Nebenwirkungen und ReaktionenGegen Keuchhusten wird in Deutschland mit Kombinationsimpfstoffen geimpft.