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Gabapentin absetzen

Brechen Sie Gabapentin laut Packungsbeilage nicht plötzlich ab und verringern Sie die Dosis nicht plötzlich: Wird die Behandlung beendet oder die Dosis verringert, muss das allmählich über mindestens 1 Woche erfolgen, und wie, sagt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Nach einer kurzen wie nach einer langen Behandlung können Entzugserscheinungen auftreten, darunter Krampfanfälle, Angst, Schlafstörungen, Übelkeit, Schmerzen oder Schwitzen, in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Wenden Sie sich bei Entzugserscheinungen an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Frau Ende fünfzig mit kurzem silbergrauem Haar und gemusterter petrolfarbener Strickjacke sitzt mit einer Tasse Tee am Küchentisch und blickt ruhig aus dem Fenster
Bild: KI-generiert

Gabapentin soll nicht plötzlich abgesetzt werden, und auch die Dosis soll nicht plötzlich sinken. Möchten Sie die Einnahme beenden oder die Dosis verringern, besprechen Sie das laut Packungsbeilage zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; beides muss allmählich über mindestens 1 Woche erfolgen [1]. Danach können Entzugserscheinungen auftreten, in der Regel innerhalb von 48 Stunden [1].

Gabapentin wird gegen bestimmte epileptische Anfälle (partielle Anfälle) und bei Erwachsenen gegen langanhaltende Nervenschmerzen (periphere neuropathische Schmerzen) eingesetzt [1, 2]. Laut Fachinformation kann es eine Arzneimittelabhängigkeit verursachen, die auch bei therapeutischen Dosen auftreten kann [2]. Wirkung, alle Nebenwirkungen und die Einnahme beschreibt die Seite Gabapentin.

Was Packungsbeilage und Fachinformation zum Absetzen sagen

Laut Packungsbeilage nehmen Sie Gabapentin so lange ein, bis Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Therapie beendet. Brechen Sie die Einnahme nicht plötzlich ab und verringern Sie die Dosis nicht plötzlich. Wenn Sie aufhören oder weniger einnehmen möchten, besprechen Sie das zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; sie oder er sagt Ihnen, wie Sie vorgehen. Wird die Behandlung beendet oder die Dosis verringert, muss das allmählich über mindestens 1 Woche erfolgen [1].

Die Fachinformation für Ärztinnen und Ärzte hält fest: Muss Gabapentin abgesetzt werden, sollte das entsprechend der gängigen klinischen Praxis schrittweise über mindestens 1 Woche geschehen, unabhängig vom Anwendungsgebiet. Für eine Verringerung der Dosis empfiehlt sie dasselbe [2]. Über mögliche Entzugssymptome sollten Behandelte laut Fachinformation schon zu Beginn der Behandlung informiert werden [2]. Mindestens 1 Woche ist eine Untergrenze. Wie viele Schritte es gibt und in welchen Abständen, steht weder in der Packungsbeilage noch in der Fachinformation [1, 2].

Wenn die Behandlung wegen einer Nebenwirkung endet

Bei einigen Nebenwirkungen sprechen Packungsbeilage oder Fachinformation das Ende der Behandlung ausdrücklich an:

  • Schwere Hautreaktionen: Bei Anzeichen eines Stevens-Johnson-Syndroms, einer toxischen epidermalen Nekrolyse oder eines DRESS beenden Sie die Einnahme laut Packungsbeilage unverzüglich und begeben sich umgehend in ärztliche Behandlung [1]. Ist eine solche Reaktion aufgetreten, darf Gabapentin laut Fachinformation zu keinem Zeitpunkt wieder aufgenommen werden [2]. Holen Sie in jedem Fall sofort ärztliche Hilfe. Mehr dazu: Schwere Hautreaktionen.
  • Schwere allergische Reaktion (Anaphylaxie) mit Atembeschwerden, Schwellung von Lippen, Rachen und Zunge und niedrigem Blutdruck: Eine solche Reaktion erfordert laut Packungsbeilage eine medizinische Notfallversorgung [1]. Laut Fachinformation sollten Behandelte angewiesen werden, Gabapentin dann sofort abzusetzen und unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen [2]. Holen Sie in jedem Fall sofort ärztliche Hilfe.
  • Andere schwere allergische Reaktionen, etwa mit Fieber, anhaltender Drüsenschwellung, Gelbfärbung von Haut oder Augen oder ungewöhnlichen blauen Flecken: Wenden Sie sich laut Packungsbeilage umgehend an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Sie oder er entscheidet nach einer Untersuchung, ob Sie Gabapentin weiter einnehmen können [1].
  • Entzündung der Bauchspeicheldrüse: Bei anhaltenden Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen setzen Sie sich laut Packungsbeilage sofort mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung [1]. Kommt es zu einer akuten Pankreatitis, ist laut Fachinformation das Absetzen in Betracht zu ziehen [2].
  • Suizidgedanken: Treten Suizidgedanken oder suizidales Verhalten auf, sollte laut Fachinformation in Betracht gezogen werden, die Behandlung zu beenden [2]. Laut Packungsbeilage setzen Sie sich bei solchen Gedanken sofort mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung [1].

Außer bei schweren Hautreaktionen und Anaphylaxie entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob und wie die Behandlung endet.

Welche Beschwerden beim Absetzen auftreten können

Nach dem Ende einer Kurz- oder Langzeitbehandlung und nach einer Verringerung der Dosis können laut Packungsbeilage Entzugserscheinungen auftreten [1]. Genannt werden:

Diese Reaktionen treten laut Packungsbeilage in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach dem Absetzen oder der Verringerung der Dosis auf. Wenn bei Ihnen Entzugserscheinungen auftreten, kontaktieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt [1]. Wie lange die Beschwerden anhalten und wie häufig sie sind, geben Packungsbeilage und Fachinformation nicht an; die Fachinformation führt Entzugssymptome mit nicht bekannter Häufigkeit [1, 2].

Auch nach einer Verringerung der Dosis

Der ausdrückliche Hinweis, dass Entzugserscheinungen schon nach einer Verringerung der Dosis auftreten können, geht auf eine Bewertung auf EU-Ebene aus dem Jahr 2025 zurück. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur hielt nach Daten aus der Literatur und Spontanberichten und wegen eines plausiblen Wirkmechanismus einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Gabapentin und Entzugserscheinungen nach einer Dosisreduktion zumindest für eine begründete Möglichkeit. Die Koordinierungsgruppe CMDh stimmte am 15.10.2025 zu, die Produktinformationen entsprechend zu ändern [12]. Packungsbeilage und Fachinformation von Gabapentin-ratiopharm enthalten diese Angaben bereits [1, 2].

Krampfanfälle

Krampfanfälle nennt die Packungsbeilage unter den Entzugserscheinungen allgemein, nicht nur für Menschen mit Epilepsie [1]. Hinweise auf Rebound-Anfälle gibt es laut Fachinformation bei Gabapentin keine. Das abrupte Absetzen von Mitteln gegen Krampfanfälle (Antikonvulsiva) kann bei Menschen mit Epilepsie aber einen Status epilepticus auslösen [2]. Von einem Status epilepticus spricht man laut der Leitlinie für Patientinnen und Patienten zur Epilepsie im Erwachsenenalter, wenn ein epileptischer Anfall länger als 5 Minuten dauert [13]. In der Schwangerschaft kann ein plötzliches Beenden laut Packungsbeilage zu einem Krampfanfall führen, weil die Menge des Wirkstoffs im Körper abnimmt, mit möglicherweise ernsthaften Folgen für Mutter und Kind [1].

Entzugserscheinungen und Abhängigkeit

Das Auftreten von Entzugssymptomen kann laut Fachinformation auf eine Arzneimittelabhängigkeit hinweisen; außerdem wurde über Missbrauch und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch berichtet [2]. Die Packungsbeilage führt die Abhängigkeit unter den seit der Markteinführung berichteten Nebenwirkungen. Wer schon einmal Alkohol, verschreibungspflichtige Arzneimittel oder illegale Drogen missbraucht hat oder davon abhängig war, hat laut Packungsbeilage möglicherweise ein größeres Risiko [1].

Bereits 2022 kam der PRAC nach den verfügbaren Daten, einschließlich der Berichte seit der Markteinführung, zu dem Schluss, dass Missbrauch und Abhängigkeit auch bei Menschen ohne Substanzmissbrauch in der Vorgeschichte und bei therapeutischen Dosen auftreten können. Entzugssymptome sind nach seiner Einschätzung von klinischer Bedeutung. Die Koordinierungsgruppe CMDh stimmte am 13.10.2022 zu, die Warnhinweise zu Missbrauch und Abhängigkeit zu verstärken und einen Warnhinweis zu Entzugssymptomen aufzunehmen [11].

Diese Anzeichen während der Einnahme können laut Packungsbeilage darauf hindeuten, dass Sie abhängig geworden sind [1]:

  • Sie haben das Gefühl, das Mittel länger einnehmen zu müssen, als Ihre Ärztin oder Ihr Arzt empfohlen hat.
  • Sie haben das Gefühl, mehr als die empfohlene Dosis einnehmen zu müssen.
  • Sie nehmen es aus anderen Gründen ein als denen, für die es verschrieben wurde.
  • Sie haben wiederholt erfolglos versucht, die Einnahme zu beenden oder zu kontrollieren.
  • Ohne das Mittel fühlen Sie sich unwohl, und es geht Ihnen besser, sobald Sie es wieder einnehmen.

Bemerken Sie eines dieser Anzeichen, besprechen Sie laut Packungsbeilage mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt den besten Behandlungsweg, auch wann und wie Sie die Einnahme sicher beenden können [1]. Mehr dazu: Abhängigkeit und Absetzerscheinungen.

Und die ursprünglichen Beschwerden?

Ob Nervenschmerzen nach dem Absetzen zurückkehren, beschreiben Packungsbeilage und Fachinformation nicht [1, 2]. Schmerzen und Krampfanfälle stehen aber unter den möglichen Entzugserscheinungen [1]. Für Epilepsie gibt die Leitlinie für Patientinnen und Patienten eine Größenordnung an, die für anfallssuppressive Medikamente allgemein und für Erwachsene gilt: Werden sie nach mindestens 2 Jahren ohne Anfall abgesetzt, ist das Risiko für einen erneuten Anfall in den folgenden 2 Jahren etwa doppelt so hoch wie bei fortgeführter Behandlung [13]. Mehr zu den Erkrankungen: Nervenschmerzen, Polyneuropathie und Epilepsie.

Wie Ärztinnen und Ärzte beim Absetzen vorgehen

Mann Mitte sechzig mit schütterem weißem Haar und weinrotem Pullover spricht im hellen Sprechzimmer mit einer Hausärztin mit dunkelblondem Haar
Bild: KI-generiert

Ist ein Absetzen geplant, verringert die Ärztin oder der Arzt die Dosis laut Fachinformation schrittweise über mindestens 1 Woche [2]. Vor der Verordnung sollte die Ärztin oder der Arzt das Risiko für Missbrauch und Abhängigkeit sorgfältig prüfen; während der Behandlung sollten Behandelte auf Anzeichen wie Toleranzentwicklung, Dosissteigerung und wirkstoffsuchendes Verhalten überwacht werden [2].

  • Nervenschmerzen: Wirksamkeit und Sicherheit bei peripheren neuropathischen Schmerzen sind laut Fachinformation in Studien nicht über mehr als 5 Monate untersucht. Braucht jemand die Behandlung länger, sollte die Ärztin oder der Arzt den klinischen Zustand überprüfen und über die Notwendigkeit einer zusätzlichen Therapie entscheiden [2].
  • Epilepsie: Hier ist laut Fachinformation typischerweise eine Langzeitbehandlung notwendig [2]. Ob ein anfallssuppressives Medikament abgesetzt wird, hängt laut Leitlinie von klinischen Faktoren ab, aber auch von den Wünschen und Ängsten der Betroffenen [13]. Wie bei anderen Antiepileptika hatten Versuche, bei schwer behandelbarer Epilepsie die übrigen Antiepileptika abzusetzen, um nur noch Gabapentin zu geben, laut Fachinformation eine geringe Erfolgsrate [2]. Mehr zur Gruppe: Antiepileptika.
  • Kinder und Jugendliche: Wie sich eine Behandlung über mehr als 36 Wochen auf Lernfähigkeit, Intelligenz und Entwicklung auswirkt, ist laut Fachinformation nicht ausreichend untersucht; der Nutzen einer solchen verlängerten Therapie muss gegen die möglichen Risiken abgewogen werden [2].

Kinderwunsch und Schwangerschaft: Laut Packungsbeilage sollten Sie die Behandlung nicht abbrechen, ohne das mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu besprechen; planen Sie eine Schwangerschaft, besprechen Sie die Behandlung so früh wie möglich mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke [1]. Frauen, die wegen Epilepsie behandelt werden, sollten die Behandlung laut Fachinformation nicht abrupt abbrechen, weil erneute Anfälle ernsthafte Folgen für Mutter und Kind haben können. Plant eine Frau eine Schwangerschaft, sollte geprüft werden, ob die antiepileptische Behandlung nötig ist [2]. Nach Anwendung in der Schwangerschaft kann es beim Neugeborenen zu Entzugserscheinungen kommen; das Risiko dafür kann bei gleichzeitiger Einnahme von Opioid-Schmerzmitteln erhöht sein. Neugeborene sollten sorgfältig überwacht werden [1, 2]. Weitere Hinweise gibt der Ratgeber Medikamente in der Schwangerschaft.

Wenn Sie eine Einnahme vergessen haben

Haben Sie eine Einnahme vergessen, holen Sie sie laut Packungsbeilage nach, sobald Sie es bemerken, es sei denn, es ist schon Zeit für die nächste Dosis. Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein [1]. Bei Epilepsie sollte der Abstand zwischen zwei Einnahmen laut Fachinformation nicht größer als 12 Stunden sein, um erneute Krämpfe zu vermeiden [2].

Was Sie tun können

Diese Fragen können Sie in das Gespräch mitnehmen:

  • Brauche ich Gabapentin noch, und was spricht für oder gegen ein Ende der Behandlung?
  • Wie lange dauert das Absetzen bei mir, und wann ist der nächste Schritt?
  • Welche Entzugserscheinungen sind möglich, und wann soll ich mich melden?
  • Woran erkenne ich, ob Schmerzen vom Absetzen kommen oder ob meine Nervenschmerzen zurückkehren?
  • Was tue ich bei einem Krampfanfall?
  • Darf ich während des Absetzens Auto fahren?

Notieren Sie im Nebenwirkungs-Tagebuch, wann sich die Dosis ändert und welche Beschwerden wann auftreten.

Wenn Sie befürchten, abhängig zu werden: Sprechen Sie laut Packungsbeilage unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt [1].

Nebenwirkung melden: Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke; Sie können sie auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden [1]. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden. Mehr dazu: Medikamente absetzen, Pregabalin absetzen und Levetiracetam absetzen.

Wann Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen

Krampfanfall: Akute und anhaltende Krampfanfälle sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ein Fall für den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 [15]. Hält ein Anfall länger als 5 Minuten an oder treten mehrere Anfälle kurz hintereinander auf, sollte laut gesund.bund.de der Rettungsdienst informiert werden [14].

Gedanken, sich etwas anzutun: Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Gedanken, sich selbst zu verletzen oder sich das Leben zu nehmen, setzen Sie sich laut Packungsbeilage sofort mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung [1]. Suizidversuche sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ein Fall für die Notrufnummer 112 [15]. Weitere Nummern finden Sie unter Notfall und Giftnotruf.

Atemprobleme, auch zusammen mit Opioiden: Bei Atemproblemen setzen Sie sich laut Packungsbeilage sofort mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung; schwere Atemprobleme können eine notfallmäßige und intensivmedizinische Versorgung nötig machen [1]. Gabapentin wurde laut Fachinformation mit schwerer Atemdepression in Verbindung gebracht. Ein höheres Risiko haben Menschen mit beeinträchtigter Atemfunktion, Atemwegs- oder neurologischen Erkrankungen oder Niereninsuffizienz, ältere Menschen und Menschen, die zentral wirkende Antidepressiva einnehmen [2]. Zusammen mit Opioiden wie Morphin kann Gabapentin laut Packungsbeilage Schläfrigkeit, Sedierung oder eine verminderte Atmung hervorrufen oder zum Tod führen [1]. Schwere Atemnot ist laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ein Fall für die Notrufnummer 112 [15]. Mehr dazu: Atemnot.

Sind Sie nicht lebensbedrohlich erkrankt, können aber nicht bis zur nächsten Sprechzeit warten, hilft laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 [15].

Quellen

  1. Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Gabapentin-ratiopharm 100 mg / 300 mg / 400 mg Hartkapseln. ratiopharm GmbH. Stand 12/2025. abgerufen am 10.10.2026
  2. Fachinformation Fachinformation Gabapentin-ratiopharm 100 mg / 300 mg / 400 mg Hartkapseln. ratiopharm GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 10.10.2026
  3. Behörde Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), Anlage 1, Eintrag Gabapentin. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Stand 19.05.2026. abgerufen am 10.10.2026
  4. Behörde Position der Koordinierungsgruppe CMDh zu den PSURs für Gabapentin, Verfahren PSUSA/00001499/202202 (Missbrauch und Abhängigkeit, Entzugssymptome, neonatales Entzugssyndrom; Anhang I und II in deutscher Fassung). Koordinierungsgruppe CMDh auf Grundlage der Empfehlung des PRAC vom 29.09.2022, bereitgestellt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 13.10.2022. abgerufen am 16.10.2026
  5. Behörde Korrigierter einstimmiger Beschluss der Koordinierungsgruppe CMDh zu Gabapentin, Verfahren PSUSA/00001499/202502 (Entzugserscheinungen nach Dosisreduktion, Myasthenia gravis; deutsche Übersetzung, zuletzt aktualisiert 09.03.2026). Koordinierungsgruppe CMDh auf Grundlage der Empfehlung des PRAC vom 02.10.2025, bereitgestellt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 15.10.2025. abgerufen am 16.10.2026
  6. Leitlinie Leitlinie erster epileptischer Anfall und Epilepsie für Patientinnen und Patienten im Erwachsenenalter, 1. Auflage (Grundlage: S2k-Leitlinie Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter, AWMF-Registernr. 030/041). Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), Deutsche Hirnstiftung, Deutsche Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) und Deutsche Epilepsievereinigung. Stand 10/2024 (gültig bis 31.08.2028). abgerufen am 16.10.2026
  7. Behörde Epilepsie (in Zusammenarbeit mit dem IQWiG). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 18.10.2024. abgerufen am 16.10.2026
  8. Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitt "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 16.10.2026

Häufige Fragen

Kann ich Gabapentin einfach absetzen?

Nein. Laut Packungsbeilage brechen Sie die Einnahme nicht plötzlich ab und verringern die Dosis nicht plötzlich. Möchten Sie aufhören oder weniger nehmen, besprechen Sie das zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; das Beenden oder Verringern muss allmählich über mindestens 1 Woche erfolgen.

Muss Gabapentin ausgeschlichen werden, und gibt es ein Schema?

Ja, Gabapentin wird schrittweise abgesetzt. Die Fachinformation empfiehlt, das Absetzen und auch eine Verringerung der Dosis schrittweise über mindestens 1 Woche vorzunehmen, unabhängig davon, wogegen Gabapentin verordnet wurde. Ein Schema mit einzelnen Schritten enthalten Packungsbeilage und Fachinformation nicht; wie schnell und in welchen Schritten das bei Ihnen geschieht, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.

Welche Symptome können beim Absetzen von Gabapentin auftreten?

Laut Packungsbeilage können nach dem Ende einer kurzen oder langen Behandlung und nach einer Dosisverringerung Krampfanfälle, Angst, Schlafstörungen, Übelkeit, Schmerzen, Schwitzen, Zittern, Kopfschmerzen, Depressionen, Krankheitsgefühl, Schwindel und allgemeines Unwohlsein auftreten. Wenn Sie Entzugserscheinungen bemerken, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Wie lange dauern Absetzerscheinungen bei Gabapentin?

Laut Packungsbeilage beginnen sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach dem Absetzen oder der Verringerung der Dosis. Wie lange sie anhalten, geben Packungsbeilage und Fachinformation nicht an. Besprechen Sie anhaltende Beschwerden mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Können beim Absetzen von Gabapentin Schmerzen auftreten?

Ja. Schmerzen stehen in der Packungsbeilage unter den möglichen Entzugserscheinungen. Ob Nervenschmerzen, gegen die Gabapentin verordnet wurde, nach dem Absetzen zurückkehren, beschreiben Packungsbeilage und Fachinformation nicht. Woher Ihre Schmerzen kommen, klärt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Bin ich abhängig, wenn ich beim Absetzen Beschwerden bekomme?

Das kann sein. Laut Fachinformation kann das Auftreten von Entzugssymptomen auf eine Arzneimittelabhängigkeit hinweisen. Weitere Anzeichen sind laut Packungsbeilage zum Beispiel das Gefühl, das Mittel länger oder in höherer Dosis als empfohlen nehmen zu müssen, oder wiederholte erfolglose Versuche aufzuhören. Besprechen Sie das offen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Darf ich Gabapentin in der Schwangerschaft absetzen?

Nicht ohne Rücksprache. Laut Packungsbeilage sollten Sie die Behandlung nicht abbrechen, ohne das mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu besprechen; ein plötzliches Beenden kann zu einem Krampfanfall mit möglicherweise ernsthaften Folgen für Sie und Ihr Kind führen. Sprechen Sie sofort mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten.

Was tun bei Gedanken, sich etwas anzutun?

Setzen Sie sich laut Packungsbeilage sofort mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung. Bei einem Suizidversuch rufen Sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung den Notruf 112.

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

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