MedikamenteDetailfrage
Lithium absetzen
Laut Packungsbeilage sollten Sie Lithium nicht von einem Tag auf den anderen absetzen, sondern mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen, wie Sie die Einnahme am besten beenden. Die Fachinformation empfiehlt bei einem geplanten Ende, Lithium über mindestens 2 Wochen schrittweise abzusetzen, um ein erneutes Auftreten der Grunderkrankung möglichst zu vermeiden; bei den ersten Anzeichen einer Vergiftung soll die Behandlung dagegen sofort abgebrochen werden. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Bei Zeichen einer Vergiftung wie Durchfall, Erbrechen, Zittern, Sprachstörungen, Verwirrtheit oder Schläfrigkeit kontaktieren Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.

Lithium sollten Sie laut Packungsbeilage nicht von einem Tag auf den anderen absetzen. Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wie Sie die Einnahme am besten beenden [1]. Ist ein Absetzen geplant, empfiehlt die Fachinformation, Lithium über einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen schrittweise abzusetzen, um ein erneutes Auftreten der Grunderkrankung möglichst zu vermeiden. Bei den ersten Anzeichen einer Vergiftung soll die Behandlung dagegen sofort abgebrochen werden [2].
Lithium ist ein verschreibungspflichtiges Psychopharmakon [2, 5]. Laut Packungsbeilage wird es bei akuten Episoden manischer und hypomanischer Erkrankungen und zur Vorbeugung manisch-depressiver Erkrankungen angewendet, die auch bipolare Störung heißen. Die volle Wirkung tritt mitunter erst nach Monaten ein; in den meisten Fällen ist eine jahrelange, vor allem regelmäßige Behandlung notwendig [1]. Grundlage dieser Seite sind Packungsbeilage und Fachinformation von Quilonorm retard aus Österreich (Stand Juli 2024), die das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen veröffentlicht [1, 2]. In Deutschland ist für denselben Zulassungsinhaber Quilonum retard zugelassen [4]. Die deutsche Fassung kann in Einzelheiten abweichen; maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Präparats.
Was Packungsbeilage und Fachinformation zum Absetzen sagen
Laut Packungsbeilage nehmen Sie Lithium immer genau nach Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein. Für das Ende der Behandlung heißt es dort: Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wie Sie die Einnahme am besten beenden. Sie sollten nicht von einem Tag auf den anderen aufhören [1].
Die Fachinformation für Ärztinnen und Ärzte unterscheidet zwei Fälle [2]:
- Geplantes Absetzen: Ist ein Ende der Behandlung geplant, wird empfohlen, Lithium über einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen schrittweise abzusetzen, um ein erneutes Auftreten der Grunderkrankung möglichst zu vermeiden.
- Absetzen wegen einer Vergiftung: Bei den ersten Anzeichen einer Vergiftung (Intoxikation) soll die Behandlung sofort abgebrochen werden. Behandelte und ihre Angehörigen sind darüber zu informieren, dass sie bei Zeichen einer Vergiftung die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt kontaktieren.
Die 2 Wochen sind eine Untergrenze. In welchen Schritten die Dosis sinkt und wie lange das Absetzen insgesamt dauert, steht weder in der Packungsbeilage noch in der Fachinformation [1, 2].
Die giftigen Konzentrationen von Lithium liegen dicht bei den wirksamen [1, 2]. Zu den Zeichen einer Vergiftung gehören laut Packungsbeilage und Fachinformation unter anderem Herzrhythmusstörungen, Durchfall, Erbrechen und Austrocknung sowie Beschwerden am Nervensystem wie Störungen der Bewegungskoordination, Zittern, Sprachstörungen, Verwirrtheit, Schläfrigkeit und Augenzittern. Die Zeichen können verzögert auftreten; die vollständige Liste steht im Kasten am Ende der Seite [1, 2]. Eine Vergiftung ist laut Fachinformation möglich, wenn die Nieren weniger Lithium ausscheiden: bei Erbrechen, Durchfällen, hinzukommenden Infektionen, zu geringer Flüssigkeitsaufnahme und bei manchen Arzneimitteln [2].
Wenn die Behandlung wegen einer Nebenwirkung endet
Auch bei einigen Nebenwirkungen sprechen Packungsbeilage und Fachinformation das Ende der Behandlung an:
- Schwere Hautreaktion (DRESS): Bei großflächigem Hautausschlag mit hoher Körpertemperatur, erhöhten Leberenzymen, veränderten Blutwerten, vergrößerten Lymphknoten und Beteiligung anderer Organe verlangt die Packungsbeilage, mit der Einnahme aufzuhören und sich umgehend an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zu wenden oder umgehend ärztliche Hilfe aufzusuchen [1]. Holen Sie in jedem Fall sofort ärztliche Hilfe. Mehr dazu: Schwere Hautreaktionen.
- Beschwerden am Nervensystem zusammen mit Neuroleptika: Wird Lithium zusammen mit Neuroleptika (Antipsychotika) gegeben, sind Behandelte laut Fachinformation auf frühe Zeichen einer Vergiftung des Nervensystems zu beobachten. Treten Beschwerden auf, setzt die Ärztin oder der Arzt die Behandlung sofort ab [2].
- Verschlechterung einer Depression oder Suizidgedanken: Laut Fachinformation sollte dann ein Wechsel oder auch die Möglichkeit eines Abbruchs der medikamentösen Behandlung in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn die Beschwerden schwerwiegend sind, plötzlich auftreten oder bisher nicht aufgetreten sind [2].
Ob und wann die Behandlung in solchen Fällen endet, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Welche Beschwerden beim Absetzen auftreten können
Eigene Absetzsymptome bei Erwachsenen führen Packungsbeilage und Fachinformation nicht auf [1, 2]. Das stufenweise Ausschleichen begründet die Fachinformation mit dem Risiko, dass die zugrunde liegenden Beschwerden wiederkehren [2].
Rückfall der Erkrankung
Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie Bipolarer Störungen nennt in ihren Anwendungsempfehlungen zur Lithiumbehandlung als Gefahr eines zu schnellen Absetzens einen Rückfall und insbesondere das Auslösen einer Manie. Die Leitlinie hat den Stand Februar 2019 mit letzter Anpassung im Mai 2020; ihre Gültigkeit ist laut DGPPN am 1. März 2023 abgelaufen, eine neuere Fassung ist nicht veröffentlicht [11].
Gedanken, sich das Leben zu nehmen
Bei Menschen mit einer Depression oder bipolaren Störung können sich laut Packungsbeilage die Depression verschlechtern und mitunter Gedanken aufkommen, sich selbst zu schädigen oder sich das Leben zu nehmen [1]. Unter den Risikofaktoren für Suizidalität, die die S3-Leitlinie (Stand 2019/2020, Gültigkeit abgelaufen) speziell für bipolare Störungen nennt, steht auch das abrupte Absetzen einer vorbeugenden Behandlung (Phasenprophylaxe) mit Lithium. Die Liste ist laut Leitlinie eine Entscheidungshilfe zur Einschätzung des Risikos und keine Checkliste [11].
Was nach dem Absetzen mit Nebenwirkungen geschieht
Eine langfristige Lithiumbehandlung kann laut Fachinformation dazu führen, dass die Niere die Fähigkeit, den Harn zu konzentrieren, teilweise verliert. Manchmal entsteht so ein nephrogener Diabetes insipidus mit vermehrtem Wasserlassen und Durst. Diese Beschwerden bilden sich nach dem Absetzen meist zurück. Nach Langzeitbehandlung wurden außerdem Gewebeveränderungen der Niere berichtet, die die Nierenfunktion einschränken können. Ob sie nach dem Absetzen immer zurückgehen, ist unklar; deshalb ist es laut Fachinformation ratsam, die Nierenfunktion regelmäßig zu überprüfen [2]. Mehr dazu: Nierenschäden durch Medikamente.
Ob sich eine Gewichtszunahme, Störungen der Schilddrüse oder ein erhöhter Kalziumspiegel nach dem Absetzen zurückbilden, beschreiben Packungsbeilage und Fachinformation nicht [1, 2]. Laut Packungsbeilage ist besonders in den ersten zwei Jahren der Behandlung häufig eine Gewichtszunahme zu beobachten [1]. Lithium kann die Funktion von Schilddrüse und Nebenschilddrüsen stören; zu viel Kalzium im Blut ist sehr häufig, betrifft also mehr als 1 von 10 Behandelten [1, 2]. Mehr dazu: Gewichtszunahme und Schilddrüsenunterfunktion.
Wie Ärztinnen und Ärzte beim Absetzen vorgehen

Hinweise zum ärztlichen Vorgehen gibt die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie Bipolarer Störungen der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störungen (DGBS) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Die Langversion 2.1 ist ein Update vom Februar 2019 und wurde zuletzt im Mai 2020 angepasst; ihre Gültigkeit ist laut DGPPN am 1. März 2023 abgelaufen, eine neuere Fassung ist nicht veröffentlicht [11]. Wie das Absetzen bei Ihnen abläuft, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.
- Teilerfolge nicht übersehen: Teilerfolge einer vorbeugenden Behandlung, etwa seltenere, kürzere oder schwächer ausgeprägte Krankheitsphasen, können laut Leitlinie wegen der langen Behandlungs- und Beobachtungsdauer leicht übersehen werden. Daraus entsteht die Gefahr, eine vorbeugende Behandlung aus einer Fehleinschätzung heraus zu beenden und den Teilerfolg wieder aufzugeben [11].
- Umstellen oder ergänzen: Trotz weitgehend fehlender Belege bietet sich laut Leitlinie bei vollkommener Wirkungslosigkeit einer vorbeugenden Behandlung eher eine Umstellung auf eine neue Behandlung an, bei Teilerfolgen eher eine zusätzliche Maßnahme zur laufenden Behandlung [11].
Erkrankungen, bei denen Lithium nicht gegeben werden darf: Laut Fachinformation darf Lithium wegen des erhöhten Vergiftungsrisikos unter anderem bei schwerer Niereninsuffizienz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unbehandelter Schilddrüsenunterfunktion und Morbus Addison nicht gegeben werden, außer wenn eine lebensbedrohliche psychische Erkrankung auf andere Maßnahmen nicht anspricht. Dann kann Lithium unter extremer Vorsicht angewendet werden, im Krankenhaus und mit täglicher Bestimmung des Lithiumspiegels. Bei eingeschränkter Nierenfunktion soll Lithium nur angewendet werden, wenn keine Alternative zur Wahl steht, und nur unter strenger Beobachtung [2]. Ob eine solche Erkrankung ein Ende der Behandlung nötig macht, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Mehr zur Niereninsuffizienz.
Schwangerschaft
Werden Sie unter Lithium schwanger oder planen Sie eine Schwangerschaft, besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Laut Packungsbeilage darf Lithium in der Schwangerschaft nur auf strikte ärztliche Anweisung verwendet werden, weil die Gefahr von Fehlbildungen besteht; über die Anwendung entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko [1].
Für die Zeit um die Geburt unterscheiden sich die Angaben. Wird Lithium in der Schwangerschaft gegeben, muss es laut Fachinformation 7 bis 10 Tage vor der Entbindung abgesetzt werden, weil die Ausscheidung über die Nieren während der Entbindung sehr stark abnimmt und es bei Mutter und Kind zu einer Vergiftung kommen kann [2]. Laut Embryotox, dem Beratungszentrum der Charité Universitätsmedizin Berlin, sollte über ein Absenken des Lithiumspiegels vor der Geburt jeweils im Einzelfall entschieden werden, weil insbesondere bei bipolarer Störung im Wochenbett eine hohe Rückfallgefahr besteht. Nach der Geburt ist es laut Embryotox besonders wichtig, dass der Spiegel der Mutter im therapeutischen Bereich liegt; mit der Mutter sollten frühzeitig Strategien gegen einen Rückfall geplant werden, etwa eine Abschirmung vor Reizen und das Vermeiden von Schlafmangel [3]. Wie bei Ihnen vorgegangen wird, legen Ihre Ärztinnen und Ärzte fest.
Besser geeignete Alternativen hängen laut Embryotox vom Anwendungsgebiet ab; bei bipolarer Erkrankung und Manie nennt Embryotox vor allem atypische Antipsychotika wie Quetiapin [3]. Wechseln Sie nicht selbst, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Bei Einnahme bis zur Geburt sind beim Neugeborenen laut Embryotox ausgeprägte Anpassungsstörungen möglich; die Entbindung sollte deshalb in einer Klinik mit Neugeborenenmedizin (Neonatologie) erfolgen. Embryotox bietet eine individuelle Beratung an [3]. Mehr dazu: Medikamente in der Schwangerschaft.
Wenn Sie eine Einnahme vergessen haben
Haben Sie eine Einnahme vergessen, nehmen Sie laut Packungsbeilage nicht die doppelte Menge ein, sondern setzen die Einnahme wie vorgesehen fort [1]. Laut Fachinformation ist Lithium zum vorgeschriebenen Zeitpunkt einzunehmen; nach einer vergessenen Dosis nehmen Sie die nächste Dosis zum nächsten vorgesehenen Zeitpunkt [2].
Was Sie tun können
Möchten Sie die Behandlung beenden, sprechen Sie das offen an. Diese Fragen können Sie in das Gespräch mitnehmen:
- Was spricht in meiner Situation dafür, Lithium weiter einzunehmen, und was dagegen?
- Sind meine Krankheitsphasen unter Lithium seltener, kürzer oder schwächer geworden, auch wenn sie nicht ganz ausgeblieben sind?
- Über welchen Zeitraum verringern wir die Dosis, und wann sehen wir uns zur Kontrolle?
- Woran erkenne ich früh, dass eine Manie oder eine Depression zurückkehrt, und wen rufe ich dann an?
- Welche Kontrollen von Nieren, Schilddrüse und Kalzium brauche ich nach dem Absetzen?
- Was muss ich bei einem Kinderwunsch oder einer Schwangerschaft beachten?
Notieren Sie im Nebenwirkungs-Tagebuch, wann sich die Dosis ändert und welche Beschwerden wann auftreten. Die S3-Leitlinie (Stand 2019/2020, Gültigkeit abgelaufen) hält ein fortlaufendes, am günstigsten tägliches Stimmungstagebuch für eine Voraussetzung, um den Verlauf möglichst umfassend zu beurteilen. Darin können neben der Stimmung auch die aktuelle Medikation, die Schlafqualität, das Aktivitätsniveau sowie Ereignisse und Belastungen festgehalten werden. Das Tagebuch sollte zu den Behandlungsterminen mitgebracht und dort besprochen werden [11].
Nebenwirkung melden: Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich laut Packungsbeilage an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke [1]. Wie Sie eine Nebenwirkung in Deutschland selbst melden können, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden. Mehr dazu: Medikamente absetzen.
Wann Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen
Die Erkrankung verschlechtert sich: Laut Fachinformation sollten Behandelte und ihre Betreuungspersonen darauf hingewiesen werden, auf jede Verschlechterung ihres Krankheitszustands und auf Suizidgedanken, suizidales Verhalten oder Absichten, sich selbst zu schädigen, zu achten und sofort medizinischen Rat einzuholen, wenn solche Beschwerden auftreten [2].
Gedanken, sich etwas anzutun: Treten Gedanken auf, sich selbst zu schädigen oder sich das Leben zu nehmen, informieren Sie laut Packungsbeilage eine Ihnen nahestehende Person und gehen so schnell wie möglich zur Ärztin oder zum Arzt oder in das nächstgelegene Krankenhaus [1]. Hilfe bekommen Betroffene und Angehörige laut IQWiG auch beim Sozialpsychiatrischen Dienst, in Krisenzentren oder bei der Telefonseelsorge, notfalls anonym und rund um die Uhr; ist jemand akut gefährdet, sollte die 112 angerufen werden [12].
Zeichen einer Vergiftung oder zu viele Tabletten: Bei Zeichen einer Lithiumvergiftung kontaktieren Sie laut Fachinformation die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt [2]. Haben Sie oder hat eine andere Person zu viele Tabletten eingenommen, informieren Sie laut Packungsbeilage unverzüglich Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder ein Krankenhaus und zeigen die Tablettenpackung vor [1].
Sind Sie nicht lebensbedrohlich erkrankt, können aber nicht bis zur nächsten Sprechzeit warten, hilft laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Als Fälle für die Notrufnummer 112 nennt sie unter anderem Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung, Vergiftungen, Suizidversuche und akute und anhaltende Krampfanfälle [13]. Weitere Nummern finden Sie unter Notfall und Giftnotruf.
Quellen
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Quilonorm retard 450 mg Filmtabletten (Österreich). Teofarma S.r.l. (Zulassungsinhaber); veröffentlicht vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Österreich. Stand 07/2024. abgerufen am 11.10.2026
- Fachinformation Fachinformation Quilonorm retard 450 mg Filmtabletten (Österreich). Teofarma S.r.l. (Zulassungsinhaber); veröffentlicht vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Österreich. Stand 07/2024. abgerufen am 11.10.2026
- Embryotox Embryotox: Lithiumsalze. Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, Charité Universitätsmedizin Berlin. abgerufen am 11.10.2026
- Behörde List of nationally authorised medicinal products, Active substance: lithium (PSUSA/00001897/202308, EMA/159597/2024). Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Stand 25.04.2024. abgerufen am 11.10.2026
- Behörde Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), Anlage 1, Eintrag Lithium. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Stand 19.05.2026. abgerufen am 11.10.2026
- Behörde Minutes of PRAC meeting on 12-15 January 2026 (EMA/PRAC/46601/2026), Abschnitt 10.1.1 Lithium sulphate (NAP), SE/H/xxxx/WS/943. Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC). Stand 06.03.2026. abgerufen am 17.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie Bipolarer Störungen, Langversion 2.1 (AWMF-Register-Nr. 038-019), Kapitel 4.7, 5.4.1 (Statement Therapie-Prophylaxe1), 6.2 und Anhang A2c (Anwendungsempfehlungen zur Lithiumtherapie). Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen (DGBS) und Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Update vom Februar 2019, letzte Anpassung Mai 2020 (laut DGPPN gültig bis 01.03.2023, keine neuere Fassung veröffentlicht). abgerufen am 16.10.2026
- Depression (Abschnitt "Leben und Alltag"). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 13.12.2023. abgerufen am 16.10.2026
- Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitte "116117 oder 112?" und "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 16.10.2026
Häufige Fragen
Kann ich Lithium einfach absetzen?
Nein. Laut Packungsbeilage sollten Sie nicht von einem Tag auf den anderen aufhören, sondern mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen, wie Sie die Einnahme am besten beenden. Ist ein Absetzen geplant, empfiehlt die Fachinformation, Lithium über einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen schrittweise abzusetzen, um ein erneutes Auftreten der Grunderkrankung möglichst zu vermeiden. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
Wie lange dauert das Ausschleichen von Lithium?
Für ein geplantes Absetzen empfiehlt die Fachinformation einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen, in dem Lithium schrittweise abgesetzt wird; das ist eine Untergrenze. Einzelne Schritte und eine Gesamtdauer nennt sie nicht. Den Ablauf legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.
Welche Symptome können nach dem Absetzen von Lithium auftreten?
Eigene Absetzsymptome bei Erwachsenen führen Packungsbeilage und Fachinformation nicht auf. Als Grund für das schrittweise Absetzen nennt die Fachinformation das Risiko, dass die zugrunde liegenden Beschwerden wiederkehren. Laut Fachinformation sollten Behandelte bei jeder Verschlechterung ihres Krankheitszustands sofort medizinischen Rat einholen.
Nimmt man nach dem Absetzen von Lithium ab?
Dazu machen Packungsbeilage und Fachinformation keine Angabe. Sie beschreiben, dass besonders in den ersten zwei Jahren der Behandlung häufig eine Gewichtszunahme zu beobachten ist. Fragen zum Gewicht besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; mehr dazu unter Gewichtszunahme durch Medikamente.
Erholen sich Schilddrüse und Nieren nach dem Absetzen von Lithium?
Zur Schilddrüse machen Packungsbeilage und Fachinformation keine Angabe für die Zeit nach dem Absetzen. Für die Nieren beschreibt die Fachinformation: Ein nephrogener Diabetes insipidus, bei dem die Niere den Harn schlechter konzentrieren kann, bildet sich nach dem Absetzen meist zurück. Ob Gewebeveränderungen der Niere nach einer Langzeitbehandlung nach dem Absetzen immer zurückgehen, ist laut Fachinformation unklar; deshalb ist es ratsam, die Nierenfunktion regelmäßig zu überprüfen.
Muss Lithium bei einer Nierenschwäche abgesetzt werden?
Das entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Laut Fachinformation darf Lithium wegen des erhöhten Vergiftungsrisikos bei schwerer Niereninsuffizienz nicht gegeben werden, außer wenn eine lebensbedrohliche psychische Erkrankung auf andere Maßnahmen nicht anspricht. Dann kann Lithium unter extremer Vorsicht angewendet werden, im Krankenhaus und mit täglicher Bestimmung des Lithiumspiegels. Bei eingeschränkter Nierenfunktion soll Lithium laut Fachinformation nur angewendet werden, wenn keine Alternative zur Wahl steht, und nur unter strenger Beobachtung.
Was gilt für das Absetzen in der Schwangerschaft?
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Wird Lithium in der Schwangerschaft gegeben, muss es laut Fachinformation 7 bis 10 Tage vor der Entbindung abgesetzt werden. Laut Embryotox sollte über ein Absenken des Lithiumspiegels vor der Geburt dagegen im Einzelfall entschieden werden, weil insbesondere bei bipolarer Störung im Wochenbett eine hohe Rückfallgefahr besteht. Über die Anwendung in der Schwangerschaft entscheidet laut Packungsbeilage die Ärztin oder der Arzt nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko. Embryotox bietet eine individuelle Beratung an.
Was tun bei Zeichen einer Lithiumvergiftung?
Kontaktieren Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt; so sieht es die Fachinformation für Behandelte und Angehörige vor. Zu den Zeichen gehören unter anderem Durchfall, Erbrechen, Störungen der Bewegungskoordination, Zittern, Sprachstörungen, Verwirrtheit und Schläfrigkeit; sie können verzögert auftreten. Wurden zu viele Tabletten eingenommen, informieren Sie laut Packungsbeilage unverzüglich Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder ein Krankenhaus und zeigen die Tablettenpackung vor. Bei Bewusstlosigkeit oder akuten und anhaltenden Krampfanfällen rufen Sie den Notruf 112.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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