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Keuchhusten

Keuchhusten (Pertussis) ist eine hoch ansteckende Infektion der Atemwege, hauptsächlich mit dem Bakterium Bordetella pertussis; typisch sind wochenlange, anfallsartige Hustenattacken, bei Jugendlichen und Erwachsenen oft nur ein lang anhaltender Husten. Behandelt wird laut RKI mit Antibiotika aus der Gruppe der Makrolide, alternativ mit Cotrimoxazol; sie beeinflussen die Hustenattacken nur bei frühem Beginn, verkürzen aber die Zeit, in der Erkrankte ansteckend sind. Säuglinge haben laut RKI das höchste Risiko für schwerwiegende Komplikationen, bei ihnen stehen nicht selten Atemaussetzer im Vordergrund. Vorbeugen lässt sich mit der Impfung, die die STIKO unter anderem in jeder Schwangerschaft empfiehlt.

Frau Mitte fünfzig mit grauem Kurzhaarschnitt in einer blauen Strickjacke steht am Wohnzimmerfenster und hustet in ihre Armbeuge
Bild: KI-generiert

Keuchhusten (Pertussis) ist eine hoch ansteckende Infektion der Atemwege, hauptsächlich mit dem Bakterium Bordetella pertussis [1, 2]. Die Erkrankung kann mehrere Wochen bis Monate dauern; Säuglinge haben das höchste Risiko für schwerwiegende Komplikationen [1]. Antibiotika beeinflussen die Hustenattacken laut Robert Koch-Institut (RKI) nur, wenn sie früh gegeben werden, können aber die Infektionsketten unterbrechen [1]. Vorbeugen lässt sich mit der Impfung, die die Ständige Impfkommission (STIKO) unter anderem in jeder Schwangerschaft empfiehlt [1].

Was ist Keuchhusten?

Bordetella pertussis vermehrt sich laut RKI auf der Schleimhaut der Atemwege, die mit feinen Flimmerhärchen besetzt ist, und zerstört sie dort. Einige der Giftstoffe (Toxine) des Bakteriums schwächen zusätzlich die örtliche Abwehr und verursachen Gewebeschäden [1]. Seltener rufen Bordetella parapertussis oder Bordetella holmesii ein keuchhustenähnliches Krankheitsbild hervor, das meist leichter und kürzer verläuft [1].

Keuchhusten kommt ganzjährig vor. Trotz hoher Impfquoten bei jüngeren Kindern werden in Deutschland alle 4 bis 6 Jahre Anstiege beobachtet; 2024 stieg die Häufigkeit gemeldeter Erkrankungen laut RKI auf den höchsten Wert seit Einführung der bundesweiten Meldepflicht im Jahr 2013 [1]. Rund 60 Prozent aller Erkrankungen betreffen inzwischen Erwachsene; am stärksten betroffen sind aber Säuglinge, die häufig im Krankenhaus behandelt werden müssen [1].

Weil die Immunität nach einer Erkrankung und nach einer vollständigen Impfung begrenzt ist, kann sich jede Person mehrmals im Leben neu anstecken und erkranken [1]. Laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hält der Schutz nach einer Erkrankung etwa 7 bis 20 Jahre, nach einer Impfung etwa 5 bis 7 Jahre [2].

Symptome und Verlauf

Die typische Erstinfektion bei Ungeimpften verläuft laut RKI in drei Stadien [1]:

  • Erkältungsstadium (1 bis 2 Wochen): erkältungsähnliche Beschwerden wie Schnupfen und leichter Husten, meist kein oder nur mäßiges Fieber [1].
  • Anfallsstadium (4 bis 6 Wochen): anfallsweise auftretende Hustenstöße (Stakkatohusten), gefolgt von einem ziehenden Einatmen; das typische Keuchen entsteht durch das plötzliche Einatmen gegen die geschlossene Stimmritze am Ende des Anfalls. Die Attacken gehen häufig mit dem Hervorwürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen einher und treten bei manchen gehäuft nachts auf. Fieber fehlt weiterhin oder ist gering; höhere Temperaturen können auf eine zusätzliche bakterielle Infektion hinweisen [1].
  • Erholungsstadium (6 bis 10 Wochen): Die Hustenanfälle klingen allmählich ab [1]. Laut BIÖG können kalte Luft, körperliche Anstrengung oder Zigarettenrauch noch monatelang Reizhusten auslösen [2].

Bei Jugendlichen und Erwachsenen und bei vielen geimpften Kindern verläuft Keuchhusten oft nur als lang dauernder Husten ohne die typischen Anfälle, ohne pfeifendes Geräusch beim Einatmen und ohne Erbrechen [1]. Das macht es schwer, die Erkrankung zu erkennen; entsprechend hoch ist laut BIÖG die Ansteckungsgefahr, die von unerkannten Erkrankten ausgeht [2]. Mehr zu anhaltendem Husten: Husten.

Säuglinge: Bei ihnen verläuft Keuchhusten häufig untypisch, nicht selten stehen Atemstillstände (Apnoen) im Vordergrund [1]. Durch die Atemnot kann das Gesicht bei Neugeborenen oder Säuglingen blau anlaufen [3]. Säuglinge haben das höchste Risiko für schwerwiegende Komplikationen; ein hoher Anteil aller Krankenhausbehandlungen und fast alle Todesfälle betreffen junge, ungeimpfte Säuglinge unter 6 Monaten [1].

Komplikationen: Die häufigste ist laut RKI eine Lungenentzündung, meist durch eine zusätzliche Infektion mit anderen Bakterien [1]. Außerdem werden Mittelohrentzündungen, Nebenhöhlenentzündungen, Inkontinenz, Eingeweidebrüche (Hernien), Rippenbrüche sowie Blutungen unter der Bindehaut des Auges oder selten sogar im Gehirn berichtet; vor allem bei Säuglingen im Krankenhaus können selten Krampfanfälle auftreten [1]. Selten, aber besonders gefürchtet ist laut BIÖG eine Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel bei Atemaussetzern, vor allem bei Säuglingen unter 6 Monaten [2].

Ursachen und Ansteckung

Keuchhusten ist hoch ansteckend. Die Bakterien werden durch Tröpfchen übertragen, die bei engem Kontakt innerhalb eines Abstands von bis zu etwa einem Meter durch Husten, Niesen oder Sprechen weitergegeben werden [1]. Laut BIÖG führt beinahe jeder Kontakt zwischen Erkrankten und ungeschützten Gesunden zu einer Ansteckung [2]. Der Mensch ist das einzige Reservoir für Bordetella pertussis; Jugendliche und Erwachsene spielen als Überträger auf Säuglinge eine wichtige Rolle [1].

Die ersten Beschwerden treten meist 9 bis 10 Tage nach der Ansteckung auf, manchmal schon nach 6 oder erst nach 20 Tagen [1]. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende dieser Inkubationszeit, ist in den ersten beiden Krankheitswochen am höchsten und kann bis zu drei Wochen nach Beginn der Hustenanfälle andauern [1]. Mit einer Antibiotikabehandlung verkürzt sie sich je nach Mittel auf etwa drei bis sieben Tage nach Beginn der Therapie [1]. Auch Geimpfte können laut BIÖG möglicherweise vorübergehend mit den Bakterien besiedelt sein und sie, ohne selbst zu erkranken, möglicherweise an andere weitergeben [2].

Diagnose

Weil Keuchhusten vor allem bei Erwachsenen, älteren Kindern und Jugendlichen oft nicht typisch verläuft, ist laut RKI die Labordiagnostik für die Diagnose entscheidend [1]. Bei Husten sollte unabhängig von seiner Dauer auf Keuchhusten untersucht werden, wenn Kontakt zu einem bestätigten Keuchhustenfall bestand oder klassische Zeichen wie Hustenattacken, ein pfeifendes Geräusch beim Einatmen oder Erbrechen nach den Attacken vorliegen; bei Husten, der länger als 14 Tage anhält, auch ohne diese Zeichen. Eine Impfung schließt Keuchhusten dabei nicht aus [1].

In den ersten 2 bis 3 Wochen nach Hustenbeginn wird der Erreger aus einem tiefen Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum nachgewiesen, meist mit einem PCR-Test, oder durch Anzucht (Kultur); Abstriche aus dem Rachen oder dem vorderen Nasenraum sind ungeeignet [1]. Antikörper im Blut sind erst etwa 2 Wochen nach Hustenbeginn nachweisbar, für die frühe Diagnose eignet sich die Blutuntersuchung deshalb nicht [1]. Bei Verdacht auf Keuchhusten sollte die Arztpraxis laut BIÖG vor dem Besuch informiert werden, damit das Praxisteam andere vor einer Ansteckung schützen kann [2].

Behandlung ohne Medikamente

Mann Anfang vierzig mit dunkelblondem Bart sitzt in einem hellen Esszimmer am Tisch, trinkt ein Glas Wasser, vor ihm steht eine kleine Schale Suppe
Bild: KI-generiert

Für die Wirksamkeit unterstützender Maßnahmen gibt es laut RKI wenig Belege. Sinnvoll ist es, zumindest ausreichend Flüssigkeit zu sichern und bei ausgeprägten Hustenanfällen häufigere, kleinere Mahlzeiten zu geben [1]. Auch laut BIÖG sollten Erkrankte viel trinken, um den trockenen Husten zu lindern; wegen des Würgereizes und des Erbrechens ist es besser, kleine Mahlzeiten über den Tag zu verteilen. Kinder sollten während der Hustenanfälle aufrecht mit leicht vorgebeugtem Kopf sitzen [2]. Flüssige oder breiige Nahrungsmittel können laut gesund.bund.de die normale Kost ersetzen. Körperliche Anstrengung kann Hustenanfälle fördern und sollte vermieden werden, Spaziergänge an der frischen Luft wirken mitunter wohltuend [3].

Krankenhaus: Bei Säuglingen ist laut RKI eine Aufnahme ins Krankenhaus vor allem zur Überwachung von Atemaussetzern zu empfehlen [1]. Neugeborene und junge Säuglinge sollten laut gesund.bund.de bei Keuchhusten immer im Krankenhaus überwacht werden, weil sie den Schleim noch nicht selbst abhusten können und ein hohes Risiko für Atemstillstand haben [3]. Auch Menschen mit schweren Grunderkrankungen werden laut BIÖG häufig im Krankenhaus behandelt [2].

Andere schützen: Erkrankte sollten laut BIÖG zum Schutz anderer räumlich getrennt werden und vor allem nicht mit Säuglingen, Kleinkindern oder Senioren in Kontakt kommen [2].

Behandlung mit Medikamenten

Medikamente sollen laut BIÖG nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt eingenommen werden [2]. Eine Antibiotikabehandlung kann laut RKI die Dauer und Heftigkeit der Hustenattacken nur beeinflussen, wenn sie möglichst früh beginnt, also vor dem Beginn oder in den ersten 1 bis 2 Wochen ab Beginn des Hustens. Für die Unterbrechung der Infektionsketten kann sie aber von erheblicher Bedeutung sein; sinnvoll ist sie nur, solange Erkrankte Bordetellen ausscheiden, in der Regel bis drei Wochen nach Beginn der Hustenanfälle, bei Säuglingen auch bis zu sechs Wochen [1]. Haben die Hustenattacken schon eingesetzt, können Antibiotika den Krankheitsverlauf laut BIÖG nicht verkürzen [2].

Die Nebenwirkungen in der Tabelle stammen aus der Packungsbeilage oder Fachinformation des genannten Präparats und gelten nur für diesen Wirkstoff ("häufig": bei bis zu 1 von 10 Behandelten) [4, 5, 8]; maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Präparats.

Antibiotika gegen Keuchhusten nach dem RKI-Ratgeber: Beispiele, Anwendungsgebiete und Nebenwirkungen laut Packungsbeilage und Fachinformation
WirkstoffgruppeBeispieleWie sie wirkenHäufige Nebenwirkungen
Makrolide (Antibiotika) [1]Erythromycin, Anwendungsgebiet laut Fachinformation unter anderem "Keuchhusten und Keuchhustenprophylaxe" bei Erythromycin-empfindlichen Erregern [4]; Roxithromycin, laut Fachinformation bei Keuchhusten durch Roxithromycin-empfindliche Erreger; die Filmtabletten sollten laut Packungsbeilage unter 40 kg Körpergewicht nicht angewendet werden [5, 6]Hemmen die Eiweißherstellung der Bakterien durch Bindung an die 50S-Untereinheit der bakteriellen Ribosomen; zumeist werden die Bakterien dadurch an der Vermehrung gehindert (bakteriostatisch) [4, 6]Erythromycin, häufig: Magen-Darm-Störungen meist leichter Natur in Form von Appetitlosigkeit, Brechreiz, Erbrechen, Bauchschmerzen, Blähungen, Übelkeit, Krämpfe, weiche Stühle oder Durchfall [4]. Roxithromycin, häufig: Kopfschmerzen, Schwindel, Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Magenschmerzen, Durchfall und Verdauungsstörungen, Überempfindlichkeitsreaktionen von Haut und Schleimhaut wie Rötung und Schwellung [5]
Cotrimoxazol (Sulfamethoxazol mit Trimethoprim, Antibiotika), laut RKI Alternative zu den Makroliden [1]Cotrimoxazol, Anwendungsgebiet laut Fachinformation unter anderem Infektionen der oberen und unteren Atemwege, die durch Cotrimoxazol-empfindliche Erreger verursacht werden und einer oralen Therapie zugänglich sind; Keuchhusten wird dort nicht eigens genannt; Tabletten ab 6 Jahren [7]Beide Wirkstoffe hemmen verschiedene Enzyme des Folsäurestoffwechsels der Bakterien; allein wirken sie bakteriostatisch, zusammen zumeist bakterizid, also abtötend [7]Häufig: Entzündung von Zunge, Zahnfleisch und Mundschleimhaut, ungewöhnlicher Geschmack, Magen-Darm-Beschwerden mit Oberbauchschmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall sowie Überempfindlichkeitsreaktionen wie Hautausschlag und Juckreiz [8]

Welche Antibiotika das RKI nennt

Langjährige Erfahrungen bestehen laut RKI vor allem mit dem Makrolid Erythromycin; die Makrolide Azithromycin und Clarithromycin sind laut RKI jedoch ebenso wirksam und heute Mittel der Wahl. Makrolid-Resistenzen wurden bislang nur sehr selten beobachtet [1]. In den Fachinformationen von Azithromycin-ratiopharm und Clarithromycin STADA steht Keuchhusten nicht unter den Anwendungsgebieten [9, 10]; für Keuchhusten sind diese Präparate nicht zugelassen, die Anwendung erfolgt dann außerhalb der Zulassung. Mehr im Ratgeber Off-Label-Use. Für Azithromycin enthält die Fachinformation nach einer europäischen Neubewertung zudem den Warnhinweis, dass es die Entwicklung von Resistenzen begünstigen könnte; eine Behandlung sollte nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung unter Berücksichtigung der örtlichen Resistenzlage begonnen werden, wenn bevorzugte Therapieschemata nicht angezeigt sind. Das BfArM hat den Beschluss der EU-Kommission dazu mit Bescheid vom 17.09.2025 umgesetzt [9, 13]. Für Keuchhusten zugelassen sind zum Beispiel Erythromycin, Anwendungsgebiet laut Fachinformation "Keuchhusten und Keuchhustenprophylaxe" [4], und Roxithromycin [6].

Als Alternative zu den Makroliden kann laut RKI Cotrimoxazol verwendet werden. Penicilline und Cephalosporine zum Einnehmen sind laut RKI nicht geeignet, um Bordetella pertussis aus dem Nasen-Rachen-Raum zu beseitigen [1]. Bei einer Behandlung mit Makroliden sind Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten zu beachten [1]. Welches Mittel infrage kommt, in welcher Menge und wie lange, entscheidet die Ärztin oder der Arzt; die Angaben der Packungsbeilage zur Dosis stehen auf den Wirkstoffseiten, etwa bei Erythromycin. Mehr im Ratgeber Antibiotika richtig einnehmen.

Vorbeugende Antibiotika für Kontaktpersonen

Für enge Kontaktpersonen, die während der ansteckenden Phase Kontakt zu einer an Bordetella pertussis erkrankten Person hatten, etwa in der Familie, in der Wohngemeinschaft oder in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, empfiehlt das RKI eine vorbeugende Behandlung mit Makroliden (Chemoprophylaxe), wenn sie nicht nach den STIKO-Empfehlungen geimpft sind oder ihre letzte Keuchhusten-Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt [1]. Auch vollständig Geimpfte sollten sie laut RKI vorsichtshalber erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen befinden, etwa ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge, Kinder mit Herz- oder Lungenerkrankungen oder Schwangere im letzten Drittel, oder wenn sie selbst zu einer gefährdeten Gruppe gehören [1]. Die Chemoprophylaxe sollte so früh wie möglich nach dem Kontakt beginnen; sinnvoll ist ein Beginn bis zu 21 Tage nach dem ersten Kontakt [1].

Hustenmittel

Hustensaft bringt laut gesund.bund.de meist keine Besserung; zäher und festsitzender Schleim lässt sich mithilfe schleimlösender Medikamente mitunter besser abhusten [3]. Kapseln mit Cineol dürfen laut Packungsbeilage bei Keuchhusten und Pseudokrupp nicht eingenommen werden [11]. Mehr: Hustenmittel.

Schwangerschaft und Stillzeit

Erythromycin sollte laut Fachinformation in der Schwangerschaft nur bei klarer Notwendigkeit angewendet werden; die Anwendung von Makroliden durch die Mutter innerhalb von 10 Wochen vor der Entbindung kann mit einem höheren Risiko für eine Verengung des Magenausgangs beim Säugling verbunden sein [4]. Roxithromycin sollten Sie laut Packungsbeilage in der Schwangerschaft nicht einnehmen, es sei denn, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet es ausdrücklich, weil sie oder er es für medizinisch eindeutig erforderlich hält [5]. Cotrimoxazol sollte in der Schwangerschaft nur nach einer eingehenden Nutzen-Risiko-Abwägung eingesetzt werden [8]. Was das Beratungszentrum Embryotox zu den einzelnen Antibiotika schreibt, steht auf den Wirkstoffseiten. Zur Impfung in der Schwangerschaft siehe unten; allgemein: Medikamente in der Schwangerschaft.

Nebenwirkungen der Medikamente

Makrolide: Treten unter Erythromycin Herzklopfen, Schwindel oder Ohnmacht auf, die Zeichen von Herzrhythmusstörungen sein können, ist laut Fachinformation umgehend eine Untersuchung einschließlich EKG nötig [4]. Mehr: QT-Verlängerung. Bei Säuglingen wurde nach einer Behandlung mit Erythromycin über eine Verengung des Magenausgangs (infantile hypertrophe Pylorusstenose) berichtet; das Risiko ist am höchsten, wenn die Behandlung in den ersten 14 Lebenstagen erfolgt. Bei Erkrankungen wie Keuchhusten muss der Nutzen gegen dieses Risiko abgewogen werden, und Eltern müssen sich an die Ärztin oder den Arzt wenden, wenn es bei der Ernährung des Säuglings zu Erbrechen oder Reizbarkeit kommt [4].

Bei schweren allergischen Reaktionen wie Schwellungen von Gesicht, Zunge oder Kehlkopf mit Einengung der Atemwege muss Roxithromycin laut Packungsbeilage sofort abgesetzt und ärztliche Hilfe geholt werden; bei großflächigem, schwerem Hautausschlag mit Blasen wenden Sie sich unverzüglich an eine Ärztin oder einen Arzt [5]. Treten während oder nach der Behandlung schwere, anhaltende und/oder blutige Durchfälle auf, ist laut Packungsbeilage an eine durch Antibiotika ausgelöste, möglicherweise lebensbedrohliche Darmentzündung zu denken, die sofort behandelt werden muss; Mittel, die die Darmbewegung hemmen, dürfen nicht eingenommen werden [5]. Mehr: Durchfall durch Medikamente und Arzneimittelallergie.

Cotrimoxazol: Unter Cotrimoxazol wurden möglicherweise lebensbedrohliche Hautreaktionen berichtet, mit dem höchsten Risiko in den ersten Behandlungswochen. Wenn ein Hautausschlag auftritt, beenden Sie laut Packungsbeilage die Anwendung und suchen sofort eine Ärztin oder einen Arzt auf [8]. Grippeartige Beschwerden, Halsentzündung oder Fieber können Zeichen einer Blutbildveränderung sein; dann müssen sofort Blutbildkontrollen erfolgen [8]. Säuglinge unter 6 Wochen und Frühgeborene dürfen laut Fachinformation nicht mit Cotrimoxazol behandelt werden [7]. Mehr: Schwere Hautreaktionen.

Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Nebenwirkungen können Sie Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke mitteilen oder direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden [8]. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden.

Impfung, Meldepflicht und Gemeinschaftseinrichtungen

Impfung: Die STIKO empfiehlt laut gesund.bund.de allen Altersgruppen eine Impfung gegen Keuchhusten [3], laut RKI auch in jeder Schwangerschaft [1]. Abwehrstoffe gegen Keuchhusten können Neugeborene laut BIÖG nur durch eine Impfung der Mutter einige Wochen vor der Geburt bekommen; dieser Nestschutz schützt sie in den ersten Lebenswochen, bis sie selbst geimpft werden können [2]. Gegen Bordetella parapertussis schützen die Impfstoffe laut RKI nicht [1]. Für wen und wann die Impfungen empfohlen sind, steht auf der Seite Keuchhusten-Impfung.

Meldepflicht: Dem Gesundheitsamt werden laut RKI nach dem Infektionsschutzgesetz der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Keuchhusten und der direkte oder indirekte Nachweis von Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet; die Meldungen müssen spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen. Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen müssen das Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigen, wenn dort betreute oder betreuende Personen an Keuchhusten erkrankt oder dessen verdächtig sind [1]. Das örtliche Gesundheitsamt steht laut BIÖG für weitere Beratung zur Verfügung [2].

Kita, Schule und Arbeit: Wer an Keuchhusten erkrankt ist oder bei wem der Verdacht besteht, darf Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein und muss die Einrichtung über die Erkrankung informieren [2]. Eine Wiederzulassung kann für Erkrankte laut RKI in der Regel fünf Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie erfolgen, bei Gabe von Azithromycin nach 3 Tagen, ohne antibiotische Behandlung 21 Tage nach Beginn des Hustens; die Einschränkung gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist [1]. Kontaktpersonen ohne Husten müssen die Einrichtung nicht meiden. Tritt bei ihnen Husten auf, gelten sie als krankheitsverdächtig und sollten umgehend untersucht werden; eine Wiederzulassung ist dann nach einem negativen PCR-Befund aus einem Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum möglich, es sei denn, die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hält sie dennoch für möglicherweise ansteckend, sonst wie bei Erkrankten [1].

Wann Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen

Säuglinge: Für Neugeborene kann Keuchhusten lebensbedrohlich sein; bei Neugeborenen und Säuglingen führt er nicht selten zu lebensgefährlichen Atemstillständen [2]. Neugeborene und junge Säuglinge sollten bei Keuchhusten laut gesund.bund.de immer im Krankenhaus überwacht werden [3]. Schwere Atemnot nennt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Fall für den Notruf 112, ebenso Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung und akute und anhaltende Krampfanfälle [12].

Verdacht auf Keuchhusten: Lassen Sie anfallsartigen Husten, Husten mit Keuchen oder Erbrechen, Husten nach Kontakt zu einer an Keuchhusten erkrankten Person und Husten, der länger als 14 Tage anhält, ärztlich abklären; laut RKI sollte dann eine Labordiagnostik erfolgen, auch bei Geimpften [1]. Informieren Sie die Praxis vor dem Besuch [2]. Sind die Praxen geschlossen und kann die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 [12].

Kontakt zu Erkrankten: Hatten Sie engen Kontakt zu einer Person mit Keuchhusten und sind Sie nicht nach STIKO-Empfehlung geimpft, liegt Ihre letzte Impfung länger als 10 Jahre zurück oder leben ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge, Kinder mit Herz- oder Lungenerkrankungen oder Schwangere im letzten Drittel in Ihrer Umgebung oder gehören Sie selbst zu einer gefährdeten Gruppe, sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über eine Chemoprophylaxe [1].

Quellen

  1. Behörde RKI-Ratgeber Keuchhusten (Pertussis) (Abschnitte Erreger, Vorkommen, Infektionsweg, Inkubationszeit, Dauer der Ansteckungsfähigkeit, Klinische Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen, Gesetzliche Grundlage). Robert Koch-Institut (RKI). Stand Stand 05.08.2025 (überarbeitete Fassung 11/2017, letzte Aktualisierungen 07/2025). abgerufen am 17.10.2026
  2. Behörde Erregersteckbrief Keuchhusten. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de, erstellt mit dem BVÖGD, mit dem RKI fachlich abgestimmt. Stand 01.04.2022. abgerufen am 17.10.2026
  3. Behörde Keuchhusten: Ursachen, Verlauf, Behandlung. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (geprüft durch die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie). Stand 26.08.2024. abgerufen am 17.10.2026
  4. Fachinformation Fachinformation InfectoMycin 200 Saft / 400 Saft / 600 Saft (Erythromycin als Estolat). INFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 17.10.2026
  5. Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Roxithromycin-ratiopharm 300 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 08/2019. abgerufen am 17.10.2026
  6. Fachinformation Fachinformation Roxithromycin-ratiopharm 150 mg / 300 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2026. abgerufen am 17.10.2026
  7. Fachinformation Fachinformation Cotrim-ratiopharm 400 mg/80 mg Tabletten / Cotrim forte-ratiopharm 800 mg/160 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2026. abgerufen am 17.10.2026
  8. Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Cotrim forte-ratiopharm 800 mg/160 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 06/2026. abgerufen am 17.10.2026
  9. Fachinformation Fachinformation Azithromycin-ratiopharm 500 mg Filmtabletten (Version 12, Abschnitte 4.1 und 4.4). ratiopharm GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 17.10.2026
  10. Fachinformation Fachinformation Clarithromycin STADA 250 mg/500 mg Filmtabletten (Abschnitt 4.1). STADAPHARM GmbH. Stand 02/2024. abgerufen am 17.10.2026
  11. Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Soledum Kapseln forte 200 mg, magensaftresistente Weichkapseln (Cineol). Cassella-med GmbH & Co. KG. Stand 08/2023. abgerufen am 17.10.2026
  12. Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitte "116117 oder 112? Für alle Fälle die richtige Nummer" und "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 17.10.2026
  13. Behörde Azithromycin: Neubewertung des Nutzens und der Risiken (Bescheid im Stufenplanverfahren vom 17.09.2025). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 22.09.2025. abgerufen am 18.10.2026

Häufige Fragen

Wie erkennt man Keuchhusten?

Nach ein bis zwei Wochen mit erkältungsähnlichen Beschwerden wie Schnupfen und leichtem Husten folgen laut RKI anfallsweise Hustenstöße mit einem keuchenden Einatmen am Ende, oft mit Hervorwürgen von zähem Schleim und Erbrechen; Fieber fehlt meist oder ist gering. Bei Jugendlichen, Erwachsenen und vielen geimpften Kindern verläuft Keuchhusten oft nur als lang dauernder Husten ohne diese typischen Anfälle. Festgestellt wird er laut RKI mit einem Labortest, in den ersten 2 bis 3 Wochen nach Hustenbeginn meist mit einem PCR-Test aus einem tiefen Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum.

Wie lange ist man mit Keuchhusten ansteckend?

Laut RKI beginnt die Ansteckungsfähigkeit am Ende der Inkubationszeit, ist in den ersten beiden Krankheitswochen am höchsten und kann bis zu drei Wochen nach Beginn der Hustenanfälle andauern. Mit einer Antibiotikabehandlung verkürzt sie sich je nach Mittel auf etwa drei bis sieben Tage nach Behandlungsbeginn. Laut BIÖG können Säuglinge den Erreger auch länger ausscheiden.

Welche Antibiotika helfen gegen Keuchhusten?

Laut RKI werden Makrolide eingesetzt. Langjährige Erfahrungen gibt es vor allem mit Erythromycin; Azithromycin und Clarithromycin sind laut RKI ebenso wirksam und heute Mittel der Wahl, sind aber laut den Fachinformationen von Azithromycin-ratiopharm und Clarithromycin STADA für Keuchhusten nicht zugelassen. Als Alternative kann laut RKI Cotrimoxazol verwendet werden; Penicilline und Cephalosporine zum Einnehmen sind nicht geeignet. Antibiotika beeinflussen die Hustenattacken nur bei frühem Beginn, verkürzen aber die Ansteckungsfähigkeit. Welches Mittel infrage kommt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Wie lange dauert Keuchhusten?

Keuchhusten kann laut RKI mehrere Wochen bis Monate andauern. Bei der typischen Erstinfektion Ungeimpfter dauert das Erkältungsstadium 1 bis 2 Wochen, das Stadium mit den Hustenanfällen 4 bis 6 Wochen und das Abklingen weitere 6 bis 10 Wochen. Laut BIÖG können kalte Luft, körperliche Anstrengung oder Zigarettenrauch noch monatelang Reizhusten auslösen.

Kann man trotz Impfung Keuchhusten bekommen?

Ja. Wegen der begrenzten Dauer der Immunität nach einer Erkrankung und nach vollständiger Impfung kann sich laut RKI jede Person mehrmals im Leben neu anstecken und erkranken. Laut BIÖG hält der Schutz nach einer Impfung etwa 5 bis 7 Jahre, nach einer Erkrankung etwa 7 bis 20 Jahre. Auffrischungen sind laut RKI notwendig, um die Wirksamkeit des Impfschutzes aufrechtzuerhalten; bei Geimpften verläuft die Erkrankung laut gesund.bund.de leichter. Mehr auf der Seite Keuchhusten-Impfung.

Was hilft gegen den Husten bei Keuchhusten?

Hustensaft bringt laut gesund.bund.de meist keine Besserung; zäher, festsitzender Schleim lässt sich mit schleimlösenden Medikamenten mitunter besser abhusten. Laut RKI ist es sinnvoll, ausreichend zu trinken und bei ausgeprägten Hustenanfällen häufigere, kleinere Mahlzeiten zu essen. Kapseln mit Cineol dürfen laut Packungsbeilage bei Keuchhusten nicht eingenommen werden. Medikamente sollen laut BIÖG nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt eingenommen werden.

Wann darf ein Kind mit Keuchhusten wieder in die Kita oder Schule?

Laut RKI in der Regel 5 Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie, bei Azithromycin nach 3 Tagen. Ohne antibiotische Behandlung ist eine Wiederzulassung 21 Tage nach Beginn des Hustens möglich. Betroffene müssen die Einrichtung laut BIÖG über die Erkrankung informieren; Geschwister oder andere Kontaktpersonen ohne Husten müssen die Einrichtung laut RKI nicht meiden.

Warum ist Keuchhusten für Babys so gefährlich?

Säuglinge haben laut RKI das höchste Risiko für schwerwiegende Komplikationen; bei ihnen stehen nicht selten Atemstillstände (Apnoen) im Vordergrund, und fast alle Todesfälle betreffen junge, ungeimpfte Säuglinge unter 6 Monaten. Neugeborene und junge Säuglinge sollten laut gesund.bund.de bei Keuchhusten immer im Krankenhaus überwacht werden. Abwehrstoffe gegen Keuchhusten können Neugeborene laut BIÖG nur durch eine Impfung der Mutter einige Wochen vor der Geburt bekommen (Nestschutz). Mehr auf der Seite Keuchhusten-Impfung.

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

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