Ratgeber
Medikamente bei Kindern
Ob ein Medikament für ein Kind geeignet ist, steht in der Packungsbeilage: Manche Tabletten sind erst ab einem bestimmten Alter oder Körpergewicht bestimmt, für jüngere Kinder gibt es bei manchen Wirkstoffen andere Dosisstärken und Darreichungsformen wie Saft oder Tropfen. Die Dosis muss laut IQWiG dem Alter und Gewicht des Kindes entsprechen; liegt der Packung eine Dosierhilfe bei, sollte sie genutzt werden, und bei Unsicherheit ist es wichtig, ärztlichen Rat zu holen oder in einer Apotheke nachzufragen. Versicherte unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung, und verordnete rezeptfreie Arzneimittel sind bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nicht von der Versorgung ausgeschlossen, außer homöopathische und anthroposophische Arzneimittel (§ 31 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 1 SGB V, Stand Oktober 2026).

Ob ein Kind ein Medikament bekommen darf, steht in der Packungsbeilage. Dort steht, ab welchem Alter oder Körpergewicht ein Präparat bestimmt ist, zum Beispiel: Paracetamol-Tabletten mit 500 mg sind laut Packungsbeilage für Kinder ab 4 Jahren bzw. 17 kg Körpergewicht bestimmt, Ibuprofen-Tabletten mit 400 mg dürfen Kinder unter 20 kg (6 Jahren) nicht einnehmen [9, 10]. Für jüngere Kinder gibt es bei manchen Wirkstoffen geeignete Dosisstärken und Darreichungsformen, zum Beispiel Saft und Tropfen mit geringerem Wirkstoffgehalt [9, 17]. Die Dosis muss laut dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dem Alter und Gewicht des Kindes entsprechen [1].
Bei Kindern klingen laut IQWiG viele Krankheiten nach einer Weile von selbst ab und müssen nicht mit Medikamenten behandelt werden; es kann deshalb sinnvoll sein, zuerst zu überlegen, ob ein Medikament wirklich nötig ist [1]. Sind Sie unsicher, ob ein rezeptfreies Mittel für Ihr Kind geeignet ist, holen Sie laut IQWiG ärztlichen Rat ein oder fragen in einer Apotheke nach, besonders wenn sich für Alter oder Gewicht des Kindes keine Dosierangaben finden oder das Kind weitere Arzneimittel nimmt [1].
Warum Kinder andere Dosen und Darreichungsformen brauchen
Bei kleinen Kindern werden Medikamente laut IQWiG leicht überdosiert, vor allem, weil ihr geringes Körpergewicht zu wenig berücksichtigt wird. Manchmal sind zudem die Markierungen auf Dosierhilfen verwirrend oder die Angaben im Beipackzettel nicht sofort verständlich. Vor allem bei flüssigen Arzneimitteln wie Antibiotika-, Schmerzmittel- oder Hustensaft passiert es schnell, dass man zu viel gibt; eine zu hohe Dosierung kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben [1].
Manche Tabletten enthalten für kleine Kinder zu viel Wirkstoff. Die rezeptfreien Loperamid-Tabletten sind laut Packungsbeilage wegen des hohen Wirkstoffgehalts für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet, Ambroxol-Tabletten mit 30 mg nicht für Kinder unter 6 Jahren [15, 17]. Mit Cetirizin-Tabletten lässt sich laut Packungsbeilage für Kinder unter 6 Jahren die erforderliche Dosis nicht einstellen [13].
Bei einigen Mitteln kommen Risiken hinzu, die Kinder besonders betreffen. Laut gesund.bund.de dürfen Kinder manche Schmerzmittel nicht einnehmen oder nur in geringer Dosis [3]. Unter Acetylsalicylsäure wurde bei Kindern mit Viruserkrankungen das Reye-Syndrom beobachtet [11]. Unter Metoclopramid können bei Kindern und jungen Erwachsenen unkontrollierbare Bewegungen auftreten [20]. Bei Doxycyclin kann es laut Fachinformation während der Zahnentwicklung, also auch bei Kindern bis 8 Jahre, zu bleibenden Zahnverfärbungen kommen [21]. Mehr: Zahnschäden durch Medikamente.
Welche Medikamente betroffen sein können
Die Altersgrenze gilt für das jeweilige Präparat, nicht für jeden Wirkstoff in jeder Form: Für jüngere Kinder stehen bei manchen Wirkstoffen andere Darreichungsformen zur Verfügung [9, 15, 17]. Die Tabelle gibt die Angaben aus Packungsbeilage und Fachinformation je eines Präparats wieder; welches, steht in den Quellen am Ende der Seite. Mengen nennt sie nicht, die Dosierungsangaben der Packungsbeilage stehen auf den Wirkstoffseiten. Welche Nebenwirkungen Impfstoffe laut Fachinformation haben, steht auf den Seiten zu den Impfungen gegen FSME, Grippe, Hepatitis B, HPV, Keuchhusten, Masern, Mumps und Röteln, RSV und Tetanus.
| Wirkstoff | Was die Packungsbeilage sagt | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Paracetamol (Tabletten mit 500 mg) | Zur Anwendung bei Kindern ab 4 Jahren bzw. 17 kg Körpergewicht. Bei Kindern unter 4 Jahren bzw. unter 17 kg wird die Anwendung nicht empfohlen, weil die Dosisstärke für diese Altersgruppe nicht geeignet ist; für sie gibt es geeignete Dosisstärken bzw. Darreichungsformen [9] | Paracetamol: Dosierung laut Packungsbeilage |
| Ibuprofen (Tabletten mit 400 mg) | Kinder unter 20 kg (6 Jahren) dürfen die Tabletten nicht einnehmen, weil diese Dosisstärke wegen des Wirkstoffgehalts in der Regel nicht geeignet ist. Ist die Einnahme bei Kindern und Jugendlichen länger als 3 Tage erforderlich oder verschlimmern sich die Beschwerden, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden [10] | Ibuprofen: Dosierung laut Packungsbeilage |
| Acetylsalicylsäure (Tabletten mit 500 mg) | Bestimmt für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren. Bei Kindern mit Viruserkrankungen wurde das Reye-Syndrom beobachtet, eine seltene, aber sehr schwerwiegende Erkrankung; deshalb darf das Mittel Kindern mit einer Viruserkrankung wie Grippe oder Windpocken nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Arzt gegeben werden [11] | ASS: Vorsicht und Gegenanzeigen |
| Xylometazolin (Nasenspray für Erwachsene) | Bestimmt für Erwachsene und Schulkinder; darf bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern unter 6 Jahren nicht angewendet werden [12] | Xylometazolin: Gegenanzeigen |
| Cetirizin (Tabletten) | Nicht Kindern unter 6 Jahren geben, weil sich mit den Tabletten die erforderliche Dosis nicht einstellen lässt [13]. Laut Fachinformation wird für sie eine für Kinder geeignete Darreichungsform empfohlen [14] | Cetirizin: Dosierung laut Packungsbeilage |
| Loperamid (rezeptfreie Tabletten) | Kinder unter 2 Jahren dürfen nicht mit loperamidhaltigen Arzneimitteln behandelt werden, Kinder von 2 bis 12 Jahren nur nach ärztlicher Verordnung. Die rezeptfreien Tabletten sind wegen des hohen Wirkstoffgehalts für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet [15] | Durchfall |
| Dimenhydrinat (Reisetabletten) | Früh- und Neugeborene sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren dürfen die Tabletten nicht einnehmen. Bei versehentlicher Einnahme größerer Mengen sind Kinder besonders gefährdet [16] | Reisekrankheit |
| Ambroxol (Tabletten mit 30 mg) | Wegen des hohen Wirkstoffgehalts für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet; für diese Altersgruppe gibt es Saft und Tropfen mit geringerem Wirkstoffgehalt [17] | Husten |
| Codein (Tropfen, verschreibungspflichtig) | Darf Kindern unter 12 Jahren nicht gegeben werden; bei Jugendlichen mit eingeschränkter Atemfunktion wird Codein zur Behandlung von Husten nicht empfohlen [18]. Laut Fachinformation besteht bei Kindern unter 12 Jahren ein erhöhtes Risiko schwerwiegender und lebensbedrohlicher Nebenwirkungen [19] | Codein: Gegenanzeigen |
| Metoclopramid (verschreibungspflichtig) | Darf wegen des erhöhten Risikos unkontrollierbarer Bewegungen nicht bei Kindern unter 1 Jahr angewendet werden; die Tabletten dürfen Kindern unter 9 Jahren bzw. unter 30 kg Körpergewicht nicht gegeben werden. Bei Kindern und Jugendlichen von 9 bis 18 Jahren bzw. ab 30 kg werden die Tabletten nach einer Chemotherapie zur Vorbeugung verzögert auftretender Übelkeit und verzögert auftretenden Erbrechens angewendet, wenn andere Behandlungen versagen oder nicht infrage kommen [20] | Metoclopramid: Gegenanzeigen |
| Doxycyclin (verschreibungspflichtig) | Laut Fachinformation sind Kinder unter 8 Jahren wegen des Risikos bleibender Zahnverfärbungen eine Gegenanzeige: Doxycyclin darf bei ihnen nur angewendet werden, wenn bei schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen der erwartete Nutzen das Risiko überwiegt und keine angemessenen alternativen Behandlungen zur Verfügung stehen [21] | Doxycyclin: Gegenanzeigen |
| Methylphenidat (Betäubungsmittel) | Wird bei Kindern ab 6 Jahren mit ADHS angewendet, und zwar nur nach versuchter Behandlung ohne Arzneimittel; zur Behandlung von ADHS bei Kindern unter 6 Jahren ist es nicht vorgesehen. Bei Anwendung über mehr als ein Jahr kann es bei manchen Kindern zu einer Wachstumsverzögerung führen; das betrifft weniger als 1 von 10 behandelten Kindern [22] | ADHS |
Die Tabelle ist eine Auswahl. Maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Präparats.
Richtig dosieren und geben

Eltern können laut IQWiG einiges tun, damit ihnen beim Geben von Medikamenten keine Fehler passieren [1]:
- Beipackzettel lesen: in Ruhe durchlesen und sich an die Empfehlungen halten; die Dosis vor der ersten Gabe vorsichtshalber nochmals kontrollieren. Das Kind auf die Waage zu stellen, ist sicherer, als sein Gewicht zu schätzen [1].
- Dosierhilfe nutzen: Liegt der Packung ein Tropfenzähler, eine Dosierkappe oder ein Messbecher bei, sollte er auch genutzt werden; Dosierhilfen eignen sich nur für das dazugehörige Medikament. Bei Angaben in "Löffeln" ist darauf zu achten, ob Tee- oder Esslöffel gemeint sind; die Größe von Haushaltslöffeln kann allerdings sehr unterschiedlich sein. Stattdessen rät das IQWiG, insbesondere bei Säuglingen eher Einmalspritzen aus der Apotheke zu verwenden, um die Menge flüssiger Medikamente abzumessen [1].
- Bei gutem Licht dosieren: vor allem nachts, damit sich die Dosis bei jeder Gabe genau kontrollieren lässt [1].
- Gaben notieren: auf einem Zettel oder einem Aufkleber auf der Flasche, wann das Kind das Medikament zuletzt bekommen hat, vor allem wenn es mehrmals täglich nötig ist oder verschiedene Personen es geben [1]. Erinnerungen planen können Sie mit dem Werkzeug Einnahme-Erinnerung.
- Originalflasche verwenden: Tropfenflüssigkeit nicht umfüllen oder verdünnen, weil sich dadurch die Tropfengröße und damit die Dosis verändern kann [1].
- Nicht einfach zerkleinern: Einige Tabletten und Kapseln dürfen nicht zerkleinert werden, und auch das Vermischen mit Lebensmitteln kann problematisch sein [1]. Mehr im Ratgeber Tabletten teilen und mörsern.
Wurde eine Dosis vergessen oder hat das Kind das Medikament erbrochen oder teilweise wieder ausgespuckt, sollte man laut IQWiG beim nächsten Mal nicht zum Ausgleich die doppelte Dosis geben; empfohlen wird, das Medikament weiter wie vorgesehen zu geben und mit der Arztpraxis oder Apotheke Rücksprache zu halten [1]. Die Dosierung richtet sich laut IQWiG nach Alter und Körpergewicht des Kindes und steht im Beipackzettel; die Angaben der Packungsbeilage stehen zum Beispiel auf den Seiten zu Paracetamol und Ibuprofen [2, 9, 10]. Mehr zum Umgang mit rezeptfreien Schmerzmitteln: Schmerzmittel richtig anwenden.
Für Kinder zugelassen oder nicht
Bevor die EU-Verordnung über Kinderarzneimittel 2007 in Kraft trat, waren laut der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) viele in Europa zugelassene Arzneimittel nicht ausreichend an Kindern untersucht oder nicht für Kinder zugelassen. Seitdem gibt ein Ausschuss für Kinderarzneimittel wissenschaftliche Stellungnahmen zu Entwicklungsplänen für Arzneimittel für Kinder ab [4].
Für welche Altersgruppen ein Mittel bestimmt ist, steht in der Packungsbeilage. Methylphenidat zum Beispiel ist zur Behandlung von ADHS bei Kindern unter 6 Jahren nicht vorgesehen [22]; Metoclopramid-Tabletten werden bei Kindern und Jugendlichen nach einer Chemotherapie angewendet, wenn andere Behandlungen versagen oder nicht infrage kommen [20]. Auch Behörden schränken die Anwendung bei kleinen Kindern ein: Nach einem Stufenplanverfahren sollen Mittel gegen Übelkeit mit Dimenhydrinat oder Diphenhydramin zum Einnehmen oder als Zäpfchen bei Kindern unter drei Jahren laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur nach strenger Prüfung, ob sie nötig sind, und unter sorgfältiger Beachtung der Dosierung angewendet werden (Mitteilung vom 22.12.2017) [5]. Was es bedeutet, wenn ein Mittel außerhalb seiner Zulassung eingesetzt wird, erklärt der Ratgeber Off-Label-Use.
Was die Krankenkasse bei Kindern bezahlt
Die folgenden Regeln gelten für gesetzlich Versicherte, Stand Oktober 2026. Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt und die Arzneimittel nicht nach § 34 SGB V oder durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgeschlossen sind (§ 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V) [6]. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung grundsätzlich ausgeschlossen (§ 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V); das gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen (§ 34 Abs. 1 Satz 5 SGB V) [7].
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind außerdem bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Verordnung in bestimmten Anwendungsgebieten ausgeschlossen, darunter Mittel bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten, Abführmittel und Mittel gegen Reisekrankheit (§ 34 Abs. 1 Satz 6 SGB V) [7]. Eine Zuzahlung zu verordneten Arznei- und Verbandmitteln leisten nur Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V) [6]. Wie hoch sie danach ist, erklärt der Ratgeber Zuzahlung und Befreiung; was "rezeptfrei" und "apothekenpflichtig" bedeuten, der Ratgeber Rezeptfrei, apothekenpflichtig, verschreibungspflichtig. Ob die Regel in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Krankenkasse.
So gehen Sie vor
- Altersgrenze prüfen Lesen Sie in der Packungsbeilage, ab welchem Alter oder Körpergewicht das Präparat bestimmt ist; bei manchen Wirkstoffen gibt es für jüngere Kinder andere Darreichungsformen [9, 17]. Den Beipackzettel sollten Sie laut IQWiG in Ruhe durchlesen und sich an die Empfehlungen halten [1].
- Kind wiegen und Dosierhilfe nutzen Die Dosis muss laut IQWiG dem Alter und Gewicht entsprechen; das Kind zu wiegen ist sicherer, als sein Gewicht zu schätzen. Enthält die Packung eine Dosierhilfe, sollte sie auch genutzt werden [1].
- In der Apotheke nachfragen Ärztlichen Rat oder eine Beratung in der Apotheke empfiehlt das IQWiG besonders, wenn sich für Alter oder Gewicht des Kindes keine Dosierangaben finden oder das Kind gleichzeitig weitere Arzneimittel nimmt [1].
- Für Kinder unzugänglich aufbewahren Das verlangen die Packungsbeilagen, etwa von Paracetamol [9]; laut gesund.bund.de wegen Vergiftungsgefahr [3]. Tipps dazu im Ratgeber Medikamente richtig aufbewahren.
- Beobachten und melden Notieren Sie, wann Ihr Kind welches Mittel bekommen hat [1]. Wie Sie eine vermutete Nebenwirkung melden, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden; was beim Stillen gilt, der Ratgeber Medikamente in der Stillzeit.
Wann Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen
Vergiftungen, Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung, schwere Atemnot und akute und anhaltende Krampfanfälle sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) Fälle für den Notruf 112 [8]. Nach einer versehentlichen Überdosierung ist es laut IQWiG wichtig, zügig Rat in der Arztpraxis, der Apotheke oder bei der Giftnotrufzentrale einzuholen [1]. Diese Warnzeichen nennen die Packungsbeilagen aus der Tabelle:
- Zu viel Loperamid: Kinder reagieren stärker auf große Mengen als Erwachsene. Hat ein Kind zu viel eingenommen oder zeigt es Zeichen einer Überdosierung, rufen Sie laut Packungsbeilage sofort einen Arzt [15].
- Zu viele Reisetabletten mit Dimenhydrinat: Rufen Sie laut Packungsbeilage den nächsten erreichbaren Arzt und halten Sie die Packung bereit; Kinder sind bei versehentlicher Einnahme größerer Mengen besonders gefährdet [16].
- Nach ASS: Treten bei einem Kind, das Acetylsalicylsäure erhalten hat, Schwindel oder Ohnmachtsanfälle, auffälliges Verhalten oder Erbrechen auf, muss laut Packungsbeilage sofort der Arzt informiert werden [11].
- Unter Metoclopramid: Bei unkontrollierbaren Bewegungen, häufig unter Einbeziehung von Kopf oder Nacken, brechen Sie laut Packungsbeilage die Behandlung ab und sprechen unverzüglich mit dem Arzt, Apotheker oder dem medizinischen Fachpersonal [20].
- Fieber: In die Arztpraxis oder Notfallambulanz gehört ein Kind laut IQWiG unter anderem, wenn ein Baby unter 3 Monaten 38 °C oder mehr hat, das Fieber länger als drei Tage anhält, das Kind einen Fieberkrampf oder einen steifen Nacken hat, teilnahmslos, unruhig oder verwirrt ist, nicht richtig Luft bekommt oder einen Hautausschlag hat, der sich nicht wegdrücken lässt [2]. Mehr: Fieber.
Quellen
- Medikamente für Kinder richtig dosieren. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.09.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Fieber bei Kindern (Abschnitte Symptome und Behandlung). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 26.11.2025. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Umgang mit Arzneimitteln: Richtig lagern, einnehmen und entsorgen (Abschnitte zur Lagerung und zu Schmerzmitteln). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 17.02.2026. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Paediatric medicines: Overview. Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde Risikoinformation: Dimenhydrinat und Diphenhydramin, Überdosierung oraler und rektaler Darreichungsformen bei Kindern bis 3 Jahre (Abschluss des Stufenplanverfahrens). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 22.12.2017. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 31 SGB V: Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung (Absätze 1 und 3). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195); Änderung durch Art. 1 G v. 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) textlich nachgewiesen; Änderung durch Art. 2 G v. 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289) berücksichtigt. abgerufen am 18.10.2026
- Behörde § 34 SGB V: Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (Absatz 1). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de. Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195); Änderung durch Art. 1 G v. 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) textlich nachgewiesen; Änderung durch Art. 2 G v. 06.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 289) berücksichtigt. abgerufen am 18.10.2026
- Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitt "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Paracetamol-ratiopharm 500 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 12/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation IBU-ratiopharm 400 mg akut Schmerztabletten. ratiopharm GmbH. Stand 11/2024. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation ASS-ratiopharm 500 mg Tabletten (Acetylsalicylsäure). ratiopharm GmbH. Stand 08/2025. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation NasenSpray-ratiopharm Erwachsene (Xylometazolinhydrochlorid 0,1 %). ratiopharm GmbH. Stand 05/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Cetirizin-ratiopharm bei Allergien 10 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2022. abgerufen am 18.10.2026
- Fachinformation Fachinformation Cetirizin-ratiopharm bei Allergien 10 mg Filmtabletten (Abschnitte 4.2 und 4.4). ratiopharm GmbH. Stand 09/2022. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Loperamid-ratiopharm akut 2 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 06/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Reisetabletten-ratiopharm 50 mg Tabletten (Dimenhydrinat). ratiopharm GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Ambroxol-ratiopharm 30 mg Hustenlöser Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 05/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Codeintropfen-CT 1 mg/Tropfen, Tropfen zum Einnehmen, Lösung. AbZ-Pharma GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Fachinformation Fachinformation Codeintropfen-CT 1 mg/Tropfen (Abschnitt 4.3). AbZ-Pharma GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation MCP-ratiopharm 10 mg Tabletten (Metoclopramid). ratiopharm GmbH. Stand 07/2026. abgerufen am 18.10.2026
- Fachinformation Fachinformation Doxy-M-ratiopharm 100 mg / 200 mg Tabletten (Abschnitte 4.2, 4.3 und 4.4). ratiopharm GmbH. Stand 06/2025. abgerufen am 18.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Methylphenidat-HCl-ratiopharm 18 mg Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2025. abgerufen am 18.10.2026
Häufige Fragen
Ab welchem Alter dürfen Kinder Paracetamol oder Ibuprofen bekommen?
Das hängt vom Präparat ab. Paracetamol-Tabletten mit 500 mg sind laut Packungsbeilage für Kinder ab 4 Jahren bzw. 17 kg Körpergewicht bestimmt, Ibuprofen-Tabletten mit 400 mg dürfen Kinder unter 20 kg (6 Jahren) nicht einnehmen. Bei Fieber kann laut IQWiG ein fiebersenkendes Mittel wie Paracetamol oder Ibuprofen als Zäpfchen oder Saft hilfreich sein, wenn das Kind auch Schmerzen hat oder sich sehr unwohl fühlt; die Dosierung richtet sich nach Alter und Körpergewicht des Kindes und muss im Beipackzettel nachgelesen werden.
Darf ich meinem Kind eine Tablette für Erwachsene in kleinerer Menge geben?
Sind Sie unsicher, ob ein Mittel für Ihr Kind geeignet ist, holen Sie laut IQWiG ärztlichen Rat ein oder fragen in einer Apotheke nach. Bei Paracetamol-Tabletten mit 500 mg ist die Dosisstärke laut Packungsbeilage für Kinder unter 4 Jahren bzw. 17 kg nicht geeignet, bei Cetirizin-Tabletten lässt sich für Kinder unter 6 Jahren die erforderliche Dosis nicht einstellen. Laut IQWiG dürfen einige Tabletten und Kapseln nicht zerkleinert werden.
Dürfen Kinder ASS bekommen?
ASS-Tabletten mit 500 mg sind laut Packungsbeilage für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren bestimmt. Bei Kindern mit Viruserkrankungen, die Acetylsalicylsäure erhalten haben, wurde laut dieser Packungsbeilage das Reye-Syndrom beobachtet, eine seltene, aber sehr schwerwiegende Erkrankung, die hauptsächlich zu Schäden an Nervensystem und Leber führt. Deshalb darf ASS Kindern mit einer Viruserkrankung wie Grippe oder Windpocken nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Arzt gegeben werden.
Was tun, wenn mein Kind zu viel von einem Medikament bekommen hat?
Holen Sie laut IQWiG zügig Rat in der Arztpraxis, der Apotheke oder bei der Giftnotrufzentrale ein. Bei einigen Mitteln verlangt die Packungsbeilage, sofort einen Arzt zu rufen, zum Beispiel bei Loperamid, auf dessen große Mengen Kinder stärker reagieren als Erwachsene. Vergiftungen, Bewusstlosigkeit und schwere Atemnot sind laut KBV Fälle für den Notruf 112.
Was tun, wenn mein Kind die Medizin ausgespuckt oder erbrochen hat?
Laut IQWiG sollten Sie beim nächsten Mal nicht zum Ausgleich die doppelte Dosis geben. Empfohlen wird, das Medikament weiter wie vorgesehen zu geben und mit der Arztpraxis oder Apotheke Rücksprache zu halten. Das gilt auch, wenn eine Dosis vergessen wurde.
Zahlt die Krankenkasse rezeptfreie Medikamente für Kinder?
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen; das gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 5 SGB V, Stand Oktober 2026). Der Anspruch umfasst apothekenpflichtige Arzneimittel, nicht aber homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel (§ 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Ob ein Mittel in Ihrem Fall übernommen wird, klärt Ihre Krankenkasse.
Müssen Kinder für Medikamente zuzahlen?
Nein. Die Zuzahlung für verordnete Arznei- und Verbandmittel leisten nur Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V, Stand Oktober 2026). Wie hoch die Zuzahlung danach ist und wie die Befreiung funktioniert, erklärt der Ratgeber Zuzahlung und Befreiung.
Braucht ein Kind mit Fieber immer ein fiebersenkendes Mittel?
Normalerweise benötigt ein fieberndes Kind laut IQWiG kein fiebersenkendes Mittel. Hilfreich sein können Mittel wie Paracetamol oder Ibuprofen, wenn das Kind auch Schmerzen hat oder sich sehr unwohl fühlt. Verschlechtert sich sein Zustand nach der Einnahme, sollte man ärztlichen Rat einholen.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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