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COVID-19
COVID-19 ist eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die vor allem die Atemwege betrifft; mögliche Symptome sind Fieber, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen und Luftnot. Bei einem unkomplizierten Verlauf ohne Risikofaktoren wird laut Robert Koch-Institut symptomatisch behandelt; bei Fieber und Schmerzen können laut IQWiG Medikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen helfen. Bei erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf sollte laut RKI die Indikation für eine frühzeitige antivirale Behandlung ärztlich geprüft werden; dafür stehen laut IQWiG zum Beispiel Nirmatrelvir/Ritonavir und Remdesivir zur Verfügung. Treten starke Krankheitszeichen auf oder verschlimmern sich die Beschwerden, wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt; bei Atemnot wählen Sie den Notruf 112.

COVID-19 ist eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die in erster Linie die Atemwege betrifft [4]. Bei einem unkomplizierten Verlauf ohne Risikofaktoren wird laut Robert Koch-Institut (RKI) symptomatisch behandelt, also gegen die Beschwerden [1]; bei Fieber und Schmerzen können laut IQWiG Medikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen helfen [2]. Bei Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf sollte laut RKI unabhängig von den Symptomen die Indikation für eine frühzeitige antivirale Behandlung ärztlich geprüft werden [1].
Was ist COVID-19?
COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) wird durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hervorgerufen. Das Virus trat erstmals im Dezember 2019 in China auf und löste die COVID-19-Pandemie aus, die im Jahr 2023 endete. SARS-CoV-2 ist aber weiterhin weltweit verbreitet und löst Erkrankungen aus [4]. Weil sich das Virus verändern kann, können sich auch Geimpfte und Menschen, die schon eine oder mehrere Infektionen hatten, erneut anstecken und erkranken [4].
COVID-19, Grippe und Erkältungen ähneln sich und lassen sich nicht allein anhand der Symptome unterscheiden [14]. Mehr dazu: Grippe und Erkältung.
Symptome und Verlauf
Zu den möglichen Symptomen gehören laut RKI Fieber, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen und Luftnot [1]. Die häufigsten Beschwerden bei der Omikron-Variante sind laut IQWiG Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Halsschmerzen, Kopfschmerzen und Fieber. Seltener treten beispielsweise Gliederschmerzen, Kurzatmigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Durchfall auf. Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns sind bei Omikron deutlich seltener als bei früheren Virusvarianten [2]. Eine Infektion kann auch ohne Symptome verlaufen; auch symptomlose Menschen können das Virus weitergeben [2].
Verlauf: Bei den seit 2023 zirkulierenden Omikron-Varianten beträgt die Inkubationszeit laut RKI im Mittel 3 bis 4 Tage, mit einer Spannweite von 1 bis 8 Tagen [1]. Der überwiegende Teil der Betroffenen hat milde bis mittelschwere Symptome und erholt sich innerhalb von ein bis zwei Wochen. Schwere und tödliche Verläufe sind aber möglich, insbesondere bei Risikogruppen; es kann sich eine Lungenentzündung entwickeln, auch Blutgerinnsel oder ein Versagen mehrerer Organe sind möglich [4]. Ein schwerer Verlauf entwickelt sich laut IQWiG oft plötzlich: In den ersten Tagen zeigen sich nur leichte Beschwerden, bevor sich der Zustand innerhalb von einigen Stunden verschlechtert [2]. Mehr dazu: Lungenentzündung.
Kinder: Bei Kindern verläuft die Erkrankung laut IQWiG fast immer leicht. Beim PIMS-Syndrom, das wenige Wochen nach einer COVID-19-Erkrankung auftreten kann, führt eine Überreaktion des Immunsystems zu schweren Entzündungen der Gefäße und verschiedener Organe [2]. Es trat laut RKI in seltenen Fällen auf, vor allem in den ersten zwei Jahren der Pandemie; das Risiko ist ab etwa Frühjahr 2022 stark gesunken [1].
Wer ein erhöhtes Risiko hat
Ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben laut RKI-Ratgeber (Stand 24.08.2026) Personen ab etwa 75 Jahren, mit höherem Alter steigt es weiter an. Außerdem gefährdet sind Menschen mit Immunsuppression und mit bestimmten chronischen Vorerkrankungen, etwa Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, chronischen Vorerkrankungen der Atmungsorgane, Diabetes mellitus und chronischen neurologischen Erkrankungen, sowie Menschen in Pflegeeinrichtungen [1]. Auch Medikamente, die das Immunsystem schwächen, erhöhen laut gesund.bund.de das Risiko, zum Beispiel Immunsuppressiva, systemische Kortison-Präparate und Chemotherapeutika [3]. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Mehr dazu: Infektanfälligkeit durch Medikamente.
Long COVID und Post-COVID
Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die länger als vier Wochen nach Erkrankungsbeginn bestehen, bezeichnet das RKI als Long COVID; bestehen sie mindestens 12 Wochen nach Erkrankungsbeginn, spricht man von Post-COVID [1]. Zu den häufigsten Beschwerden zählen laut gesund.bund.de Erschöpfung (Fatigue), geringe Belastbarkeit, Kurzatmigkeit sowie eingeschränkte Konzentrations- und Merkfähigkeit. Das Risiko für längerfristige Probleme ist größer, wenn die Erkrankung schwer verläuft; Langzeitfolgen sind aber auch nach sehr milden und mittelschweren Verläufen möglich [3]. Wer nach einer COVID-19-Erkrankung geschwächt ist oder dauerhafte Beschwerden hat, kann laut IQWiG eine medizinische Rehabilitation beantragen [2].
Ursachen und Ansteckung
SARS-CoV-2 wird hauptsächlich über die Atemwege übertragen. Infizierte setzen virushaltige Flüssigkeitspartikel beim Husten und Niesen frei, aber auch beim Atmen und Sprechen. Die Übertragung erfolgt vor allem über kurze Entfernung, etwa 1,5 Meter; in geschlossenen Räumen ist sie auch über eine größere Entfernung möglich, weil kleine virusbeladene Tröpfchen (Aerosole) mehrere Stunden in der Luft schweben und ansteckend bleiben können [4]. Die Übertragung über Oberflächen ist zwar möglich, aber laut IQWiG offenbar sehr selten [2].
Wie lange ansteckend? Etwa 1 bis 2 Tage vor Symptombeginn können Infizierte laut IQWiG schon ansteckend sein [2]. Bei den Omikron-Varianten werden vermehrungsfähige Viren laut RKI über einen Zeitraum von etwa fünf Tagen nach Symptombeginn ausgeschieden [1]. Das Ansteckungsrisiko ist laut BIÖG kurz vor und in den fünf Tagen nach Beginn der Symptome am größten [4]. Wer schwer erkrankt oder immungeschwächt ist, kann länger ansteckend sein [2].
Diagnose
COVID-19 lässt sich nicht allein anhand der Beschwerden feststellen. Ein Antigen-Schnelltest kann eine Infektion anzeigen; bei typischen Symptomen und positivem Antigentest kann man laut IQWiG davon ausgehen, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegt. Antigentests übersehen aber recht häufig eine Infektion [2]. Als Goldstandard gilt laut RKI der PCR-Test; ein negativer Antigen-Schnelltest schließt eine Infektion nicht aus [1].
Der Nachweis von SARS-CoV-2, der auf eine akute Infektion hinweist, ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 44a des Infektionsschutzgesetzes an das Gesundheitsamt zu melden [1].
Behandlung ohne Medikamente
Bei einer milden COVID-19-Erkrankung kann man sich laut gesund.bund.de zu Hause auskurieren. Wichtig ist, sich zu schonen und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten [3]. Bei Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion sollten Sie laut BIÖG nach Möglichkeit drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung zu Hause bleiben, direkten Kontakt besonders zu Menschen mit erhöhtem Risiko vermeiden und die Räume regelmäßig stoßlüften [4].
Für Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf kann es laut IQWiG sinnvoll sein, täglich die Sauerstoffsättigung im Blut zu messen; Geräte dafür gibt es in Apotheken und Drogerien. Verschlechtern sich die Beschwerden, kann eine Einweisung ins Krankenhaus nötig sein [2].
Behandlung mit Medikamenten

Für Einzelheiten zur Behandlung verweist das RKI auf die aktuelle Leitlinie und auf die Hinweise der Fachgruppe COVRIIN am RKI [1]. Welches Medikament sinnvoll ist, hängt laut IQWiG von der individuellen Situation ab, etwa von Begleiterkrankungen und anderen Medikamenten, die jemand einnimmt [2].
| Wirkstoffgruppe | Beispiele | Wie sie wirken | Häufige Nebenwirkungen |
|---|---|---|---|
| Virostatika (antivirale Mittel) zur Frühbehandlung bei erhöhtem Risiko | Nirmatrelvir/Ritonavir (Tabletten, ohne eigene Wirkstoffseite) [6] | Nirmatrelvir hemmt die Hauptprotease von SARS-CoV-2 und verhindert so die Vermehrung des Virus; Ritonavir hemmt den Abbau von Nirmatrelvir und sorgt so für höhere Spiegel im Blut [6] | Häufig, also bei bis zu 1 von 10 Behandelten: Durchfall, Erbrechen, Übelkeit, veränderter Geschmackssinn, Kopfschmerzen [6] |
| Virostatika (antivirale Mittel) | Remdesivir (Infusion, ohne eigene Wirkstoffseite) [7] | Wird in den Zellen in eine aktive Form umgewandelt, die dem Baustein ATP ähnelt. Das Virus baut sie in seine neu entstehende Erbsubstanz (RNA) ein; dadurch bricht die RNA-Kette verzögert ab und die Bildung der Virus-RNA wird gehemmt [7] | Sehr häufig: in Bluttests Anstieg der Leberenzyme (Transaminasen) und verlängerte Gerinnungszeit; häufig: Kopfschmerzen, Übelkeit, Hautausschlag [7] |
| Nichtopioid-Analgetika (Schmerz- und Fiebermittel) | Paracetamol [9] | Wirkt schmerzstillend und fiebersenkend [9] | Keine häufigen Nebenwirkungen in der Packungsbeilage; selten, also bei bis zu 1 von 1.000 Behandelten, ein leichter Anstieg bestimmter Leberenzyme [9] |
| NSAR (entzündungshemmende Schmerzmittel) | Ibuprofen [10] | Wirkt entzündungshemmend und schmerzstillend [10] | Häufig: Magen-Darm-Beschwerden wie Sodbrennen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Blähungen, Durchfall, Verstopfung und geringfügige Magen-Darm-Blutverluste [10] |
| Glucocorticoide (Kortison), nur bei Bedarf an zusätzlichem Sauerstoff | Dexamethason [11, 12] | Synthetisches Nebennierenrindenhormon mit ausgeprägt entzündungshemmenden und antiallergischen Eigenschaften [11, 12] | Häufigkeit laut Fachinformation nicht angegeben, weil stark von Dosis und Behandlungsdauer abhängig; unter anderem Verschleierung und Verschlimmerung von Infektionen, erhöhte Blutzuckerwerte, Schwächung der Immunabwehr, Stimmungsschwankungen und Schlafstörungen [11, 12] |
| Blutverdünner (Heparine) zur Vorbeugung von Blutgerinnseln | Heparin [13] | Hemmt die Blutgerinnung [13] | Sehr häufig, also bei mehr als 1 von 10 Behandelten: abhängig von der Dosis vermehrt Blutungen, Anstieg der Leberwerte; häufig: zu Beginn ein Abfall der Blutplättchen ohne Antikörper (Typ I), Reaktionen an der Einstichstelle [13] |
| Antibiotika (nur bei bakterieller Zusatzinfektion) | Auswahl durch die Ärztin oder den Arzt [1] | Werden eingesetzt, wenn zusätzlich eine Infektion mit Bakterien besteht [3]; laut RKI nur dann sinnvoll [1] | Je nach Wirkstoff verschieden; Überblick auf der Seite Antibiotika |
Sehr häufig heißt bei mehr als 1 von 10 Behandelten, häufig bei bis zu 1 von 10, selten bei bis zu 1 von 1.000 [6, 7, 9, 13]. Mehr dazu: Beipackzettel verstehen.
Antivirale Frühbehandlung bei erhöhtem Risiko
Bei Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, etwa wegen Immunsuppression, Vorerkrankungen oder fortgeschrittenen Alters, sollte laut RKI unabhängig von den Symptomen die Indikation für eine frühzeitige antivirale Behandlung mit einem Virostatikum ärztlich geprüft werden [1]. Die Orientierungshilfe der Fachgruppe COVRIIN am RKI (Stand 05.11.2025) nennt für die Phase ohne oder mit milden bis moderaten Symptomen als evidenzbasierte Möglichkeit Nirmatrelvir/Ritonavir oder Remdesivir, wenn der Beginn der Symptome oder der vermutete Ansteckungszeitpunkt höchstens 5 bis 7 Tage zurückliegt; die Wahl richtet sich nach klinischer Situation, Gegenanzeigen und weiteren Medikamenten [5]. Die monoklonalen Antikörper werden laut IQWiG nicht mehr zur Behandlung eingesetzt [2].
Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid) ist laut Fachinformation zugelassen zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren mit mindestens 20 kg Körpergewicht, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Es sollte so schnell wie möglich nach der Diagnose und innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn angewendet werden [6]. Fühlen Sie sich nach 5 Tagen nicht besser oder sogar schlechter, müssen Sie sich laut Packungsbeilage an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt wenden [6].
Remdesivir (Veklury) wird als Infusion gegeben. Zugelassen ist es für Erwachsene und Kinder ab 4 Wochen mit mindestens 3 kg Körpergewicht, die entweder eine Lungenentzündung haben, die eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr erfordert (Sauerstoff mit niedrigem oder hohem Fluss oder eine andere nicht-invasive Beatmung zu Therapiebeginn), oder die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Verlauf zu entwickeln [7]. Bei der zweiten Gruppe beginnt die Behandlung laut Fachinformation so bald wie möglich nach der Diagnose und innerhalb von 7 Tagen nach Beginn der Symptome [7]. Die gleichzeitige Anwendung mit Chloroquin oder Hydroxychloroquin wird laut Fachinformation nicht empfohlen [7].
Wechselwirkungen von Nirmatrelvir/Ritonavir
Paxlovid hemmt laut Fachinformation das Enzym CYP3A. Wird es zusammen mit Medikamenten eingenommen, die über dieses Enzym abgebaut werden, können deren Spiegel im Blut steigen [6]. Die Packungsbeilage nennt viele Mittel, mit denen Paxlovid nicht eingenommen werden darf, weil das zu schweren oder lebensbedrohlichen Nebenwirkungen führen oder die Wirkweise von Paxlovid beeinflussen kann, darunter Alfuzosin, Silodosin, Ranolazin, Eplerenon, Ivabradin, Colchicin, Quetiapin, Simvastatin, Sildenafil, Tadalafil, Diazepam, eingenommenes Midazolam, Carbamazepin, Enzalutamid und Johanniskraut [6]. Weitere Arzneimittel sollten möglicherweise nicht zusammen mit Paxlovid eingenommen werden, etwa Blutverdünner wie Rivaroxaban, Apixaban und Dabigatran, Cholesterinsenker wie Atorvastatin, Blutdruckmittel wie Amlodipin und Kortison-Präparate wie Dexamethason oder Prednisolon; informieren Sie darüber Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder die Apotheke. Die Packungsbeilage rät, eine Liste aller Arzneimittel zu führen, sie der Ärztin oder dem Arzt und der Apotheke zu zeigen und keine neuen Arzneimittel ohne vorherige Rücksprache einzunehmen [6].
Ein Rote-Hand-Brief von Pfizer in Abstimmung mit EMA und BfArM vom 21.03.2024 erinnert daran, dass die gleichzeitige Gabe von Paxlovid und bestimmten Immunsuppressiva wie Ciclosporin, Tacrolimus, Everolimus und Sirolimus zu lebensbedrohlichen und tödlichen Reaktionen führen kann. Sie sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die Spiegel des Immunsuppressivums engmaschig und regelmäßig überwacht werden können, auch nach dem Ende der Paxlovid-Behandlung; erforderlich ist dafür die Konsultation einer multidisziplinären Gruppe von Spezialisten. Mit Voclosporin ist Paxlovid kontraindiziert [8]. Mehr dazu: Wechselwirkungen und Medikationsplan.
Schmerz- und Fiebermittel
Bei Fieber und Schmerzen können laut IQWiG und gesund.bund.de Medikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen helfen [2, 3]. Paracetamol nehmen Sie laut Packungsbeilage ohne ärztlichen Rat nicht länger als 3 Tage ein, und andere gleichzeitig angewendete Arzneimittel sollten kein Paracetamol enthalten [9]. Ibuprofen kann laut Packungsbeilage Anzeichen einer Infektion wie Fieber und Schmerzen verdecken. Halten die Infektionsbeschwerden während der Einnahme an oder verschlimmern sie sich, wenden Sie sich unverzüglich an eine Ärztin oder einen Arzt; bei schwerem Flüssigkeitsmangel darf Ibuprofen nicht eingenommen werden [10]. Wie viel Sie laut Packungsbeilage nehmen dürfen, steht unter Paracetamol und Ibuprofen; mehr im Ratgeber Ibuprofen oder Paracetamol?
Behandlung im Krankenhaus
Menschen mit einem schwereren Verlauf werden im Krankenhaus behandelt; dort können laut IQWiG weitere Medikamente, zum Beispiel Kortison-Präparate, oder Sauerstoff gegeben werden [2]. Bei schwerem Verlauf, einer Lungenentzündung oder sonstigen Komplikationen ist laut RKI ein frühzeitiger Einsatz einer weiteren medikamentösen Behandlung, zum Beispiel mit Glukokortikoiden, und gegebenenfalls einer unterstützenden Behandlung, etwa mit Sauerstoff, sowie eventuell einer Vorbeugung von Blutgerinnseln entsprechend den Leitlinien der Fachgesellschaften erforderlich [1]. Dexamethason-Tabletten mit 4 mg werden laut Packungsbeilage und Fachinformation bei COVID-19 für Erwachsene und Jugendliche mit mindestens 40 kg Körpergewicht ab 12 Jahren angewendet, aber nur, wenn sie zusätzlichen Sauerstoff zum Atmen brauchen [11, 12]. Wer bereits aus anderen Gründen Kortison-Tabletten einnimmt, etwa bei COPD, und keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigt, sollte diese laut Fachinformation nicht absetzen [12].
Ältere oder vorerkrankte Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, die weniger mobil sind, können laut gesund.bund.de Gerinnungshemmer wie Heparin erhalten; im Krankenhaus werden sie in der Regel verabreicht [3]. Heparin-Fertigspritzen werden laut Packungsbeilage zur Vorbeugung von thromboembolischen Erkrankungen (Blutgerinnseln) angewendet [13]. Besteht zusätzlich eine Infektion mit Bakterien, kommen Antibiotika zum Einsatz [3]. Eine antibiotische Behandlung ist laut RKI nur sinnvoll, wenn eine bakterielle Superinfektion vorliegt oder vermutet wird [1].
Schwangerschaft und Stillzeit
Schwangere erkranken laut IQWiG nur selten schwer an COVID-19; geschieht es doch, kann sich das Risiko für bestimmte Geburtskomplikationen wie eine Frühgeburt erhöhen [2]. Paxlovid wird laut Packungsbeilage in der Schwangerschaft nicht empfohlen, es sei denn, der klinische Zustand erfordert es. Während der Einnahme und vorsorglich 7 Tage danach wird empfohlen, auf Geschlechtsverkehr zu verzichten oder wirksam zu verhüten; bei hormoneller Verhütung wird ein Kondom oder eine andere nicht hormonelle Methode empfohlen, weil Paxlovid die Wirksamkeit hormoneller Verhütungsmittel beeinträchtigen kann; während der Einnahme und vorsorglich 48 Stunden danach sollten Sie nicht stillen [6]. Remdesivir sollte nur angewendet werden, wenn der mögliche Nutzen die Risiken für Mutter und Kind überwiegt [7]. Paracetamol kann laut Packungsbeilage falls erforderlich in der Schwangerschaft eingenommen werden, in der geringstmöglichen Dosis und für den kürzestmöglichen Zeitraum; Ibuprofen dürfen Sie im letzten Drittel der Schwangerschaft nicht einnehmen [9, 10]. Mehr dazu: Medikamente in der Schwangerschaft.
Nebenwirkungen der Medikamente
Nirmatrelvir/Ritonavir: Schwere allergische Reaktionen und schwerwiegende Hautreaktionen können laut Packungsbeilage auch nach nur einer Dosis auftreten. Bei Schluck- oder Atembeschwerden, Schwellung von Zunge, Mund und Gesicht, Engegefühl im Hals, Heiserkeit, Juckreiz, Hautausschlag, geröteter und schmerzender Haut, Blasen und Abschälen der Haut oder wunden Stellen im Mund brechen Sie die Einnahme ab und rufen sofort Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an [6]. Gelegentlich, also bei bis zu 1 von 100 Behandelten, tritt hoher Blutdruck auf, berichtet besonders bei älteren Menschen [6]. Leberenzymveränderungen, Hepatitis und Gelbsucht sind bei Menschen aufgetreten, die Ritonavir erhielten [6]. Mehr dazu: Geschmacksstörungen, Blutdruckanstieg und schwere Hautreaktionen.
Remdesivir: Selten treten während oder nach der Infusion allergische Reaktionen auf, etwa mit Veränderungen von Blutdruck oder Herzfrequenz, niedrigem Sauerstoffgehalt im Blut, hoher Körpertemperatur, Kurzatmigkeit, Schwellungen von Gesicht, Lippen, Zunge oder Hals oder Hautausschlag. Ohne bekannte Häufigkeit nennt die Packungsbeilage schwere allergische Reaktionen bis zum Schock und einen verlangsamten Herzschlag (Sinusbradykardie); bei diesen Nebenwirkungen ist sofort die Ärztin, der Arzt oder das medizinische Fachpersonal zu informieren [7]. Mehr dazu: langsamer Puls und Leberwerte.
Dexamethason: Als Nebenwirkungen nennt die Packungsbeilage unter anderem, dass Infektionen verschleiert werden und Infektionen mit Viren, Pilzen und Bakterien auftreten oder sich verschlimmern können, außerdem erhöhte Blutzuckerwerte [11]. Mehr dazu: Blutzucker. Heparin: Abhängig von der Dosis treten laut Packungsbeilage vermehrt Blutungen auf [13]; mehr unter Blutungen und Blutbild.
Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab. Nebenwirkungen können Sie Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, Ihrer Apotheke oder direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden [9]; wie das geht, erklärt der Ratgeber Nebenwirkung melden.
Im Alltag: andere schützen
Um andere zu schützen, rät das BIÖG zu regelmäßigem Händewaschen und hygienebewusstem Husten und Niesen. Bei akuten Atemwegsbeschwerden sollten Sie in Innenräumen eine Maske tragen, besonders wenn kein Abstand möglich ist oder sich der Kontakt zu einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt [4]. Wenn Schnelltests zu Hause angewendet werden, schließt ein negatives Ergebnis eine Infektion nicht unbedingt aus [4].
Impfung: Eine Impfung schützt laut IQWiG sehr gut davor, schwer zu erkranken; eine Ansteckung ist trotz Impfung möglich [2]. Für wen die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfiehlt, steht auf der Seite COVID-19-Impfung.
Wann Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen
Wenden Sie sich laut BIÖG an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn starke Krankheitszeichen auftreten, sich nicht verbessern oder sich erneut verschlimmern. Holen Sie frühzeitig ärztlichen Rat ein, wenn Sie etwa wegen Ihres Alters oder einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben; spezielle Medikamente sollten bei Bedarf so früh wie möglich, in der Regel spätestens 5 bis 7 Tage nach den ersten Krankheitszeichen, begonnen werden [4]. Wenn sich die Beschwerden verschlimmern, zögern Sie laut gesund.bund.de nicht, ärztliche Hilfe zu suchen; bei Symptomen wie Atemnot wählen Sie den Notruf 112 [3].
Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Bei Bewusstlosigkeit oder erheblicher Bewusstseinstrübung, schwerer Atemnot oder starken Brustschmerzen alarmieren Sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 [15].
Quellen
- Behörde RKI-Ratgeber COVID-19 (Abschnitte Infektionsweg, Inkubationszeit, Klinische Symptomatik, Dauer der Ansteckungsfähigkeit, Diagnostik, Therapie und Meldepflicht). Robert Koch-Institut (RKI). Stand 24.08.2026. abgerufen am 17.10.2026
- COVID-19 (Coronavirus-Krankheit). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 10.05.2024. abgerufen am 17.10.2026
- Behörde COVID-19 (Coronavirus-Erkrankung 2019). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem RKI). Stand 12.01.2024. abgerufen am 17.10.2026
- Behörde Erregersteckbrief Coronavirus SARS-CoV-2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de. Stand 01.05.2025. abgerufen am 17.10.2026
- Behörde COVID-19: Medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapieempfehlungen nach Erkrankungsphase. Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte (Infografik). Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut, DOI 10.25646/9141.7. Stand 05.11.2025. abgerufen am 17.10.2026
- EMA-Produktinformation EMA-Produktinformation Paxlovid (Nirmatrelvir, Ritonavir), Anhang I: Fachinformation und Anhang III B: Packungsbeilage. Pfizer Europe MA EEIG (Zulassungsinhaber), Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand EMA, aktualisiert am 18.05.2026. abgerufen am 17.10.2026
- EMA-Produktinformation EMA-Produktinformation Veklury (Remdesivir), Anhang I: Fachinformation und Anhang III B: Packungsbeilage. Gilead Sciences Ireland UC (Zulassungsinhaber), Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand EMA, deutsche Fassung aktualisiert am 06.01.2026. abgerufen am 17.10.2026
- Rote-Hand-Brief Rote-Hand-Brief zu Paxlovid (Nirmatrelvir, Ritonavir): Erinnerung an Arzneimittelwechselwirkungen mit bestimmten Immunsuppressiva, einschließlich Tacrolimus, mit möglichen lebensbedrohlichen und tödlichen Folgen. Pfizer in Abstimmung mit EMA und BfArM; veröffentlicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Stand 21.03.2024. abgerufen am 17.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Paracetamol-ratiopharm 500 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 12/2024. abgerufen am 17.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation IBU-ratiopharm 400 mg akut Schmerztabletten. ratiopharm GmbH. Stand 11/2024. abgerufen am 17.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Dexamethason-ratiopharm 4 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 03/2022. abgerufen am 17.10.2026
- Fachinformation Fachinformation Dexamethason-ratiopharm 4 mg/8 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 10/2025. abgerufen am 17.10.2026
- Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Heparin-Natrium-5000-ratiopharm Fertigspritzen mit Schutz. ratiopharm GmbH. Stand 05/2025. abgerufen am 17.10.2026
- Behörde COVID-19, Erkältung, Grippe: Kennzeichen im Überblick. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (in Zusammenarbeit mit dem RKI). Stand 15.01.2024. abgerufen am 17.10.2026
- Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Abschnitte "116117 oder 112? Für alle Fälle die richtige Nummer", "Fälle für den Bereitschaftsdienst" und "Fälle für die Notrufnummer 112"). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 116117.de. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 17.10.2026
Häufige Fragen
Was hilft bei Corona?
Bei einer milden Erkrankung kann man sich laut gesund.bund.de zu Hause auskurieren; wichtig ist, sich zu schonen und ausreichend zu trinken. Bei Fieber und Schmerzen können laut IQWiG Medikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen helfen. Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf sollten frühzeitig ärztlichen Rat einholen: Laut RKI sollte bei ihnen die Indikation für eine frühzeitige antivirale Behandlung ärztlich geprüft werden.
Wer bekommt Paxlovid?
Paxlovid mit den Wirkstoffen Nirmatrelvir und Ritonavir ist laut Fachinformation zugelassen für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren mit mindestens 20 kg Körpergewicht, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Es sollte so schnell wie möglich nach der Diagnose und innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn angewendet werden. Es ist verschreibungspflichtig und hat viele Wechselwirkungen; mit manchen Mitteln darf es nicht eingenommen werden. Ob es für Sie infrage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Darf ich bei Corona Ibuprofen nehmen?
Laut IQWiG können bei Fieber und Schmerzen Medikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen helfen. Ibuprofen kann laut Packungsbeilage Anzeichen einer Infektion wie Fieber und Schmerzen verdecken; halten die Infektionsbeschwerden an oder verschlimmern sie sich, wenden Sie sich unverzüglich an eine Ärztin oder einen Arzt. Wie viel Sie laut Packungsbeilage nehmen dürfen, steht unter Ibuprofen und Paracetamol.
Wie lange ist man mit Corona ansteckend?
Infizierte können laut IQWiG schon 1 bis 2 Tage vor Symptombeginn ansteckend sein. Bei den Omikron-Varianten werden vermehrungsfähige Viren laut RKI über etwa fünf Tage nach Symptombeginn ausgeschieden. Das BIÖG rät, bei Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion nach Möglichkeit drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung zu Hause zu bleiben. Wer schwer erkrankt oder immungeschwächt ist, kann laut IQWiG länger ansteckend sein.
Helfen Antibiotika gegen Corona?
Nur bei einer zusätzlichen bakteriellen Infektion. Eine antibiotische Behandlung ist laut RKI nur sinnvoll, wenn eine zusätzliche bakterielle Infektion (Superinfektion) vorliegt oder vermutet wird. Ob das der Fall ist, beurteilt die Ärztin oder der Arzt.
Was ist Long COVID?
Bestehen gesundheitliche Beschwerden länger als vier Wochen nach Erkrankungsbeginn, spricht das RKI von Long COVID, bei mindestens 12 Wochen von Post-COVID. Zu den häufigsten Beschwerden zählen laut gesund.bund.de Erschöpfung (Fatigue), geringe Belastbarkeit, Kurzatmigkeit sowie eingeschränkte Konzentrations- und Merkfähigkeit. Wer nach COVID-19 geschwächt ist oder dauerhafte Beschwerden hat, kann laut IQWiG eine medizinische Rehabilitation beantragen.
Wann muss ich mit Corona zum Arzt?
Wenden Sie sich laut BIÖG an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn starke Krankheitszeichen auftreten, sich nicht verbessern oder sich erneut verschlimmern. Wer wegen des Alters oder einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf hat, holt frühzeitig ärztlichen Rat ein. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Bei Atemnot wählen Sie laut gesund.bund.de den Notruf 112.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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