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Bisoprolol absetzen

Laut Packungsbeilage unterbrechen oder beenden Sie die Behandlung mit Bisoprolol nicht ohne ärztliche Absprache; sie sollte nicht abrupt beendet und die Dosis langsam verringert werden. Bei koronarer Herzkrankheit besteht nach einem abrupten Abbruch die Gefahr eines Herzinfarkts und eines plötzlichen Todes, bei Herzschwäche kann sich das Krankheitsbild vorübergehend verschlechtern. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.

Mann Mitte sechzig mit kurzem grauem Haar im senfgelben Strickpullover spricht in einer hellen Praxis ruhig mit einer Ärztin
Bild: KI-generiert

Bisoprolol sollte nicht abrupt abgesetzt werden. Laut Packungsbeilage unterbrechen oder beenden Sie die Behandlung nur nach Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; die Dosis sollte dann langsam verringert werden [1]. Bei koronarer Herzkrankheit besteht nach einem abrupten Abbruch die Gefahr eines Herzinfarkts und eines plötzlichen Todes, bei Herzschwäche kann sich das Krankheitsbild vorübergehend verschlechtern [1, 2].

Bisoprolol ist ein verschreibungspflichtiger Betablocker gegen Bluthochdruck, chronisch stabile Angina pectoris und stabile chronische Herzschwäche [1, 2]. Die Dauer der Behandlung ist laut Packungsbeilage zeitlich nicht begrenzt; sie richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt entschieden [1].

Was Packungsbeilage und Fachinformation zum Absetzen sagen

Laut Packungsbeilage von Bisoprolol-ratiopharm unterbrechen oder beenden Sie die Behandlung nicht, ohne das vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt abgesprochen zu haben. Die Behandlung soll nicht abrupt beendet und die Dosis langsam verringert werden [1]. Bei Herzschwäche darf die Dosierung laut Packungsbeilage ohne Anweisung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes nicht geändert werden [1].

Die Fachinformation für Ärztinnen und Ärzte unterscheidet nach dem Anwendungsgebiet. Bei Bluthochdruck und Angina pectoris sollte die Behandlung nicht abrupt beendet und die Dosis langsam wöchentlich verringert werden. Bei Herzschwäche sollte die Behandlung nicht abrupt beendet werden, weil sich die Herzschwäche dadurch vorübergehend verschlechtern kann; ist ein Beenden notwendig, sollte die Dosis schrittweise reduziert werden, zum Beispiel im Wochenabstand [2]. Zu Beginn und beim Beenden der Behandlung einer Herzschwäche ist eine regelmäßige Überwachung erforderlich [2]. Die Angaben der Packungsbeilage zur Dosis stehen als Zitat im Abschnitt Dosierung der Wirkstoffseite. Welche Schritte für Sie gelten, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.

Insbesondere bei Durchblutungsstörungen des Herzens (ischämische Herzerkrankung) darf die Behandlung laut Fachinformation nicht abrupt abgebrochen werden, außer es ist zwingend erforderlich, weil sich die Herzerkrankung sonst vorübergehend verschlechtern kann [2]. Die Behandlung einer stabilen Herzschwäche mit Bisoprolol ist in der Regel eine Langzeittherapie [1, 2].

Wann die Ärztin oder der Arzt die Dosis senkt oder die Behandlung beendet

In einigen Situationen sehen Packungsbeilage und Fachinformation vor, dass die Dosis gesenkt, die Behandlung unterbrochen oder beendet wird [1, 2]:

  • Nebenwirkungen bei Herzschwäche: Treten Nebenwirkungen auf, etwa ein verlangsamter Herzschlag mit Beschwerden, ein Blutdruckabfall oder Zeichen einer Verschlechterung der Herzschwäche, kann die Dosis schrittweise wieder reduziert oder die Behandlung unterbrochen und später wieder aufgenommen werden [1]. Verschlechtert sich die Herzschwäche während der Dosissteigerung oder wird Bisoprolol nicht vertragen, wird empfohlen, die Dosis zunächst zu reduzieren. Sofort abgesetzt wird es laut Fachinformation gegebenenfalls bei schwerem Blutdruckabfall oder bei einer Verschlechterung der Herzschwäche mit akuter Wasseransammlung in der Lunge (Lungenödem), kardiogenem Schock, verlangsamtem Herzschlag mit Beschwerden oder einer Überleitungsstörung im Herzen (AV-Block) [2].
  • Allergische Reaktionen: Bei Überempfindlichkeitsreaktionen wie Jucken, vorübergehender Rötung oder Ausschlag brechen Sie die Einnahme laut Packungsbeilage ab und suchen sofort ärztliche Hilfe. Bei Schwellungen von Gesicht, Hals, Zunge, Mund oder Rachen oder bei Atembeschwerden suchen Sie sofort Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auf [1]. Holen Sie in jedem Fall sofort ärztliche Hilfe.
  • Überdosierung: Bei Verdacht auf eine Überdosierung benachrichtigen Sie sofort Ihre Ärztin oder Ihren Arzt; die Behandlung muss dann abgebrochen werden [1].
  • Lupus-Syndrom: Selten bilden sich antinukleäre Antikörper mit Hauterscheinungen. Dieses Lupus-Syndrom verschwindet laut Packungsbeilage mit dem Ende der Behandlung [1, 2].

Haben Sie den Eindruck, dass Bisoprolol zu stark oder zu schwach wirkt, sprechen Sie laut Packungsbeilage mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke [1]. Mehr dazu: Niedriger Blutdruck durch Medikamente und Langsamer Puls durch Medikamente.

Welche Beschwerden beim Absetzen auftreten können

Eine Liste typischer Absetz- oder Entzugserscheinungen enthalten Packungsbeilage und Fachinformation von Bisoprolol nicht. Sie beschreiben, was ein abrupter Abbruch je nach Erkrankung auslösen kann [1, 2]:

  • Koronare Herzkrankheit und Angina pectoris: Die Herzerkrankung kann sich vorübergehend verschlechtern. Es besteht die Gefahr eines Herzinfarkts und eines plötzlichen Todes [1, 2].
  • Herzschwäche: Das Krankheitsbild kann sich vorübergehend verschlechtern [1, 2].
  • Zusammen mit zentral wirkenden Blutdrucksenkern: Nehmen Sie zusätzlich Mittel wie Clonidin, Methyldopa, Moxonidin oder Rilmenidin, kann laut Fachinformation ein abruptes Absetzen das Risiko eines überschießenden Blutdruckanstiegs (Rebound-Hypertonie) verstärken [2]. Die Packungsbeilage nennt für diese Kombination ein erhöhtes Risiko einer Rebound-Hypertonie [1]. Mehr dazu: Blutdruckanstieg durch Medikamente.

Wie häufig solche Folgen sind und wie lange sie anhalten, geben Packungsbeilage und Fachinformation nicht an. Eine Abhängigkeit beschreiben sie nicht [1, 2].

Wenn die Erkrankung wieder stärker wird

Ob ein Bluthochdruck nach dem Absetzen zurückkehrt, beschreiben Packungsbeilage und Fachinformation nicht ausdrücklich [1, 2]. Für die Herzschwäche enthält die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz eine starke Empfehlung: Haben sich die Pumpfunktion des Herzens oder die Beschwerden unter der Behandlung gebessert, sollen die prognoseverbessernden Medikamente weder reduziert noch abgesetzt werden, sofern keine Unverträglichkeit oder Gegenanzeige besteht. Zu diesen Medikamenten zählt die Leitlinie Betablocker wie Bisoprolol [12].

Als Gründe nennt die Leitliniengruppe, dass Änderungen am Dosierungsschema und das Absetzen mit einer schlechteren Prognose verbunden sein können und es Hinweise auf kurzfristige negative Folgen des Absetzens gibt. Sie stützt sich dabei auch auf eine kleine Absetzstudie bei Menschen mit einer bestimmten Form der Herzschwäche (dilatative Kardiomyopathie), deren Herzfunktion sich unter der Behandlung normalisiert hatte. Die Ergebnisse hält die Leitliniengruppe auf andere Menschen mit Herzschwäche für übertragbar [12].

Wie Ärztinnen und Ärzte beim Absetzen vorgehen

Paar Anfang siebzig geht im Herbst Arm in Arm langsam durch einen Park
Bild: KI-generiert

Packungsbeilage und Fachinformation beschreiben das Beenden als langsame, schrittweise Verringerung der Dosis; bei Herzschwäche gehört eine regelmäßige Überwachung dazu [1, 2]. Ob Bisoprolol beendet wird, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Die Nationalen VersorgungsLeitlinien geben dafür je nach Erkrankung diese Hinweise:

  • Nach einem Herzinfarkt: Laut NVL Chronische KHK sollte Betroffenen für ein Jahr ein Betablocker empfohlen und danach neu geprüft werden, ob er weiter gegeben oder abgesetzt wird. Ein Jahr nach dem Infarkt sieht die Leitliniengruppe keine eigenständige Indikation mehr für einen Betablocker. Bei koronarer Herzkrankheit hält sie seinen Nutzen für nicht ausreichend belegt, wenn kein anderer Grund für die Behandlung besteht, etwa Bluthochdruck, eine Herzschwäche oder bestimmte Herzrhythmusstörungen. Die abgeschwächte Empfehlung spiegelt die Unsicherheit über den Zeitraum von einem Jahr wider [11].
  • Herzschwäche: Laut NVL Chronische Herzinsuffizienz soll die Indikation aller Medikamente regelmäßig überprüft werden; besteht keine mehr, soll das Medikament abgesetzt werden. Für Betablocker gilt dabei die oben genannte Empfehlung, sie auch bei Besserung weder zu reduzieren noch abzusetzen, sofern keine Unverträglichkeit oder Gegenanzeige besteht [12].
  • Zusammen mit Clonidin: Soll Clonidin abgesetzt werden, nennt die NVL Hypertonie als Maßnahme, zuvor den Betablocker auszuschleichen [13]. Die Reihenfolge legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.

Vor einer Operation

Bei einer Vollnarkose verringern Betablocker laut Fachinformation das Auftreten von Herzrhythmusstörungen und Durchblutungsstörungen des Herzmuskels während der Narkoseeinleitung, beim Einführen des Beatmungsschlauchs (Intubation) und nach der Operation. Es wird gegenwärtig empfohlen, eine bestehende Betablocker-Behandlung bei Operationen nicht zu beenden [2]. Die Pocket-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zu nichtkardialen Operationen, eine Übernahme der Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie von 2022, empfiehlt ebenfalls, eine bestehende Betablocker-Behandlung um die Operation herum fortzusetzen (Empfehlungsklasse I) [14].

Informieren Sie den Narkosearzt über die Einnahme; laut Packungsbeilage besteht mit bestimmten Narkosemitteln ein erhöhtes Risiko einer Blutdrucksenkung [1]. Hält die Ärztin oder der Arzt ein Absetzen vor der Operation für notwendig, sollte es ausschleichend erfolgen und etwa 48 Stunden vor der Narkose abgeschlossen sein [1, 2]. Mehr dazu: Medikamente vor der OP.

Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt

Die vereinbarte blutdrucksenkende Medikation soll laut NVL Hypertonie trotz Kinderwunsch nicht ohne ärztliche Absprache abgesetzt oder herunterdosiert werden. Das eigenmächtige Ändern oder Absetzen kann laut Leitlinie die Blutdruckeinstellung vor der Schwangerschaft negativ beeinflussen, die nach Erfahrung der Leitliniengruppe für den Schwangerschaftsverlauf bedeutsam ist [13]. In der Schwangerschaft sollten Sie Bisoprolol laut Packungsbeilage nur einnehmen, wenn es absolut notwendig ist und von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausdrücklich verordnet wurde. Die Durchblutung von Mutterkuchen und Gebärmutter und das Wachstum des Ungeborenen werden kontrolliert und gegebenenfalls Therapiealternativen erwogen [1].

Laut Embryotox, dem Beratungszentrum der Charité, sollten bei der Planung einer Behandlung oder einer Schwangerschaft wenn möglich besser geeignete Blutdrucksenker oder Betablocker bevorzugt werden; bietet Bisoprolol therapeutische Vorteile, ist die Anwendung in der Schwangerschaft ebenfalls akzeptabel. Besser geeignete Alternativen sind laut Embryotox, abhängig vom Anwendungsgebiet, bei Bluthochdruck ohne weitere Begleiterkrankungen zum Beispiel Metoprolol oder Alpha-Methyldopa [3]. Wechseln Sie nicht selbst, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Ein Absetzen 24 bis 48 Stunden vor der Entbindung wird laut Embryotox von manchen Autoren erörtert; Embryotox hält dieses Vorgehen für kaum zu rechtfertigen. Die meist nur milden Zeichen einer Betablocker-Wirkung beim Neugeborenen bessern sich innerhalb von 48 Stunden folgenlos. Geburtshelfer und Kinderärzte sollten über die Medikation der Mutter informiert sein [3]. Laut Packungsbeilage wird das Neugeborene nach der Entbindung sorgfältig überwacht, weil in den ersten 3 Lebenstagen ein erniedrigter Blutzucker und ein verlangsamter Puls auftreten können [1]. Mehr dazu: Medikamente in der Schwangerschaft.

Wenn Sie eine Einnahme vergessen haben

Haben Sie die vorherige Einnahme vergessen, nehmen Sie laut Packungsbeilage nicht die doppelte Menge ein, sondern am nächsten Morgen Ihre gewohnte Dosis. Bisoprolol wird morgens vor, während oder nach dem Frühstück eingenommen [1].

Was Sie tun können

Diese Fragen helfen, das Gespräch vorzubereiten:

  • Wofür nehme ich Bisoprolol, und ist die Behandlung in meiner Situation weiter nötig?
  • Spricht bei mir etwas gegen ein Absetzen, etwa eine Herzschwäche oder ein früherer Herzinfarkt?
  • In welchen Schritten verringern wir die Dosis, und wann kontrollieren wir Puls und Blutdruck?
  • Bei welchen Beschwerden während des Absetzens melde ich mich, und wann rufe ich den Notruf?
  • Muss ich bei anderen Medikamenten etwas beachten, zum Beispiel bei Clonidin oder Moxonidin?
  • Ist eine Operation geplant, und wer spricht mit dem Narkosearzt über Bisoprolol?
  • Was können wir tun, wenn mich Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel oder kalte Hände stören?

Eine Vorlage für Ihre Fragen bietet das Werkzeug Fragen für das Arztgespräch.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden [1]. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden. Allgemeines steht im Ratgeber Medikamente absetzen; zum verwandten Wirkstoff gibt es die Seite Metoprolol absetzen.

Wann Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen

Zeichen eines Herzinfarkts: Typisch sind laut IQWiG ein starkes Enge- oder Druckgefühl in der Brust, stechende, brennende oder drückende Schmerzen hinter dem Brustbein und Schmerzen, die in einen Arm, in den Rücken, Hals oder Oberbauch ausstrahlen. Die Schmerzen dauern mehr als fünf Minuten an und bessern sich in Ruhe nicht. Möglich sind auch Luftnot, Übelkeit, Erbrechen, kalter Schweiß, Blässe, Schwächegefühl, Schwindel oder Bewusstlosigkeit. Frauen, ältere Menschen und Menschen mit Diabetes oder Herzschwäche spüren die typische Brustenge seltener [15]. Wählen Sie schon bei einem Verdacht sofort den Notruf 112; treten die Zeichen nachts auf, warten Sie nicht bis zum nächsten Morgen [15].

Bei bekannter koronarer Herzkrankheit spricht laut IQWiG für einen Notfall, wenn die Beschwerden auch in Ruhe auftreten, nach einer Belastung wie Treppensteigen nicht nachlassen, trotz Notfallmedikamenten wie Nitrospray anhalten, länger als ein paar Minuten dauern oder weitere Zeichen eines Herzinfarkts hinzukommen. Im Zweifel rufen Sie direkt die 112 an [15].

Starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden, schwere Atemnot und Bewusstlosigkeit oder eine erhebliche Bewusstseinstrübung sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung Fälle für die Notrufnummer 112. Sind Sie nicht lebensbedrohlich erkrankt, können aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 [16]. Weitere Nummern finden Sie unter Notfall und Giftnotruf.

Sehr hoher Blutdruck: Ein häufiger Grund für einen entgleisten Blutdruck über 180 zu 110 mmHg ist laut einem Patientenblatt der NVL Hypertonie, dass blutdrucksenkende Medikamente nicht regelmäßig eingenommen oder weggelassen werden. Treten dabei Atemnot, starke Brustenge, Verwirrtheit, Lähmungen, Seh- oder Sprechstörungen, Krampfanfälle oder Bewusstlosigkeit auf, kann das ein Notfall sein: Rufen Sie die 112 an. Ohne solche Beschwerden rät das Patientenblatt, ruhig zu bleiben, nach etwa 30 Minuten erneut zu messen und die Arztpraxis anzurufen, wenn die Werte nicht besser werden oder Beschwerden anhalten [17].

Quellen

  1. Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Bisoprolol-ratiopharm 5 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 10.10.2026
  2. Fachinformation Fachinformation Bisoprolol-ratiopharm 5 mg / 10 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 10.10.2026
  3. Embryotox Embryotox: Bisoprolol. Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, Charité Universitätsmedizin Berlin. abgerufen am 10.10.2026
  4. Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK, Langfassung, Version 7.0 (AWMF-Register-Nr. nvl-004), Kapitel 7.4 Betarezeptorenblocker, Empfehlung 7-17. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (NVL-Programm). Stand Version 7.0, 15.08.2024 (gültig bis 14.08.2029). abgerufen am 16.10.2026
  5. Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz, Langfassung, Version 4.0 (AWMF-Register-Nr. nvl-006), Kapitel 6 Medikamentöse Therapie, Empfehlungen 6-25 und 6-26. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (NVL-Programm). Stand Version 4.0, 12.12.2023 (Kapitel Medikamentöse Therapie gültig bis 12.12.2028). abgerufen am 16.10.2026
  6. Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie, Langfassung, Version 1.0 (AWMF-Register-Nr. nvl-009), Empfehlung 7-10 und Tabelle 23. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (NVL-Programm). Stand Version 1.0, 29.06.2023 (gültig bis spätestens 29.06.2028). abgerufen am 16.10.2026
  7. Leitlinie ESC Pocket Guidelines: Kardiovaskuläres Management vor nichtkardialen chirurgischen Eingriffen (NCS), Version 2022, Abschnitt 4.2 Medikamentöse Therapie. Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK), übernommen von der European Society of Cardiology (ESC). Stand Version 2022. abgerufen am 16.10.2026
  8. Anzeichen eines Herzinfarkts. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 20.10.2021. abgerufen am 16.10.2026
  9. Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitt "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 16.10.2026
  10. Leitlinie Patientenblatt "Was tun, wenn der Blutdruck plötzlich viel zu hoch ist?" (Bestandteil der NVL Hypertonie). Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften), Redaktion Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin. Stand 06/2023. abgerufen am 16.10.2026

Häufige Fragen

Kann ich Bisoprolol einfach absetzen?

Nein. Laut Packungsbeilage sollen Sie die Behandlung nicht unterbrechen oder beenden, ohne das vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt abgesprochen zu haben, und nicht abrupt. Bei koronarer Herzkrankheit besteht nach einem abrupten Abbruch die Gefahr eines Herzinfarkts und eines plötzlichen Todes, bei Herzschwäche kann sich das Krankheitsbild vorübergehend verschlechtern. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.

Welche Entzugserscheinungen kann es beim Absetzen von Bisoprolol geben?

Eine Liste von Entzugserscheinungen enthalten Packungsbeilage und Fachinformation nicht. Sie warnen vor den Folgen eines abrupten Abbruchs: Bei Durchblutungsstörungen des Herzens kann sich die Herzerkrankung vorübergehend verschlechtern, und es besteht die Gefahr eines Herzinfarkts und eines plötzlichen Todes. Bei Herzschwäche kann sich die Herzschwäche vorübergehend verschlechtern. Nehmen Sie zusätzlich ein zentral wirkendes Blutdruckmittel wie Clonidin oder Moxonidin, nennen Packungsbeilage und Fachinformation für diese Kombination ein erhöhtes Risiko eines überschießenden Blutdruckanstiegs (Rebound-Hypertonie); in welcher Reihenfolge die Mittel beendet werden, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.

Wie lange dauert es, Bisoprolol auszuschleichen?

Eine Gesamtdauer nennen Packungsbeilage und Fachinformation nicht. Laut Packungsbeilage sollte die Dosis langsam verringert werden. Für das ärztliche Vorgehen nennt die Fachinformation eine schrittweise Verringerung der Dosis, zum Beispiel im Wochenabstand. Wie viele Schritte es bei Ihnen sind und wann Kontrollen nötig sind, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest. Bei Herzschwäche ist laut Fachinformation auch beim Beenden der Behandlung eine regelmäßige Überwachung erforderlich.

Darf ich Bisoprolol bei niedrigem Blutdruck absetzen?

Nicht auf eigene Faust. Ein niedriger Blutdruck ist eine häufige Nebenwirkung, vor allem bei Herzschwäche. Haben Sie den Eindruck, dass Bisoprolol zu stark wirkt, sprechen Sie laut Packungsbeilage mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke. Bei Herzschwäche kann die Ärztin oder der Arzt die Dosis bei Nebenwirkungen wie einem Blutdruckabfall schrittweise verringern oder die Behandlung unterbrechen und später wieder aufnehmen.

Kann das Absetzen von Bisoprolol Herzrasen oder Herzrhythmusstörungen auslösen?

Herzrasen und Herzrhythmusstörungen nennen Packungsbeilage und Fachinformation nicht ausdrücklich als Folge des Absetzens. Bei Durchblutungsstörungen des Herzens warnen sie aber, dass sich die Herzerkrankung nach einem abrupten Abbruch vorübergehend verschlechtern kann und die Gefahr eines Herzinfarkts und eines plötzlichen Todes besteht. Starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ein Fall für den Notruf 112.

Muss ich Bisoprolol vor einer OP absetzen?

Laut Fachinformation wird gegenwärtig empfohlen, eine bestehende Betablocker-Behandlung bei Operationen nicht zu beenden; auch die Pocket-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie empfiehlt, sie um die Operation herum fortzusetzen. Informieren Sie den Narkosearzt über die Einnahme. Hält die Ärztin oder der Arzt ein Absetzen für notwendig, sollte es laut Fachinformation ausschleichend erfolgen und etwa 48 Stunden vor der Narkose abgeschlossen sein.

Wie lange halten Beschwerden nach dem Absetzen von Bisoprolol an?

Packungsbeilage und Fachinformation sprechen von einer vorübergehenden Verschlechterung der Herzerkrankung oder der Herzschwäche, nennen aber keine Dauer. Ein seltenes Lupus-Syndrom mit Hauterscheinungen verschwindet laut Packungsbeilage mit dem Ende der Behandlung. Halten Beschwerden nach einer Änderung der Dosis an, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; bei starken Brustschmerzen, schwerer Atemnot oder Bewusstlosigkeit rufen Sie den Notruf 112.

Kann Bisoprolol nach einem Herzinfarkt irgendwann weggelassen werden?

Das entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Laut Nationaler VersorgungsLeitlinie Chronische KHK sollte nach einem Herzinfarkt für ein Jahr ein Betablocker empfohlen und dann neu geprüft werden, ob er weiter gegeben oder abgesetzt wird. Ohne anderen Grund für die Behandlung, etwa Bluthochdruck, eine Herzschwäche oder bestimmte Herzrhythmusstörungen, hält die Leitliniengruppe den Nutzen bei koronarer Herzkrankheit nicht für ausreichend belegt. Bei Herzschwäche sollen Betablocker laut Leitlinie auch bei Besserung weder reduziert noch abgesetzt werden, sofern keine Unverträglichkeit oder Gegenanzeige besteht.

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

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